BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11759 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 23.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Politische und religiöse Konflikte an staatlichen Hamburger Schulen – Was weiß/tut der Senat? Unsere Schulen sind zum großen Teil die Orte der Lebenswelt und Begegnung von Kindern und Jugendlichen, deren ganzheitliche Entwicklung sie befördern sollen. Gerade vor dem Hintergrund des offenen Umgangs mit Konflikten kommt ihnen deshalb eine maßgebliche Verantwortung zu. Die Heterogenität der Schüler-/-innenschaft in kultureller Herkunft, sozialer Lebenswirklichkeit wie familiären Kontexten, aber eben speziell in politischer und religiöser Überzeugung bedingt dabei nicht selten starke Reibungen im schulischen Miteinander. In diesen teils hochkomplexen Zusammenhängen sinnvoll, schlichtend, fair und orientiert an Lösungen gegen Vorurteile, Ausgrenzung, Diskriminierung sowie Eskalationen verbaler oder gar physischer Natur angemessen zu wirken , ist eine gleichsam herausfordernde wie notwendige Aufgabe unserer staatlichen Bildungseinrichtungen. Hierbei können jedoch nicht zwingend nur Schüler/-innen, sondern auch Lehrkräfte oder Eltern beziehungsweise das persönliche Umfeld der Betroffenen Potenzial für Auseinandersetzungen im schulischen Alltag bergen , wobei umfassende Ansätze hin zu einer positiven Auflösung konsequent und unvoreingenommen verfolgt werden müssen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der allgemeine Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule beinhaltet als grundsätzliche Querschnittsaufgabe der Schule auch den pädagogisch verantworteten Umgang mit Konflikten jedweder Prägung, ebenso wie die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Der Umgang mit möglichen herausfordernden Situationen durch politische Entwicklungen oder Fragen, die aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler erwachsen, gehört zum Standardrepertoire pädagogischen Arbeitens. Aktuelle Bezüge und mögliche Entwicklungen in der Gesellschaft werden üblicherweise im Rahmen des Fachunterrichts oder anderer Formate bearbeitet. Dabei stellt die steigende Heterogenität in den Schulen insgesamt nicht nur Schülerinnen, Schüler und deren Sorgeberechtigte, sondern auch das pädagogische Personal vor Herausforderungen . Die für Bildung zuständige Behörde stellt hierzu eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten bereit, so gibt es schulinterne Beratungsdienste, interkulturelle Koordinatorinnen und Koordinatoren, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie die Schulleitungen , die für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bei Unterstützungsbedarf zum Beispiel in Konfliktfällen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können die Schu- Drucksache 21/11759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 len Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch die folgenden Institutionen beziehungsweise Angebote in Anspruch nehmen: die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern, die Beratungsstelle Gewaltprävention, das Beratungszentrum berufliche Schulen (BZBS), das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), sowie eine Vielzahl von freien Beratungsstellen (siehe dazu auch Antwort zu 11.). Das LI bietet den Schulen Unterstützung, Beratung und Fortbildung in verschiedenen Bereichen an, exemplarisch seien hier die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) und das Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit genannt. Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung bietet ein Beratungs-, Fortbildungs- und Schulbegleitungsangebot rund um die Themen Vielfalt und Inklusion, gleichberechtige Teilhabe und Chancengerechtigkeit sowie Erziehung zu respektvollem Miteinander im Schulalltag, im Fachunterricht und in der Schulorganisation an. Die Angebote zielen auf die sozial und kulturell heterogene Hamburger Schülerschaft und auf den Abbau von Diskriminierung zum Beispiel durch präventive Maßnahmen und Angebote, um damit das pädagogische Personal auf die schulische Heterogenität vorzubereiten. Die Beratungsanliegen werden jedoch nicht anlassspezifisch dokumentiert und ausgewertet , daher sind konkrete Nennungen von Zahlen nicht möglich. Im Bereich Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit unterstützt das zuständige Beratungsteam die Schulen mit Beratungen und Fortbildungsangeboten, die darauf zielen, die Schulen und Lehrkräfte in ihrer Handlungssicherheit in Bezug auf herausforderndes Schülerverhalten und mögliche Konflikte im Bereich der Menschenrechtsund Demokratiefeindlichkeit zu stärken und um vorhandene schulinterne Melderoutinen auch auf diese Bereiche auszuweiten. Die Anzahl der Beratungsfragen im Schuljahr 2015/2016 beläuft sich auf ca. 20 Beratungsanfragen, im Schuljahr 2016/2017 betrug die Zahl der Anfragen circa 30. Zu den Vorfällen an Schulen, die entsprechend der „Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen“ zentral in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 seitens der BSB erfasst wurden, siehe Drs. 21/5677 und Drs. 21/10344. Die Auswertung der Fälle des laufenden Schuljahrs erfolgt nach Abschluss des Schuljahres im Sommer 2018, konkrete Zahlen für das laufende Schuljahr liegen daher nicht vor. Die Anfragen der einzelnen Schulen sowie die fallbezogenen Beratungen sind vertraulich . Der Senat sieht in ständiger Praxis von der öffentlichen Benennung von Schulnamen oder weiteren Informationen zu Beratungs- und Vermittlungsanfragen ab, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern, die Vertraulichkeit der fallbezogenen Beratungsarbeit zu wahren und eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu verhindern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Konfliktlagen politischer beziehungsweise religiöser Prägung waren/sind nach Kenntnis des Senats/der zuständigen Fachbehörde an den staatlichen Schulen in Hamburg seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2018) vordringlich aufgefallen? (Bitte jeweils für jedes Schuljahr einzeln und nach Schulformen unterschieden angeben.) Siehe Vorbemerkung. 2. Wie bewertet der Senat/die zuständige Fachbehörde die Entwicklung von Religions- und Kulturkonflikten (zum Beispiel Auslegung von Religion , Unterschiede kultureller/traditioneller Art, Ausleben religiöser Werte, Missionstendenzen, Ausgrenzung Nicht- beziehungsweise Andersgläubiger et cetera) an Hamburgs Schulen seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2018)? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln, nach Schulformen unterschieden Stellung nehmen.) a. Wie viele Konfliktvorfälle dieser Art gab es im betreffenden Zeitraum und bei wie vielen davon wurde bei Schülern/-innen eine salafistische Orientierung beziehungsweise Beeinflussung erkennbar? (Bitte jeweils für den obigen Zeitraum pro Schuljahr einzeln und nach Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11759 3 Schulformen getrennt in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus sind „Konflikt“ und „Konfliktvorfall“ keine polizeilichen Begrifflichkeiten. Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht erhoben. Eine entsprechende Bewertung ist daher nicht möglich. Die Polizei kann ausschließlich strafrechtlich relevante, politisch motivierte Delikte, die dem Landeskriminalamt (LKA) 7 bekannt wurden, abbilden. 3. Welches Verfahren mit welchen Schritten/Abläufen ist bei religiöskulturellen Konfliktsituationen an Schulen seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde im Allgemeinen konkret vorgeschrieben und welche Teile der Schulorganisation sind dabei wie eingebunden? (Bitte Abläufe wie Akteure/-innen und Schritte im Einzelnen erläutern.) a. Gibt es zum Bereich salafistisch konnotierte Konflikte besondere vorgeschriebene Abläufe? Wenn ja, welche und mit wessen Beteiligung genau? (Bitte jeweils erläutern.) b. Welche rechtliche Grundlage haben die in 3. und 3. a. erfragten Abläufe? (Bitte nennen und als Datei anfügen.) Siehe Vorbemerkung, darüber hinaus gibt es in diesem Bereich keine rechtlich oder schulorganisatorisch vorgeschriebenen Verfahren. Die Schulen entwickeln im Rahmen der selbstverantworteten Schule entsprechende standortbezogene Lösungen. Der in Drs. 21/11627 beschriebene Leitfaden im Umgang mit Verdachtsfällen religiöser Radikalisierung beschreibt eine mögliche schulische Interventionskette, bei der die Schulleitungen regelhaft einbezogen werden. Sollte aufgrund der Risikoeinschätzung eine Intervention notwendig sein, so ist die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde einzuschalten. Diese koordiniert notwendige schulische Maßnahmen, übernimmt bei Bedarf die schulische Einzelfallhilfe (Betreuung), nimmt an Hilfeplan- beziehungsweise Fachgesprächen teil, setzt abgestimmte schulische Maßnahmen um und unterstützt bei behördlichen Interventionen. Darüber hinaus muss bei einem Straftatbestand eine entsprechende polizeiliche Meldung erfolgen. In Fällen eines einzelfallbezogenen, überbehördlichen Interventionsbedarfes steht das LKA 702/Prävention gewaltzentrierte Ideologien der Beratungsstelle Gewaltprävention als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Bedarf steht auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) für Einzelfallberatungen zur Verfügung. 4. Um welche Art von Vorfällen handelte es sich bei den unter 2.a. erwähnten Konflikten seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2018) im Einzelnen (zum Beispiel verbale, körperliche Auseinandersetzungen) und wie viele dieser Fälle erfüllten den Straftatbestand der Nötigung? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln nach Schulformen getrennt in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. In wie vielen dieser Fälle handelte es sich um Konflikte von Lehrern /-innen und Schülern/-innen, in wie vielen Fällen um Konflikte innerhalb der Schüler-/-innenschaft? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 4. ausweisen.) Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. und 2. a. b. Durch wen erfolgten die entsprechenden Meldungen und wo wurden diese getätigt? (Bitte Fachbereich/Abteilung nennen und in der Tabelle zu 4. angeben.) Beratungsanfragen, die am LI oder weiteren Beratungsstellen eingehen erfolgen in der Regel durch das pädagogische Personal, in wenigen Fällen auch durch die Erziehungsberechtigten . c. Wie wurde seitens der Behörde darauf reagiert und was wurde konkret durch wen unternommen? (Bitte Schritte erläutern, beteiligte Drucksache 21/11759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Akteure beziehungsweise Fachbereiche/Abteilungen in der Tabelle zu 4. angeben.) Die Beratung bei entsprechenden Anfragen erfolgt durch die zuständigen Stellen am LI in der Regel zunächst telefonisch, aber auch in persönlicher Einzelberatung vor Ort oder am LI, in Form schulinterner Fortbildung, in Austauschforen und zentralen Fortbildungsangeboten . In Fällen, in denen interventive Maßnahmen erforderlich sind, kann auf die in der Vorbemerkung genannten Unterstützungssysteme, sowie zum Beispiel die Sicherheitsbehörden, zurückgegriffen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . d. In wie vielen dieser Fälle kam es zu Anzeigen beziehungsweise gegebenenfalls zu Dienstaufsichtsbeschwerden und durch wen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 4. angeben.) Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen kann hierzu keine Auskunft gegeben werden. 5. Wie viele Konfliktvorfälle in Bezug auf Religions- und Kulturkonflikte allgemein und wie viele mit salafistischer Prägung an den Schulen wurden seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2018) polizeilich gemeldet? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln nach Schulformen getrennt in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Durch wen erfolgten dabei die entsprechenden Meldungen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) b. Inwiefern waren welche Abteilungen der zuständigen Fachbehörde involviert? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) c. In wie vielen Fällen kam es zu Anzeigen, Ermittlungen beziehungsweise Gerichtsverfahren und wie gingen diese aus? (Bitte jeweils entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) Die Polizei leitet bei dem Verdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren ein. Darüber hinaus siehe Antwort zu 2. 6. Wie bewertet der Senat/die zuständige Fachbehörde die Entwicklung von Konflikten in Bezug auf die politische Lage in der islamischen Welt (zum Beispiel Syrienkrieg, politische Situation in der Türkei, Flüchtlingsbewegungen et cetera) an Hamburgs Schulen seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2018)? (Bitte nach pro Schuljahr und nach Schulformen unterschieden Stellung nehmen.) a. Wie viele Konfliktvorfälle dieser Art gab es im betreffenden Zeitraum und wie viele davon standen in einem türkisch-nationalistischen Zusammenhang? (Bitte jeweils für den obigen Zeitraum pro Schuljahr einzeln und nach Schulformen getrennt in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) Siehe Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 2. und 4. sowie den Verfassungsschutzbericht 2016 (http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/8879116/2017-06- 01-bis-pm-verfassungsschutzbericht-2016/). 7. Welches Verfahren mit welchen Schritten/Abläufen ist bei Konfliktsituationen mit politischem Hintergrund an Schulen seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde im Allgemeinen konkret vorgeschrieben und welche Teile der Schulorganisation sind dabei wie eingebunden? (Bitte Abläufe wie Akteure/-innen und Schritte im Einzelnen erläutern.) a. Gibt es zum Bereich türkisch-nationalistisch konnotierte politische Konflikte besondere vorgeschriebene Abläufe? Wenn ja, welche und mit wessen Beteiligung genau? (Bitte jeweils erläutern.) b. Welche rechtliche Grundlage haben die in 6. und 6. a. erfragten Abläufe? (Bitte nennen und als Datei anfügen.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11759 5 Siehe die Antwort zu 3. bis 3. b. 8. Um welche Art von Vorfällen handelte es sich bei den unter 6.a. erwähnten Konflikten seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2018) im Einzelnen (zum Beispiel verbale, körperliche Auseinandersetzungen) und wie viele dieser Fälle erfüllten gegebenenfalls den Straftatbestand der Nötigung ? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln nach Schulformen getrennt in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. In wie vielen dieser Fälle handelte es sich um Konflikte von Lehrern /-innen und Schülern/-innen, in wie vielen Fällen um Konflikte innerhalb der Schüler-/-innenschaft? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) b. Durch wen erfolgten die entsprechenden Meldungen und wo wurden diese getätigt? (Bitte Fachbereich/Abteilung nennen und entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) c. Wie wurde seitens der Behörde darauf reagiert und was wurde konkret durch wen unternommen? (Bitte Schritte erläutern, beteiligte Akteure beziehungsweise Fachbereiche/Abteilungen in der Tabelle zu 8. angeben.) d. In wie vielen Fällen kam es zu Anzeigen beziehungsweise gegebenenfalls zu Dienstaufsichtsbeschwerden und durch wen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 8. angeben.) Siehe Vorbemerkung sowie die Antworten zu 2., 4. und 5. 9. Wie viele Konfliktvorfälle in Bezug auf die politische Lage in der islamischen Welt (zum Beispiel Syrienkrieg, politische Situation in der Türkei, Flüchtlingsbewegungen et cetera) und wie viele mit türkisch-nationalistischer Prägung an den Schulen wurden seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2018) polizeilich gemeldet? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln nach Schulformen getrennt in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Durch wen erfolgten dabei die entsprechenden Meldungen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 9. angeben.) b. Inwiefern waren welche Abteilungen der zuständigen Fachbehörde involviert? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 9. angeben.) c. In wie vielen Fällen kam es zu Anzeigen, Ermittlungen beziehungsweise Gerichtsverfahren und wie gingen diese aus? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 9. angeben.) Siehe Vorbemerkung sowie die Antworten zu 2. und 5. 10. Wie gehen Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulsozialarbeiter/-innen an den Schulen nach Kenntnisstand des Senats/der zuständigen Fachbehörde mit den obig geschilderten Konflikten um? (Bitte Kenntnisstand erläutern und gegebenenfalls nach Schulformen differenzieren.) a. Welche entsprechenden Richtlinien und Leitfäden gibt es seitens der zuständigen Fachbehörde derzeit zur Lösung von derartigen Konfliktlagen? (Bitte nennen und als Datei anfügen.) b. Wie werden Schulen (Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter /-innen) dabei durch welche Fachabteilungen der Behörde begleitet und unterstützt? c. Werden externe/außerschulische Akteure dabei einbezogen, wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht? (Bitte erläutern.) Siehe Vorbemerkung und die Antwort zu 3. bis 3. b., 4. c. und 11. bis 11. b. Drucksache 21/11759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 11. Welche Anlaufstellen zur Beratung gibt es seitens des Senats/der zuständigen Fachbehörde für schulisches Personal und welche für Schüler /-innen und deren Sorgeberechtigte bei derartigen Konfliktlagen religiös -kultureller beziehungsweise politischer Art? (Bitte jeweils für jedes Konfliktfeld und für jede Personengruppe gesondert angeben.) a. Wie oft wurden diese Angebote seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2018) jeweils von welcher Gruppe in Anspruch genommen? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln nach Schulformen und jeweiliger Gruppe getrennt in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) b. Wie oft wurden Anfragen seitens der zuständigen Fachbehörde an welche externen/außerschulischen Beratungsstellen weitergeleitet und an welche? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 11. angeben.) Siehe Vorbemerkung. Bei Fällen von Diskriminierung, Rechtsextremismus und religiös begründeter Radikalisierung können außerdem die im Folgenden genannten Beratungsstellen von Lehrkräften , Schülerinnen und Schülern und anderen Zielgruppen kontaktiert werden: - amira – Beratung bei Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion (siehe: http://www.verikom.de/antidiskriminierung/amiraantidiskriminierungsberatung /), - empower – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (siehe: https://hamburg.arbeitundleben.de/empower), - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Hamburg (siehe: https://hamburg.arbeitundleben.de/index.php?s=1&id=10&stufe=10) sowie - Legato- Fach- und Beratungsstelle für religiös begründete Radikalisierung (siehe: http://legato-hamburg.de/). Die Beratungsteams werden auch aus dem schulischen Bereich in Anspruch genommen , sofern es sich um (vermutete) Fälle von Diskriminierung, Rechtsextremismus und religiös begründeter Radikalisierung handelt. Eine Erfassung der unter 11. a. und b. erfragten Parameter erfolgt nicht. 12. Wie viele und welche Maßnahmen zur Aufklärung über beziehungsweise Thematisierung von religiös-kulturellen Problemlagen beziehungsweise Zusammenhängen (zum Beispiel Projekttage, Workshops, Aktionen, et cetera) gab es seit 2015/2016 bis heute an den Schulen in Hamburg? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln nach Schulformen getrennt und nach Art der Veranstaltung unterschieden in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. In welcher Weise war die zuständige Fachbehörde in die Durchführung dieser Aufklärungen/Thematisierungen einbezogen beziehungsweise hat diese begleitet? (Bitte Art der Beteiligung und betroffene Fachabteilung darlegen.) 13. Wie viele und welche Maßnahmen zur Aufklärung über beziehungsweise Thematisierung von politischen Problemlagen beziehungsweise Zusammenhängen in der islamischen Welt (zum Beispiel Projekttage, Workshops, Aktionen et cetera) gab es seit 2015/2016 bis heute an den Schulen in Hamburg? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln nach Schulformen getrennt und nach Art der Veranstaltung unterschieden in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. In welcher Weise war die zuständige Fachbehörde in die Durchführung dieser Aufklärungen/Thematisierungen einbezogen beziehungsweise hat diese begleitet? (Bitte Art der Beteiligung und betroffene Fachabteilung darlegen.) Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/11627. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11759 7 14. Zeitigten derartige aufklärende Maßnahmen (siehe Fragen 12. und 13.) im Betrachtungszeitraum nach Kenntnis von Senat/zuständigen Fachbehörden positive Auswirkungen auf das entsprechende Konfliktpotenzial beziehungsweise zur Prävention an den Standorten, wenn ja, welche? (Bitte Auswirkungen nach Schuljahren und gegebenenfalls Schulformen erläutern.) a. Wie und durch welche Abteilung der Behörde erfolgen dazu Erhebungen ? (Bitte Verfahren und beteiligte Fachabteilung darlegen.) b. Wie werden derartige präventive Maßnahmen generell bewertet und wie werden sie von Senat beziehungsweise Fachbehörde an den Schulen gefördert? (Bitte erläutern.) Aufklärung, Information, Fortbildung und Prävention sind grundsätzlich zielführend. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Wie werden die Umsetzung beziehungsweise die Anregung von Diskursen zu aktuellen politischen Konflikten in der islamischen Welt konkret als Unterrichtsgegenstand durch Senat beziehungsweise zuständige Fachbehörde befördert? (Bitte Maßnahmen nennen und deren Durchführung nach Schulformen erläutern.) a. Wie und in welchen Unterrichtsfächern wird zu diesen Zusammenhängen aufgeklärt und wie werden diese thematisiert? (Bitte Fächer nach Schulform nennen und Vermittlung erläutern.) In den allgemeinbildenden Schulen können Diskurse zu aktuellen politischen Konflikten in der islamischen Welt Gegenstand im Unterricht vor allem des Faches Politik/ Gesellschaft/Wirtschaft beziehungsweise des Lernbereichs Gesellschaftswissenschaften , daneben auch der Fächer Geschichte und Religion sowie der Aufgabengebiete Globales Lernen und interkulturelle Erziehung sein. Hierzu enthalten die Rahmenpläne der Schularten beziehungsweise -stufen für die genannten Fächer beziehungsweise den Lernbereich und die Aufgabengebiete Kompetenzbeschreibungen und inhaltliche Vorgaben. Im Übrigen siehe Drs. 21/11627 und Antwort zu 15. b. bis e. b. Inwieweit werden dabei aktuelle Entwicklungen wie der türkische Nationalismus im Unterricht aufgegriffen und thematisiert? c. Nach welchen Konzepten und Leitfäden wird diskutiert, wie sieht dazu die konkrete Unterrichtsgestaltung aus? (Bitte jeweils nach Schulformen unterschieden nennen und erläutern.) d. Welche Akteure werden dabei in welcher Weise inner- wie außerschulisch einbezogen? (Bitte jeweils benennen und Beteiligung erläutern.) e. Findet eine Reflektion zu Unterrichtseinheiten dieser Art in Form von Supervision oder Konfliktmanagement statt? Wenn ja, wie sieht dies aus? Wenn nein, warum nicht? (Bitte fachlich und sachlich erläutern.) Die Thematisierung aktueller Entwicklungen im Unterricht, die Festlegung der im Unterricht eingesetzten Konzepte und Leitfäden, die konkrete Unterrichtsgestaltung, die Einbeziehung inner- wie außerschulischer Akteure nach Personen beziehungsweise Institutionen und Art der Einbeziehung in den Unterricht sowie die Reflexion zu Unterrichtseinheiten nach Art und Inhalt werden durch die Schulen im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung festgelegt. Im Wesentlichen fallen die genannten Aspekte in den Bereich der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte und werden von der zuständigen Behörde nicht im Einzelnen erfasst. 16. Wie werden die Umsetzung beziehungsweise die Anregung von Diskursen zu religiös-kulturellen Konflikten konkret als Unterrichtsgegenstand durch Senat beziehungsweise zuständige Fachbehörde befördert? (Bitte Maßnahmen nennen und deren Durchführung erläutern.) Drucksache 21/11759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 a. Wie und in welchen Unterrichtsfächern wird zu diesen Zusammenhängen aufgeklärt und wie werden diese thematisiert? (Bitte Fächer nach Schulform nennen und Vermittlung erläutern.) In den allgemeinbildenden Schulen sind Diskurse zu religiös-kulturellen Konflikten Gegenstand insbesondere des Religionsunterrichts. Hierzu enthalten die Rahmenpläne für das Fach Religion aller Schularten beziehungsweise -stufen Kompetenzbeschreibungen und inhaltliche Vorgaben. So fördert der Religionsunterricht in allen Schulformen und -stufen unter anderem im Bereich der Urteilskompetenz die Fähigkeit , „religiöse Überzeugungen, Lebensformen und Praktiken kritisch (zu) reflektieren“, „Stereotypen, Fehl- und Vorurteile über Religionen(en) auf ihre Berechtigung hin (zu) prüfen“ und „kriterienbewusst lebensfördernde Formen von Religion von lebensfeindlichen Ausprägungen und Instrumentalisierungen (zu) unterscheiden“. Im Bereich der Dialogkompetenz wird die Fähigkeit ausgebildet, „religiöser und weltanschaulicher Vielfalt sensibel und dialogorientiert (zu) begegnen“ sowie „Respekt, Verständigungsbereitschaft , wechselseitige Wertschätzung und Anerkennung von Differenz als Kriterien in dialogischen Situationen (zu) berücksichtigen“. Auch in den Religionsgesprächen der beruflichen Schulen werden interreligiöse Fragestellungen thematisiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 16. b. bis e. und Drs. 21/11627. b. Inwieweit werden dabei aktuelle Entwicklungen wie der türkische Nationalismus im Unterricht aufgegriffen und thematisiert? c. Nach welchen Konzepten und Leitfäden wird diskutiert wie sieht dazu die konkrete Unterrichtsgestaltung aus? (Bitte jeweils nach Schulformen unterschieden nennen und erläutern.) d. Welche Akteure werden dabei in welcher Weise inner- wie außerschulisch einbezogen? (Bitte jeweils benennen und Beteiligung erläutern.) e. Findet eine Reflektion zu Unterrichtseinheiten dieser Art in Form von Supervision oder Konfliktmanagement statt? Wenn ja, wie sieht dies aus? Wenn nein, warum nicht? (Bitte fachlich und sachlich erläutern.) Siehe Antworten zu 15. 17. Wie viele nachweisliche Fälle von Radikalisierungen von Schülern/-innen sind dem Senat und den Sicherheitsbehörden im Schuljahr 2016/2017 bis heute (Stand Januar 2018) an den Schulen bekannt? (Bitte nach Schulformen einzeln, mit Alter und Geschlecht der Schüler/-innen in absoluten Zahlen in einer eigenen Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele davon betrafen islamistische Radikalisierungen? (Bitte nach Art der Radikalisierung differenzieren und entsprechend in der Tabelle zu 17. angeben.) b. Wie viele davon betrafen politische Radikalisierungen? (Bitte nach Art der Radikalisierung differenzieren und entsprechend in der Tabelle zu 17. angeben.) c. Wie viele davon betrafen sonstige Radikalisierungen? (Bitte nach Art der Radikalisierung differenzieren und entsprechend in der Tabelle zu 17. angeben.) In der Beratungsstelle Gewaltprävention sind seit dem Sommer 2017 insgesamt 16 weitere Schüler beziehungsweise Schülerinnen aus den allgemeinbildenden Schulen im Schwerpunkt im Jugendalter (14 – 17 Jahre) als Verdachtsfälle religiöser Extremismus dokumentiert worden, Zahlen der Verdachtsfälle vor dem 01.08.2017 siehe Drs. 21/5711, Drs. 21/6646, Drs. 21/8105 und Drs. 21/9440. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien des Beratungsprozesses einteilen: In zwei Fällen handelte es sich um ein Beratungsanliegen von Schulen, bei denen es nicht zu einer Einzelfallar- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11759 9 beit seitens der zuständigen Behörde kam. Bei sieben männlichen Verdachtsfällen (vier davon an Stadtteilschulen, drei an Gymnasien) befinden sich die Fachkräfte im Klärungs- beziehungsweise Beobachtungsprozess (Informationssammlung, Beratung der Fachkräfte, Klärung einer Zuständigkeit). Aktive Fallarbeit findet bei sieben Personen (zwei Schülerinnen und fünf Schülern) statt (sechs Personen davon an der Stadtteilschule , eine am Gymnasium). In diesen Fällen kommt es regelhaft zu Beratungen der schulischen Fachkräfte, vereinzelt zu Gesprächen mit den Eltern, gegebenenfalls auch mit den Jugendlichen. Je nach Fallkonstellation finden gemeinsame Gespräche mit anderen Institutionen statt. Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden bei den Sicherheitsbehörden nicht erhoben. 18. Wie genau werden im Fall einer vermuteten religiösen oder politischen Radikalisierung von Schülern/-innen an den Schulen deren Sorgeberechtigte in den Klärungs- und gegebenenfalls Deradikalisierungsprozess einbezogen? (Bitte Verfahren erläutern.) a. Inwiefern und durch wen ist dabei die zuständige Fachbehörde beziehungsweise das Landesinstitut für Lehrerbildung (LI) bei diesem Prozess direkt und/oder indirekt beteiligt? (Bitte Beteiligung und Abteilungen erläutern.) b. Welches vorgeschriebene Verfahren existiert in solchen Fällen? (Bitte erläutern und als Dateien anfügen.) c. Welche sonstigen außerschulischen Akteure werden dabei wie herangezogen/einbezogen? (Bitte Akteure nennen und Beteiligung erläutern.) Die Beratungsstelle Gewaltprävention entscheidet bei allen Verdachtsfällen religiöser Extremismus (siehe Antwort zu 17. bis 17. c.) gemeinsam mit den schulischen Fachkräften fallbezogen über die erforderlichen Interventionsschritte. In den meisten Einzelfällen steht die Schule mit den Sorgeberechtigten in Kontakt (eine Ausnahme sind diejenigen Einzelfälle, die sich noch in der Klärung befinden). Außerschulische Akteure werden ebenfalls fallbezogen einbezogen. Sämtliche Einzelfälle werden als Verschlusssachen in besonderer Form gesichert. Eine Preisgabe von Informationen wie Schulstandorten und weiteren Details zur Einzelfallhilfe erfolgt nicht. Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten.