BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11765 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 24.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Wann werden Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg endlich ausreichend finanziell unterstützt? Die Ankündigung des katholischen Erzbistums Hamburg, acht von 21 seiner Schulen zu schließen, hat Schüler, Eltern und Lehrer entsetzt. Schuld an dieser Misere sind unter anderem die seit vielen Jahren völlig unzureichenden Zuwendungen der Stadt für den Betrieb und die Sanierung, dabei bilden Schulen in freier Trägerschaft einen wichtigen Bestandteil der Hamburger Schullandschaft. Sie erweitern das staatliche Angebot durch besondere konfessionell oder pädagogisch geprägte Schulkonzepte und stehen in einem positiven Wettbewerb mit den staatlichen Schulen. Die finanzielle Unterstützung und damit die wirtschaftliche Basis der freien Schulen wurde unter dem CDU-geführten Senat seit dem Jahr 2003 deutlich verbessert und liegt seit 2011 bei 85 Prozent der Schülerjahreskosten im staatlichen Bildungssystem. Aber bei Mietkostenzuschüssen und Investitionen in die Schulgebäude sind die Zuwendungen nicht adäquat den Kostensteigerungen angepasst worden. Damit werden die Schulen in freier Trägerschaft nicht gleich behandelt. Auch die staatlich verordneten Reformen wie Vorschulausbau und Ganztag, aber auch die Herausforderungen von Inklusions- und Integrationsangeboten, werden bei den staatlichen Finanzhilfen offensichtlich nicht ausreichend berücksichtigt. Sollten sich Schulen in freier Trägerschaft aufgrund unzureichender finanzieller Unterstützung mehr und mehr aus dem Schulwesen zurückziehen, würden am Ende umso mehr Kosten auf die Stadt zukommen. In dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSf TG) wird nicht näher geregelt, wie die Kosten eines Schülers einer staatlichen Schule berechnet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schülerjahreskosten setzen sich aus einer Vielzahl von einzelnen Bausteinen zusammen. Daher ist es nur begrenzt aussagekräftig, einzelne Kostenbestandteile für sich zu betrachten. Den Privatschulen werden summierte Zuschüsse gewährt, die die Träger flexibel und bedarfsgerecht zur Finanzierung einsetzen können. Deshalb ist die Gesamtsumme entscheidend, nicht eine einzige Kennzahl. Diese Gesamtförderung der Privatschulen ist im Verhältnis zu anderen Bundesländern, aber auch zu der Hamburger Finanzierung der Vorjahre, dank erheblicher Anpassungen sehr hoch und in jedem Fall ausreichend. Bis 2004 hat Hamburg nur 65 Prozent der staatlichen Schülerjahreskosten erstattet. Damals wurde beschlossen, den Anteil schrittweise bis 2011 auf 85 Prozent zu erhöhen . Die Erhöhung des Prozentanteils und die gestiegenen Schülerjahreskosten führen zu einer im Bundesvergleich hohen Förderung. So erstattet Hamburg einer Privatschule heute beispielsweise für einen Grundschüler durchschnittlich rund 5.510 Euro Drucksache 21/11765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 pro Jahr (ohne Ganztagsförderung), das sind rund 30 Prozent mehr als Schleswig- Holstein finanziert. Das Fördermodell stellt verlässlich sicher, dass Verbesserungen im staatlichen Schulsystem – wie zum Beispiel die Einstellung von mehr Lehrkräften für kleinere Klassen oder auch Tariferhöhungen – über die dann steigenden Schülerjahreskosten auch den Privatschulen zugutekommen. So erhielten beispielsweise die katholischen Privatschulen im Jahr 2004 für 9.202 Schülerinnen und Schüler eine Finanzhilfe 33,3 Millionen Euro. 2017 erhielten die katholischen Privatschulen für 9.027 Schülerinnen und Schüler dagegen 52,4 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der Schülerzahlen entspricht das einer Steigerung der Finanzhilfe um über 60 Prozent. Die allgemeine Kostenentwicklung lag in diesem Zeitraum bei knapp 20 Prozent. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche verschiedenen Kostenarten werden bei der Ermittlung der Kosten eines Schülers einer staatlichen Schule berücksichtigt (bitte die Berechnungsformen angeben)? Zur Berechnungssystematik der Schülerjahreskosten siehe Anlage 1. 2. Wie hoch waren die realen Kosten je Schulart im Jahr 2016 beziehungsweise 2017 im staatlichen System insgesamt? Zu den Kosten und Erlösen je Schulform siehe Anlage 2 zu Drs. 21/10405 (Haushaltsund Konzernrechnung 2016). Für das Jahr 2017 liegt noch keine Haushaltsrechnung vor. 3. Wie hoch waren die erstatteten Kosten je Schulart im Jahr 2016 beziehungsweise 2017 für Schulen in freier Trägerschaft? Finanzhilfezahlungen nach Schulformen Jahr Grundschulen Stadtteilschulen Gymnasien Sonderschulen Berufliche Schulen Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 2016 46,4 43,0 26,2 14,5 10,8 2017 47,5 45,1 27,0 14,8 11,2 4. Die Kosten für Verwaltung werden bei den staatlichen Schulen im Haushaltsplan separat ausgewiesen. Aus welchen Gründen werden die Kosten der Schulverwaltung in die Kostenermittlung für Schulen in freier Trägerschaft nicht einbezogen? Bei den Produktgruppen der staatlichen Schulen im Haushaltsplan der Behörde für Schule und Berufsbildung werden die Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit abgebildet. Dabei handelt es sich unter anderem um a) Kosten für Mieten, Pachten und Erbbauzinsen und b) IT-Kosten. Die Kosten für Mieten werden über die kalkulatorische Miete in die Berechnung der Schülerjahreskosten einbezogen (siehe auch Antwort zu 1.), IT-Kosten finden sich in dem Sachkostenanteil der Schülerjahreskosten wieder. Die generelle Berücksichtigung von Overhead-Kosten als Kosten der Schulverwaltung findet nicht statt, da es sich überwiegend um Aufwandspositionen handelt, die für die ministerielle Aufgabenerfüllung, wie Referendarausbildung, Lehrerfortbildung, Curricularentwicklung und Schulaufsicht geführt werden. Diese Aufgaben werden von den freien Trägern ebenso in Anspruch genommen wie von staatlichen Schulen. Weitere Angebote mit Verwaltungsaufwand stehen ebenfalls als vom Staat zentral vorgehaltene Angebote sowohl staatlichen als auch privaten Schulen zur Verfügung, wie zum Beispiel die Leistungen des Medienverleihs des LI oder die Beratungsleistungen der ReBBZ. Die Kosten müssten daher auch auf die Schülerinnen und Schüler der Ersatzschulen umgelegt werden. Die Einbeziehung in die Berechnung der staatlichen Schülerjahreskosten führte zu einer Doppelfinanzierung zugunsten der Ersatzschulträger. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11765 3 5. Laufende Kosten für Gebäude, die den Investitionen entsprechen (Absetzung für Abnutzung, Kapitalkosten, Zinsen), werden laut der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Hamburg (AGFS) von dem Sondervermögen Schulimmobilien und der zuständigen Behörde als „fiktive Miete“ behandelt, die solange gelten soll, bis ein eingeführtes Gebäudemanagement die tatsächlichen laufenden Gebäudekosten ergibt. a) Ist dieses Gebäudemanagement mittlerweile eingeführt und wenn ja, mit welchen Konsequenzen für die Berechnung der laufenden Kosten für die Schulgebäude? Zur Ausgestaltung des seit 2013 laufenden Vermieter-Mieter-Modells im staatlichen Schulbau siehe Drs. 20/5317; zu den entsprechenden Mietkosten siehe zum Beispiel Haushaltsplan 2017/2018, Einzelplan 3.1, Aufgabenbereich 241, jeweils Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit, davon Kosten für Mieten, Pachten und Erbbauzinsen sowie Wirtschaftsplan Hamburger Institut für Berufliche Bildung, hier: Mieten, Pachten sowie Mietnebenkosten. b) Wird dieses nach Anpassung gegebenenfalls rückwirkend korrigiert ? Entfällt. 6. Wie hoch war die fiktive Miete, die bei der Berechnung der Schülerjahreskostensätze herangezogen wird, in den letzten 15 Jahren und auf welcher Basis wird diese ermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zur Höhe der kalkulatorischen Miete innerhalb der Schülerjahreskosten siehe Anlage 2. 7. Unter dem jahrelangen Sanierungsstau leiden nicht nur die Gebäude staatlicher Schulen, sondern auch die der Schulen in freier Trägerschaft. a) Welche Finanzmittel hat der Senat für Sanierungen in Schulen in freier Trägerschaft in den Jahren 2015, 2016 beziehungsweise 2017 je Schüler zur Verfügung gestellt? b) Welche Summen ergeben sich daraus für die jeweiligen Träger bei jeweils wie vielen Schulen? Die Mittel für laufende Instandhaltung und gegebenenfalls notwendige Instandsetzung sind rechnerisch in der der kalkulatorischen Miete enthalten. Die Ersatzschulträger erhalten also laufend Finanzhilfemittel, mit denen die Gebäude instand gehalten werden können. Die Erhaltung der Gebäude und die Vermeidung eines Sanierungsstaus liegen – soweit sie Eigentümer sind – in der Verantwortung der Schulträger. 8. Welche Anpassungsbedarfe sieht die zuständige Behörde hinsichtlich der Anpassungsbedarfe bei den Versorgungsrückstellungen für Schulen in privater Trägerschaft? Die Träger der Ersatzschulen entscheiden als eigenständige Wirtschaftsunternehmen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten selbstständig über den Umfang von Rückstellungen für Zusatzversorgungsleistungen. Nach § 23 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft hat der Schulträger die zweckentsprechende Verwendung der Finanzhilfe unter Vorlage eines von einer Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung geprüften Jahresabschlusses mit einer Bestätigung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung und des Jahresabschlusses nachzuweisen. Soweit diese Bedingung erfüllt ist, geht die zuständige Behörde von einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung aus. 9. Wie viele Lehrer an Schulen in freier Trägerschaft sind in Hamburg verbeamtet , wie viele sind angestellt (bitte absolute Zahlen)? Die Anzahl der Lehrkräfte an den Ersatzschulen in freier Trägerschaft wird von der zuständigen Behörde nicht regelmäßig flächendeckend erhoben. Die Daten wurden daher mittels einer Schulabfrage am 24. Januar 2018 von den Trägern erbeten. An Drucksache 21/11765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 den Ersatzschulen in freier Trägerschaft gibt es 1.341 angestellte Lehrkräfte und 462 verbeamtete Lehrkräfte. 10. Welche Schulträger verfügen über die Dienstherrenfähigkeit? Über die Dienstherrenfähigkeit verfügen das Erzbistum Hamburg (Körperschaft öffentlichen Rechts) sowie die Stiftung „Das Rauhe Haus“. 11. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Hamburg (AGFS) spricht von einer tatsächlichen Deckung der Kosten eines staatlichen Schülers von nur etwa 65 Prozent, während Schulsenator Rabe von einer 85-prozentigen Deckung spricht. Wie erklärt die zuständige Behörde diese Diskrepanz ? Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Hamburg (AGFS) beurteilt die in die Berechnung der Schülerjahreskosten einfließenden Faktoren kalkulatorische Miete und Versorgungszuschläge für beamtete Lehrkräfte anders als die Behörde. Private Schulträger haben oft andere Immobilien-Strukturen als staatliche Schulträger. So muss die Stadt flächendeckend und lückenlos in der ganzen Stadt staatliche Schulen betreiben. Das führt zu zum Teil zu sehr kostenintensiven Immobilienstrukturen, weil Hamburg beispielsweise für einen einzigen Schüler auf der Elbinsel Neuwerk eine Schule betreiben muss, genauso auch in den teuersten Immobilienlagen der Stadt. Private Schulträger können sich dagegen kostengünstige Schulstandorte und -gebäude aussuchen, sie haben deshalb vergleichsweise deutlich geringere Immobilienkosten . Ähnlich verhält es sich mit den Personalkosten. Die Freie und Hansestadt Hamburg verbeamtet circa 85 Prozent ihrer Lehrkräfte, private Schulträger tun das nur im Ausnahmefall und organisieren die Beschäftigung in aller Regel über Angestelltenverträge . Für Angestellte müssen private Schulträger keine Pensionsrückstellungen bilden. 12. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte bereits 2016 in einem (abgelehnten ) Antrag gefordert, dass Schulen in freier Trägerschaft bei erforderlichen Investitionsmaßnahmen besser unterstützt werden und der Senat ein befristetes Investitionsprogramm „Ausbau Infrastruktur Ganztägigkeit “ für die Jahre 2017 – 2020 mit einem Gesamtvolumen von 20 Millionen Euro einrichtet. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen oder plant dies für die Zukunft, um den Schulen in freier Trägerschaft geeignete Unterstützung zu geben? 13. Wie wird der Investitionsbedarf der Schulen in freier Trägerschaft bei den verfügbaren Bundesmitteln für das derzeitige Schulbau-Programm des Bundes angemessen berücksichtigt? 14. Das Bundesprogramm ist besonders für Schulen in strukturschwachen Bereichen gedacht. Ist dieses eine Möglichkeit, die Anzahl der Schulschließungen des Erzbistums Hamburgs zu reduzieren? Die Schulen in freier Trägerschaft sind stets in einem Umfang an Bundes- oder Hamburger Investitionsprogrammen beteiligt worden, der sich am Anteil an der Hamburger Schülerschaft orientiert. Dies ist auch für das aktuelle Bundesinvestitionsprogramm vorgesehen. Darüber hinaus ist ein dem Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion entsprechendes Investitionsprogramm für Hamburger Schulen in freier Trägerschaft nicht geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11765 5 Anlage 1 Darstellung des Berechnungsweges der Schülerjahreskosten (SJK) Die Kostenkennzahlen der Schülerjahreskosten setzen sich aus drei großen Kostenblöcken zusammen: die Personalkosten, die Sachmittel und die kalkulatorische Miete. Innerhalb dieser Blöcke werden noch weitere Einzelpositionen berechnet, deren Gesamtsumme dann die Höhe der Schülerjahreskosten ergibt. 1. Personalkosten 1.1 Pädagogisches Personal o Bedarfe des pädagogischen Personals pro Maßnahme x Mittelwert pädagogisches Personal* Schüler pro Maßnahme 1.2 Pädagogisches Unterstützungspersonal o Bedarfe des päd. Unterstützungspersonals pro Maßnahme x Mittelwert päd. Unterst.personal* Schüler pro Maßnahme 1.3 Unterrichtsstunden o Bedarfe Unterrichtsstunden pro Maßnahme x Unterrichtsstundensatz Schüler pro Maßnahme 1.4 Pädagogische Sonderbedarfe o Sonderbedarfe pro Maßnahme x Mittelwert pädagogisches Personal* Schüler pro Maßnahme 1.5 Verwaltungspersonal-Aufschlag o Summe (Stellen Verwaltungspersonal x PKT-Wert) Gesamtschülerzahl (Hier erfolgt keine Zuordnung der Verwaltungskosten auf einzelne Maßnahmen, da das Verwaltungspersonal wie z. B. die Schulsekretärin jeweils den Schulen und nicht einzelnen Schulmaßnahmen zugeordnet wird.) Drucksache 21/11765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 2. Sachmittel 2.1 Produktgruppenbezogener Ertrag und Aufwand Für den Betrieb Schule maßgebliche Kostenarten werden berücksichtigt , die als Erträge und Aufwendungen direkt den Produktgruppen zugeordnet sind. Personalausgaben werden nicht berücksichtigt, da diese über Personalbedarfe mal PKV-Werte in die SJK einfließen. o Summe Erträge und Aufwendungen pro Produktgruppe Schüler pro Produktgruppe 2.2 Aufschlag zentrale Mittel Mittel aus den Produktgruppen 238.01 und 238.02 werden berücksichtigt , die als schulische Aufwendungen innerhalb der SJK gelten. Diese werden über alle Schülerinnen und Schüler der Produktgruppen 241.01 bis 241.04 gerechnet. o Summe Aufwendungen zentrale Mittel Gesamtschülerzahl 2.3 Sonstige Umlagen Haushaltsansätze der zentralen Mittel, die einer bestimmten Verteilung unterliegen werden an dieser Stelle auf die entsprechende Schülerschaft umgelegt. Aktuell handelt es sich um Aufwendungen für das Schulschwimmen und Erträge aus den Gastschulabkommen o Aufwand bzw. Ertrag der jeweiligen Kostenart Gesamtschülerzahl 3. kalkulatorische Miete 3.1 Berechnung für Grundschulen, Gymnasien und Stadtteilschulen: Die Schulfläche nach Musterflächenprogramm 2011 geteilt durch die Orientierungsfrequenz ergibt die benötigte m²-Angabe pro Schüler. Wegen außerschulischer Nutzungen werden 82 % der Musterraumprogrammflächen anerkannt. Diese Fläche wird mit 7,00 € pro m² multipliziert und auf 12 Monate hochgerechnet. Für die Sporthallen werden Baukostenschätzungen von Schulbau Hamburg durch die Orientierungsfrequenz geteilt. Dies ergibt die Baukosten pro Schüler und Jahr. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11765 7 Über den üblichen Gebäudeabschreibungswert auf 50 Jahre (2 % Abschreibung) ergibt sich ein Mietwert pro Schüler. Davon werden 50 % wegen der Nutzung der Sporthallen durch Dritte als kalkulatorischer Mietwert für die Berechnung der Schülerjahreskosten eingerechnet. o Fläche Musterflächenprogramm x 82% x 7 € x 12 Monate Orientierungsfrequenz o Schätzung Baukosten Sporthallen x 2% Abschreibung X 50% Orientierungsfrequenz 3.2 Berechnung für Sonderschulen und Berufliche Schulen Die kalkulatorische Miete der Sonderschulen und der Beruflichen Schulen wurde unter Zuhilfenahme der Daten aus dem Raumplanungs- und Erfassungssystem der Bauabteilung, RAUPE, errechnet. Bei den beruflichen Schulen wurden die Flächenangaben aus RAUPE für die jeweiligen staatlichen Schulen passend zu den Maßnahmen Teilzeit- und Vollzeitschulen zugeordnet. Von einigen von der Bauabteilung ausgewählten Musterschulen ausgehend, die annähernd reine Teilzeit- und reine Vollzeitschulen sind, wurde eine kalkulatorische Miete errechnet. Die Werte wurden nach oben aufgerundet. Im Ergebnis werden 350 € für Teilzeitmaßnahmen und 550 € für Vollzeitmaßnahmen berücksichtigt. Bei den Sonderschulen werden die Flächen pro Maßnahme durch die Schülerzahl der entsprechenden Maßnahme geteilt. Je nach aktueller Schülerzahl ändert sich dadurch bei den Sonderschulen jedes Jahr die kalkulatorische Miete. Die m² pro Schüler werden zu 110 % anerkannt wegen der geringeren sonstigen Nutzung und aufgrund der Tatsache, dass diese Schulen höhere Nebennutzflächen haben. Die m²-Angabe wird ebenfalls mit 7 € multipliziert und auf 12 Monate hochgerechnet. Drucksache 21/11765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Kalkulatorische Miete innerhalb der Schülerjahreskosten pro Schülerin und Schüler, ab 2012 unter Verwendung des Musterflächenprogramms 2011: Jahr Grundschule Sonderschule* Haupt-u. Realschule Gesamtschule / Stadtteilschule Gymnasium Berufliche Schulen** 2003 555,88 € 1.975,00 € 527,39 € 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2004 555,88 € 1.975,00 € 527,39 € 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2005 555,88 € 1.975,00 € 527,39 € 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2006 555,88 € 2.221,58 € 527,39 € 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2007 555,88 € 2.257,68 € 527,39 € 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2008 555,88 € 2.545,47 € 527,39 € 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2009 555,88 € 2.196,79 € 527,39 € 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2010 555,88 € 2.231,97 € 527,39 € 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2011 555,88 € 2.234,36 € entfällt 510,27 € 543,11 € 550,00 € 2012 561,15 € 2.534,45 € entfällt 526,72 € 460,87 € 550,00 € 2013 561,15 € 2.693,58 € entfällt 526,72 € 460,87 € 550,00 € 2014 561,15 € 2.720,54 € entfällt 526,72 € 460,87 € 550,00 € 2015 561,15 € 2.704,92 € entfällt 526,72 € 460,87 € 550,00 € 2016 561,15 € 2.653,31 € entfällt 526,72 € 460,87 € 550,00 € 2017 561,15 € 2.643,21 € entfällt 526,72 € 460,87 € 550,00 € *Mittelwert aus den unterschiedlichen Förderschwerpunkten ** für Teilzeitmaßnahmen 350,- EUR Die Berechnungsbasis der einzelnen kalkulatorischen Mieten ergibt sich aus Anlage 1.