BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11710 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 19.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Förderbedingungen der IFB für geförderten Wohnungsbau in Hamburg Die Förderbedingungen der in Hamburg zuständigen Hamburgischen Investitions - und Förderbank (IFB Hamburg) sind offenbar für viele Projektentwickler zu starr. So wird von Bauträgern und Projektentwicklern moniert, dass in den Förderbedingungen zu detaillierte Vorgaben hinsichtlich Wohnungsgrößen und einzelner Räume wie Bad, Wohn-/Schlafräumen et cetera gemacht würden. Dadurch wird die Planung von Wohnungen, die den Vorgaben für öffentliche Förderung entsprechen, besonders kompliziert und in der Folge offenbar unnötig teuer. Das erscheint nachvollziehbar, gerade vor dem Hintergrund, dass Bauprojekte in Hamburg besonders häufig im Rahmen einer Nachverdichtung auf innerstädtischen Grundstücken geplant und realisiert werden müssen und eben nicht nach „Schema F“ auf der grünen Wiese. In anderen Bundesländern sind diese Vorgaben offenbar weniger detailliert und/oder weniger starr in der Anwendung, sodass deutlich mehr Flexibilität bei Planung und Umsetzung gegeben ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Förderrichtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) für die Hamburger Wohnraumförderung enthalten Planungsvorgaben, die die Kompaktheit und Funktionalität der geförderten Wohnungen gewährleisten. Im Rahmen dieser Vorgaben ist eine flexible Ausgestaltung der Wohnungen möglich. Im Rahmen der baulichen und technischen Vorgaben zu den baulichen Standards können die Investoren sich für unterschiedlichste Wohnungstypen und Konzepte frei entscheiden. Es gibt wenige verpflichtende Förderbausteine und Vorgaben. Bei größeren Bauvorhaben werden Vorgaben für einen Wohnungsmix gemacht, um sowohl kleine Wohnungen für Singles als auch größere Wohnungen für Familien zu erhalten. 50 Prozent der geförderten Wohnungen sind vom Investor frei planbar. Die Wohnungsgrößen müssen innerhalb eines Flächenkorridors realisiert werden, um angemessene Lebensverhältnisse zu gewährleisten (zum Beispiel darf eine Wohnung für einen Ein- Personen-Haushalt 30 bis 50 Quadratmeter groß sein). Im Ergebnis sind die Bedingungen flexibel anpassbar und werden von den Investoren gerne genutzt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an frei wählbaren Förderbausteinen, zum Beispiel für Tiefgaragenstellplätze, barrierefreie Standards nach DIN, Aufzugsanlagen, ambitionierte energetische und ökologische Standards oder Gemeinschaftsräume. Drucksache 21/11710 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Außerdem werden projektspezifische Mehrkosten ausgeglichen, zum Beispiel für kleine Gebäude oder kleine Wohnungen. Zudem werden in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen. Die IFB entscheidet darüber in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde. Die Prüfung der Förderungswürdigkeit erfolgt anhand verschiedener Kriterien in Hinblick auf die Planungsvorgaben, die in den Förderrichtlinien enthalten sind. Es gibt kein Punktesystem. Insgesamt ergibt sich ein attraktives Förderangebot, welches sich flexibel an die Wünsche der Investoren und die projektspezifischen Besonderheiten anpasst. Der Blick auf die Förderzahlen anderer Bundesländer macht deutlich, dass Hamburg derzeit das mit Abstand erfolgreichste und attraktivste Förderangebot je Einwohner anbietet. Die aktuell erfolgreiche Balance zwischen Planungsvorgaben einerseits und Flexibilität andererseits in der Hamburger Mietwohnungsneubauförderung ist im Übrigen das Ergebnis eines Diskussions- und Abstimmungsprozesses, den die zuständige Fachbehörde in der 20. Legislaturperiode im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg gemeinsam mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und der Architektenkammer durchgeführt hat. Die Förderrichtlinien werden von der zuständigen Fachbehörde regelmäßig überprüft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie erfolgt die Prüfung der Förderfähigkeit eines Bauvorhabens: Gibt es einen starren Vorgabenkatalog, der zu 100 Prozent einzuhalten ist, sodass im Prinzip eine Art „IFB-Musterwohnung“ geplant werden muss, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten? 2. Werden einzelne Vorgaben abgeprüft und mit einer Art Punktesystem bewertet, sodass die Förderfähigkeit ab Erreichen einer bestimmten Schwelle vorliegt? Bitte die Bewertungsskala darstellen. Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Ausschlusskriterien gibt es gegebenenfalls? Entfällt. 4. Wie ist Handhabung von Förderrichtlinien im Wohnungsbau in anderen Bundesländern? Der Senat sieht in steter Praxis davon ab, Fragen zur Politik anderer Länder zu beantworten. 5. Welche Beratungsmöglichkeiten haben Bauherren hinsichtlich Wohnungsbauförderung ? 6. Erfolgt eine Betreuung potenzieller Bauherren während ihrer Planungsphase , um letztlich die Förderfähigkeit von Bauprojekten zu gewährleisten ? Die IFB berät umfassend bei allen Fragen zur Förderung (Finanzierung, bauliche und technische Anforderungen, Bindungen et cetera) und begleitet Investoren und Planer von Beginn an in der Planungsphase und beim Antragsverfahren. Sie gibt Informationen zu allen Wohnungsbauprogrammen, Förderrichtlinien und Formularen. Beratungstermine können telefonisch oder auch persönlich erfolgen.