BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11716 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 19.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge im Jahr 2017 (II) Aus Drs. 21/11550 ergeben sich weitere Fragen. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen aktuell? Aktuell (01. – 22.01.2018) beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 20 Tage. 2. Anträge mit einer Aufwendungssumme ab 2.500 Euro sollen nach Angaben des ZPD in der Hotline bevorzugt mit dem Ziel einer Bearbeitungsdauer von bis zu zehn Arbeitstagen bis zur Festsetzung bearbeitet werden . a. Wie viele Anträge mit einer Aufwendungssumme ab 2.500 Euro liegen derzeit vor? Derzeit liegen rund 1.500 Anträge mit einer Antragssumme ab 2.500 Euro vor. b. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen mit einer Aufwendungssumme ab 2.500 Euro seit Oktober 2017? Bitte pro Monat angeben. 10/2017: 8,2 Tage 11/2017: 8,7 Tage 12/2017: 8,5 Tage c. Wie hoch ist die maximale Bearbeitungsdauer von Anträgen mit einer Aufwendungssumme ab 2.500 Euro seit Oktober 2017? Bitte pro Monat angeben. Die Werte werden einer anonymen Fallstatistik entnommen, die die Zeit vom Antragseingang bis zum Tag der Festsetzung erfasst. Sie bildet auch Bearbeitungszeiten ab, die sich durch unvollständige Antragsunterlagen und die Bearbeitung von Widersprüche ergeben. Die maximalen Bearbeitungsdauern waren wie folgt: 10/2017: 113 Tage 11/2017: 116 Tage 12/2017: 504 Tage 3. Wie viele Tage dauert es durchschnittlich, bis nach Festsetzung des Bescheids die Auszahlung des Betrags auf das Konto des Beihilfeberechtigten angewiesen wird? Die erfragten Angaben liegen dem ZPD nicht vor. Die Auszahlung wird automatisiert innerhalb des Beihilfeprogramms direkt mit der Festsetzung angewiesen. Für die durchschnittliche Dauer der nachlaufenden Bearbeitungsprozesse bis zur Gutschrift des Betrags auf den Konten der Beihilfeberechtigten werden keine Daten erhoben. Erfahrungsgemäß kann dies bis zu fünf Arbeitstage dauern. Drucksache 21/11716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Im Jahr 2014 wurde verstärkt Mehrarbeit auf freiwilliger Basis an Samstagen angeordnet und geleistet, um die Rückstandsmenge zu reduzieren . So heißt es in der Drs. 20/12673: „In den Monaten Juni bis Juli 2014 wurden insgesamt 304 Überstunden angeordnet und geleistet und dadurch in dieser Zeit 1.976 Anträge zusätzlich bearbeitet. Die Mehrarbeit an Sonnabenden wurde zum 31. Juli 2014 planmäßig bis auf weiteres eingestellt.“ In der Antwort auf die Drs. 21/11550 heißt es: „In den letzten zwölf Monaten wurden 66 Stunden freiwillige Mehrarbeit geleistet und in dieser Zeit 935 Anträge bearbeitet.“ a. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde angesichts der massiven Rückstände eine Ausweitung der Mehrarbeit auf freiwilliger Basis an Samstagen? b. Falls ja, zu wann? Falls nein, weshalb nicht und wie sollen die hohen Rückstände dann abgebaut werden? Ja. Die freiwillige Mehrarbeit an Samstagen wurde im Oktober 2017 wieder aufgenommen . 5. Wie viele Mitarbeiter und wie viele VZÄ zählt der Fachbereich Beihilfe derzeit? 6. Wie ist die Altersstruktur im Fachbereich Beihilfe aktuell? Bitte detailliert aufschlüsseln. 7. Wie ist die Gehaltsstruktur im Bereich Beihilfe aktuell? Bitte detailliert aufschlüsseln. Siehe Anlage. 8. Anrufer des Fachbereichs Beihilfe erhalten unter der Telefonnummer 42805 – 4099 die Information, dass die telefonischen Sprechzeiten eingeschränkt wurden. Von welchen Zeiten auf welche Zeiten wurden sie reduziert und bis wann soll diese Maßnahme greifen? Die telefonischen Sprechzeiten am Montag und Donnerstag wurden von ursprünglich je 9 Uhr bis 13 Uhr auf jetzt 10 Uhr bis 12 Uhr reduziert. Die Sprechzeit am Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr bleibt unverändert. Diese Maßnahme ist zunächst bis zum 28. Februar 2018 befristet. 9. Konnte durch die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit bereits der Rückstand von 9.310 Anträgen vom Dezember 2017 (im Mai 2017 lag dieser bei 51 Anträgen) abgebaut werden? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand? Die Änderung ist erst zum 22. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Wirkung lässt sich daher noch nicht abschätzen. zu Fragen 5 und 7: Mitarbeiter und VZÄ sowie Gehaltsstruktur Bezahlungsgruppe A 11 A 9 A 8 A 7 A 6 E 12 E 10 E 9 E 8 E 6 Summe zu Frage 6: Altersstruktur Altersgruppe M W ∑ M W ∑ M W ∑ bis 29 Jahre 1 9 10 2 3 5 3 12 15 30 bis 39 Jahre 2 7 9 3 9 12 5 16 21 40 bis 49 Jahre 1 2 3 8 13 21 9 15 24 50 bis 59 Jahre 5 5 3 10 13 3 15 18 ab 60 Jahre 1 1 2 2 1 2 3 5 23 28 16 37 53 21 60 81 81 VZÄ 1,0 2,7 11,0 4,0 4,8 1,0 0,9 35,5 0,4 3,0 64 Beamte und Beamtinnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Gesamt Beschäftigte 1 3 14 4 6 1 1 47 1 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11716 3 Anlage 11716ska_text 11716ska_Anlage