BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11727 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und David Erkalp (CDU) vom 22.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Kosten für Anti-Terror-Maßnahmen auf Großveranstaltungen Ob beim DOM, auf dem Alstervergnügen oder auf Weihnachtsmärkten – seit dem Attentat am Breitscheidplatz in Berlin werden Hamburgs Großveranstaltungen mit Anti-Terror-Maßnahmen beispielsweise durch Betonblöcke und verstärkte Polizeipräsenz geschützt. Nach dem Willen des Senats sollten die jeweiligen Veranstalter der Großveranstaltungen für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Im Dezember entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 24 L 1249/17) im Zusammenhang mit dem Charlottenburger Weihnachtsmarkt, dass Anti-Terror-Maßnahmen wie Betonquader nicht vom Veranstalter getragen werden müssen, wenn diese sich außerhalb des Veranstaltungsgeländes befinden. Dies ist bei Betonpollern aber häufig der Fall, da sie vor dem Veranstaltungsgelände errichtet werden. Darüber hinaus ist die Gefahr von Terror-Anschlägen keine, die von den Veranstaltungen direkt ausgeht. Vielmehr handelt es sich um eine Gefahr von außen, die weit über den Bereich der Verantwortlichkeit seitens der Veranstalter hinausgeht. Wenn den Veranstaltern die hohen Kosten auferlegt würden, könnte das für diese finanziell teils sogar existenzgefährdend sein. Zudem ist davon auszugehen , dass die entstandenen Mehrkosten, in Form von Preissteigerungen, zwangsläufig an die Kunden beziehungsweise die Veranstaltungsgäste weitergegeben werden. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag (Drs. 21/11257) in die Bürgerschaft eingebracht , mit dem sie den Senat aufgefordert hat, zu prüfen aus welchen öffentlichen Mitteln die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen finanziert werden können oder alternative Finanzierungswege vorzulegen und die Kosten für Sicherheitsmaßnahem zur Terrorabwehr auf den Hamburger Weihnachtsmärkten zu übernehmen. Der Sprecher der Innenbehörde teilte gegenüber dem „Hamburger Abendblatt “ nun mit, man wolle eine faire Lösung. Die Bezirke sehen das wohl anders: „Das Bezirksamt (...) sowie die beteiligten Dienststellen der Feuerwehr und Polizei vertreten die Auffassung, dass es in der Verantwortung des Veranstalters liegt, sich mit möglichen Gefährdungen (...) auseinanderzusetzen und (...) entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen“, heißt es aus dem Bezirksamt Harburg. Hinzu kommt, dass die Wirksamkeit von Barrieren wie Betonblöcken zum Schutz vor Anti-Terror-Angriffen nach einem Crash-Test der DEKRA zweifelhaft ist. Aus diesem Grund bleiben Betonblöcke zum Schutz kritisch zu sehen, zumal sie häufig falsch aufgestellt werden und damit eine zusätzliche Gefahr darstellen. Drucksache 21/11727 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wirksamer sind fest installierte versenkbare Straßenpoller. Diese hat die CDU-Fraktion mit einem Antrag (Drs. 21/10376) gefordert, der jedoch mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN im Innenausschuss abgelehnt wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Sicherung von Großveranstaltungen vor Anti-Terror-Maßnahmen im Jahr 2017 jeweils in welcher Höhe entstanden und von wem wurden diese jeweils getragen? Dem Senat sind nur Kosten für die Maßnahmen zum Schutz vor Terroranschlägen bei Veranstaltungen der Freien und Hansestadt Hamburg bekannt. Der Senat beantwortet die Frage teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) wie folgt: Veranstaltung Kosten in € Hamburger DOM – pro Veranstaltung ca. 85.399 € Hafengeburtstag Hamburg 34.409 € Eröffnung der Elbphilharmonie 17.314,50 € Darüber hinaus wurden die der Polizei beim Schutz von Großveranstaltungen im Sinne der Fragestellung entstandenen Kosten nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. 2. Ist es richtig, dass die Rechnung über 30.000 Euro für die Errichtung von Pollern auf der Lombardsbrücke während des Alstervergnügens aus Steuermitteln beglichen wurde? Zum Schutz von Personen im Bereich der Lombardsbrücke bei der Veranstaltung Alstervergnügen 2017 hat das zuständige Bezirksamt eine Rechnung für die Lieferung , den Auf- und Abbau sowie Abtransport von Wassertanks in Höhe von 17.082,45 Euro beglichen. Darüber hinaus wurden für die Miete, Lieferung, Auf- und Abbau und Abtransport von Betonblöcken 31.997,20 Euro von der Polizei bezahlt. 3. Wie beurteilen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts im Hinblick auf die Übernahme der Kosten für Anti-Terror-Maßnahmen bei Großveranstaltungen in Hamburg? Der Beschluss des VG Berlin vom 28. November 2017 (Az.: 24 L 1249.17) ist eine Einzelfallentscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes und basiert auf Rechtsgrundlagen des Berliner Landesrechts. Sie ist nicht ohne weiteres auf alle öffentlichen Veranstaltungen übertragbar, da diese immer einer Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aktueller Lageerkenntnisse, örtlicher Besonderheiten und sich hieraus ergebender Gefährdungssituationen unterliegen. 4. Im „Hamburger Abendblatt“ vom 18. Januar 2017 heißt es: „Intern wird laut einem Beamten darüber nachgedacht, selbst einen Vorrat an Hindernissen wie Betonpollern und Wassertanks anzuschaffen und bei Bedarf einzusetzen.“ a. Ist es richtig, dass geprüft wird, ob ein Vorrat an eigenen Hindernissen wie Betonpollern und Wassertanks seitens der Freien und Hansestadt Hamburg angeschafft wird? Die zuständige Behörde prüft aktuell alle in Betracht kommenden Alternativen. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/10450. b. Welche weiteren Planungen bestehen im Hinblick auf Anti-Terror- Maßnahmen für Großveranstaltungen im Jahr 2018? Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten; hierunter fallen auch Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Terroranschlägen . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11727 3 Bei Großveranstaltungen privater Veranstalter werden im Einzelfall erforderliche Sicherungsmaßnahmen im Rahmen eines umfassenden Sicherheitskonzeptes eng mit dem Veranstalter abgestimmt. Detaillierte Angaben zu Konzepten und Planungen betreffen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. c. Welche Planungen bestehen zur Kostenregelung für Anti-Terror- Maßnahmen für Großveranstaltungen im Jahr 2018? Kostenregelungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz vor Terroranschlägen sind für den jeweiligen Einzelfall zu betrachten. Die zuständigen Behörden erarbeiten derzeit einen konzeptionellen Lösungsansatz. 5. Durch die stetig steigende Sondernutzungsgebühr (vergleiche Drs. 21/10981) und die zusätzlichen Kosten für Anti-Terror-Maßnahmen entsteht eine Doppelbelastung für die Veranstalter. Wie steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde einer Reduzierung der Sondernutzungsgebühren , entsprechend der aufzubringenden Kosten für Anti-Terror-Maßnahmen, gegenüber? In der Drs. 21/10981 werden die Standgebühren auf dem Hamburger DOM hinterfragt. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für das Marktwesen und nicht nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grünund Erholungsanlagen, die für Sondernutzungen nach dem Wegegesetz anwendbar ist. Im Übrigen sind die Überlegungen des Senats noch nicht abgeschlossen. 6. Anlage 1 der Drs. 21/8777 liefert eine Übersicht der geplanten Sanierungsmaßnahmen des Heiligengeistfelds, das regelmäßiger Austragungsort für den DOM ist. Dabei ist die letzte Maßnahme für Herbst 2023 geplant. Wie viel wird die Sanierung nach aktuellem Planungsstand insgesamt kosten? Bitte auch die Kosten der einzelnen Maßnahmen angeben. 7. Die in der Anlage 1 der Drs. 21/8777 genannten Maßnahmen enthalten keine Maßnahmen, die gegen Terror-Anschläge schützen. Bestehen darüber hinaus Planungen für Sicherheitsmaßnahmen auf dem Heiligengeistfeld ? Wenn ja, welche konkret und welche Kosten sind damit jeweils verbunden ? Das Sicherheitskonzept befindet sich derzeit in der Weiterentwicklung und Abstimmung mit allen Beteiligten. Eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor.