BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11780 21. Wahlperiode 02.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 25.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Pensions- und Beihilferückstellungen (II) – Hat der Senat zwischenzeitlich neue Erkenntnisse? In Drs. 21/11350 hatte der Senat dargelegt, dass er vor dem Hintergrund der bisherigen Mehrbedarfe bei den Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen eine Untersuchung der Ursachen hierfür in Auftrag gegeben habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die vom Senat in Drs. 21/11350 angeführte „Untersuchung der in die versicherungsmathematischen Berechnungen einfließenden Parameter“ bezüglich der Pensionsrückstellungszuführungen zwischenzeitlich abgeschlossen ? a. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Untersuchung gekommen? Welche Gründe für die „bisherigen, über den Prognosewerten liegenden Rückstellungszuführungen“ konnten identifiziert werden? Welche „methodische(n) Anpassungen zur Erhöhung der Prognosegenauigkeit “ sollen auf Basis dieser Erkenntnisse vorgenommen werden? b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies erfolgen? Ja. Das Gutachten ist dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses mit Schreiben des Haushaltsdirektors vom 22. Januar 2018 übersandt worden. Daraus ergibt sich, dass bisher die Rückstellungszuführungen im Ist insbesondere deswegen über den prognostizierten Werten lagen, weil die verwendeten Richttafeln 2005 G nach Klaus Heubeck die tatsächliche Sterblichkeit der Versorgungsberechtigten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) nicht zutreffend abbilden. Dies wird für die zukünftigen Rückstellungsberechnungen angepasst. Darüber hinaus sollen neue Erkenntnisse zur Invalidisierungswahrscheinlichkeit, dem Beginn der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und dem Karrieretrend berücksichtigt werden. 2. Sind erste Erkenntnisse aus der oben genannten Untersuchung beziehungsweise aus den bisherigen Erkenntnissen zu Mehrbedarfen bei den Pensionsrückstellungszuführungen1 in die mit Drs. 21/11427 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung eingegangen? Wenn ja, in welchem Umfang? Siehe Drs. 21/10873. 1 Vergleiche Drs. 21/9257 & Drs. 21/10873. Drucksache 21/11780 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welcher einmalige Anpassungsbedarf ergibt sich voraussichtlich bei den bereits in der Bilanz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgewiesenen Versorgungsrückstellungen? Der genaue Anpassungsbedarf wird erst mit der Vorlage des Gutachtens zum 31. Dezember 2017 bis Mitte dieses Jahres feststehen. Ein Betrag von insgesamt 3,3 Milliarden Euro (2,8 Milliarden Euro bei den Pensionsrückstellungen und 0,5 Milliarden Euro bei den Versorgungsbeihilferückstellungen) wird nach Artikel 40 § 5 Absatz 5 des Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der FHH aus dem Haushaltsausgleich auszunehmen sein, weil sich dieser zusätzliche Rückstellungsbedarf bei einer Anwendung der geänderten Rechenparameter bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ergeben hätte.