BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11706 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 18.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Inflation der CDOs – Kriegt jetzt jede Behörde einen? Seit Kurzem ist im Organigramm der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ein Chief Digital Officer (CDO) verzeichnet. Seit Januar 2018 gibt es einen Chief Digital Officer (CDO) der Freien und Hansestadt Hamburg, der in enger Abstimmung mit der Senatskanzlei unter anderem für die Schaffung, Weiterentwicklung und Koordination der für die Digitalisierung erforderlichen Infrastruktur verantwortlich ist. Unklar ist, ob und wie viele weitere CDOs in der Freien und Hansestadt Hamburg noch folgen werden und welcher CDO nun welche Aufgaben übernimmt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Digitalisierung Hamburgs ist eine gesamtstädtische Aufgabe und daher Bestandteil der jeweiligen behördlichen Zuständigkeit beziehungsweise Fachverantwortung. Entsprechend erfolgt die Ausgestaltung dieser Aufgabenübernahme auch durch die einzelnen Behörden, die hierfür teilweise die Funktion eines behördlichen CDO ausprägen . Über diese Funktion werden die Entwicklungen der digitalen Technologien sowie die daraus resultierenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft mit dem jeweiligen Aufgabenbereich der Behörden verknüpft und zugehörige Digitalisierungsvorhaben koordiniert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Behörden haben bisher einen CDO? Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Der in der Senatskanzlei angebundene CDO ist für die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg zuständig. 2. Welche weiteren Behörden sollen einen Chief Digital Officer (CDO) erhalten? Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG). 3. Wann sind zu den unter 1. und 2. genannten Besetzungen welche Ausschreibungen erfolgt beziehungsweise sollen welche Ausschreibungen erfolgen? a. Wo werden die CDOs innerhalb der Behörden jeweils angesiedelt sein? Wo ist er im Fall des CDO der BWVI angesiedelt? Der CDO der BSB wurde im Oktober 2016 in Form einer wertgleichen Umsetzung eingesetzt. Er ist als Stabsstelle direkt dem Staatsrat der BSB unterstellt. Der CDO der BWVI übernimmt im Rahmen einer Teil-Abordnung seit 1. Januar 2018 diese Aufgabe zusätzlich neben seiner Aufgabe als CDO der Hamburg Port Authority AöR (HPA). Eine Ausschreibung war daher nicht erforderlich. Er ist in einer Projekt- Drucksache 21/11706 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 funktion eingesetzt und ausschließlich der Behördenleitung gegenüber berichtspflichtig . Darüber hinaus hat die BWFG am 19. Januar 2018 die Funktion eines CDO ausgeschrieben . Er wird direkt bei der Leitung des Hochschulamtes angebunden. Zur Ausschreibung und Anbindung des CDO der Freien und Hansestadt Hamburg siehe Drs. 21/10579 sowie 21/9383. 4. Welcher jeweilige CDO hat dabei jeweils welche Aufgabe im Rahmen der im Vortext genannten Ausrichtung der Senatsarbeit? Bis wann sollen dabei welche konkreten Ziele umgesetzt sein? Umsetzung und Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie der BSB sind durch die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ bestimmt. Für die Ausgestaltung der Funktion der CDOs von BWVI sowie BWFG siehe Vorbemerkung . Für die Rolle des CDO der Freien und Hansestadt Hamburg siehe Drs. 21/9383. Die weitere Konkretisierung der Planungen erfolgt schrittweise auf Basis der Evaluation der Ergebnisse bestehender Projekte und Prozesse. 5. Ist es zutreffend, dass der CDO der BWVI weiter auch bei der HPA beschäftigt ist? Wenn ja, welche Stelle hat jeweils welchen Stellenumfang? Ja, siehe Antwort zu 3. und 3. a. Die Aufteilung der Stellen erfolgt im Verhältnis 70 Prozent bei der HPA zu 30 Prozent bei der BWVI. 6. Welche Vergütung erhält der CDO der BWVI in dieser Rolle? Der CDO wird durch die HPA vergütet, darüber hinaus gibt es eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen BWVI und HPA. 7. Wie ist beziehungsweise wird der CDO der BWVI in die folgenden Projekte und Vorhaben eingebunden: flächendeckender Breitbandausbau? Breitbandausbau im Hafen? Projekte im Rahmen von smartPORT logistics und smartPORT energy ? Chain PORT? Digital Hub Logistics? Smart Last Mile Logistics (SMILE)? 3-D-Druckstrategie des Senats? wissensbasierte Gründerplattform? Strategie Digitale Stadt Hamburg? Wenn ja, wie genau? Siehe Vorbemerkung. Hiervon umfasst sind auch die Koordination eines Projekt Management Office (PMO) sowie die Abstimmung mit dem in der Senatskanzlei angebundenen CDO der Freien und Hansestadt Hamburg.