BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11709 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 19.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie ernst meint es der Senat mit dem Wachstumskurs der TUHH? In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 21/11566 berichtet der Senat zur finanziellen und personellen Ausstattung der TU Hamburg. Wenn die Technische Universität Hamburg (TUHH) in den Kreis der TU-9- Universitäten1 aufschließen soll, ergeben sich weitere Fragen nach der neuen inhaltlichen Ausrichtung der TUHH sowie der zukünftigen Finanzierung, außerdem zum Verhältnis der TUHH zum Northern Institute of Technology (NIT) und zur Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der am 23. Januar 2018 beschlossenen Drucksache hat der Senat eine Richtungsentscheidung zur Weiterentwicklung der Technischen Universität Hamburg- Harburg (TUHH) getroffen, die unterschiedliche Ziele definiert: Deckung des Bedarfs an hochqualifizierten Ingenieurinnen und Ingenieuren durch qualitative und quantitative Verbesserung der Hochschulbildung, Stärkung der grundlagenorientierten Forschung in wichtigen Zukunftsfeldern, Förderung des Strukturwandels hin zu einer wissensbasierten Wirtschaft durch die Vernetzung der Grundlagenforschung mit der anwendungsbezogenen Forschung, Orientierung der TUHH an den städtischen Clustern, Beitrag der TUHH zu verwertbaren Erfindungen und Technologien sowie von technologiebasierten Ausgründungen und Weiterführung innovativer Projekte der TUHH Außerdem hat er die Bürgerschaft gebeten, der TUHH die erforderlichen Mittel im Umfang einer Etatsteigerung von 25 Prozent zur Verfügung zu stellen. In der Drucksache werden die wesentlichen Elemente des Entwicklungskonzepts aufgeführt , das unter Berücksichtigung des Wechsels im Präsidentenamt sowie der akademischen Selbstverwaltung gemeinsam mit der Hochschule weiter konkretisiert werden muss. Die TUHH wird insoweit nach Amtsantritt des neuen Präsidenten einen auf Basis des beschriebenen Entwicklungskonzepts konkretisierten Umsetzungsplan für die nächsten Jahre erstellen und mit der zuständigen Behörde bis zum Herbst 2018 1 RWTH Aachen University, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, Leibniz Universität Hannover, Karlsruher Institut für Technologie, TU München und Universität Stuttgart. Drucksache 21/11709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 abstimmen. Im Übrigen beantwortet der Senat die Fragen unter anderem auf der Grundlage von Auskünften der TUHH wie folgt: 1. Flächen: Wurden bei möglichen neuen Flächen für die TUHH auch mögliche Flächen im Binnenhafen und/oder des Harburger Schwarzenbergs geprüft? Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Siehe Drs. 21/11566. 2. Inhaltliche Ausrichtung: a) Sollen an der TUHH neue beziehungsweise zusätzliche Fakultäten und Dekanate gegründet beziehungsweise etabliert werden? Wenn ja: mit welche Fächern und Studiengängen? Und zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein: warum nicht? b) Inwieweit sollen welche grundlegenden Studieninhalte an der TUHH (Mathematik, Physik, Chemie, BWL et cetera) gestärkt werden beziehungsweise besser ausgestattet werden? Und findet diese Stärkung beziehungsweise bessere Ausstattung gegebenenfalls im benötigten Wettbewerb zur oder in Kooperation mit Universität Hamburg statt? c) Soll bei der Neuausrichtung beziehungsweise beim Wachstumskurs der TUHH das aus der TU heraus gegründete NIT eine hervorgehobene Rolle spielen, beispielsweise durch Kooperationen? Wenn ja: welche, ab wann und in welchem Umfang? Wenn nein: warum nicht? d) Welche positiven und negativen Auswirkungen wird die Neuausrichtung beziehungsweise der Wachstumskurs der TUHH auf das NIT haben, besonders in Bezug auf die jeweiligen Dekanate, Fakultäten und Studienfächer, beispielsweise durch Kooperationen oder Fächerzusammenlegungen? e) Welche positiven und negativen Auswirkungen wird die Neuausrichtung beziehungsweise der Wachstumskurs der TUHH auf die HAW haben, besonders in Bezug auf die direkt betroffenen Dekanate, Fakultäten und Studienfächer, beispielsweise durch weitere Kooperationen oder Fächerzusammenlegungen? f) Inwieweit ist das Verhältnis der neu auszurichtenden TUHH zum NIT und zur HAW durch die Hochschulen selber und/oder die zuständige Behörde überhaupt definiert worden, und mit welchem Ergebnis? Siehe Vorbemerkung. 3. Strategische Partnerschaften: a) Welche strategischen Partnerschaften mit der Wirtschaft bestehen an der TUHH derzeit in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht, in welchem Umfang, mit welchen Unternehmen und mit welcher inhaltlichen Zielsetzung? Bitte differenziert nach Unternehmen, Fakultät und Studienfach darstellen. Die TUHH pflegt mit der Wirtschaft vielfältige Kooperationen in unterschiedlicher Form. Die folgende Übersicht zeigt jene, die in Form von Stiftungsprofessuren eine besondere Intensität erreicht haben: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11709 3 Unternehmen Professur Unterstützung/Jahr Airbus W 3, Flugzeugkabinensysteme W 1, Neue Entwurfs- und Berechnungsmethoden für hybride Flugzeugstrukturen 156.000 € 75.000 € Jungheinrich W 3, Technische Logistik Ca. 220.000 € + Sachleistungen Hamburger Stadtreinigung W 2, Abfallressourcenwirtschaft 230.000 € BASF W 1, Entwicklung neuartiger Methoden zu Herstellung, Charakterisierung und Modellierung von nanoporösen Materialien (insbesondere Aerogelsysteme) 50.000 € Hamburg Port Autority W 1, smartPORT 75.000 € NXP W 1 IT-Sicherheitsanalyse 75.000 € b) Welche strategischen Partnerschaften sollen mit der Wirtschaft in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht, in welchem Umfang, mit welchen Branchen und/oder Unternehmen und mit welcher inhaltlichen Zielsetzung bei der bevorstehenden Neuausrichtung der TUHH etabliert werden? Welcher Zeithorizont wird hier geplant? Bitte wenn möglich differenziert nach Unternehmen, Fakultät und Studienfach darstellen. Siehe Vorbemerkung. 4. Benchmarking: a) Quantität alleine reicht im universitären Wettbewerb nicht. In welchen Bereichen beziehungsweise in welchen Fächern weisen die oben genannten TU-9-Universitäten besonders gute Ergebnisse beziehungsweise Exzellenzen aus? b) Welche dieser Bereiche und Fächer sollen dementsprechend an der TU Hamburg im Vergleich mit den oben genannten TU-9-Universitäten verbessert beziehungsweise besser gestellt werden? Welche Ziele sollen bis wann und mit welchen Maßnahmen genau erreicht werden? Siehe Drs. 21/11566 sowie Vorbemerkung. 5. Finanzen: Laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage 21/11566 erhält die TUHH vom Land Hamburg derzeit eine Zuweisung von 81,8 Millionen Euro jährlich. Insgesamt kommt die TUHH auf ein Budget von 125,8 Millionen Euro jährlich, wobei der Drittmittelanteil 20 Prozent beträgt. Die RWTH Aachen verfügt über ein jährliches Budget von rund 900 Millionen Euro, die TU Braunschweig von rund 330 Millionen Euro, die Universität Stuttgart erwirtschaftet alleine rund 200 Millionen Euro Drittmittel jährlich, die TU München sogar fast 300 Millionen Euro. a) Wird die Budgeterhöhung des staatlichen Anteils um die mittelfristig angekündigten 25 Prozent auf dann rund 100 Millionen Euro jährlich aus Sicht des Senats reichen, um die TUHH in die Liga der TU-9- Universitäten zu katapultieren? b) Der Drittmittelanteil der TUHH ist sowohl absolut wie auch anteilsmäßig im Vergleich zu anderen Technischen Universitäten ausbaufähig . Inwiefern will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dies in Kooperation mit der TUHH angehen? Welches Ziel Drucksache 21/11709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 wird dazu vereinbart beziehungsweise wird von beiden Seiten einvernehmlich angestrebt? Der Senat wird der Bürgerschaft die erste Phase eines langfristig angelegten Entwicklungspfades für die TUHH vorschlagen, der die Basis dafür bildet, die TUHH substanziell weiterzuentwickeln. Neben quantitativen Elementen stellt das Konzept insbesondere auf qualitative Merkmale ab, die auch zur Unterscheidung und Heraushebung der TUHH gegenüber anderen Technischen Universitäten in Deutschland geeignet sind, so zum Beispiel bei der wettbewerbsorientierten Hochschulsteuerung, dem Denken in Wertschöpfungsketten oder der Umsetzung innovativer Konzepte in der Lehre und der Stärkung der Forschung an der TUHH. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) Im Stellenplan der TUHH sind laut Drs. 21/11566 141,5 Professuren vorgesehen, besetzt sind aktuell nur 91 Professuren. Würde das aktuelle Budget der TUHH ausreichen, um alle offenen Stellen auf vergleichbarem Niveau zu besetzten, wie dies bei den bereits bestehenden Professuren der Fall ist? Nein. Dies lässt aber nicht auf eine unzureichende finanzielle Ausstattung der Hochschule schließen. Bereits seit ihrer Gründung weist die TUHH eine höhere Zahl an Stellen aus als faktisch besetzt waren (siehe Anlage). Um die Flexibilität zu erhalten und unabhängig von langwierigen Verfahren zur Beantragung zusätzlicher Stellen zu sein, hat die TUHH entschieden, die Stellen unabhängig von der Inanspruchnahme weiter auszuweisen und nicht zu streichen. Insofern führt ein Vergleich zwischen bereitgestelltem Budget, Professuren laut Stellenplan und besetzten Professuren zu keinem Erkenntnisgewinn über die Ausstattung der TUHH. d) Im Bereich der Lehre ist auch an der TUHH eine Reihe von Lehrbeauftragten unterstützend tätig. Um wie viele Personen handelt es sich im aktuellen beziehungsweise den vergangenen drei Semestern ? SoSe 2016: 135 Personen WiSe 2016/2017: 136 Personen SoSe 2017: 140 Personen WiSe 2017/2018: 142 Personen e) Wie hoch ist die Vergütung von Lehrbeauftragten an der TUHH derzeit pro Stunde? Seit wann wurde diese Vergütung nicht mehr erhöht und warum ist dies der Fall? Lehrbeauftragte kommen an der TUHH zum Einsatz, um den Studierenden zusätzliche , für ihre spätere Berufsausübung erforderliche Praxiskenntnisse zu vermitteln. Seit dem Jahr 2010 beträgt die Vergütung an der TUHH 39,99 Euro pro LVS (45 Minuten ). Die Hochschule kann die Vergütungssätze für Lehraufträge in einem definierten Rahmen zwischen 17 Euro/Stunde und 60 Euro/Stunde nach eigenem Ermessen anpassen. Sie trifft diese Entscheidung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Globalbudgets und berücksichtigt dabei, ob das geplante Lehrauftragsvolumen unter den von ihr vorgesehenen Rahmenbedingungen realisiert werden kann. Eine Anpassung des Vergütungssatzes an der TUHH war bislang nicht erforderlich, um die notwendigen Lehrauftragsstunden vergeben zu können. Zahlreiche Lehraufträge im Bereich der nicht grundständigen Lehre an der TUHH werden auch pro bono wahrgenommen . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11709 5 Anlage Jahr Anzahl der Professorenstellen lt. Stellenplan der TUHH VZÄ Professoren/-innen inkl. Juniorprofessoren /-innen an der TUHH 1980* 37 8 1984* 73 44 1987* 76 61 1990* 103 70 1994* 122 91 1997* 129 92,5 1998* 140 102** 2003 141 115 2004 142 115 2005 142 110 2006 140 96*** 2007 138,5 97 2008 138,5 95 2009 138,5 95 2010 139,5 94 2011 139,5 88 2012 139,5 101 2013 139,5 99 2014 141,5 96 2015 141,5 95 2016 141,5 98 2017 141,5 98**** * Die Zahlen wurden anhand der Stellenkartei der TUHH und nicht aus alten Stellenplänen ermittelt. ** Anmerkung dazu, warum die Zahl der Professoren-Stellen nach 1997 noch gestiegen ist: U. a. sind neun Stellen für Juniorprofessoren an der TUHH dadurch entstanden, dass WiMi- Stellen (E 13 TV-L) umgewandelt wurden (gem. den Regelungen des Haushaltsplans). *** Abgabe von Stellen der Stadtplanung an die HCU **** inklusive Vertretungsprofessoren/-innen