BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11786 21. Wahlperiode 02.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis und Dirk Nockemann (AfD) 26.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Jugendpsychiatrischer Dienst – Hilfen für Kinder Die Hansestadt Hamburg unterhält einen Jugendpsychiatrischen Notdienst (JpD). Dieser begutachtet Säuglinge, Klein- und Schulkinder sowie Jugendliche , die sogenannte Eingliederungshilfe benötigen. Dabei handelt es sich um die Dienstleistung des sozialpädagogischen Fachdienstes, der Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung im Rahmen ambulanter , teilstationärer und stationärer Behandlung sowie eines Fallmanagements unterstützt. Darüber hinaus berät der JpD Jugendliche, Eltern, Familienangehörige und andere Bezugspersonen über Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, seelische Probleme, psychische und psychosomatische Erkrankungen sowie drohende oder bestehende geistige, seelische und mehrfache Behinderungen. Jugendliche und Kinder haben zudem die Möglichkeit, in akuten psychischen Krisen Soforthilfe vom Team des JpD zu erhalten, dem neben Ärzten und Sozialpädagogen auch Krankrenpfleger sowie eine Verwaltungskraft angehören. Schließlich unterhält das JpD eine Partnerschaft mit der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie des katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Jugendpsychiatrischen Dienste (JpD) in den Bezirken sind kein sozialpädagogischer Fachdienst, sondern ein Beratungs- und Begutachtungsdienst in den bezirklichen Fachämtern Gesundheit. Alle sieben Hamburger Bezirke verfügen innerhalb der Fachämter Gesundheit über einen Jugendpsychiatrischen Dienst (JpD). Die Dienste sind zuständig für Kinder und Jugendliche von null – 18 Jahren, gelegentlich auch für Jungerwachsene, wenn diese den Diensten schon länger bekannt sind. Bei Problemen des Zusammenlebens mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei Entwicklungsauffälligkeiten, seelischen Problemen, psychischen und psychosomatischen Störungen und drohenden und manifesten geistigen, seelischen und mehrfachen Behinderungen, bieten diese mit Ärztinnen und Ärzten, Diplom-Psychologinnen und -Psychologen sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen multiprofessionell besetzten Dienste den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern/Sorgeberechtigten fachlichen Rat und Hilfe. Zu den Aufgaben gehören: • Multiprofessionelle Diagnostik und Beratung bezüglich geeigneter Maßnahmen bei verhaltensauffälligen, psychisch kranken, entwicklungsverzögerten, geistig- und mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen Drucksache 21/11786 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 • Gutachterliche Stellungnahmen im Hinblick auf Eingliederungshilfemaßnahmen nach § 53 SGB XII und § 35a SGB VIII der Jugendämter, der Grundsicherungsämter und der Behörde für Schule und Berufsbildung • Beteiligung an der Aufstellung des Hilfeplans nach § 36 SGB VIII • Krisenintervention bei psychisch kranken Kindern und Jugendlichen • Landesarztfunktion für geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche Die Ärztinnen und Ärzte der JpD in Hamburg haben keine kurativen Aufgaben, das heißt, sie dürfen nicht behandeln. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg keinen Jugendpsychiatrischen Notdienst unterhält. Vielmehr stehen die JpD der bezirklichen Fachämter Gesundheit in der Woche tagsüber von 8 Uhr bis 16 Uhr unter anderem für die Krisenintervention in psychiatrischen Notfällen zur Verfügung. Sie nehmen während der Dienstzeit auch die Aufgaben nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) wahr. Dazu gehört unter anderem, dass im Zusammenhang mit der Frage einer Unterbringung nach § 12 HmbPsychKG die Betroffenen von einem „in der Psychiatrie erfahrenen Arzt der zuständigen Behörde“ untersucht werden . Außerhalb der regulären Dienstzeiten des JpD (nachts, an Feiertagen und am Wochenende) ist dafür der Psychiatrische Notdienst (PND) zuständig. Von den JpD in den bezirklichen Gesundheitsämtern ist der als zentraler Dienst beim Jugendamt des Bezirksamtes Hamburg-Nord angebundene Jugendpsychologische und -psychiatrische Dienst (JPPD) zu unterscheiden. Der JPPD ist eine zentrale Beratungsstelle für die Jugendämter der Stadt Hamburg. Er berät in psychologischen und psychiatrischen Fragen zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die in Wohngruppen, Jugendwohnungen oder Pflegefamilien leben oder für die der Allgemeine Dienst eines Jugendamtes solch eine Unterbringung plant. Hierzu gehören auch Begutachtung und Diagnostik. Darüber hinaus berät er die Adoptionsvermittlungsstelle Hamburg in Adoptionsverfahren. Im JPPD arbeiten Ärztinnen/Ärzte und Psychologinnen/Psychologen. Die Anfragen an den JPPD erfolgen ausschließlich durch die Allgemeinen Dienste der Jugendämter der Stadt Hamburg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann gibt es den JpD in seiner gegenwärtigen Form? Der Jugendpsychiatrische Dienst (JpD) hat seine Tätigkeit in Hamburg im Jahr 1947 aufgenommen. Zunächst wurde ein Dienst im Gesundheitsamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte eingerichtet, der ganz Hamburg versorgte. Mitte der 1970er-Jahre wurde der Dienst weiter ausgebaut und regionalisiert, indem an jedem der sieben bezirklichen Gesundheitsämter in Hamburg ein JpD eingerichtet wurde. 2. Wie viele Personen gehören momentan zur Organisationseinheit? Bezirksamt Anzahl Personen im jugendpsychiatrischen Dienst Bezirksamt Anzahl Personen im JPPD Hamburg-Mitte 4 Altona 4 Eimsbüttel 5 Hamburg-Nord 6 Hamburg-Nord 12 Wandsbek 10 Bergedorf 4 Harburg 5 3. Wie viele ihrer Angehörigen versehen die folgenden Funktionen? Bitte auch Alter und Geschlecht nennen: a) Arzt; b) Sozialpädagoge; c) Krankenpfleger; d) Verwaltungskraft. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11786 3 Bezirksamt Anzahl (Vollzeitäquivalente), Stichtag 31.07.2017 Ärztinnen /Ärzte Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen Gesundheits- und Krankenpflegerinnen / Krankenpfleger Verwaltungskräfte Hamburg-Mitte 1,95 0,00 0,00 0,00 Altona 1,00 0,92 0,00 1,00 Eimsbüttel 1,00 0,00 0,00 1,00 Hamburg-Nord JpD 1,50 1,50 0,00 1,00 JPPD 3,00 0,00 0,00 2,00 Wandsbek 2,13 3,00 0,00 1,00 Bergedorf 1,37 0,87 0,00 1,00 Harburg 1,00 1,38 0,00 0,00 Quelle: Ressourcensteuerung der Bezirke, A/RS Darüber hinaus verfügen die JpD über Dipl. Psychologinnen/Psychologen in einem Beschäftigungsumfang von 7,26 Vollzeitäquivalente (Stichtag 31.07.2017); der JPPD über Dipl. Psychologinnen/Psychologen in einem Beschäftigungsumfang von 5,43 Vollzeitäquivalenten inklusive Leitung. 4. Wie viele der für das JpD tätigen Mediziner verfügen über eine abgeschlossene Facharztausbildung? Elf. 5. In welchen Bereichen der Medizin sind die Facharztausbildungen absolviert worden? Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin , Psychiatrie und Psychotherapie (Gebietsbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen vom 21.02.2005 i.d.F. vom 5. Oktober 2015). 6. Wie viele Angehörige der Organisationseinheit verfügen über einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Wie viele von ihnen sind nur befristet beschäftigt? Bitte jeweils auch die berufliche Funktion nennen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JpD in den Bezirksämtern und des JPPD verfügen über unbefristete Arbeitsverträge. 7. Woher stammen die Haushaltsmittel, die für die Vergütung des Personals aufgewendet werden? Bitte auch die entsprechende Produktgruppe nennen. Die Haushaltsmittel für die Vergütung des Personals stammen aus dem Personalmittelbudget der Bezirksämter. Bezirksamt Produktgruppe Hamburg-Mitte 207.04 Altona 211.04 Eimsbüttel 215.04 Hamburg-Nord 219.04 Wandsbek 223.04 Bergedorf 227.04 Harburg 231.04 8. Wie viele Patienten werden gegenwärtig vom JpD betreut? Bitte jeweils auch das Alter und Geschlecht nennen. Drucksache 21/11786 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezirksamt Im Jahr 2017 betreute Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahre, in Einzelfällen bis 21 Jahre Hamburg-Mitte 1.050 Altona 600 Eimsbüttel 561 Hamburg-Nord 519 Wandsbek 354 Bergedorf 451 Harburg 586 Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass sich derzeit eine EDV-gestützte Dokumentation der Jugendpsychiatrischen Dienste im Aufbau befindet. Eine Einzelauswertung der Akten der JpD nach den Merkmalen Alter und Geschlecht ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. 9. Wie viele Patienten werden gegenwärtig aufgrund der folgenden Befunde behandelt: a) Entwicklungsstörung; b) Verhaltensauffälligkeiten; c) Seelische Probleme; d) Psychische und psychosomatische Erkrankungen; e) Drohende oder bestehende geistige, seelische und mehrfache Behinderung? Siehe Vorbemerkung. 10. Wie viele Familien haben sich im Jahr 2017 hilfesuchend an das JpD gewandt? Das Merkmal „Selbstmelder“ wird nicht gesondert erfasst, sodass keine Übersicht im Sinne der Fragestellung vorliegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 11. Ist dem Senat bekannt, ob das JpD auch Jugendliche betreut, die vor ihrer Behandlung Straftaten begangen haben? Falls ja, welche? Nein, das Merkmal wird nicht gesondert erfasst. 12. Wie viele Patienten hat das JpD in den Jahren 2015, 2016 und 2017 an die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie des katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift überwiesen? Die JpD sind nicht ermächtigt, Einweisungen im Sinne des SGB V in Krankenhäuser vorzunehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 13. Gibt es Vorgaben hinsichtlich der maximalen Betreuungsdauer eines Patienten durch das JpD? Nein, jedoch werden Klientinnen und Klienten bei Erreichen der Volljährigkeit individuell im Rahmen von Einzelfallentscheidungen in den Sozialpsychiatrischen Dienst übergeleitet. 14. Seit wann besteht die Partnerschaft mit dem Kinderkrankenhaus Wilhelmstift ? 15. Hat es in der Vergangenheit noch andere Kooperationspartner gegeben ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11786 5 Falls ja, welche und warum hat die Zusammenarbeit mit diesen geendet ? Es gibt keine formalisierte Partnerschaft der JpD mit dem Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift. § 5 HmbPsychKG bestimmt, dass die für die Gewährung der Hilfen zuständige Behörde mit den in Betracht kommenden Organisationen, den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, den psychiatrischen Krankenhausabteilungen und sonstigen psychiatrischen Einrichtungen einschließlich den dort tätigen Sozialdiensten sowie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zur Unterstützung und Ergänzung der eigenen Maßnahmen zusammenarbeitet. Entsprechend kooperieren die JpD einzelfallbezogen mit allen Diensten, Trägern, Einrichtungen und Personen, die zur Erfüllung des individuellen Hilfebedarfs der betroffenen Person erforderlich sind. 16. Gibt es Planungen, das Angebot oder die personelle Stärke des JpD in Zukunft zu verändern? Falls ja, inwiefern? Nein. 17. In wie vielen Bezirken verfügt der JpD über Räumlichkeiten, die von Patienten aufgesucht werden? Die JpD verfügen in allen sieben Bezirken über Räumlichkeiten, die von Patienten aufgesucht werden. 18. Wie hoch belaufen sich deren Mietkosten? Die Mietkosten für Räumlichkeiten, die von Patientinnen und Patienten aufgesucht werden liegen in den einzelnen Bezirken jeweils zwischen 791 Euro/Monat und 1.447 Euro/Monat. 19. Wie viele Quadratmeter Nutzfläche steht dem JpD in seinen Einrichtungen zur Verfügung? Bezirksamt Nutzfläche in m2 Hamburg-Mitte 100 Altona 83 Eimsbüttel 84 Hamburg-Nord JpD 256 1 JPPD 628 Wandsbek 155 Bergedorf 75 Harburg 100 20. Welche medizinische Ausrüstung ist dort vorhanden? Die JpD in den Bezirksämtern verfügen in der Regel über Untersuchungsliegen, Instrumente für die körperliche und neurologische Untersuchung, allgemeine Leistungs - und Entwicklungstests, weitergehende Sprachentwicklungstests, Material zur IQ-Testung, Farbsinntafeln und Hörtests. 1 In gemeinsamer Nutzung mit dem Abschnitt Amtsärztliche Gutachten und Gemeinfläche.