BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11725 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 22.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Unterstützung linksextremistischer Aktivitäten an der HAW Hamburg (II) Am 30.11.2017 fand in der „Kontrabar“, einem von Studenten der HAW Hamburg besetztem Raum im Hauptgebäude der HAW (Alexanderstraße 1), eine vom AStA organisierte „Mobilisierungsveranstaltung“ unter dem Titel „Stoppt die AfD: Proteste gegen den AFD Bundesparteitag am 2. Dezember“, statt.1 Im Rahmen der Veranstaltung hielt eine junge Frau von der Organisation „NIKA“ (Nationalismus ist keine Alternative) einen Vortrag. Darin erklärte sie, Ziel der Aktion gegen die AfD sei es, den AfD-Bundesparteitag zu verhindern , indem man den Delegierten den Zutritt zum HCC (Hannover Congress Centrum) versperren wolle. Dazu würden verschiedene Bündnisse und AStAs aus ganz Deutschland anreisen. Die Hamburger Gruppe werde Samstag sehr früh mit einem Bus anreisen. Dazu wurden Tickets für 5 Euro in der Kontrabar verkauft. Der Bus würde die Teilnehmer am 2. Dezember an einen Ort bringen, der noch nicht bekannt gegeben werden könne. Es sei dann das Ziel, mit der „Finger-Taktik“ Polizeiabsperrungen zu umgehen und an die Zugänge des HCC zu gelangen, um den Delegierten dort den Zutritt zu versperren . Der Bus würde die Teilnehmer in die Nähe ihres „Fingers“ bringen. Man solle sich in „Bezugsgruppen“ weiter organisieren. An die Wand projizierte die Referentin eine Google-Maps-Karte in der verschiedene Punkte und Areale um das HCC eingetragen waren und erklärte, an welchen Stellen die angemeldeten Protestkundgebungen und die davon abweichenden Blockaden („Blockadechoreographie“) stattfinden sollen. Es wurde eine Telefonnummer bekanntgegeben („Ermittlungsausschuss“), an die man sich wenden solle, falls man Bekanntschaft mit der Polizei machen werde. Für alle aktuellen Informationen am Tag der Blockade wurde auf den NIKA-Twitter-Account sowie auf zwei weitere linksextreme Internetadressen verwiesen (nika.mobi und blocksport.eu). An der Blockade-Aktion würden sich auch verschiedene Antifa-Bündnisse beteiligen. Zusätzlich wurde auf eine Zugfahrt verwiesen, die von der Interventionistischen Linken Hamburg (IL) angeboten werde. Diese würde Samstagnacht um 3 Uhr mit einer größeren Gruppe nach Hannover aufbrechen. Nach circa einer halben Stunde war der Vortrag der Referentin beendet, die Teilnehmer diskutierten weiter im Raum. Vom 2. – 3. Dezember 2017 fand der AfD-Bundesparteitag in Hannover im HCC statt. Der Parteitag wurde, neben friedlich verlaufenden Demonstrationen , auch von gewalttätigen Protesten, Übergriffen und Blockaden begleitet. Mehrere Polizeibeamte wurden von Linksextremisten verletzt, mehrere AfD- Delegierte von Linksextremisten attackiert und am Zutritt zum HCC gehin- 1 http://www.asta.haw-hamburg.de/stopptdieafd.html (abgerufen am 04.12.2017). Drucksache 21/11725 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dert. Der Parteitag konnte erst mit erheblicher Verspätung beginnen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der AfD, Kay Gottschalk, wurde von Linksextremisten schwer am Arm verletzt (Handgelenksbruch und weitere traumatische Verletzungen) und musste notversorgt werden. Die Polizei Hannover gab an, dass sie im Zusammenhang mit der schweren Körperverletzung an Kay Gottschalk, eine Gruppe von Hamburger Linksextremisten (!), festgenommen habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer ist der/sind die Betreiber der „Kontrabar“ und welche Verflechtungen des/der Betreiber/s mit der HAW Hamburg gibt es? 2. Wer referierte während der Veranstaltung? Bitte Namen und Hochschulstatus der Referentin angeben. Siehe Drs. 21/11236. 3. Welche Personen gehören der Hochschulleitung der HAW Hamburg an? Siehe https://www.haw-hamburg.de/praesidium-und-gremien/praesidium.html. 4. Welche Personen werden verdächtigt, bei den Attacken gegen Polizeibeamte und AfD-Delegierte während des AfD-Bundesparteitages, Straftaten begangen zu haben? Gehören Verdächtige zur Gruppe der Organisatoren der oben beschriebenen Veranstaltung? Bitte mit der Polizei Hannover Kontakt aufnehmen. 5. Sehen der Senat und die Hochschulleitung der HAW auch nunmehr, nachdem es zu Straftaten gegen Polizisten und AfD-Bundestagsdelegierte kam, keine Veranlassung, zu überprüfen, welche Inhalte in der Veranstaltung referiert wurden und welche Konsequenzen für zukünftige Veranstaltungen in der Kontrabar daraus abgeleitet werden könnten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann findet eine Überprüfung statt beziehungsweise welche Ergebnisse hat eine Überprüfung bereits ergeben? Die Polizei Hamburg wird im Zusammenhang mit Straftaten in anderen Ländern nur tätig, wenn entsprechende Ermittlungsersuchen an sie gerichtet werden. Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Polizeien beziehungsweise Staatsanwaltschaften . Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Hannover liegt ein entsprechendes Ersuchen nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/11236. 6. Handelt es sich bei der Hochschulleitung der HAW um Landesbeamte der Freien und Hansestadt Hamburg oder um Angestellte im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte die Status für die Mitglieder der Hochschulleitung angeben. Die Hochschulleitungsmitglieder sind verbeamtet. 7. Welche Personen in der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung führen die Aufsicht über Veranstaltungen an den Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte Namen und Funktionen der Mitarbeiter benennen. Die Hochschulen führen Veranstaltungen eigenverantwortlich durch. Im Übrigen siehe Drs. 21/11236. 8. Hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung im Nachgang der Veranstaltung und unter Berücksichtigung der nun erfolgten Straftaten eine Überprüfung der Veranstaltung veranlasst und Maßnahmen ergriffen, um solche Veranstaltungen zukünftig zu verhindern? Anmerkung/Hinweis: In der „Kontrabar“ finden regelmäßig politische Veranstaltungen statt, für die in den Räumlichkeiten der HAW Hamburg geworben wird (zum Beispiel durch Aushänge). Auch für die benannte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11725 3 Veranstaltung wurde per Aushang und per Internet geworben. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Offenlegung der Betreiber, umso mehr, da es konkrete Hinweise darauf gibt, dass während der Veranstaltung Absprachen und Vorbereitungen zu strafbaren Handlungen getroffen wurden. Bereits gestellte Fragen aus Drs. 21/11236 werden aufgrund der Nichtbeantwortung durch den Senat wiederholt gestellt. Eine Verweigerung der Auskunft ist mit den parlamentarischen Rechten des Fragestellers – insbesondere vor dem Hintergrund der Hinweise auf Vorbereitung von strafbaren Handlungen und einem öffentlichen Interesse – nicht vereinbar. Siehe Antwort zu 4. und 5. Im Übrigen siehe Drs. 21/11236.