BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11761 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 23.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausgrenzung von AfD-Mitgliedern im Bereich der Kindertagespflege (II) In Drs. 21/11311 gibt der Senat an, dass die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde Kenntnis von einem entsprechenden Vorgang hat, bei dem Verträge mit einer Kindertagesstätte unter Hinweis auf die Anhängeroder Mitgliedschaft eines Elternteils in der AfD gekündigt wurden oder aus diesem Grunde gar nicht erst zustande kamen. Diese Ausgrenzung von Personen aufgrund ihres Engagements in unserem demokratischen Gemeinwesen durch staatlich geförderte Einrichtungen stellt eine nicht hinzunehmende Diskriminierung dar und kann nicht im Sinne der Freien und Hansestadt Hamburg und eines gedeihlichen Miteinanders sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat Kenntnis von einem Fall, der sich auf Kindertagespflege und nicht auf den Bereich der Kindertagesstätten beziehungsweise Kindertageseinrichtungen bezieht. Anders als in einer Kindertageseinrichtung handelt es sich bei der Kindertagespflege um eine höchstpersönliche Betreuung durch die Tagespflegeperson, in einem familienähnlichen Betreuungssetting, in dem die Tagespflegeperson in der Regel zeitgleich höchstens fünf fremde Kinder betreut. Die Tagespflegeperson und die Eltern gehen eine Erziehungspartnerschaft ein, die eine tragfähige und vertrauensvolle Beziehung zwischen Tagespflegeperson und Eltern voraussetzt. Eine Aufnahmeverpflichtung, wie sie für Kitas in § 12 des Landesrahmenvertrags „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ festgelegt ist, gibt es für Kindertagespflegepersonen daher nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/11311. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann und wie hat die zuständige Behörde Kenntnis von dem Vorgang erhalten? Am 26. Oktober 2017 erhielt das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Grundsicherung und Soziales, Abteilung Kindertagesbetreuung, eine von einer Tagespflegeperson an die Kindesmutter verschickte E-Mail zur Kenntnis, in der eine bereits zugesagte Betreuung abgelehnt wurde mit dem Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kindesvaters zur AfD und seiner Kandidatur auf der Landesliste der AfD. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wurde durch das Bezirksamt Hamburg-Nord am gleichen Tag telefonisch und per E-Mail informiert. 2. Wurden Gespräche mit den Opfern der Diskriminierung geführt und inwieweit wurden sie von der Behörde unterstützt, einen Kita-Platz zu erhalten? Drucksache 21/11761 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die betroffene Familie hat sich bisher nicht mit der Bitte um Unterstützung beziehungsweise Beratung mit der für Kindertagesbetreuung zuständigen Abteilung des Bezirksamtes in Verbindung gesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 3. Wurden Gespräche mit den diskriminierenden Betreibern/Trägern der Kindertagesstätte geführt und welche Ergebnisse haben diese erbracht? Bitte Zeitpunkt, beteiligte Personen und Inhalte der Gespräche nennen beziehungsweise ausführlich erläutern. Mit der Tagespflegeperson wurden seitens der zuständigen Fachberaterin der Tagespflegebörse des Bezirksamtes Hamburg-Nord am 26. Oktober 2017 telefonisch sowie am 17. Januar 2018 während eines persönlichen Fach- und Beratungsgespräches gesprochen. Die für Kindertagespflege zuständige Referentin der zuständigen Behörde sprach darüber hinaus am 12. Dezember 2017 telefonisch mit der Tagespflegeperson . Inhalte der Gespräche waren die pädagogischen Grundsätze und Standards in der Kindertagespflege. 4. Welche Sanktionen/Maßnahmen hat es vonseiten der Behörde gegen die Betreiber/Träger der Kindertagesstätte gegeben? 5. Welche weiteren Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, um sicherzustellen , dass derartige Vorfälle in Zukunft ausgeschlossen werden? Siehe Antwort zu 3. und Drs. 21/11311. Darüber hinaus wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. 6. Wurde der Vorgang der Antidiskriminierungsstelle Hamburg beziehungsweise dem Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt gemeldet? Wenn nein, warum nicht? Ob sich die Familie, deren Betreuungswunsch von der Tagespflegeperson zurückgewiesen wurde, an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beziehungsweise an einschlägige Beratungsstellen in Hamburg gewandt hat, ist der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde nicht bekannt. Über die in den Antworten zu 2. bis 5. dargestellten Maßnahmen hinaus wird derzeit seitens der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde kein Handlungsbedarf gesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11311. 7. Hat die Behörde die Opferfamilie der Diskriminierung auf die Unterstützungsangebote der Antidiskriminierungsstelle Hamburg hingewiesen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 2. bis 5. Weitere Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde nicht vor.