BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1177 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 29.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreiheit der S- und U-Bahn-Haltestellen in Hamburg Die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Hamburg von A nach B zu kommen, ist ein zentraler Gradmesser für moderne Mobilität in einer Millionenmetropole wie Hamburg. Deswegen wurde unter dem CDU-geführten Senat im Februar 2003 erstmalig die „Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg “ veröffentlicht, an deren Entstehen verschiedene Akteure1 mitgewirkt hatten. In dieser Prioritätenliste wurde jeweils für einen kurzfristigen und einen mittelfristigen Zeithorizont aufgelistet, wann welche S- beziehungsweise U-Bahn-Haltestellen barrierefrei umgebaut sein sollen. In den Folgejahren wurde die Prioritätenliste fortgeschrieben. Laut des Einzelplans 7 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für die Jahre 2015 und 2016 waren 2013 80 schienengebundene Haltestellen in Hamburg barrierefrei. 2014 sollten es 89 sein und 2015 sollen es 96 sein. Allerdings gibt es zwischen S- und U-Bahn-Haltestellen sichtlich der Umgestaltung zur Barrierefreiheit aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten auch unterschiedliche Finanzierungsmodelle. So erfolgt der Umbau von S-BahnHaltestellen grundsätzlich aus Eigenmitteln der Deutschen Bahn AG (DB) und zum Teil aus Bundesmittel wie beispielsweise dem Konjunkturprogramm der CDU-geführten Bundesregierung. Der Umbau von U-Bahn-Haltestellen hingegen „erfolgt aus Mitteln, über die Hamburg verfügen kann (Mittelzuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz und dem Entflechtungsgesetz , aus der Stellplatzabgabe und originäre hamburgische Haushaltsmittel )“ (siehe Drs. 20/94). In seiner Regierungserklärung vom 23. März 2011 hatte Bürgermeister Scholz angekündigt: „Damit möglichst viele unsere Angebote nutzen können, wollen wir bis 2020 alle U-Bahn-Haltestellen barrierefrei ausgebaut haben. Hier werden wir den Zeitplan deutlich beschleunigen. Zusätzlich zu den im Umbau befindlichen und bis 2015 geplanten vier Haltestellen werden weitere 16 Haltestellen – also insgesamt 20 Stationen – barrierefrei ausgebaut.“ In der Sitzung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft vom 2. Dezember 2014 sagten die anwesenden Senatsvertreter hingegen, dass eine vollstän- 1 HVV, die HOCHBAHN, die DB Station&Service AG, die zuständige Behörde, die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung der behinderten Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg, die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. und der Landes-Seniorenbeirat. Drucksache 21/1177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dige Barrierefreiheit bis Anfang des Jahres 2022 vorgesehen sei (siehe Drs. 20/14043). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Barrierefreiheit umfasst den Einbau von Aufzügen, gegebenenfalls die Erhöhung der Bahnsteige sowie die Einrichtung von Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen . Stufenfreiheit umfasst den Einbau von Aufzügen und damit die stufenfreie Erreichbarkeit der Schnellbahnsteige. Eine teilweise Stufenfreiheit umfasst die stufenfreie Erreichbarkeit in nur eine Richtung an einer Schnellbahnhaltestelle. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), Deutschen Bahn AG (DB) und AKN Eisenbahn AG (AKN) wie folgt: 1. Zu U-Bahn-Haltestellen: a) Wie viele U-Bahn-Haltestellen gibt es aktuell in Hamburg? Im U-Bahn-Netz der HOCHBAHN gibt es aktuell 91 Haltestellen. Davon befinden sich 83 Haltestellen im Stadtgebiet von Hamburg. b) Wie viele und welche U-Bahn-Haltestellen in Hamburg sind aktuell barrierefrei? c) Wann wurde die Barrierefreiheit bei den bereits barrierefreien UBahn -Haltestellen in Hamburg jeweils hergestellt? Bitte jahresweise unter Angabe der jeweiligen Haltestelle und der Herstellungskosten aufschlüsseln. Mit Stand Juli 2015 sind von den 83 Haltestellen auf Hamburger Stadtgebiet 48 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Haltestellen in Hamburg begann im Jahr 1990 und wurde seitdem kontinuierlich fortgeführt. Haltestelle Fertigstellungsjahr Herstellungskosten Fuhlsbüttel 1990 Keine Angabe Gänsemarkt 1990 Keine Angabe Mümmelmannsberg 1990 Keine Angabe Steinfurther Allee 1990 Keine Angabe Messehallen 1991 Keine Angabe Langenhorn Markt 1991 Keine Angabe Hagenbecks Tierpark 1991 Keine Angabe Niendorf Nord 1991 Keine Angabe Schippelsweg 1991 Keine Angabe Barmbek 1992 Keine Angabe Wartenau 1992 Keine Angabe Lutterothstraße 1992 Keine Angabe Baumwall 1993 Keine Angabe Lattenkamp 1993 Keine Angabe Hauptbahnhof Süd 1994 Keine Angabe Borgweg 1994 Keine Angabe Sengelmannstraße 1994 Keine Angabe Dehnhaide 1995 Keine Angabe Farmsen 1995 Keine Angabe St.Pauli 2001 Keine Angabe Schlump 2001 Keine Angabe Ohlsdorf 2001 Keine Angabe Hamburger Straße 2002 Keine Angabe Niendorf Markt 2002 Keine Angabe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1177 3 Haltestelle Fertigstellungsjahr Herstellungskosten Rödingsmarkt 2002 Keine Angabe Billstedt 2002 Keine Angabe Trabrennbahn 2003 Keine Angabe Wandsbek Markt 2005 Keine Angabe Hauptbahnhof Nord 2006 Keine Angabe Volksdorf 2007 Keine Angabe Jungfernstieg U2 und U4 2009 Keine Angabe Horner Rennbahn 2010 Keine Angabe Die Herstellungskosten können in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Mit Beginn des beschleunigten barrierefreien Ausbaus im Jahr 2011 waren im Hamburger Stadtgebiet insgesamt 32 Haltestellen (40 Prozent) barrierefrei ausgebaut. In der Stufe I des barrierefreien Ausbaus (Zeitraum 2011 – 2015/2016) werden insgesamt 21 Haltestellen barrierefrei ausgebaut, sodass mit Abschluss im Jahre 2016 dann insgesamt 53 Haltestellen (64 Prozent) barrierefrei ausgebaut sein werden. Folgende Haltestellen sind Bestandteil der Stufe I und bereits barrierefrei ausgebaut: Haltestelle Fertigstellungsjahr Herstellungskosten Überseequartier 2012 im Projekt U4 enthalten HafenCity Universität 2012 im Projekt U4 enthalten Kellinghusenstraße 2012 7,8 Mio. € (Zuwendung FHH in Höhe von rd. 2,0 Mio. €) Berliner Tor 2012 3,1 Mio. € Osterstraße 04/2013 2,2 Mio. € Kiwittsmoor 08/2013 1,0 Mio. € Christuskirche 09/2013 1,4 Mio. € Emilienstraße 10/2013 1,5 Mio. € Eppendorfer Baum 06/2014 2,2 Mio. € Feldstraße 08/2014 1,8 Mio. € Hammer Kirche 08/2014 1,0 Mio. € Burgstraße 11/2014 1,2 Mio.€ Berne 01/2015 3,1 Mio. € Mundsburg 03/2015 1,9 Mio. € Wandsbek Gartenstadt 10/2014 4,8 Mio. € Legienstraße 07/2015 3,9 Mio. € d) Bei wie vielen und welchen U-Bahn-Haltestellen finden aktuell Bauarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit statt und wann ist jeweils der Fertigstellungstermin? Bitte zusätzlich die jeweiligen Kosten sowie Kostenverteilung auf Freie und Hansestadt Hamburg, Bund und so weiter angeben. Folgende Haltestellen sind Bestandteil der Stufe I des barrierefreien Ausbaus und befinden sich aktuell im Umbau: Haltestelle Fertigstellungsjahr Herstellungskosten Rauhes Haus 09/2015 2,9 Mio. € Hallerstraße 10/2015 1,9 Mio. € Ochsenzoll 11/2015 1,4 Mio. € Stephansplatz 07/2016 3,9 Mio. € Klosterstern 09/2016 4,0 Mio. € Der barrierefreie Ausbau dieser Haltestellen erfolgt durch eine Vollfinanzierung der Freien und Hansestadt Hamburg. Drucksache 21/1177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 e) Bei wie vielen und welchen U-Bahn-Haltestellen sind Bauarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit in den kommenden Jahren wann genau geplant? Bitte zusätzlich die jeweils veranschlagten Kosten sowie Kostenverteilung auf Freie und Hansestadt Hamburg, Bund und so weiter angeben. Angaben können derzeit nur für die Jahre 2016 und 2017 gemacht werden. Für das Jahr 2016 ist der Ausbau folgender Haltestellen vorgesehen: Haltestelle Baubeginn Herstellungskosten Ohlstedt 02/2016 2,6 Mio. € Buckhorn 06/2016 2,3 Mio. € Buchenkamp 06/2016 3,7 Mio. € Joachim-Mähl-Straße 08/2016 5,9 Mio. € Hagendeel 08/2016 5,4 Mio. € Merkenstraße 09/2016 3,1 Mio. € Für das Jahr 2017 ist der Ausbau der Haltestellen Langenhorn Nord, Habichtstraße, Meiendorfer Weg, Hoheluftbrücke, Lübecker Straße (U3) und Uhlandstraße vorgesehen . Baubeginn und Kosten sind derzeit noch nicht abschließend ermittelt. Welche Haltestellen nach 2017 zu welchem Zeitpunkt umgebaut werden, befindet sich derzeit in der Prüfung. f) Werden nach aktuellem Planungsstand bis 2020 alle U-Bahn-Haltestellen barrierefrei ausgebaut sein? Die U-Bahn-Haltestellen in Hamburg werden voraussichtlich in den ersten Jahren des kommenden Jahrzehntes barrierefrei ausgebaut sein. g) Zur Finanzierung des barrierefreien Ausbaus der U-Bahn-Haltestellen wird unter anderem die Stellplatzabgabe herangezogen. Ende 2013 wurde allerdings die Stellplatzpflicht bei privaten Wohnungsbauvorhaben abgeschafft, bei gewerblichen Bauvorhaben gilt sie weiterhin. i. Wie hoch waren/sind die Summen, die seit 2003 aus den Einnahmen der Stellplatzabgabe für den barrierefreien Umbau der U-Bahn-Haltestellen verwendet wurden? Bitte jahresweise aufschlüsseln und auch für das laufende Jahr angeben. In den Haushaltsjahren 2005 bis 2014 wurden entsprechend den Drs.18/3897 und 20/11980 Ausgleichsbeträge für den barrierefreien Ausbau von U-Bahn-Haltestellen eingesetzt: - 2005/2006 1.391.000 Euro, - 2009/2010 240.000 Euro. Für die Haushaltsjahre 2003/2004 liegen keine Angaben vor. Die Drs. 17/3378 weist nur geschätzte Baukosten für einzelne Maßnahmen aus. ii. Wurden die Mindereinnahmen infolge der Abschaffung der Stellplatzpflicht für private Wohnungsbauvorhaben hinsichtlich der Finanzierung des barrierefreien Ausbaus der U-Bahn-Haltestellen ausgeglichen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welcher Produktgruppe welches Einzelplans erfolgt/erfolgte diese Ausgleichsfinanzierung? Wenn nein, warum nicht? iii. Wurden die Mindereinnahmen infolge der Abschaffung der Stellplatzpflicht für private Wohnungsbauvorhaben hinsichtlich der Finanzierung des barrierefreien Ausbaus der U-Bahn-Haltestellen aus Einnahmen der im Juli 2014 eingeführten P+RGebühren ausgeglichen? Wenn ja, in welcher Höhe? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1177 5 Das Beschleunigungsprogramm zum barrierefreien Ausbau von U-Bahn-Haltestellen wird seit 2011 aus den Kompensationszahlungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz finanziert. h) Wird die zukünftige neue Haltestelle „Oldenfelde“ auf der U-BahnLinie U1 barrierefrei geplant und gebaut? Ja. i) Wird die zukünftige Haltestelle „Elbbrücken“ auf der U-Bahn-Linie U4 barrierefrei geplant und gebaut? Ja. j) Werden sämtliche Haltestellen der zukünftigen U-Bahn-Linie U5 barrierefrei geplant? Ja. 2. Zu S-Bahn-Haltestellen: a) Wie viele S-Bahn-Haltestellen gibt es aktuell in Hamburg? Es gibt 53 Stationen. Diese sind als reine S-Bahn-Stationen oder gemeinsame S-Bahn- und Regionalbahnhalte gestaltet. b) Wie viele und welche S-Bahn-Haltestellen in Hamburg sind aktuell barrierefrei? c) Wann wurde die Barrierefreiheit bei den bereits barrierefreien SBahn -Haltestellen in Hamburg jeweils hergestellt? Bitte jahresweise unter Angabe der jeweiligen Haltestelle und der Herstellungskosten aufschlüsseln. Aktuell sind 40 Stationen stufenfrei. Weiterhin sind zwei weitere Stationen teilweise stufenfrei; das heißt, dass nicht alle Bahnsteige an diesen Stationen stufenfrei sind. Zu den Namen der stufenfreien S-Bahn-Haltestellen siehe folgende Tabelle: Station stufenfrei teilw. stufenfrei Jahr Neugraben X Nicht bekannt Harburg-Rathaus X Nicht bekannt Iserbrook X Nicht bekannt Sülldorf X 1990 Barmbek X 1991 Hamburg-Altona X 1994 Billwerder-Moorfleet X 1995 Allermöhe X 1999 Klein Flottbek X 2005 Eidelstedt X 2005 Stellingen X 2005 Wandsbeker Chaussee X 2005 Hauptbahnhof X 2006 Neuwiedenthal X 2008 Rissen X 2008 Elbgaustraße X 2008 Hamburg Airport X 2008 Blankenese X 2010 Othmarschen X 2010 Holstenstr. X 2010 Sternschanze X 2010 Hamburg-Bergedorf X 2010 Veddel X 2011 Hochkamp X 2011 Bahrenfeld X 2011 Langenfelde X 2011 Drucksache 21/1177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Station stufenfrei teilw. stufenfrei Jahr Friedrichsberg X 2011 Landwehr X 2011 Hoheneichen X 2011 Ohlsdorf X 2011 Alte Wöhr X 2011 Nettelnburg X 2011 Hamburg-Harburg X 2012 Dammtor X 2012 Poppenbüttel X 2012 Rübenkamp X 2012 Mittlerer Landweg X 2012 Wilhelmsburg X 2013 Hammerbrook X 2013 Heimfeld X 2014 Stadthausbrücke X 2014 Eine Aufschlüsselung der Kosten war nach Angaben der DB nicht möglich, da die Kosten entsprechend in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht dargestellt werden können. d) Bei wie vielen und welchen S-Bahn-Haltestellen finden aktuell Bauarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit statt und wann ist jeweils der Fertigstellungstermin? Bitte zusätzlich die jeweiligen Kosten sowie Kostenverteilung auf DB, Bund und so weiter angeben . Ende 2015 wird es 42 stufenfreie Stationen geben; im Jahr 2015 ist die Fertigstellung der Stufenfreiheit in den Stationen Landungsbrücken und Hasselbrook vorgesehen. Einzelkosten für die Schaffung der Stufenfreiheit können von der DB nicht angegeben werden, da die Maßnahmen auch regelmäßig im Zusammenhang mit weiteren größeren Erneuerungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden. Die Finanzierung des stufenfreien Ausbaus von S-Bahn-Stationen erfolgt grundsätzlich aus Eigenmitteln der DB über eingenommene Stationsentgelte sowie aus Bundesmitteln im Rahmen des sogenannten Programms zur Steigerung der Haltestellenattraktivität. Weitere Angaben hat die DB nicht gemacht. e) Bei wie vielen und welchen S-Bahn-Haltestellen sind Bauarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit in den kommenden Jahren wann genau geplant? Bitte zusätzlich die jeweils veranschlagten Kosten sowie Kostenverteilung auf DB, Bund und so weiter angeben. Bei konsequenter Fortführung des Programm zur Steigerung der Haltestellenattraktivität stellt sich aktuell folgender Planungsstand dar (Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung): 2017: vollständige Barrierefreiheit Blankenese (Aufzug zum bisher nicht angebundenen Gleis 1), zusätzlich wird sich die Situation in Hamburg-Harburg (S-Bahn) durch weitere Aufzüge verbessern 2018: Jungfernstieg, Reeperbahn, Kornweg, Wellingsbüttel 2019 fortfolgende: die restlichen Stationen Angaben zu Kosten sind derzeit noch nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. d). f) Verfolgen Senat beziehungsweise die zuständige Behörde oder die S-Bahn Hamburg GmbH das Ziel, alle S-Bahn-Haltestellen in Hamburg barrierefrei umzubauen? Wenn ja, bis wann wird die Barrierefreiheit aller S-Bahn-Haltestellen in Hamburg hergestellt sein? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1177 7 Für das Betreiben der S-Bahn-Stationen und die Herstellung der Stufenfreiheit ist die DB Station&Service AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen zuständig. Gemeinsames Ziel ist die vollständige Barrierefreiheit aller S-Bahn-Stationen. Weitere Angaben zum zeitlichen Horizont liegen derzeit nicht vor. g) Sind die aktuellen AKN-Haltestellen der Linie A1 zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen barrierefrei? Wenn nein, wird im Zuge des geplanten Ausbaus der S21 auf diesem Streckenabschnitt die Barrierefreiheit der noch nicht barrierefreien Haltestellen herbeigeführt? Die aktuellen Haltestellen der AKN zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen haben einen barrierefreien Zugang und bieten mit 76 cm Bahnsteighöhe einen stufenlosen Zugang zu den Neufahrzeugen des Typs LINT (Inbetriebnahme der LINT im Dezember 2015 zum Fahrplanwechsel). Im Zuge des Ausbaus der S21 werden die Haltestellen von Eidelstedt Zentrum bis Tanneneck auf 96 cm Bahnsteighöhe mit barrierefreiem Zugang umgebaut, um einen stufenlosen Zugang den Fahrzeugen der S-Bahn zu bieten. Die Haltestellen zwischen Ulzburg Süd und Kaltenkirchen erhalten einen sogenannten Kombibahnsteig, der mit Abschnitten von 76 und 96 cm Bahnsteighöhe jeweils stufenlosen Zugang zu den Fahrzeugen des Typs LINT und den S-Bahn-Fahrzeugen bietet. h) Wird die zukünftige Haltestelle „Elbbrücken“ auf den S-Bahn-Linien S3 und S31 barrierefrei geplant und gebaut? Ja. i) Werden die nach aktuellem Stand für den Bau der neuen S-BahnLinie S4 von Hamburg nach Bad Oldesloe zusätzlich geplanten Hamburger Haltestellen Claudiusstraße, Bovestraße, Holstenhofweg und Pulverhof barrierefrei geplant? Ja. 3. Aus welchem Jahr stammt die aktuell gültige Fortschreibung der „Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg“, wie lautet der Inhalt und welche Akteure haben an der Entstehung konkret mitgewirkt? Bitte die aktuelle Prioritätenempfehlung als Anlage beifügen und die beteiligten Akteure einzeln auflisten. Die aktuell gültige Fortschreibung der Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Ausbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg stammt aus dem Jahr 2014 (siehe Anlage ). Die Sitzung zur Überarbeitung der Empfehlungen fand am 26. Februar 2014 unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der DB Station &Service AG, der S-Bahn Hamburg GmbH, der HOCHBAHN, der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG), des LandesSeniorenbeirates (LSB) und des HVV statt. Inhalt der Sitzung war die Abstimmung zur weiteren Umsetzung des Beschleunigungsprogramms zum barrierefreien Ausbau bei der HOCHBAHN ab Ende 2015. An den Stationen der S-Bahn ist der barrierefreie Ausbau bereits weit vorangeschritten. Die übrigen Haltestellen sind im Programm zur Steigerung der Haltestellenattraktivität enthalten und überwiegend priorisiert. Eine Überarbeitung der Prioritäten zum barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Haltestellen war daher nicht erforderlich. 4. Wann wird die nächste Fortschreibung der „Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg“ vorliegen und welche Akteure werden an der Entstehung beteiligt? Die aktuell gültige Prioritätenempfehlung aus dem Jahr 2014 schließt alle Maßnahmen bis einschließlich Ende 2018 ein. Die nächste Fortschreibung ist nicht terminiert, ist jedoch nicht vor 2017 erforderlich. 5. Wer ist aktuell Mitglied der Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg “? Drucksache 21/1177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Aktuell sind folgende Akteure Mitglied der AG Barrierefreier ÖPNV in Hamburg: HVV, LAG, Büro der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, DB Station&Service AG, S-Bahn Hamburg GmbH, Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), HOCHBAHN, LSB, BWVI, BASFI, Verkehrsbetriebe HamburgHolstein AG, AKN, Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH. 6. Wie oft hat die Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“ wann genau und in welcher Besetzung seit März 2011 getagt? Die AG Barrierefreier ÖPNV in Hamburg tagt in der Regel halbjährlich. Seit 2011 fanden insgesamt acht Termine statt: 24. Februar 2011, 8. September 2011, 29. März 2012, 20. September 2012, 20. Juni 2013, 10. April 2014, 25. September 2014 und 7. Mai 2015. Die Besetzung der AG blieb in den vergangenen Jahren weitgehend unverändert und entspricht der Besetzung der Antwort zu 5. 7. Welche weiteren Sitzungstermine der Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“ sind für das laufende und die kommenden Jahre bereits terminiert? Bitte das jeweilige Datum angeben. Die nächste Sitzung der AG Barrierefreier ÖPNV in Hamburg ist für November 2015 avisiert. Der regelmäßige Turnus von zwei Sitzungen pro Jahr soll auch in 2016 fortgeführt werden. 8. Laut der Senatsantwort auf Frage 2. der Drs. 20/12762 aus dem August 2014 wurden zum damaligen Zeitpunkt „in einer Machbarkeitsstudie alle Haltestellen, die noch nicht barrierefrei ausgebaut worden sind, näher untersucht. Ziel ist jeweils die Untersuchung von möglichen Ausbauvarianten sowie die Definition einer Vorzugsvariante. Zudem werden vorläufige Kostenrahmen und eine Prioritätenliste für den Umbau ermittelt“. Liegt diese Machbarkeitsstudie mittlerweile vor? Wenn ja, bitte beifügen und wer hat diese Machbarkeitsstudie zu welchem Preis in wessen Auftrag erstellt? Wenn nein, warum, fast ein Jahr nach Drs. 20/12762, nicht und wer erstellt diese Machbarkeitsstudie zu welchem Preis in wessen Auftrag? Der gesamthafte Abschluss der Machbarkeitsstudie erfolgt voraussichtlich zum Ende des Jahres 2015. Die Machbarkeitsstudie umfasst für alle 30 in Hamburg noch nicht barrierefreien Haltestellen alle notwendigen Planunterlagen, einen Erläuterungsbericht und eine Kostenschätzung in Vorentwurfsqualität. Sie wurde von der HOCHBAHN im Rahmen eines europaweiten förmlichen Vergabeverfahrens losweise an zwei Planungsbüros beauftragt und von diesen erbracht. Derzeit liegen für 18 Haltestellen abschließende Unterlagen vor, bei sieben Haltestellen liegt der Fertigstellungsgrad bei 85 Prozent und für die verbleibenden fünf Haltestellen liegt der Fertigstellungsgrad bei 75 Prozent. Kostenangaben hat die HOCHBAHN mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis nicht gemacht. 9. Mit Drs. 20/14043 wurde unter anderem beschlossen, den Senat zu ersuchen, „bis Ende 2015 über den Verlauf der Umsetzung der Aktivitäten zur vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV zu berichten“. Ist dieses Ersuchen an den Senat mit Ablauf der 20. Wahlperiode der Diskontinuität anheimgefallen oder wird es, wie im Dezember 2014 beschlossen, bis Ende 2015 beantwortet? 10. Mit Drs. 20/12181 wurde unter anderem beschlossen, „einen Finanzierungs - und Realisierungsplan für die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV aufzustellen“. Dieses Ersuchen an den Senat wurde allerdings in der 20. Wahlperiode nicht mehr beantwortet. Ist auch dieses Ersuchen an den Senat mit Ablauf der 20. Wahlperiode der Diskontinuität anheimgefallen ? Wenn nein, wann ist mit der Beantwortung durch den Senat zu rechnen? Wenn ja, wann wird es einen Finanzierungs- und Realisierungsplan für die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV in Hamburg geben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1177 9 Ungeachtet der Diskontinuität der angesprochenen Ersuchen (§73 Absatz 1 Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft) erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit grundsätzlich auf Grundlage von fundierten Ermittlungen der voraussichtlichen Kosten. Hierbei werden die Kosten maßnahmenbezogen ermittelt, da diese häufig Bestandteil des jeweiligen Projekts sind (zum Beispiel Verlängerung U4, S4). 11. Wo genau in welchen Einzelplänen waren in den Jahren 2011/2012 und 2013/2014 in welcher Höhe Mittel für den barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg veranschlagt? In welchem Umfang wurden die veranschlagten Mittel jeweils ausgeschöpft und in welcher Höhe wurden Haushaltsreste übertragen? Die Mittel für das Beschleunigungsprogramm zum barrierefreien Ausbau von U-BahnHaltestellen wurden in den Jahren 2011 bis 2014 aus dem Einzelplan 7, Titel 7200.891.04 finanziert. Der Finanzierungsumfang ergibt sich aus der Tabelle Barrierefreier Ausbau aus Entflechtungsmitteln: Haushaltsjahr veranschlagte Mittel im Haushaltsjahr (in Tsd. Euro) Ausgaben im Haushaltsjahr (in Tsd. Euro) übertragener Rest in das folgende Haushaltsjahr (in Tsd. Euro) 2011 0 2.330 3.740 2012 0 3.100 32.080 2013 9.600 6.220 20.223 2014 9.200 11.675 24.581 Die Entflechtungsmittel werden bedarfsgerecht für die Gewährung von Zuwendungen für den barrierefreien Ausbau bereitgestellt (vergleiche Antwort zu 1. g) ii. Drucksache 21/1177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage Die vorgeschlagene Prioritätenliste stellt nur das angestrebte Ziel für den barrierefreien Ausbau in den Jahren 2016 bis 2018 mit Stand 26. Februar 2014 dar. Im Zuge der Entwurfs- und Bauphasenplanung können sich noch zeitliche Verschiebungen ergeben . Zu den Maßnahmen ab 2018 liegen frühestens zum Ende dieses Jahres genauere Prüfergebnisse vor: 2016 Ohlstedt (U1) Buckhorn (U1) Buchenkamp (U1) Joachim-Mähl-Straße (U2) Hagendeel (U2) Merkenstraße (U2) 2017 Langenhorn-Nord (U1) Meiendorfer Weg (U1) Hammer Kirche (2.Aufzug Fußgängertunnel) (U2) Habichtstraße (U3) Hoheluftbrücke (U3) Lübecker Straße (U3) Uhlandstraße (U3) Mundsburg (U3) 2018 (grobe Schätzung) Lohmühlenstraße (U1) Lübecker Straße (U1) Ritterstraße (U1) Wandsbeker Chaussee (U1) Straßburger Straße (U1) Alter Teichweg (U1)