BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11790 21. Wahlperiode 02.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis und Dirk Nockemann (AfD) vom 26.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Straßensozialarbeit – Ein neuer Arbeitsansatz der Jugendsozialarbeit In Hamburg existiert das Projekt „Straßensozialarbeit“, welches sich an Jugendliche richtet, die nicht mehr durch andere Betreuungsangebote erreicht werden können. Aus diesem Grund ist die Straßensozialarbeit als Teilbereich der Jugendsozialarbeit in erster Linie auf die Jugendhilfe gerichtet . Zu ihren Kernaufgaben zählen der Aufbau und die Pflege eines Szenekontaktnetzes durch aufsuchende Sozialarbeit an informellen Treffpunkten von Jugendlichen und Jungerwachsenen in den Stadtteilen, die Beratung, Betreuung und Begleitung von Jugendlichen und Jungerwachsenen bei persönlichen Notlagen und in aktuellen Krisensituationen (die Angebote sind freiwillig und niedrigschwellig, Verschwiegenheit und Vertraulichkeit sind Grundprinzipien des Umgangs) sowie die Begleitung von Jugendlichen und Jungerwachsenen zu anderen Einrichtungen und Dienststellen und Vertretung ihrer Interessen und Anliegen gegenüber Ämtern, Behörden, und Institutionen . Darüber hinaus bemühen sich mehrere Straßensozialarbeiter um einen steten Kontakt zu den Jugendlichen, indem sie Ferienfahrten und andere Freizeitaktivitäten mit deren Cliquen planen und durchführen. Durch die enge Arbeit mit den Jugendlichen ist es möglich, flexibel auf deren Situation zu reagieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Straßensozialarbeit wird in der Jugendhilfe als niedrigschwellige Methode eingesetzt, um Menschen zu erreichen, denen der eigenständige Zugang zu Hilfe und Beratung schwer fällt oder die diese Institutionen bewusst oder unbewusst meiden. Derzeit wenden 19 regionale sowie zwei überregional tätige geförderte Jugendhilfeeinrichtungen diese Methode regelmäßig an. Die regionalen Einrichtungen befinden sich teilweise in bezirklicher Trägerschaft. Teilweise werden sie von Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Die beiden überregional tätigen Einrichtungen werden ebenfalls von Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Die Fragen werden dahin gehend verstanden , dass eine Gesamtbetrachtung gewünscht wird und deshalb nicht bezogen auf die einzelnen Einrichtungen beantwortet. Im Übrigen ist der Senat im Hinblick auf den Sozialdatenschutz sowie die Persönlichkeitsrechte betroffener Beschäftigter gehindert, die Fragestellungen 3., 4. und 6. differenziert zu beantworten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann gibt es das Projekt „Straßensozialarbeit“ in seiner gegenwärtigen Form? Eine Einrichtung führt nach Auskunft des Bezirksamts Wandsbek bereits seit 1980 Straßensozialarbeit durch. Seit wann in Hamburg Straßensozialarbeit in der Jugendhilfe eingesetzt wird, kann wegen der zehnjährigen Aktenaufbewahrungsfrist nicht sicher geklärt werden. Drucksache 21/11790 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen gehören momentan zur Organisationseinheit? Insgesamt waren es hamburgweit am 29. Januar 2018 62 Personen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche beruflichen Funktionen versehen diese Personen im Einzelnen? Bitte jeweils Alter, Geschlecht und Tätigkeit nennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Straßensozialarbeit waren am Stichtag als Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, pädagogischmedizinische Fachkräfte oder Verwaltungskräfte tätig. Insgesamt waren drei Männer und drei Frauen unter 30 Jahren alt. Drei Männer und zehn Frauen waren im Alter von 30 bis unter 40 Jahren tätig, sechs Männer und neun Frauen im Alter von 40 bis unter 50 Jahren sowie 20 Männer und acht Frauen über 50 Jahren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Wie viele Angehörige der Belegschaft verfügen über einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Wie viele von ihnen sind nur befristet beschäftigt? Bitte jeweils auch die berufliche Funktion nennen. 57 Beschäftigte in der Straßensozialarbeit sind nach Mitteilung der Bezirksämter unbefristet beschäftigt, keine Person befristet. Teilweise haben Träger der freien Jugendhilfe die Auskunft unter Verweis auf bestehende Geschäftsgeheimnisse verweigert . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Woher stammen die Haushaltsmittel, die für die Vergütung des Personals aufgewendet werden? Bitte auch die entsprechende Produktgruppe nennen. Sie stammen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und den Produktgruppen 1-207.03, 1-211.03, 1-215.03, 1-219.03, 1-223.03, 1-227.03 und 1-231.03, 4-254.02 und 4-254.04. Im Übrigen siehe Drs. 21/5000. 6. Wie viele Personen werden gegenwärtig durch die Straßensozialarbeit betreut? Bitte jeweils auch das Alter und Geschlecht nennen. Mehrere Träger der freien Jugendhilfe haben keine Angaben zur Beantwortung übermittelt . In den 13 Einrichtungen für die Meldungen vorliegen, werden 1.787 Personen gegenwärtig durch Straßensozialarbeit betreut, davon 1.092 männlich und 695 weiblich . Sie sind zwischen zehn und 27 Jahre alt. Gezählt wurden die Stammnutzenden, das sind junge Menschen, die den Fachkräften namentlich bekannt sind und die mindestens einmal pro Woche die Einrichtung aufsuchen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 7. Ist dem Senat bekannt, ob auch Jugendliche betreut werden, die vor ihrer Behandlung Straftaten begangen haben? Falls ja, welche? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. 8. Wie viele Personen werden gegenwärtig in der Jugendsozialarbeit betreut, die als Konsumenten harter Drogen bekannt sind? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden grundsätzlich statistisch nicht erfasst. Im KIDS waren im Jahr 2016 49 Personen als Drogen konsumierend bekannt, davon 43 als Cannabiskonsumenten. 9. Wie viele Personen sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Rahmen der Straßensozialarbeit betreut worden? Im Jahr 2015 wurden in den 19 Einrichtungen, für die Angaben vorliegen, im Rahmen der Straßensozialarbeit 2.261 Stammnutzende betreut, 2016 2.257 und 2017 1.313. Für das Jahr 2017 haben zwei der 19 Einrichtungen keine Angaben übermittelt. 10. Gibt es Vorgaben hinsichtlich der maximalen Betreuungsdauer einer Person durch die Straßensozialarbeit? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11790 3 11. Gibt es Planungen, das Angebot oder die personelle Stärke des Projekts in Zukunft zu verändern? Falls ja, inwiefern? Eine solche Planung gibt es nur in Bezug auf das Projekt Sidewalx, das 2018 mehr Mittel erhält, damit die personelle Stärke um zehn Personalwochenstunden aufgestockt wird. 12. Besteht die Möglichkeit, betreute Personen an den jugendpsychiatrischen Notdienst zu vermitteln? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich? Falls nein, warum nicht? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit an den jugendpsychiatrischen Dienst oder in akuten Notfällen an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Abteilung des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift zu vermitteln. Die Voraussetzungen werden individuell geklärt.