BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11760 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 23.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Wurde das Tennisstadion am Rotherbaum gesperrt? Der NDR berichtete im Hörfunk von der Sperrung des Tennisstadions. Laut NDR-Angaben gab es unterschiedliche Begründungen für die Sperrung. Nach Angaben des Mieters, dem Deutschen Tennis Bund, handelt es sich um Schutzmaßnahmen gegen Graffiti, nach Angaben des Eigentümers, dem Club an der Alster, hat es zuvor eine Begehung durch Feuerwehr und Bauingenieure gegeben, bei dem Mängel festgestellt worden seien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Basis von Angaben des Deutschen Tennis Bundes e.V. (DTB) und des Sportvereins Der Club an der Alster (DCADA). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es richtig, dass beim Tennisstadion am Rotherbaum alle Zugänge zum Stadion abgesperrt wurden? 2. Ist der Anlass für die Sperrung ein festgestellter Baumangel? Wenn ja, um was für einen Mangel handelt es sich? Gesperrt sind die Aufgänge zum Publikumsbereich der Tennisarena mit Ausnahme des Aufgangs C, um weiterhin den Zugang zur Sportfläche zu ermöglichen. Die Sperrung erfolgte auf Veranlassung des DTB zum Schutz der Anlage vor Sachbeschädigungen . Unabhängig davon wurde am 17. November 2017 durch die Feuerwehr im Tennisstadion eine Brandverhütungsschau durchgeführt. Dabei wurden bauliche Veränderungen festgestellt, für die im Rahmen der Brandverhütungsschau keine Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes vorlag. Diese baulichen Veränderungen erforderten keine unmittelbaren Maßnahmen seitens der Feuerwehr. Dem Betreiber wurde jedoch empfohlen, mit der Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamtes in Kontakt zu treten. Der Betreiber bestätigte der Feuerwehr mit Schreiben vom 10. Januar 2018, dass er mit dem zuständigen Bezirksamt in Kontakt steht. Durch die Feuerwehr wurde dem Betreiber des Tennisstadions daraufhin eine abschließende Frist zum Nachweis der Zulässigkeit der baulichen Maßnahmen eingeräumt. Dieser Vorgang ist seitens der Feuerwehr noch nicht abgeschlossen. 3. Welchen Einfluss hat die Sperrung auf den Sportbetrieb vom Club an der Alster? Keinen. Drucksache 21/11760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Sind von der Sperrung auch die Räumlichkeiten im Stadion, wie die DTB-Geschäftsstelle, betroffen? Nein. 5. Können die nächsten geplanten Veranstaltungen, zum Beispiel Beachvolleyball Masters oder Tennis-Turnier, im Stadion durchgeführt werden? Ja.