BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11762 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 23.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (II) Seit dem Jahr 2010 unterstützt die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Seit 1. Januar 2015 wird die ZAA auch über das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) und die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben des Statistikamtes Nord und der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden im Jahr 2017 durch die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) beraten? Für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 sind seitens der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung folgende Beratungsfälle erfasst: 1.836 Erstberatungen, 1.435 Folgeberatungen. 2. Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind in Hamburg im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 gestellt worden? 3. Wie viele Anträge sind im unter 2. genannten Zeitraum mit welchem Ergebnis beschieden worden? (Bitte unterscheiden zwischen vollständiger , teilweiser Anerkennung beziehungsweise Ablehnung sowie der Berufsgruppen.) Die Auswertungen des Statistikamts Nord für den genannten Zeitraum liegen voraussichtlich im Juli 2018 vor. 4. Aus welchen Ländern stellte sich im Jahr 2017 die Anerkennung von Abschlüssen besonders herausfordernd/besonders einfach dar? Aus welchen Gründen? Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist eine Echtheitsüberprüfung der vorlegten Dokumente notwendig. Im internationalen Urkundenverkehr werden hierbei international übliche Verfahrensregeln angewandt, die als „Legalisation“ beziehungsweise als „Haager Apostille“ bekannt sind, siehe hierzu http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/ Urkundenverkehr__Allgemein/Allg__Infos.html. Das Verfahren der „Legalisation“ wird dabei durch die deutschen Botschaften und Konsulate vor Ort vorgenommen. Gemäß der vom Auswärtigen Amt veröffentlichten Drucksache 21/11762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Informationen haben einige Auslandsvertretungen feststellen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden nicht gegeben sind. Sie haben daher mit Billigung des Auswärtigen Amts die Legalisation bis auf Weiteres eingestellt, siehe hierzu: http://www.konsularinfo.diplo.de/ contentblob/1615026/Daten/7969586/ Urkunden_Auslaendische_oeffentliche_inDeutschland.pdf. Hier sind ebenfalls alle Länder, die von dieser Regelung betroffen sind, aufgeführt. Seit Dezember 2016 betrifft dies auch Syrien. Somit ist die Echtheitsüberprüfung syrischer Abschlüsse erschwert und führt dazu, dass Antragstellerinnen und Antragsteller für die Anerkennung Prüfungen ablegen müssen oder entsprechende Bescheide mit einem Einschränkungsvermerk erhalten, dass diese nur gelten, sofern das vorgelegte Zeugnis echt ist. 5. In welcher Höhe hat die ZAA seit 01.01.2015 Förderungen und Zuwendungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg erhalten? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Beschiedene Zuwendungsförderung (in Euro) 2015 2016 2017 2018 159.664,53 205.011,31 342.370,42 382.627,26