BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11800 21. Wahlperiode 06.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 29.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Sportstätten auf dem Wasser Die wachsende Bevölkerungszahl stellt die Freie und Hansestadt Hamburg vor enorme Herausforderungen. Neben dem dringend benötigten Wohnraum kommt es durch den Zuwachs an Bewohnern auch zu einer steigenden Nachfrage nach innerstädtischen Sportstätten. Doch geeignete Flächen sind rar. Innovative Sportstättenkonzepte rücken in den Fokus. So wird im Harburger Binnenhafen bereits über ein Multifunktionssportfeld auf dem Wasser nachgedacht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zuge der innerstädtischen Verdichtung und mit Blick auf die Ansprüche der Gesellschaft auch an soziale, sportbezogene Räume werden zukünftig auch innovative Konzepte zu berücksichtigen sein, die die Nutzung der Wasserflächen als Sportstätten nicht grundsätzlich ausschließen. Dabei ist eine Betrachtung des konkreten Einzelfalls , der Finanzierbarkeit sowie umweltrechtlicher Aspekte und Belange des Gewässerschutzes unabdingbar. Die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie, die eine Verschlechterung der Gewässer verbieten und eine Verbesserung vorgeben, sind hierbei zu beachten. Zu berücksichtigen ist ferner, dass von der Einrichtung fester Sportstätten auf Wasserflächen negative Auswirkungen auf die Schiffbarkeit von Gewässern sowie die Sicherheit des Schiffsverkehrs ausgehen können. Die Nutzung von Wasserflächen als Austragungsort sportlicher Betätigung erfolgt bereits unter anderem durch Wassersportvereine oder private Nutzer. Ebenfalls im Gespräch war die Realisierung einer Badeschute auf der Außenalster als auch im Harburger Binnenhafen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Idee, auf Kanälen, Flüssen oder Seen in Hamburg feste beziehungsweise temporäre Sportstätten zu errichten? 2. Hat der Senat erwogen, Sportflächen auf dem Wasser zu errichten, um den hohen Anteil der hamburgischen Wasserfläche an der Bodenfläche für Breitensport nutzbar zu machen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Gibt es konkret geplante Projekte? Wenn ja, welche? 4. Hält der Senat die Errichtung von Sportstätten auf dem Wasser aus Kostengründen für realisierbar? (Bitte um Differenzierung nach temporären und festen Sportstättenkonzepten.) Drucksache 21/11800 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat hat sich mit diesen Fragestellungen nicht abschließend befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Zur Definition des Begriffs „Sportstätten“ siehe Drs. 21/3659.