BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11718 21. Wahlperiode 26.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 19.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Was kostet die auswärtige Unterbringung von Hamburgs Gefangenen? Da Hamburgs Gefängnisse aus allen Nähten platzen, muss der Justizsenator zur Unterbringung von Insassen auf Haftplatzkapazitäten anderer Bundesländer zurückgreifen. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11577 gibt der Senat an, seit dem 1. November 2017 bereits 25 Gefangene in die JVA Waldeck in Mecklenburg-Vorpommern, die JVA Brandenburg, die JVA Hohenleuben in Thüringen und die JVA Bremervörde überstellt zu haben. Bereits im Oktober 2017 wurden 18 Gefangene in die JVA Waldeck verlegt, Drs. 21/10838. Bei ihrer Entlassung erhalten die Gefangenen, sofern sie die Kosten der Fahrt nach Hamburg nicht selbst tragen können, eine Fahrkarte beziehungsweise einen Gutschein der DB. Die in der JVA Waldeck überstellten Hamburger Gefangenen werden nach Angaben des Senats zu dem in Mecklenburg-Vorpommern üblichen Tageshaftkostensatz untergebracht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch ist der übliche Tageshaftkostensatz in Mecklenburg-Vorpommern ? 2. Welche Vereinbarungen bestehen mit den Bundesländern Niedersachsen , Brandenburg und Thüringen hinsichtlich der Kosten für die Hamburger Gefangenen, die in den JVA Bremervörde, Brandenburg und Hohenleuben untergebracht sind? Wie hoch sind gegebenenfalls die jeweiligen Tageshaftkostensätze? Gesonderte Vereinbarungen bestehen hierfür nicht. Die Abrechnung der Unterbringung von Gefangenen erfolgt in der Regel auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Abrechnung jeweils ermittelten Tageshaftkostensatzes anhand der konkreten Belegungssituation . Die nachfolgenden Tageshaftkostensätze, welche von einer Vollbelegung ausgehen, werden hierfür als Basis herangezogen. Land Tageshaftkostensatz in Euro Brandenburg 111,81 Hamburg 131,60 Niedersachsen 114,82 Mecklenburg-Vorpommern 124,14 Schleswig-Holstein 118,38 Thüringen 95,89 3. Welche Vereinbarungen hinsichtlich der Gefangenen zum Beispiel zum Strafmaß, zur noch zu verbüßenden Reststrafe oder zur der Verurteilung Drucksache 21/11718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zugrunde liegenden Straftat bestehen mit den aufnehmenden Bundesländern beziehungsweise Justizvollzugsanstalten? Die in der Antwort zu 1. und 2. genannten Länder haben sich vereinbarungsgemäß zur Unterbringung von Gefangenen bereiterklärt, die möglichst kurze Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. 4. Welche Kosten sind für die Unterbringung Hamburger Gefangener seit Oktober 2017 in Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer jeweils monatlich im Einzelnen angefallen? Bitte pro Monat und auswärtiger JVA darstellen. Die Kosten für die Unterbringung werden nicht monatlich abgerechnet. Die in der Antwort zu 1. und 2. genannten Länder haben bislang noch keine Kosten in Rechnung gestellt. Eine Abrechnung wird in der Regel erst nach Rückführung beziehungsweise Entlassung der übernommenen Gefangenen erfolgen. Dies wird voraussichtlich nicht vor dem 31. März der Fall sein. Schleswig-Holstein hat für die Unterbringung von fünf Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kiel für gut vier Monate bereits 41.643,09 Euro abgerechnet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Wie viel Personal (VZÄ) wurde jeweils für den Transport der Gefangenen zu den auswärtigen Justizvollzugsanstalten benötigt? Welche Kosten sind für den Transport der Gefangenen in die auswärtigen Justizvollzugsanstalten angefallen? Da die Transporte über den Regelumlauf durchgeführt wurden, sind weder zusätzlicher Personal- noch Kostenaufwand entstanden. 6. In der Drs. 21/11577 gibt der Senat an, dass ein Ersatzfreiheitsstrafler aus der JVA Billwerder (laufende Nummer 11) vom 18. Dezember 2017 bis zum 18. Dezember 2017 (Entlassung) in die JVA Waldeck überstellt wurde. Aus welchem Grund wurde ein Insasse für lediglich einen Tag in die JVA Waldeck überstellt? Der Gefangene ist am 18. Dezember 2017 in der JVA Waldeck angekommen und hat dort direkt die Geldstrafe bezahlt, sodass er aus Waldeck unverzüglich entlassen werden konnte. In der JVA Billwerder hatte er diese Möglichkeit nicht wahrgenommen. Dem Gefangenen wurde eine Entlassungsbeihilfe in Höhe von 20,04 Euro gewährt und eine Fahrkarte zum Hamburger Hauptbahnhof ausgehändigt.