BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11770 21. Wahlperiode 30.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 24.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Übernahme des BAföG-Anteils durch den Bund Seit 2015 wird die BAföG-Zahlung nur noch durch den Bund getragen. „Diese freiwerdenden Mittel sollen (die Länder) für Ausgaben im Bereich Schule und Hochschule einsetzen. Eine sehr weitreichende und sehr positive Entscheidung , die sehr viel Druck wegnimmt“, wie Bürgermeister Scholz betonte. Vor dem 25. BAföGÄndG wurden die Ausgaben gemäß § 56 Absatz 1 Satz 1 BAföG zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent von den Ländern getragen . Ziel war es, dass die Länder die frei werdenden Mittel den Hochschulen zuwenden. Aus der BT.-Drs. 18/8973 über die Verwendung der Mittel aus den BAföG-Mitteln in den Landeshaushalten geht hervor, dass „Hamburg aus haushalterischen Gründen keine Zuordnung der freigewordenen BAföG- Mittel vernehmen“ könne. Dies begründet der Senat in der Drs. 21/5130 mit der Eigenart der doppischen Haushaltsführung, die keine unmittelbare Verknüpfung zwischen Erlös- und Kostenposition zulässt. Für das Jahr 2016 entstand für das Bundesland Hamburg ein finanzieller Aufwand für den Bund in Höhe von 92,96 Millionen Euro.1 Anteilig würde sich für 2016 somit eine Einsparung etwa 32,5 Millionen Euro für Hamburg ergeben. In der Drs. 21/6808 wird für die Verwendung der Mittel lediglich ausgeführt: „Aufgrund der politischen Schwerpunktsetzung des Senates dienen die ehemaligen BAföG-Mittel dazu, den erheblichen Anstieg von Bildungsausgaben in den Bereichen Hochschule, Schule und Kita zu finanzieren.“ Im Bericht des statistischen Bundesamtes für 2016 wird zudem darauf hingewiesen , dass für das Bundesland Hamburg im Berichtsjahr 2015 nicht alle Förderungen vollständig für die BAföG-Statistik erfasst sind.2 Bei vollständiger Datenlage 2015 wäre für Hamburg in 2016 ein Rückgang zu verzeichnen .3 Im Halbjahresbericht wird zu der Anzahl und dem durchschnittlichen Förderbetrag für die Produktgruppe 248.01 noch kein Ist-Wert für 2016 ausgewiesen , unter Verweis, dass die Angaben erst im August vorliegen werden (Drs. 21/10110, Seite 46, Einzelplan 3.2). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 7, Bildung und Kultur, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 2016, Seite 11. 2 Beispielsweise Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 7, Bildung und Kultur, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 2016, Seite 12. 3 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 7, Bildung und Kultur, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 2016, Seite 12. Drucksache 21/11770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Warum sind für Hamburg im Berichtsjahr 2015 nicht alle Förderungen vollständig in der BAföG-Statistik erfasst? Die BAföG-Statistik wird jährlich in einem Verarbeitungslauf aus dem Fachverfahren BAföG generiert und dem Statistischen Bundesamt zur weiteren Bearbeitung und Auswertung zur Verfügung gestellt. Bei der Aufbereitung der Statistik für das Berichtsjahr 2016 wurde festgestellt, dass bei der Auswertung für das Berichtsjahr 2015 nicht die Gesamtheit der Fälle für das Bundesland Hamburg berücksichtigt worden sind. Eine Bestimmung der Fehlerquelle war aber nicht mehr möglich, da der Verarbeitungslauf für das Berichtsjahr 2015 zu diesem Zeitpunkt nicht mehr wiederholt werden konnte. 2. Wie erklärt sich der Hamburger Senat den Rückgang der Anzahl der BAföG-Empfänger in Hamburg seit der Übernahme der Kosten durch den Bund? Der Senat sieht keinen Zusammenhang zwischen der Übernahme der Kosten durch den Bund und dem Rückgang der Anzahl an BAföG-Empfängerinnen und BAföG- Empfängern und verweist auf die Ausführungen im 21. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG, der am 13. Dezember 2017 vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet worden ist: „Dieser Rückgang ist im Zusammenhang zu sehen mit steigenden Einkommen sowie einer höheren Erwerbstätigkeitsquote. Die sehr positiven wirtschaftlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum führen beim BAföG, ebenso wie in anderen Sozialgesetzen, zwangsläufig zu geringeren Gefördertenzahlen.“ 3. Inwieweit wurde die politische Schwerpunktsetzung des Senates in den Bereichen Hochschule, Schule und Kita durch das 25. BAföGÄndG verschoben ? Nach den in Hamburg geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen ist eine unmittelbare Verknüpfung zwischen einzelnen Erlös- und Kostenpositionen nicht möglich. In der Gesamtschau trägt die Entlastung durch den Bund dazu bei, die politische Schwerpunktsetzung in den Bereichen Hochschule, Schule und Kita, die Hamburg auf den Weg gebracht hat, weiter zu verfolgen. 4. Mit welchen Kosten und Erlösen rechnet der Senat in der Produktgruppe 248.01 für das Produkt „BAföG“ für den Doppelhaushalt 2019/2020, behelfsweise auf Basis der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung? Das Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2019/2020 ist noch nicht abgeschlossen, sodass bezüglich der Kosten und Erlöse auf die Angaben zu den Planwerten für 2019 und 2020 im Haushaltsplan 2017/2018, Einzelplan 3.2, Seite 84 verwiesen wird. 5. Welchen Ist-Wert haben die Kennzahlen der Produktgruppe 248.01, die im Halbjahresbericht noch nicht ausgewiesen worden sind? Falls die Daten noch nicht vorliegen, warum nicht? Kennzahlen der Produktgruppe 248.01: B_248_01_002 Anzahl der BAföG-Anträge IST 2016: 26.090 B_248_01_003 Anzahl der BAföG-Bewilligungen (Förderfälle) IST 2016: 25.253 B_248_01_004 Durchschnittlicher Förderbetrag IST 2016: 498