BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1175 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 29.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Kosten durch das Hamburgische Transparenzgesetz Am 6. Oktober 2012 trat das Hamburgische Transparenzgesetz in Kraft. Es ersetzte das bis dahin geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz und stellt einen bedeutsamen Paradigmenwechsel für die Verwaltung dar: Das Hamburgische Transparenzgesetz regelt nicht nur, dass weiterhin Anträge auf Informationen gestellt werden können, vielmehr verpflichtet es die Verwaltung zusätzlich, eine Vielzahl von Dokumenten und Daten kostenfrei online zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg durch das Hamburgische Transparenzgesetz bisher entstanden? Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln. Das Projekt zur Einführung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) ist am 31. Dezember 2014 planmäßig beendet worden. Es hat von 2012 bis Ende 2014 folgende Kosten verursacht: Jahr Kosten in Euro 2012 58.950 2013 1.919.056 2014 3.217.050 Im Jahr 2015 sind für Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Informationsregisters bis zum 30. Juli 2015 Kosten in Höhe von 519.695,54 Euro angefallen. Der zusätzliche Mehraufwand in den Behörden und Ämtern hinsichtlich des Veröffentlichungsprozesses von Informationen, die nicht automatisiert zugeliefert werden können, ist nicht abgebildet. 2. Welche Einnahmen hat die Freie und Hansestadt Hamburg durch das Hamburgische Transparenzgesetz bisher erzielt? Bitte nach Jahren und Gebührentatbeständen getrennt aufschlüsseln. 3. Wie viele Amtshandlungen wurden für Antragsteller vorgenommen, die nach § 3 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz von der Leistung von Gebühren befreit sind und welche Gebühren wären ohne die Befreiung angefallen? Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln. Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst, sodass keine belastbaren statistischen Daten vorliegen, die Aufschluss über die Einnahmen durch das Hamburgische Transparenzgesetz und zu den Antragstellern geben. Eine händische Ermittlung der Auskunftsverfahren sowie deren Einzelausauswertung ist in der für die Drucksache 21/1175 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.