BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11787 21. Wahlperiode 02.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 26.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Flüchtlinge haben bisher im Jahr 2017 ihre Familien nach Hamburg geholt? (III) Drs. 21/7858 informiert darüber, dass im Jahr 2016 insgesamt 2.749 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Hamburg gekommen sind, allerdings keineswegs alle aus den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge, sondern auch aus Indien, China und der Türkei. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) geht allerdings von 3.000 Personen Familiennachzug bei den Flüchtlingen (Drs. 21/8005) für das Jahr 2017 aus. Drs. 21/10204 nennt zwar viele Zahlen, ermöglicht aber auch keinen klaren Überblick . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Auswertung aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren, die ausschließlich den Familienzuzug zu „Flüchtlingen“ abdeckt, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hierfür wäre neben aufwändigen Programmierarbeiten auch in vielen Fällen eine händische Nachbearbeitung erforderlich gewesen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge haben im Jahr 2017 ihre Familien nachgeholt? Für 3.269 Personen wurden unmittelbar nach der Einreise Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 30, 32 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 2. Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen wurden bisher im Jahr 2017 gestellt? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Zu den Monaten Januar bis Oktober 2017 siehe Drs. 21/10204 und 21/10897, zu den Monaten November und Dezember 2017 siehe die folgende Übersicht, im Übrigen siehe Vorbemerkung. Monat Anträge November 321 Dezember 199 Gesamt 2017 3.121 3. Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung liegen der zuständigen Stelle aktuell vor? Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren im Sachgebiet Einreiseangelegenheiten 694 Verfahren zur Familienzusammenführung anhängig sowie 105 Remonstrationsverfahren . Drucksache 21/11787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Aus welchen Ländern stammen sie jeweils? Bitte die zehn Hauptherkunftsländer angeben. 5. Wie viele davon sind Kinder, erwachsene Frauen, erwachsene Männer? Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Männer Frauen Kinder Gesamt Syrien 17 335 631 983 Irak 13 60 226 299 Indien 8 141 113 262 Iran 13 75 61 149 Türkei 19 78 67 145 China 12 52 56 120 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 8 42 50 100 Afghanistan 8 28 53 89 Russische Föderation 8 37 39 84 Ägypten 1 24 46 71 Sonstige 96 362 474 932 6. Wie viele davon haben einen Unterbringungsbedarf in öffentlichrechtlichen Unterkünften? Eine Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR erfasst im Zeitraum von Januar 2017 bis Ende Dezember 2017 insgesamt 1.650 Zuzüge von außerhalb Hamburgs. Darunter sind mindestens 986 Personen erfasst, die über den Familien- und Ehegattennachzug nach Hamburg gekommen sind und in einer öffentlich-rechtlichen Folgeunterkunft untergebracht wurden. Im Übrigen siehe Drs. 21/10204. 7. Wie viele Syrer haben insgesamt im Jahr 2017 jeweils die Möglichkeit der sogenannten Globalzustimmung zum Familiennachzug nach § 32 AufenthV und/oder das Landesaufnahmeprogramm (Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 AufenthG) genutzt? Nach Angaben des für die Visaverfahren zuständigen Auswärtige Amtes (§ 71 Absatz 2 AufenthG) wurden im Jahr 2017 weltweit insgesamt 26.284 Visa an Familienangehörige syrischer Schutzberechtigter im Rahmen von Globalzustimmungen erteilt; wie viele der Antragsteller davon auf Hamburg entfallen, wurde statistisch nicht erfasst, siehe auch Drs. 21/10204. Auf der Grundlage der Hamburger Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 AufenthG wurden seit Beantwortung der Drs. 21/10897 bis einschließlich Dezember 2017 39 weitere Anträge gestellt. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurden auf der Grundlage der Hamburger Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 AufenthG bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 396 Visa erteilt. 8. Mitte November waren in dem für den Familiennachzug zuständigen Bereich der Ausländerbehörde 5,9 VZÄ tätig. Wie viele VZÄ sind es derzeit ? Es sind keine Veränderungen eingetreten. 9. Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung eines Antrages durchschnittlich ? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Zustimmungsanfragen zur Familienzusammenführung (§ 31 Aufenthaltsverordnung) beträgt derzeit 102,4 Tage. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Remonstrationsvorgänge beträgt 76 Tage. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von individuellen Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, den Vorprüfungen der deutschen Auslandsvertretung, den Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11787 3 in den Antragsunterlagen, der zeitnahen Rückmeldung der Referenzpersonen beziehungsweise der deutschen Auslandsvertretung, dem Arbeitsaufkommen im Einreisesachgebiet sowie den Vorsprachen der Referenzpersonen und/oder der Bevollmächtigten in der hiesigen Dienststelle. 10. Welche Grundvoraussetzungen müssen für einen Familiennachzug erfüllt sein? Siehe §§ 5, 11, 27 fortfolgende AufenthG sowie zur Hamburger Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 AufenthG http://daten.transparenz.hamburg.de/ Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/364b5dd8- 547f-45cf-a870-ec708944440c/Akte_038.23-03.pdf. 11. Wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Einkommen vorliegt, das die Miete, Werbungskosten sowie zwei Hartz-IV-Einkommen abdeckt, eine Niederlassungserlaubnis im laufenden Jahr absehbar ist und eine Sicherheit auf einem gesperrten Konto in Höhe von fast 10.000 Euro vorliegt: Welche Gründe kann es geben, dass ein Flüchtling seine Frau aus Syrien trotzdem nicht nachholen kann? Für den Familiennachzug müssen sämtliche rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, siehe dazu Antwort zu 10.