BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11789 21. Wahlperiode 02.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis und Dirk Nockemann (AfD) vom 26.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Koordinationsstelle Kinderschutz Die Jugendamtsleitung der Hansestadt Hamburg verfügt über die spezielle Koordinationsstelle für Kinderschutz. Deren Aufgaben bestehen in der Umsetzung von Maßnahmen zum Kinderschutz, der Entwicklung eines einheitlichen Standards im Kinderschutz sowie der Sicherstellung. Ferner initiiert die Koordinationsstelle ein einheitliches Berichtswesen und Dokumentationssystem für den Kinderschutz. Schließlich bietet sie auch Fachkräften im Bereich ASD und Jugendamt auch Beratung, unterstützt Leitungskräfte des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses, wirkt bei fachlichen Stellungnahmen sowie bei der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen mit. Darüber hinaus plant und veranstaltet die Koordinationsstelle auch Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte der Jugendhilfe und deren Kooperationspartner und arbeitet an der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Koordinationsstelle Kinderschutz beschreibt die Arbeit der Kinderschutzkoordinatoren im Bezirksamt. Jedes Bezirksamt hat ein bis zwei Fachkräfte als Kinderschutzkoordinatoren . Die Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren können gemäß dem in 2017 zertifizierten Qualitätsmamagementsystem (QMS) von den fallführenden Fachkräften des ASD, den Abteilungsleitungen und Jugendamtsleitungen einbezogen werden unter anderem wenn: die fallzuständige Fachkraft einen Beratungsbedarf sieht, die Gefährdungslage für das Kind unklar ist, es um spezielle Kinderschutzthemen geht, die sich nicht regelhaft im Arbeitsalltag des ASD wiederfinden, der Fallverlauf unklar und schwierig ist oder es divergierende Gefährdungseinschätzungen im Helfersystem gibt. Sie unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASD sowie deren Leitungskräfte durch Fachberatungen, Teilnahme an kollegialen Beratungen, fachliche Begleitung im Einzelfall oder durch die Koordination von Fällen zum Beispiel im bezirksübergreifenden Krisenmanagement. Die Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren sind im kontinuierlichen fachlichen Austausch mit den Leitungskräften des Jugendamtes und mit Kinderschutzexperten . Sie beteiligen sich an den bundesweiten Fachdebatten zum Kinderschutz. Aus den gewonnenen Erfahrungen werden Vorschläge zur Weiterentwicklung von Standards entwickelt. Drucksache 21/11789 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zudem nehmen sie an überbezirklichen Arbeitskreisen teil und stehen im wechselseitigen Austausch mit den Kooperationspartnern der Jugendhilfe (zum Beispiel Polizei, Gesundheitshilfe, Staatsanwaltschaft, Schule und Kita). Die Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren bieten für Fachkräfte im ASD und ihre Abteilungsleitungen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen an, deren Anzahl und Teilnehmerzahl nicht statistisch erfasst wird. Auch richten sich viele Fortbildungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kooperationspartnern der Jugendhilfe. Diese Berufsgruppen können sich von den Kinderschutzkoordinatoren ebenfalls in Fragen des Kinderschutzes beraten lassen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie groß ist Organisationseinheit der Koordinierungsstelle? 2. Welche Maßnahmen zum Kinderschutz können von der Koordinationsstelle ergriffen werden? Die Koordinationsstelle Kinderschutz im Bezirksamt Altona umfasst 1,0 VZÄ. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie weit ist die Entwicklung einheitlicher Standards im Kinderschutz nach gegenwärtigem Sachstand vorangekommen? Das QMS hat einheitliche Standards in ganz Hamburg für die Bearbeitung von Kinderschutzfällen definiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung, Drs. 21/7850 und Drs. 21/9471. 4. Worin bestehen die Ziele einheitlicher Standards und welche Anforderungen werden an sie gestellt? Die Ziele einheitlicher Standards sind: einheitliche Vorgehensweisen im Kinderschutz; Transparenz von Maßnahmen und Arbeitsweisen im Kinderschutz; Risikominimierung durch fachliche Standards; Steigerung der fachlichen Expertise. Im Übrigen siehe Antwort zu 12. und Vorbemerkung. 5. Was verbirgt sich hinter der sogenannten Sicherstellung und welche Maßnahmen umfasst diese? 6. Wie viele Sicherstellungen haben im Jahr 2017 stattgefunden? Die Sicherstellung bezieht sich auf die verbindliche Umsetzung der im QMS definierten Standards zum Kinderschutz. Dies wird unter anderem unterstützt durch die Vorgesetzten mit ihrer Dienst- und Fachaufsicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung, Drs. 21/7850 und Drs. 21/9471. 7. Wie sieht die Beratung von Leitungskräften im Detail aus? Erfolgt diese individuell oder werden Kurse angeboten? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 8. Unter welchen Bedingungen wirkt die Koordinationsstelle an der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen mit? Wenn Fragenkomplexe im Rahmen Parlamentarischer Anfragen die Fachkompetenzen und Zuständigkeiten der Kinderschutzkoordination betreffen, wird sie an der Beantwortung beteiligt. 9. Wie viele Fort- beziehungsweise Weiterbildungsseminare hat die Koordinierungsstelle seit dem 1. Januar 2015 veranstaltet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11789 3 10. Wie viele Fachkräfte der Jugendhilfe sind im Jahr 2017 durch die Koordinierungsstelle weitergebildet worden? 11. Was tut die Koordinierungsstelle zur Weiterentwicklung der Qualitätsstandards ? Siehe Vorbemerkung. 12. Welche Qualitätsstandards existieren gegenwärtig und wie sehen diese im Detail aus? Im QMS sind die notwendigen Handlungsschritte der Fachkräfte im Kinderschutz differenziert geregelt. Dazu gehören unter anderem der Einbezug einer zweiten Fachkraft zur Ersteinschätzung, die Durchführung einer Gefährdungseinschätzung unter Einbezug der Eltern und des Kindes (sofern dies die Sicherheit des Kindes nicht gefährdet) und regelmäßige Rücksprache mit der Abteilungsleitung. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 13. Wie hoch ist das jährliche Finanzierungsbudget, das der Koordinationsstelle zur Verfügung steht, und woher stammen diese Gelder? Bei der Koordinationsstelle Kinderschutz in Altona handelt es sich um reguläres Personal des Bezirksamtes Altona. Eine Finanzierung erfolgt entsprechend aus den Personalkosten des bezirklichen Einzelplanes. Dies gilt ebenso für alle anderen Kinderschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren. Im Übrigen siehe Drs. 21/5000.