BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11752 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 23.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Neuer Wirtschaftsplan der HGV – Wie entwickelt sich Hamburgs zentrale Beteiligungs-Holding? In Drs. 21/11591 stellte der Senat dar, dass der Aufsichtsrat der HGV voraussichtlich am 26.01.2018 mit dem neuen Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 befasst werden solle. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde zwischenzeitlich der Wirtschaftsplan für 2018 wie geplant aktualisiert und dem Aufsichtsrat vorgelegt? Wurde auch eine Prognose für das Jahr 2019 erstellt? a. Wenn ja, wie sieht dieser aktualisierte Wirtschaftsplan für die Jahre 2017 bis 2018 beziehungsweise 2019 aus? Welche Änderungen ergaben sich noch für das Jahr 2017 aus welchen Gründen gegenüber der am 30.11.17 vorgelegten Fassung? (Bitte entsprechend aktualisierte tabellarische Übersicht analog zu der in den Sitzungen des Ausschusses Öffentliche Unternehmen am 30.11.17 sowie 04.11.16 verteilten Detaildarstellung beifügen.) b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies sowie die entsprechende Befassung des Aufsichtsrats erfolgen? Ja. Es wird unverändert von der im Ausschuss Öffentliche Unternehmen am 30. November 2017 dargestellten Erwartung ausgegangen, dass die Planansätze für den HGV-Verlustausgleich in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 auskömmlich sein werden . Im Übrigen sieht der Senat zum Schutz seines internen Beratungs- und Entscheidungsbereichs davon ab, sich zu weiteren Einzelheiten zu äußern (vergleiche BVerfG, Beschl. v. 30.03.2004 – 2 BvK 1/01 –, juris Rn. 44). Die erfragten detaillierten Planungen der HGV als Konzernholding für einen Großteil der hamburgischen öffentlichen Unternehmen fließen in die Entscheidungsfindung des Senats zum HGV-Verlustausgleich des laufenden Geschäftsjahres und zum Budgetbedarf für den HGV-Verlustausgleich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 ein und berühren damit den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung des Senats.