BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11778 21. Wahlperiode 02.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 25.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Förderung von Existenzgründern – Wann nimmt der Senat endlich Fahrt auf? Jüngst zeigte das Start-up-Barometer der Unternehmensberatung Ernst & Young GmbH, dass Hamburgs Start-up-Szene als Investitionsziel weiterhin weit abgeschlagen hinter Berlin liegt. Doch nicht nur etablierte Startups, auch junge Gründer bemängeln immer wieder die unzureichende Förderung durch die Freie und Hansestadt Hamburg, beispielsweise mittels Gründerparks an den Hochschulen oder gezielte Fördermittel für innovative Ideen. Dazu machen die Antworten des Senats (zum Beispiel Drs. 21/9015, 21/8310) deutlich, wie schlecht es um die Zahl der Ausgründungen aus der Wissenschaft beziehungsweise die finanzielle Förderung von Gründungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg steht. Insbesondere die unzureichende Verfügbarkeit geeigneter Finanzierungsquellen wurde durch die vom Senat mitbeauftragte Studie zum Gründerstandort Hamburg im letzten Jahr durch das HWWI bestätigt. Dies bekräftigt auch die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank in einem Gastbeitrag in der „Frankfurter Rundschau “ am 10.02.17: „Die Kreditverfügbarkeit ist neben dem Bildungssystem der Bereich, in dem sie (die Gründerinnen und Gründer) dem Standort Deutschland die schlechtesten Noten geben.“ Der Anfang 2016 vom rot-grünen Senat groß angekündigte Innovations- Wachstumsfonds soll nun frühestens Mitte 2019 den Betrieb aufnehmen und ist lediglich ein notwendiger Baustein zur Förderung der Hamburger Gründerszene . Und obwohl die Zweite Bürgermeisterin Anfang 2017 einen medialen Vorstoß für ein neues Gründerstipendium gab, hatte sich der Senat nach eigener Auskunft bis zur Jahreshälfte noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Damit stellte sich die Frage, warum die Zweite Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg ein Gründerstipendium lediglich für den Bund fordert und nicht selbst in Hamburg umsetzt, wo offenkundig Bedarf besteht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Existenzgründungen sind eine wichtige Grundlage für Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Ein zentrales Anliegen der Wirtschaftspolitik des Senates ist daher die Förderung von Gründungen und einem gesunden Start-up-Ökosystem. Der Senat sieht es als ständige Aufgabe, die wirtschafts- und innovationspolitischen Rahmenbedingungen zu optimieren. Der Senat hat in den letzten Jahren einige wichtige Maßnahmen umgesetzt, um die Rahmenbedingungen für Start-ups spürbar zu verbessern. Beispielsweise die Errichtung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) als zentrale Förderinstitution für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Drucksache 21/11778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Etablierung des Frühphasenförderprogramms „InnoRampUp“ und die Neuauflage des Beteiligungsfonds für junge innovative Unternehmen („Innovationsstarter II“). Mit der Initiative „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ wird der Senat die Verfügbarkeit von Wagniskapital in Hamburg weiter verbessern. Die digitale Plattform für wissensbasierte Gründungen „beyourpilot“, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr des Jahres 2018 an den Start gehen wird, wird ein wichtiger Meilenstein zur Förderung technologie - und wissensbasierter Ausgründungen an Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen sein. Die vielfältigen Unterstützungsangebote in den Bereichen Beratung, Finanzierung, Coaching und Vernetzung tragen den Bedürfnissen der Gründerinnen und Gründer und den komplexen Anforderungen im Gründungsgeschehen Rechnung – mit Erfolg: Hamburg ist gemäß dem aktuellen Gründungsmonitor der KFW „Gründungshauptstadt“ in Deutschland1 und laut einer aktuellen Studie Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers wird Hamburg aus Sicht der befragten Start-ups als Start-up-Hub immer wichtiger und liegt vor Berlin.2 Das aktuelle Start-up- Barometer (Januar 2018) der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young analysiert die Risikokapitalinvestitionen in Deutschland und kommt für das Jahr 2017 insgesamt zu dem Ergebnis, dass die führenden deutschen Start-up-Standort Regionen wie Hamburg weiter an Attraktivität gewonnen haben.3 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird der Senat in diesem Jahr die Forderung der CDU-Fraktion aufgreifen , um die bislang eingeschränkte Förderung von Existenzgründern in Hamburg zu verbessern? Wenn ja, welche Überlegungen hat der Senat dazu bislang angestellt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl an förderfähigen Gründungsprojekten pro Jahr ein, welche förderfähig wären, aber in Hamburg derzeit keine Fördermöglichkeiten finden? Hamburg verfügt über attraktive und bedarfsgerechte Beratungs- und Förderprogramme für Existenzgründungen, die Gründerinnen und Gründer in die Lage versetzen , geeignete Vorhaben umzusetzen. Die Förderangebote der Stadt werden kontinuierlich bedarfsorientiert und auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse der Gründungsforschung weiterentwickelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Sollte es Überlegungen für ein neues Gründerstipendium geben, a. ist es vorgesehen, dass Antragssteller parallel auch durch andere Stipendien und Förderprogramme unterstützt werden können? b. ist es vorgesehen, ausschließlich Gründer mit Erstwohnsitz in Hamburg zu fördern? c. ist es vorgesehen, dass Antragssteller die Förderung als nichtrückzahlbaren Zuschuss bekommen? Siehe Vorbemerkung. 4. Was plant der Senat beziehungsweise die zuständige Wissenschaftsbehörde , konkret von jetzt bis zum Ende der Legislatur, um den Rückstand der Hamburger Universitäten und Hochschulen in Sachen Ausgründun- 1 Vergleiche KfW (2017), KfW-Gründungsmonitor 2017, im Internet abrufbar unter: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente- Gr%C3%BCndungsmonitor/KfW-Gr%C3%BCndungsmonitor-2017.pdf. 2 Vergleiche PWC (2017): Start-up-Unternehmen in Deutschland, im Internet abrufbar unter: https://www.pwc.de/de/startups/startup-studie-2017.pdf. 3 Vergleiche Ernst & Young (2018): Start-up-Barometer Deutschland, im Internet abrufbar unter: http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-start-up-barometer-januar-2018/$FILE/ey-startup -barometer-januar-2018.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11778 3 gen abzubauen beziehungsweise Hamburg in eine führende Position zu bringen? 5. Aus welchen Etats und in welcher Höhe werden von heute bis 2020 zusätzliche Mittel durch den Senat, beziehungsweise die zuständige Wissenschaftsbehörde zur Verfügung gestellt, um die Anzahl sowie die Qualität von Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen zu steigern? Siehe hierzu Drs. 21/9360. Zusätzlich zu den bereits dargelegten Maßnahmen hat die zuständige Behörde im Jahr 2017 rund 3 Millionen Euro zur Stärkung der Wissens- und Technologietransferbereiche der Hamburger Hochschulen mit dem übergeordneten Ziel, die Innovationsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts zu stärken, zur Verfügung gestellt. Alle Hamburger Hochschulen konnten Anträge mit dem Ziel der Etablierung, Umsetzung und Weiterführung der hochschulischen Konzepte einreichen. Darüber hinaus war im Jahr 2017 die Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HFMT) bei der Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“ mit ihrem Antrag erfolgreich und wird von 2018 bis 2022 mit rund 7,5 Millionen Euro durch Bund und Land gefördert. Im Rahmen der aktuellen Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder hat der Themenbereich „Transfer“ zunehmend an Bedeutung gewonnen und wurde als Leistungsdimension verankert. Die Universität Hamburg wird im Rahmen des laufenden Antragsverfahrens sich mit vier Vollanträgen bewerben. Das Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2019/2020 ist noch nicht abgeschlossen . 6. Bislang fehlt es an fast allen staatlichen Universitäten und Hochschulen an Gründerzentren mit Räumlichkeiten und Dienstleistungen für Studenten und wissenschaftliches Personal, die eine Ausgründung durchführen wollen. Dies gilt insbesondere für die Universität Hamburg als größte Universität unserer Stadt. Durch den vom Senat forcierten Umzug von Biologie und Chemie würden am Campus Bundesstraße große Flächen frei. Hat sich der Senat bereits mit der zukünftigen Verwendung der Flächen beschäftigt, zum Beispiel zur Einrichtung eines Gründer- und Innovationszentrums ? Siehe hierzu Drs. 21/9360. Die Standorte für die geplanten F&I-Parks sind an wissenschaftliche Ankereinrichtungen gekoppelt und konzentrieren sich zunächst auf die Standorte Altona, Bergedorf, Harburg und Finkenwerder. Für die Flächen am Campus Bundesstraße liegen noch keine konkreten Pläne vor.