BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1178 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 29.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Die letzte Hamburger Kartbahn schließt – Was tut der Senat für Familienunternehmen , wenn Probleme auftauchen? Die letzte Hamburger Kartbahn am Nedderfeld ist von der Schließung bedroht. Bis zu 4.000 Kunden nutzen die Bahn monatlich, darunter auch zahlreiche Touristen. Längst hat sich der Rennsport zudem vom Freizeiterlebnis hin zum beliebten Teamevent für Unternehmen entwickelt, wobei insbesondere Fähigkeiten wie Teamgeist, Taktik und Kooperationsfähigkeit geschult werden. Nach Presseberichten muss der Eigentümer das Grundstück zum 31.Juli 2015 verlassen. Entscheidend ist nun für das Familienunternehmen, dass ein neues Grundstück gefunden wird, damit der Erhalt von Betrieb und Arbeitsplätzen möglich werden. Erklärtes Ziel des Eigentümers ist es dabei, zukünftig auf elektrische Karts zu setzen, die umweltfreundlicher sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HWF Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF) wie folgt: 1. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem Eigentümer der Hamburger Kartbahn über alternative Grundstücksflächen gesprochen? Wenn ja: a. Was ist der aktuelle Stand der Gespräche? b. Welche Stelle in welcher Behörde führt die Gespräche? c. Wann wurden die Gespräche geführt? d. Wer ist oder war an den Gesprächen beteiligt? Wenn nein: warum nicht? Nein. Den zuständigen Behörden liegt keine Anfrage nach geeigneten Ersatzflächen vor. Die HWF ist im Kontakt mit dem Eigentümer der Kartbahn und hat private Flächen am Bargkoppelweg und im Bargkoppelstieg nachweisen können. Weitere Angebote wurden dem Eigentümer der Kartbahn durch involvierte Makler vorgestellt. Nach Auskunft der HWF sind die Verhandlungen über eine der von ihr nachgewiesenen Flächen aussichtsreich. 2. Sind aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde bestimmte Standorte für das Betreiben einer Kartbahn in Hamburg geeignet? Drucksache 21/1178 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche und wo? Wenn nein, warum nicht (bitte genau begründen)? Alle Standorte in Gewerbegebieten, die über große Hallenflächen verfügen, kämen grundsätzlich in Betracht. Im Hinblick auf Lärm- und Luftemissionen wären im Einzelfall nachbarliche Belange zu beachten. Die Verkehrsanbindung und das Parkplatzangebot müssten dem erwarteten Publikumsandrang entsprechen. 3. Laut Auskünften des Senats vom März 2015 (vergleiche Drs. 21/136) sind in Hamburg mehr als 100 ha Gewerbeflächen verfügbar. Wie viele dieser Gewerbeflächen eignen sich potenziell für die Ansiedlung einer Kartbahn? Die zuständige Behörde hat sich hiermit nicht befasst. 4. Welche zuständige Behörde ist für die Hamburger Kartbahn und deren Erhalt zuständig? Was wird seitens der zuständigen Behörde getan, um den Verbleib der Hamburger Kartbahn zu sichern? Für Fragen der Wirtschaftsförderung ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) in Zusammenarbeit mit den Bezirken und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zuständig. Konkrete Anfragen nach geeigneten Gewerbegrundstücken können an die HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH gerichtet werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Wie hoch ist die Zahl der Arbeitsplätze, die durch eine drohende Schließung der Kartbahn gefährdet sind? Welche Maßnahmen wird die zuständige Behörde umsetzen, um die Arbeitsplätze am Standort Hamburg zu erhalten? Es handelt sich um einen Familienbetrieb. Nach Auskunft der HWF sind dort vier Personen beschäftigt. Das Unternehmen wird bei der Suche nach einer Ersatzfläche durch die HWF betreut. 6. Wurden aus der Sicht der zuständigen Behörde Auflagen gegenüber dem Eigentümer der Hamburger Kartbahn erlassen, die zu einer Belastung im Geschäftsalltag führten beziehungsweise die Ursache für eine drohende Schließung sind? Wenn ja, welche und warum wurden diese erlassen? Wenn nein, warum nicht? Von welcher Behörde wurden diese Auflagen jeweils erlassen? Nein. 7. Befindet sich der Senat in Gespräch mit den an Hamburg angrenzenden Gemeinden bezüglich einer Ansiedlung? Nein.