BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11730 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschläger (AfD) vom 22.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Luftmessungen Feinstaub in Hamburg Die Luftqualität in Hamburg wird seit 1984 durch das Hamburger Luftmessnetz gemessen und quantifiziert. Seit 2014 werden die gemessenen Daten der Stationen nach einem bestimmten Schema zum sogenannten Luftqualitätsindex je Messort zusammengefasst und mit den Zahlen 1 – 6, vergleichbar unseren Schulnoten, bewertet. Insbesondere die Messwerte für Stickoxide und Feinstaub sind in letzter Zeit aufgrund des Dieselskandales vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Der Hamburger Luftreinhalteplan basiert auf Berechnungen und Annahmen zu gegebenen Schadstoffbelastungen, die auch die Messungen des Hamburger Luftmessnetzes einbeziehen. Die ungleichmäßige Verteilung der Messstationen im Stadtgebiet und die beschränkte Anzahl professionell betriebener Messeinrichtungen sind somit Einflussgrößen, die die Qualität der Berechnungen für das gesamte Stadtgebiet beeinflussen können. Hier könnte eine Vervielfachung der Messpunkte durch Einbindung von privaten Messgeräten auf Basis von Open-Data-Systemen möglicherweise Abhilfe schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist den zuständigen Stellen das Open-Data-Projekt Luftdaten.info für den Bereich der Feinstaubmessung bekannt? Ja. 2. Wie bewertet der Senat die Erhebung von Schadstoffdaten durch einen Schwarm von privat betriebenen Messpunkten, wie zum Beispiel in dem unter 4. genannten Projekt? Sieht der Senat diese Art der Datenerhebung als Möglichkeit zur kostengünstigen Ergänzung der professionellen Messstationen an? Amtliche Messdaten müssen die qualitativen Anforderungen der EU-Richtlinien einhalten . Diese beinhalten unter anderem die Einhaltung der Messunsicherheit für Gase (<15 Prozent) und für Feinstaub PM10 (< 25 Prozent) sowie eine 90-prozentige Datenverfügbarkeit. Die verwendeten Messverfahren müssen auf ein festgelegtes Referenzmessverfahren mit definiertem Standard rückführbar sein, damit eine europaweite Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist. Zusätzlich sind Kriterien zur Standortwahl, Probenahmehöhe, freie Anströmung der Probenahme, Lage nicht in unmittelbarer Nähe von Emissionsquellen et cetera und deren Dokumentation vorgeschrieben . Drucksache 21/11730 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Da die vorgeschriebenen Kriterien von Open-Data-Projekten wie luftdaten.info nicht eingehalten werden, sind die Ergebnisse für amtliche Messungen nicht verwendbar. 3. Wurden die Messverfahren, die dem Open-Data-Projekt zugrunde liegen , durch die zuständigen Behörden validiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. Beteiligen sich auch behördliche Stellen mit eigenen Messgeräten an dem Projekt? Wenn ja, an welchen Standorten? Wenn nein, ist dies für die Zukunft geplant? Nein, bisher hat keine Firma eine Eignungsprüfung in Hamburg beantragt.