BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1180 21. Wahlperiode 04.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Radfahrer auf die Straße Der Senat drängt seit einiger Zeit Radfahrer auf die Straße. Dies ist an manchen Stellen sinnvoll, an anderen werden Radfahrer dadurch gefährdet. Ich frage den Senat: Der Senat orientiert sich bei der Führung des Radverkehrs in Straßenräumen und der Gestaltung der Radverkehrsanlagen an den rechtlichen und technischen Regelwerken und gewährleistet dadurch infrastrukturseitig ein hohes Maß an Verkehrssicherheit. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wo wurden seit 2014 Radfahrstreifen eingerichtet? Bitte die jeweilige Streckenlänge angeben. Zu den im Jahr 2014 eingerichteten Radfahrstreifen siehe: http://www.hamburg.de/ contentblob/4538022/data/fortschrittsbericht-2015.pdf. Die Angaben zu den im Jahr 2015 eingerichteten Radfahrstreifen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Straße Länge (m) Hamburg-Mitte Feldstraße – Neuer Kamp von Sievekingplatz bis Neuer Pferdemarkt 720 Hamburg-Mitte Glacischaussee 600 Hamburg-Nord Alsterkrugchaussee von Erdkampsweg bis Röntgenstraße 1.200 Hamburg-Nord Kuhmühle – Mühlendamm von Armgartstraße bis Haus Nr. 39 400 Hamburg-Nord Graumannsweg Nordseite von Kuhmühle bis Papenhuder Straße 150 Hamburg-Nord Langenfort von Fuhlsbüttler Straße bis Otto-SpeckterStraße 160 Hamburg-Nord Alte Wöhr von Fuhlsbüttler Straße bis Fraenkelstraße 185 Summe 3.415 Drucksache 21/1180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wo wurden seit 2014 Schutzstreifen eingerichtet? Bitte die jeweilige Streckenlänge angeben. Die Angaben zu den im Jahr 2015 eingerichteten Schutzstreifen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Straße Länge (m) Hamburg-Mitte Ausschläger Allee von Rothenburgstraße bis Ausschläger Elbdeich 900 Altona Ebertallee von Osdorfer Weg bis Notkestraße 640 Eimsbüttel Eimsbütteler Chaussee von Waterloostraße bis Doormannsweg 250 Hamburg-Nord Mühlenkamp von Körnerstraße bis Semperstraße 500 Wandsbek Holzmühlenstraße – Lesserstraße von Friedrich-Ebert-Damm bis Tilsiter Straße 530 Summe 2.820 Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie lang ist die aktuelle Streckenlänge aller Radfahrstreifen und Schutzstreifen insgesamt? Gemäß den in zuständigen Behörden vorliegenden Daten beträgt die Gesamtlänge aller Straßenabschnitte, an denen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen (ein- oder beidseitig ) vorhanden sind, circa 54 km. 4. Wie lang ist aktuelle Streckenlänge aller Radwege insgesamt? Entsprechende Daten liegen statistisch nicht vor. Die zuständige Behörde geht aber aufgrund von älteren Erhebungen aus den 1990er Jahren davon aus, dass die Gesamtlänge circa 1.700 km beträgt. 5. Wie viele Kilometer Radwege wurden im ersten Halbjahr 2015 neu eingerichtet und wie viele saniert? Im ersten Halbjahr 2015 wurden keine Radwege neu eingerichtet und circa 7,8 km Radwege saniert. 6. Unter welchen Umständen dürfen Autofahrer auf Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen halten und parken? Auf Radfahrstreifen ist das Halten und Parken, auf Schutzstreifen das Parken verboten . 7. Wie viele Personen stehen zur Überwachung dieser Halte- beziehungsweise Parkverbote zur Verfügung? Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist eine gesamtpolizeiliche Aufgabe . Darüber hinaus sind derzeit 55 Mitarbeiter der Abteilung Parkraum-Management des Landesbetriebs Verkehr (LBV) operativ in der Überwachung des ruhenden Verkehrs tätig und ahnden dabei auch das verbotswidrige Halten und Parken auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen. 8. Wie viele Verstöße gegen diese Halte- beziehungsweise Parkverbote wurden im Jahr 2014 beziehungsweise 2015 jeweils festgestellt? Von der Bußgeldstelle wurden 2.145 solcher Verstöße im Jahr 2014 und 2.432 solcher Verstöße im Jahr 2015 (Stand 29. Juli 2015) registriert. 9. Gibt es Erkenntnisse, welche Fahrzeugtypen überdurchschnittlich oft an diesen Verstößen beteiligt waren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1180 3 Nein. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. 10. Welche Sanktionen wurden wegen dieser Verstöße verhängt? Es wurden in Abhängigkeit vom jeweiligen Tatbestand Verwarngelder von 20 Euro bis 55 Euro verhängt. 11. Wie viele Verstöße von Radfahrern gegen Verkehrsregeln wurden jeweils in den Jahren 2014 und 2015 festgestellt? Von der Bußgeldstelle wurden 5.098 Verstöße von Radfahrern im Jahr 2014 und 2.899 Verstöße von Radfahrern im Jahr 2015 (Stand 29. Juli 2015) registriert. 12. Wie viele Personen standen für die Parkraumüberwachung durch den bezirklichen Ordnungsdienst zur Verfügung? Wie viele Personen sind derzeit mit der Parkraumüberwachung befasst? Sofern es mehr Personen sind: Wurden neue Stellen geschaffen oder welche Aufgaben werden nunmehr weniger oder gar nicht mehr wahrgenommen? Beim bezirklichen Ordnungsdienst waren zuletzt vor dessen Auflösung am 31. Dezember 2013 in der Parkraumüberwachung elf Mitarbeiter tätig. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und Drs. 21/99. 13. An wie vielen Verkehrsunfällen waren Radfahrer im Jahre 2015 insgesamt beteiligt? Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern ist am 30. Juli 2015 aus der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt worden. Auswertefähige Unfallzahlen für das Jahr 2015 liegen bis 31. Mai 2015 vor, diese Angaben sind vorläufig. Bis zum 31. Mai 2015 wurden 1.086 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung registriert. 14. Bei wie vielen dieser Unfälle fuhren die Radfahrer auf der Straße? 15. Bei wie vielen dieser Unfälle fuhren die Radfahrer auf Radfahrstreifen oder Schutzstreifen? 16. Bei wie vielen dieser Unfälle fuhren die Radfahrer auf einem Radweg? Eine im Hinblick auf die Benutzung der Straße oder von Radverkehrsanlagen differenzierte Datenbankabfrage im Sinne der Fragestellung ist noch nicht möglich. Erst mit der bundesweiten Änderung der Statistikmerkmale am 1. Januar 2016 werden solche Abfragen ermöglicht (siehe Drs. 21/721). Eine diesbezügliche händische Auswertung aller Unfallakten zu den oben genannten 1.086 Verkehrsunfällen mit Radfahrern ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 17. Bei wie vielen dieser Unfälle war/waren der oder die Radfahrer alleinige/r Verursacher oder Mitverursacher des Unfalls? Bitte absolut und in Prozent aller Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern angeben. Bei jedem Unfallbeteiligten können in der Statistik bis zu drei Unfallursachen erfasst sein. Für die Beantwortung der Frage ist mit einer Datenbankabfrage in EUSka jeweils die erste Unfallursache der Beteiligten ausgewertet worden. Bei den oben genannten 1.086 Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung wurde in 436 Fällen (40,2 Prozent) der Radfahrer als Hauptunfallverursacher erfasst. Davon wurde in 377 Fällen keine Unfallursache bei einem weiteren Beteiligten erfasst und in 59 Fällen mindestens eine Mitursache durch einen weiteren Verkehrsbeteiligten (ebenfalls Radfahrer oder andere Beteiligungsarten wie Pkw, Fußgänger et cetera) gesetzt. Bei 217 (20,0 Prozent) der insgesamt 1.086 Verkehrsunfällen hat mindestens ein Radfahrer eine Mitursache gesetzt. Hierbei kann auch ein anderer Radfahrer Hauptverursacher sein. 18. Was sagt der Senat zu der Kritik der Handelskammer an der Verlegung des Radverkehrs auf die Straße? Drucksache 21/1180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Kritik der Handelskammer zielt in erster Linie darauf ab, dass durch eine teilweise Reduktion von Kfz-Fahrstreifen oder Fahrstreifenbreiten zugunsten des Radverkehrs unverhältnismäßig große Einschränkungen der Leistungsfähigkeit wichtiger Straßen eintreten könnten. Befürchtet wird, dass dadurch insbesondere der Wirtschaftsverkehr beeinträchtigt wird. Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn – auf stärker belasteten Straßen in Form von Schutz- und Radfahrstreifen – gehört seit mehr als 20 Jahren zu den üblichen Standards der Straßenplanung in Deutschland. Anfang der 2000er Jahre hat das Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Straßenwesen „Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Radfahrern“ nochmals belegt, dass Radfahrstreifen im Vergleich zu veralteten , weit von der Fahrbahn abgesetzten Radwegen häufig die sicherere Führungsform für den Radverkehr darstellen, da sich der Radverkehr auf Radfahrstreifen im direkten Blickfeld des Kfz-Verkehrs bewegt und entsprechend besser wahrgenommen wird. Die Entscheidung, den Radverkehr auf der Fahrbahn oder im Seitenraum zu führen, ist in Hamburg – wie in anderen deutschen Städten auch – Ergebnis eines einzelfallorientierten Planungs- und Abwägungsprozesses. Die zuständigen Behörden verfolgen dabei das Ziel, sowohl die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer als auch einen bedarfsgerechten Verkehrsfluss auf den Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen zu gewährleisten. Die Auswahl der Art der Radverkehrsführung erfolgt somit stets nach einer sorgfältigen fachlichen Prüfung der gesamten Verkehrssituation für alle Verkehrsarten und der straßenräumlichen Gegebenheiten. Dieses Vorgehen wird vom Senat beim Neu-, Um- und Ausbau von Stadtstraßen regelhaft angewendet. 19. Haben der zuständige Senator oder zuständige Staatsrat aufgrund der Kritik ein Gespräch mit den zuständigen Vertretern der Handelskammer geführt? Wenn ja: Wann sprach wer mit wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Zwischen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Handelskammer Hamburg besteht ein ständiger Austausch zu verschiedenen Themen, unter anderem auch zum Thema Verkehr. Am 14. Juli 2015 war Senator Horch zu Gast im Verkehrsausschuss der Handelskammer. Er hat dort betont, dass der Senat eine ausgewogene Verkehrspolitik für alle Verkehrsteilnehmer verfolge. 20. Wird der Senat aufgrund der Kritik der Handelskammer seine Politik ändern? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 18. 21. Wie will der Senat sicherstellen, dass durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die Straße der Autoverkehr behindert wird und noch mehr Staus entstehen? Siehe Antwort zu 18. 22. Wird der Senat zumindest bei Hauptverkehrsstraßen und viel befahrenen sonstigen Straßen darauf verzichten, den Radverkehr auf die Straße zu verlagern? Siehe Antwort zu 18.