BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11758 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 23.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Grundsteuerreform – Aktuelle Situation In Sachen Grundsteuerreform gibt es derzeit eine lebhafte öffentliche Diskussion , teilweise werden Szenarien beschrieben, die bei vielen Bürgern/- innen für Unsicherheit sorgen. Der Bundesrat hatte einen Reformvorschlag erarbeitet, dokumentiert in den BR.-Drs. 514/16 sowie 515/16. Im Dokumentations- und Informationssystem für parlamentarische Vorgänge des Bundestages/Bundesrats (DIP) ist zum aktuellen Stand zu lesen „Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode“. Gleichzeitig wird auf Initiative des BFH die aktuelle Besteuerung von Grund und Boden, insbesondere deren Anknüpfung an die Grundstücks-Einheitswerte auf den 1.01.1064 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der BFH hält diese Anknüpfung an die Einheitswerte auf 1964 für verfassungswidrig. In Sachen Senatsposition sind uns die Senatsantworten auf die Schriftliche Kleine Anfrage 21/6143 sowie die auf hamburg.de publizierte Position der Finanzbehörde vom 16.Januar 2018 bekannt. Trotzdem sorgen veröffentlichte Interview-Aussagen des Finanzsenators für Verwirrung und große Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund fragen wir hiermit den Senat: 1. Welche Position hat die Freie und Hansestadt Hamburg beim Bundesratsbeschluss zur Grundsteuerreform genau eingenommen? 2. In welchen Modellen ist eine stärkere Besteuerung unbebauter, baurechtlich bebaubarer Grundstücke vorgesehen, um Spekulationen mit Grund und Boden entgegenzuwirken und ist die stärkere Besteuerung entsprechender Liegenschaften vom Senat gewollt? 3. Wie und mit welchen Modellen kann die Grundsteuer steuernd wirken, um die Nachhaltigkeitsziele beim Flächenverbrauch in Deutschland zu erreichen, etwa durch stärkere Besteuerung großflächiger Ansiedlungen wie Fachmärkte und setzt sich die Freie und Hansestadt Hamburg für einen solchen Ansatz auf Länderebene ein? 4. Wie wirkt sich die Grundsteuerreform voraussichtlich auf die Erbbaurechte aus, da das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück einerseits und das Erbbaurecht andererseits bewertungsrechtlich selbstständige Sachverhalte darstellen? Bitte nach den im Bundesrat und im Bundestag in Rede stehenden Modellen differenziert darstellen. Drucksache 21/11758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Auswirkungen sind mit der Grundsteuerreform für Mieter/-innen im typischen Hamburger Wohnungsbestand verbunden? Bitte differenziert nach Baualtersklassen des Hamburger Mietspiegels sowie nach den im Bundesrat und im Bundestag in Rede stehenden Modellen differenziert darstellen. 6. Plant der Senat auf Bundesebene eine Initiative, mit der die Grundsteuer nicht mehr auf Mieter/-innen als Teil der Betriebskosten umgelegt wird und wenn nein, warum nicht? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Bundesrat im Jahr 2016 einen Beschluss, die von den Ländern Hessen und Niedersachen vorgelegten Gesetzentwürfe beim Bundestag einzubringen, nicht mitgetragen. Diese Vorlagen sind zwischenzeitlich der Diskontinuität anheimgefallen, sodass sich in Bundesrat und Bundestag derzeit keine Gesetzentwürfe zu einer Reform der Grundsteuer in der Beratung befinden. Eine besondere Besteuerung großflächiger Ansiedlungen oder unbebauter Grundstücke war in den Gesetzentwürfen der Länder Hessen und Niedersachsen nicht vorgesehen . Im Übrigen siehe Drs. 21/11662. Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit bisher nicht befasst.