BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11734 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 22.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Kreisverkehre Gemäß der ReStra, ehemals PLAST, sind Kreisverkehre in Hamburg zwar möglich, aber nicht sonderlich häufig, sie sind immer noch die Ausnahme. Zu Beginn der letzten Wahlperiode hat er Senat verkündetet, dass ein Programm zum Bau von Kreisverkehren nicht verfolgt wird (siehe Drs. 20/288). Was bei unseren Nachbarbundesländern reibungslos klappt, ist in Hamburg Mangelware. Ich frage den Senat: Im Rahmen von Grundinstandsetzungen sowie Neu-, Um- und Ausbauten von Knotenpunkten wird auch weiterhin regelhaft überprüft, ob ein Kreisverkehr eine vorteilhafte Lösung darstellt (siehe Drs. 20/11303). Die Eignung ist insbesondere von verkehrlichen Voraussetzungen, von örtlichen Gegebenheiten sowie von den finanziellen Rahmenbedingungen abhängig. Vor diesem Hintergrund entscheidet die zuständige Behörde oder das jeweils zuständige Bezirksamt im Einzelfall, ob der Bau eines neuen Kreisverkehrs erfolgen soll, daher bedarf es auch keines gesonderten Programms. Im Übrigen siehe Drs. 20/1598 und 20/288. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kreisverkehre wurden seit 2015 in Hamburg realisiert? Jahr Genaue Belegenheit des Kreisverkehrs Gesamtkosten 2015 Neuberger Weg / Ochsenweberstraße nicht separat erfasst 2015 Kelloggstraße / Zur Jenfelder Au nicht separat erfasst 2016 Veringstraße / Fährstraße nicht separat erfasst 2016 Knoten Weidenbaumsweg / Alte Holstenstraße / Ernst-Mantius-Straße nicht separat erfasst 2016 Meiendorfer Straße/ Spitzbergenweg nicht separat erfasst 2017 Steendiek / Bennittstraße / Köhlfleet-Hauptdeich nicht separat erfasst 2017 Horner Weg / Rhiemsweg nicht separat erfasst 2017 Osterstraße / Methfesselstraße / Müggenkampstraße nicht separat erfasst 2017 Heußweg / Stellinger Weg nicht separat erfasst 2017 Alsterdorfer Straße / Carl-Cohn-Straße ca. 988.000 € 2. Wie hoch waren die Kosten für die Kreisverkehre jeweils? (Bitte nach Jahr und Kreisverkehr aufschlüsseln.) Für die unter der Antwort zu 1. benannten Kreisverkehre, die Bestandteil einer Straßenbaumaßnahme sind, können keine separaten Kosten benannt werden. Im Rahmen der Ausschreibung und Abrechnung sind die eigentlichen Kreisverkehre stets ein Teil einer Gesamtbaumaßnahme, wobei die spezifischen Kosten für Kreisverkehr nicht separat erfasst werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Welche Kreisverkehre sollen bis 2025 in Hamburg realisiert werden? Drucksache 21/11734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Was sind die Gründe, die bis 2025 entstehenden Kreisverkehre jeweils zu realisieren? Ob ein Kreisverkehr realisiert wird, ist Bestandteil der Straßenplanung und immer eine Einzelfallentscheidung. Für die bereits geplanten Baumaßnahmen bis zum Jahr 2025 sind regelhaft noch inhaltliche Abstimmungen sowie Grob- und Detailplanungen notwendig . Vor diesem Hintergrund können nur Maßnahmen aufgeführt werden, bei denen derzeit ein Kreisverkehr in Betracht gezogen wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie folgende Tabelle: Genaue Belegenheit des Kreisverkehrs Gründe für Kreisverkehr Flurstraße / Böttcherkamp Aufhebung der Lichtsignalanlage und Komplettierung der Tempo-30-Zone Virchowstraße / Jessenstraße Beseitigung der Gefahrenstelle und Reduzierung der Geschwindigkeit, Vorbereitung des 2- Richtungsverkehrs in der Louise-Schröder-Straße Klövensteenweg / Wedeler Landstraße / Alte Sülldorfer Landstraße / Rissener Landstraße Aufhebung der Lichtsignalanlage als Vereinbarung aus dem Bebauungsplan Rissen 45 Knoten Stresemannallee / Grandweg Optimierung der Radwegeführung im Zuge des Veloroutenausbaus Knoten Tornquiststraße / Heußweg Optimierung der Radwegeführung im Zuge des Veloroutenausbaus Knoten Högenstraße / Steenwisch Optimierung der Radwegeführung im Zuge des Veloroutenausbaus Kupferdamm/Sonnenweg Im Rahmen einer Wohnerschließung Leeschenblick/Fabriciusstraße Optimierung der Radwegeführung im Zuge des Veloroutenausbaus Schanzenstraße/Lagerstraße Ergebnis einer Einzelfallprüfung 5. Auf welcher Grundlage zieht der Senat eine Kreuzung, welche durch eine Lichtsignalanlage gesteuert wird, einem Kreisverkehr vor? 6. Wer und welche Kriterien entscheiden, ob ein Kreisverkehr angelegt wird? Siehe Vorbemerkung. 7. Wurde für die Behringstraße ein Kreisverkehr in Betracht gezogen? Was war das Ergebnis dieser Überlegung? Die Behringstraße führt von der Anschlussstelle Hamburg-Othmarschen der BAB A7 bis zur Kreuzung Behringstraße/Friedensallee/Barner Straße. In jüngster Vergangenheit wurden keine Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen oder Grundinstandsetzungen im Zuge der Behringstraße durchgeführt. Neue Maßnahmen sind derzeit nicht absehbar . Durch die Arbeiten auf der BAB A7 erfolgen keine gravierenden Änderungen an der Behringstraße. Planungen für einen etwaigen Kreisverkehr gibt es nicht. 8. Wo wurden in den vergangenen Jahren Kreisverkehre vonseiten der Bezirke gefordert, aber nicht umgesetzt, und mit welcher Begründung nicht? An der Kreuzung Rümkerstraße/Steilshooper Straße/Schmachthäger Straße wurde seitens des Bezirkes Hamburg-Nord eine Kreisverkehrslösung favorisiert. Mit Verweis auf eine ungünstige Linienführung der Buslinie 277, der höheren Kosten im Vergleich zur Variante mit einer Lichtsignalanlage und der unauffälligen Unfalllage, wurde im Jahr 2015 eine Finanzierung dieser Variante durch die zuständige Behörde nicht übernommen.