BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11771 21. Wahlperiode 02.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jenspeter Rosenfeldt (SPD) vom 25.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Industriezucker Isoglucose – Gefahr für die Gesundheit? Die EU hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 eine Neuregulierung des Zuckermarktes veranlasst. Hiermit wurde die bisher auf dem Binnenmarkt geltende Quote von 5 Prozent für Isoglucose abgeschafft. Der Einsatz von Isoglucose, die aus einem Gemisch von Fruktose und Glucose besteht und deutlich günstiger ist als Haushaltszucker, unterliegt damit keiner Beschränkung mehr. Aus Sicht von Verbänden wie der Deutschen Adipositas- Gesellschaft e.V. und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe könnte dies zu einer deutlichen Erhöhung der Verwendung von Zucker und zu einer damit verbundenen Steigerung von Übergewichtigkeit kommen, zumal Fructose schneller und stärker aufgenommen wird und so eine schädlichere Wirkung entfalten kann. Ich frage den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Abschaffung der Isoglucosequote in der EU? Durch die Beendigung der Quotenregelung im EU-Binnenmarkt wird ein Anstieg des Marktanteils von Isoglucose erwartet. 2. Welche Auswirkungen wird die Freigabe von Isoglucose für den Zuckereinsatz in Nahrungsmitteln und für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Einschätzung des Senats haben? Infolge der Abschaffung der Quote für Isoglucose im EU-Binnenmarkt besteht die Befürchtung, dass die preiswerte Isoglucose von der Lebensmittelindustrie vermehrt als Zutat eingesetzt wird, welche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund von zuckerbedingten Erkrankungen haben kann. 3. Ist zu erwarten, dass die Lebensmittelindustrie zukünftig vermehrt Produkte als „zuckerfrei“ beziehungsweise „zuckerreduziert“ bewirbt, die in Wahrheit Isoglucose enthalten beziehungsweise wäre dies auch rechtlich zulässig? Die Verordnung (EG) Nummer 1924/2006 (Health claims-VO) enthält rechtliche Vorgaben zur zulässigen Verwendung von nährwertbezogenen Angaben. Die Verordnung beinhaltet unter anderem Anforderungen für die Verwendung der Begriffe „zuckerarm“ und „zuckerfrei“. Der Begriff „Zucker“ ist im Anhang I der Verordnung (EU) Nummer 1169/2011 (Lebensmittel -Informationsverordnung) wie folgt definiert: „„Zucker“ bedeutet alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccaride und Disaccaride, ausgenommen mehrwertige Alkohole.“ Drucksache 21/11771 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hieraus ergibt sich, dass Isoglucose als Gemisch der Monosaccharide Glucose und Fruktose unter den Begriff „Zucker“ fällt und damit die Begriffe „zuckerarm“ und „zuckerfrei “ nicht beliebig verwendet werden dürfen, sondern nur unter den in der Health claims-VO vorgegebenen Bedingungen. 4. Welche Maßnahmen gibt es, um den Zuckergehalt von Nahrungsmitteln zu senken? Vonseiten der Lebensmittel-Überwachungsbehörden wird mangels ausreichender rechtlicher Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene zu Zuckergehalten keine Möglichkeit gesehen, auf den Zuckergehalt von Lebensmitteln hoheitlich Einfluss zu nehmen. Es kann jedoch eine freiwillige Reduzierung der Zuckergehalte in den Rezepturen durch die Lebensmittelunternehmer geben. Auch die kontinuierliche Verbraucheraufklärung zu den Auswirkungen des Zuckerkonsums sowie zum Erkennen von Zuckergehalten in Lebensmitteln stellt eine sinnvolle Maßnahme dar. 5. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern hat ergeben, dass die Verbraucherinnen und Verbrauchern aus den Verpackungshinweisen die Bezeichnung „Fructose-Glucose-Sirup“ nicht als Zucker erkennen. Gibt es Initiativen, die Hinweise auf den Zuckergehalt einer Nahrung deutlicher und verständlicher darzustellen? Der Zuckergehalt kann bei vorverpackten Lebensmitteln vom Verbraucher erkannt werden, da dieser in der Tabelle der Nährwertangaben eine Pflichtangabe gemäß Lebensmittel-Informationsverordnung darstellt. 6. Nach einem Test der Verbraucherzentrale wurden mehr als 70 verschiedene Begriffe, die für Zucker oder andere Süßungsmittel stehen, gefunden . So zum Beispiel: Dextrose, Farin, Fructose, Saccharose, Glucose, Isoglucose, Karamell, Kandis, Lävulose, Maltodextrin, Mannit, Melasse, Sorbit, Xylit. Gibt es Initiativen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die unterschiedlichen Bezeichnungen für Zucker aufzuklären? Besteht ein einheitlicher Zuckerbegriff in den gesetzlichen Regelungen? Zur Definition des Begriffs „Zucker“ siehe Antwort zu 3. Überdies sind verschiedene Zuckerarten in der Zuckerartenverordnung vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2098) definiert. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden unter anderem durch Aufklärungskampagnen der Verbraucherzentralen informiert.