BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11712 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 19.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Was plant die Stadt nach dem Ankauf von Grünflächen in Bergstedt? Aus der Antwort des Senats in der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drs. 21/11546 geht hervor, dass die Stadt Hamburg im letzten Jahr in Bergstedt die Flurstücke 261, 2952 und 2953 angekauft hat. Die Flächen sind Teil eines größeren Grüngürtels nördlich und südlich des Volksdorfer Damms und baurechtlich als Grünflächen (einschließlich Dauerkleingärten) oder Parkanlagen festgesetzt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), wie folgt: 1. Wie werden diese Grundstücke derzeit genutzt? Welche Veränderungen sind geplant? 2. Welche Pläne gibt es zur Anlage einer öffentlichen Park- oder Grünanlage oder einer Wegeverbindung auf dem Flurstück 261 im Einzelnen? Die Fläche nördlich des Volksdorfer Damms (Flurstücke 7777 und 7778, Gemarkung Bergstedt, ehemals Flurstück 261) ist derzeit landwirtschaftliche Nutzfläche und an den Hof Stüffel verpachtet. Die beiden Flächen südlich des Volksdorfer Damms (Flurstücke 2952 und 2953 Gemarkung Bergstedt) sind mit Bäumen und Sträuchern einer Spontanvegetation besetzt. Mittelfristig sollen die Flurstücke 7778 (ehemals 261.1) 2952 und 2953 zu einer öffentlichen Grünanlage mit einer durchgängigen nord-südlichen Wegeverbindung vom Heidredder über den Volksdorfer Damm bis zur Straße Stüffel hergestellt werden. Der Ausbau soll als Grandweg mit begleitenden Knicks und Wiesenflächen erfolgen. Auf Flurstück 7778 (ehemals 261.1) ist auf den verbliebenen Flächen entlang des neuen Weges auch zukünftig eine Bewirtschaftung möglich. Im Bebauungsplan Bergstedt 17 wurde für die Fläche des Flurstücks 7777 (ehemals 261.2) „Private Grünfläche Dauerkleingärten“ festgesetzt. 3. Welchem Verwaltungsvermögen welcher Behörden wurden die angekauften Flächen jeweils zugeordnet? Die Flurstücke 7778 (ehemals 261.1), 2952 und 2953 wurden auf Veranlassung des Bezirksamtes Wandsbek erworben und befinden sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün des Bezirksamtes. Das Flurstück 7777 (ehemals 261.2) wurde durch den LIG erworben und befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg. 4. Sofern Teile der angekauften Flächen dem allgemeinen Grundvermögen zugeordnet wurden: Drucksache 21/11712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Warum werden im Rahmen des Zentralen Grunderwerbs Grün angekaufte Flächen in das allgemeine Grundvermögen übertragen? Beim Erwerb von Flächen für das Verwaltungsvermögen Stadtgrün (VWV Grün) ist es üblich, dass der LIG in Vorleistung geht und anschließend die Flächen gegen Werterstattung aus dem Allgemeinen Grundvermögen in das VWV Grün übergehen. b. Welche Planungen und Überlegungen gibt es für diese Teilflächen im Einzelnen? Die als Dauerkleingärten festgesetzte Fläche des Flurstücks 261.2 (jetzt Flurstück 7777) hat der LIG zur vorausschauenden Flächenbevorratung in das Allgemeine Grundvermögen übernommen. Auch das angrenzende Flurstück 260 wurde vom LIG erworben, um die ausgewiesene Dauerkleingartenfläche zu sichern.