BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11808 21. Wahlperiode 06.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 29.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Spiel mit Zahlen ist kein guter Umgang mit der Volksinitiative des Kita- Netzwerks. Vorwand, um Volksgesetzgebung zu untergraben? Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben in den letzten Monaten auf die die Volksinitiative des Kita-Netzwerkes auf der Grundlage von zwei Schriftlichen Kleinen Anfragen sehr ablehnend reagiert und angekündigt , die Volksinitiative des Kita-Netzwerkes zum Anlass zu nehmen, gegen diese nach Beendigung der ersten Stufe zu klagen und die Volksgesetzgebung ändern zu wollen. Ausgangspunkt ihrer Kritik waren die aus ihrer Sicht hohen Kosten in den zukünftigen Haushalten und die vielen benötigten Fachkräfte im Kita-Bereich, die nicht vorhanden seien. Dabei wurden unterschiedliche Zahlen genannt. Auf der Grundlage der Anfrage Drs. 21/10761, gestellt am 30.10.17, wurde in der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft verbreitet , dass bis 2028 Kosten in Höhe von 405 Millionen Euro entstehen und Fachkräftebedarfe von rund 9.000 Erziehern/-Innen benötigt werden. Nach einer weiteren Anfrage (Drs. 21/11376 vom 22.12.17) erklärten die beiden Fraktionsvorsitzenden der SPD und der GRÜNEN, dass nunmehr Kosten von rund 350 Millionen Euro entstehen und Fachkräfte in Höhe von rund 7.500 Fachkräften bis 2028 benötigt werden. In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschuss vom 27.11.2017 hingegen wurde von einem Behördenvertreter eine Summe von 242 Millionen Euro genannt, die zusätzlich im Haushalt bis 2028 benötigt werden. Die Kita-Anbieter kommen in einem Papier zu Kosten von nicht ganz 260 Millionen Euro, die bis 2028 benötigt werden, wenn diese Forderung der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburgs Kitas“ schrittweise umgesetzt wird. In einer Antwort auf eine Große Anfrage Drs. 21/10362 vom 10. Oktober war der Senat die Antwort auf die entsprechende Frage noch schuldig geblieben und hatte keine eigenen Berechnungen zu Kosten und Fachkräften vorgelegt. Weiterhin haben die Sozialsenatorin Melanie Leonhard und der Schulsenator Ties Rabe im Juli 2017 einen Maßnahmenkatalog für mehr Fachkräfte in der sozialpädagogischen Berufsausbildung vorgelegt, der die „Erleichterung“ der Zugänge zur Ausbildung zum Ziel hat (siehe auch Drs. 21/10173). Gleichzeitig wurde mit den Kita-Verbänden und dem Landeselternausschuss eine Streckung der Verbesserungen der Personalschlüssel im Krippenbereich vereinbart. Statt in einem Schritt sollen jetzt die schon vereinbarten Verbesserungen der Personalschlüssel bis 2022 in vier Schritten umgesetzt werden, die in der Summe die Einstellung von 2.000 zusätzlichen Fachkräften nötig machen. Das wurde von allen Beteiligten für machbar gehalten. Die Vereinbarung zwischen der BASFI und den Kita-Anbietern für die Verbesserungen in Elementarbereich soll Bestand haben. Die Verbesserungen stehen laut Eckpunkte-Papier teilweise unter dem Vorbehalt der Bundesfinanzierung. Drucksache 21/11808 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei der Frage zusätzlicher Fachkräfte ging die Behörde in ihrem Papier „Hamburg sucht Verstärkung“, das für ein Pressegespräch am 28.9.17 vorgelegt wurde, davon aus, dass rund 1.500 ausgebildete Fachkräfte pro Jahr auf den Arbeitsmarkt kommen. Die Zahl der Fachkräfte, die aufgrund von Renteneintritt oder Ausscheiden aus dem Berufsfeld abgehen, wird mit 750 Fachkräften angegeben. Außerdem gehen bisher alle Partner in der Vertragskommission davon aus, dass die Verbesserung der Personalschlüssel dazu beiträgt, Kosten in den nachgelagerten Bildungs- und Sozialsystemen zu vermeiden und die Attraktivität des Berufsfeldes zu steigern und damit einen Beitrag zur Gewinnung von Fachkräften leistet (siehe hierzu unter anderem Stellungnahme in der Vorbemerkung des Senates in der Antwort auf unsere Große Anfrage Drs. 21/10362). Vor diesem Hintergrund fragen wird den Senat: Vor dem Hintergrund, dass in der letzten Wahlperiode aufgrund eines einstimmigen Gesetzesbeschlusses der Bürgerschaft in § 5 Absatz 4 Volksabstimmungsgesetz eine Anrufung des Verfassungsgerichts durch den Senat für den Fall festgelegt wurde, dass erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit einer Volksinitiative bestehen (Drs. 20/4525), sind Senat und zuständige Behörden frühzeitig gehalten, auch zu klären, ob eine Volksinitiative verfassungsrechtlichen Zweifeln im Hinblick auf den Haushaltsvorbehalt gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 2 HV begegnet. Aus diesem Grund wurden von der zuständigen Behörde entsprechende Prüfungen der mit der Initiative verbundenen finanziellen Auswirkungen vorgenommen (vergleiche auch Drs. 21/10761). Auf Grundlage des von der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburg Kitas“ beim Landeswahleiter zunächst eingereichten Vorentwurfs für ein „Gesetz zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Hamburg Kitas“ hatte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) einen schrittweise bis zum Jahr 2025 aufwachsenden Mehrbedarf von rund 9.000 zusätzlichen Fachkräften sowie jährliche Betriebskosten von rund 405 Mio. Euro ermittelt, siehe Drs. 21/10761. Nach dem tatsächlich eingereichten Gesetzentwurf der Volksinitiative ergaben sich ein schrittweise bis zum Jahr 2028 aufwachsender Mehrbedarf von rund 7.600 zusätzlichen Fachkräften sowie jährliche Betriebskosten von rund 348,8 Millionen Euro, siehe Drs. 21/11376. In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 27.11.2017 wurde von der BASFI darauf hingewiesen, dass auch nach Abzug der Planungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), bis zum Jahr 2021 schrittweise einen Fachkraftschlüssel im Krippenbereich von 1:4 zu gewährleisten, infolge der Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative strukturelle Mehrkosten von rund 242 Millionen Euro pro Jahr entstehen würden. Die von den Verbänden der Kita-Anbieter im Dezember 2017 vorgelegte Kostenabschätzung für die Umsetzung des Gesetzentwurfs der Volksinitiative kommt nur auf einen finanziellen Mehrbedarf von knapp 260 Millionen Euro, da für diese überschlägige Berechnung ausschließlich die Kita-Betreuungszahlen und die Erzieher- Personalkosten des Jahres 2016 zugrunde gelegt wurden. Damit wurden die in den Folgejahren sich deutlich erhöhenden Kosten aufgrund des weiteren Ausbaus der Kitas und der Steigerungen bei den Personalkosten nicht berücksichtigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Finanzierung der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“ 1. Vor dem Hintergrund der verschiedenen Zahlen zu den Kosten aus den Drs. 21/10761 und 21/11376 und der Aussage im Landesjugendhilfeausschuss vom 27.11.17. Welche Zahl ist gültig? 2. Wie kommen aus Sicht der Behörde beziehungsweise des Senates diese unterschiedlichen Zahlen zustande? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11808 3 3. Sind die genannten Haushaltszahlen in den Drs. 21/10761 und 21/11376 alle der Forderung der Initiative zurechenbar beziehungsweise sind die durch das Eckpunkte-Papier schon vereinbarten Verbesserungen herausgerechnet ? Wenn nicht, um welchen Betrag verringert sich die jeweilige Summe bis 2028? Bitte um Tabelle wie in Drs. 21/11376 zu Fragen 1. und 2. mit jeweils einer zusätzlichen Spalte mit der Angabe zu den Abzügen durch die Eckpunktevereinbarung und durch das Kita plus Programm . Die Angaben zum finanziellen und personellen Mehrbedarf aufgrund der Forderungen der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburg Kitas“ in den Drs. 21/10761 und 21/11376 enthalten keinen Abzug bezogen auf die Planungen der FHH, die in der Eckpunktevereinbarung der Vertragskommission zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita vom 10.12.2014 benannten Maßnahmen oder das „Kita Plus“-Programm. Die von der FHH geplanten schrittweisen Verbesserungen des Fachkraftschlüssels im Krippenbereich auf 1:4 bis zum Jahr 2021 sind noch nicht im Haushaltsplan 2017/ 2018 veranschlagt und werden Gegenstand zukünftiger Haushaltsberatungen sein. Im Übrigen siehe nachstehende Tabelle: Jahr Fachkräfte 1) Fachkräfte 2) Finanzen 1) (in Mio. €) Finanzen 2) (in Mio. €) 2019 3.774 1.140 159,9 48,3 2020 4.303 1.744 184,0 74,5 2021 4.980 2.365 214,4 101,7 2022 5.505 2.365 239,4 102,8 2023 6.032 2.372 264,9 104,1 2024 6.528 2.360 289,5 104,6 2025 7.021 2.356 314,5 105,4 2026 7.496 2.344 339,2 106,0 2027 7.524 2.328 343,8 106,3 2028 7.557 2.316 348,8 106,8 1) Mehrbedarf schrittweise Umsetzung des Entwurfs „Gesetz zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Hamburg Kitas“ der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburg Kitas“ 2) Mehrbedarf schrittweise Umsetzung der Verbesserung des Krippen-Fachkraftschlüssels auf 1:4 bis 2021 Für das „Kita Plus“-Programm sowie die intensivierte sprachliche Bildung/Sprachförderung wurden im Jahr 2017 rund 16.683.000 Euro eingesetzt. Für das Jahr 2018 sind für diese Leistungszwecke 18.500.000 Euro vorgesehen. Die Planungen für die Folgejahre sind noch nicht abgeschlossen. 4. Die in der Eckpunktevereinbarung gemachten Vereinbarungen mit den Kita-Anbietern stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch den Bund (siehe zum Beispiel Drs. 21/11443). Was geschieht, wenn der Bund keine Mittel zur Verfügung stellt? Werden dann Schritte zur Verbesserung der Personalschlüssel ausgesetzt oder nicht umgesetzt? Außer der bereits mit den Kita-Anbietern vereinbarten schrittweisen Umsetzung eines Fachkraftschlüssels im Krippenbereich von 1:4 bis zum Jahr 2021 stehen alle weiteren Qualitätsverbesserungsmaßnahmen unter dem Vorbehalt einer erheblichen finanziellen Beteiligung des Bundes. 5. Sind in den genannten Zahlen die Mittel für das Kita-Plus-Programm eingerechnet worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Wie viele Mittel stehen dafür in den nächsten Jahren zur Verfügung? Bitte Angaben bis 2028 tabellarisch auflisten. Siehe Antwort zu 3. 6. Welche Mittel sind bis jetzt vom Bund für die Verbesserung der Kita- Qualität geflossen? Bitte Stand 31.12.17 angeben. Drucksache 21/11808 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Welche Mittel sind bis jetzt vom Bund für welche weiteren Zeiträume zugesagt? 8. Stehen diese Mittel unter einem Zahlungsvorbehalt? Wenn ja, wie geht der Senat damit um? Der Bund hat bislang den Ländern noch keine Mittel zur Verfügung gestellt, die für die Verbesserung der Kita-Qualität vorzusehen sind. Die im Übrigen bestehende Bundesbeteiligung an den Betriebskosten des Krippenausbaus fließt den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zu. Die aus der Umsatzsteuerverteilung resultierenden Erlöse können nur rechnerisch ermittelt werden ; eine gesonderte Abrechnung erfolgt hierzu nicht. Die Bundesbeteiligung ergab im Jahr 2017 einen rechnerischen Betrag in Höhe von rund 43 Millionen Euro. Die in der Bundesbeteiligung für das Jahr 2017 enthaltenen Mittel aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes von 21,7 Millionen Euro sowie einer weiteren Aufstockung der Betriebskostenbeteiligung des Bundes von 2,5 Millionen Euro werden nach derzeitiger Rechtslage vom Bund nur bis einschließlich des Jahres 2018 bereitgestellt. 9. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der Sondierungsgespräche im Hinblick auf die Finanzierung der Verbesserung der Kita-Qualität in Hamburg? Die Gespräche zur Bildung einer Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Insofern hat sich der Senat damit noch nicht befasst. Berechnung der Fachkräftebedarfe 10. Wie hoch ist die Anzahl der pädagogischen Fachkräfte, welche in Hamburger Kitas zum Stichtag 31.12.2017 beschäftigt sind? Pädagogisches Personal* und pädagogische Fachkräfte** in Hamburger Kitas Jahr Pädagogisches Personal insgesamt* darunter Pädagogische Fachkräfte** 01.03.2017 14 353 12 091 01.03.2016 13 732 11 593 01.03.2015 13 109 11 241 * Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal ** Personal mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Quelle: Statistikamt Nord; Statistik zu Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen 11. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Teilzeit-Beschäftigten in den Hamburger Kitas bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten bezogen auf den Stichtag 31.12.17? Anteil der Teilzeit-Beschäftigten in Hamburger Kitas Jahr Beschäftigte insgesamt darunter Teilzeit-Beschäftigte in % 01.03.2017 14 353 62,7 01.03.2016 13 732 63,7 01.03.2015 13 109 63,0 Quelle: Statistikamt Nord; Statistik zu Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen 12. Wie hoch ist die durchschnittliche Arbeitszeit pro Kita-Beschäftigten mit Stand 31.12.17 in Hamburger Kitas? Wenn die Zahl für den 31.12.17 nicht vorliegt, dann bitte die letzte errechnete Angabe der Behörde beziehungsweise des Senates angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11808 5 Durchschnittliche Arbeitszeit pro Kita-Beschäftigten Jahr Beschäftigte insgesamt durchschnittliche Arbeitszeit pro Kita-Beschäftigten 01.03.2017 14 353 31,4 01.03.2016 13 732 30,6 01.03.2015 13 109 30,9 Quelle: Statistikamt Nord; Statistik zu Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen 13. Wie viele der Kita-Beschäftigten in Hamburg arbeiten bis zu 15 Stunden, bis zu 20 Wochenstunden, bis zu 25 Stunden, bis zu 30 Stunden, bis zu 35 Stunden und Vollzeit? Bitte aufschlüsseln nach Stunden und Trägern beziehungsweise Verbänden. Tabelle bitte für Dezember 2017. Beschäftigte in Hamburger Kitas nach Beschäftigungsumfang Beschäftigungsumfang Jahr 01.03.2017 01.03.2016 01.03.2015 38,5 und mehr Wochenstunden 5 352 4 984 4 849 32 bis unter 38,5 Wochenstunden 2 802 2 388 2 289 21 bis unter 32 Wochenstunden 4 105 4 010 3 829 10 bis unter 21 Wochenstunden 1 545 1 627 1 590 unter 10 Wochenstunden 549 723 552 Insgesamt 14 353 13 732 13 109 Quelle: Statistikamt Nord; Statistik zu Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen Weitere Auswertungen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zur Ermittlung dieser Daten wäre eine Sonderauswertung erforderlich, für die die erforderlichen Programme beziehungsweise Auswertungsroutinen entwickelt werden müssten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 14. Sind die in den Drs. 21/10761 und 21/11376 als benötigt angesehenen Fachkräfte wie bei anderen Studien üblich in Vollzeitäquivalenten angegeben ? Wenn nein, warum nicht und warum wird das in der Antwort auf die jeweiligen Anfragen dann nicht deutlich gemacht? Die für die Umsetzung der Forderungen der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburg Kitas“ zusätzlich benötigten Fachkräfte sind in Drs. 21/10761 und Drs. 21/11376 nicht in rechnerischen Vollzeitäquivalenten angegeben worden. Es wurde vielmehr praxisbezogen auf 31 Wochenstunden vertraglich vereinbarte Arbeitszeit entsprechend dem ungefähren Durchschnittswert des tatsächlich bestehenden Verhältnisses zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung bei den pädagogischen Fachkräften in den Hamburger Kitas abgestellt. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass sich der Anteil der Teilzeitbeschäftigung und damit der Durchschnittswert der wöchentlichen Arbeitszeit bei den neu einzustellenden Fachkräften ebenfalls entsprechend der Struktur der bereits in den Hamburger Kitas beschäftigten Fachkräfte ausprägt. 15. In einem Pressegespräch am 28.9.17 gibt der Senat an, dass jährlich circa 1.500 Schüler/-innen eine sozialpädagogische Ausbildung erfolgreich abschließen. In der Drs. 21/10761 wird für 2019 eine Prognose von 1.100 Absolventen genannt, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In 2020 sollen es 1.300 Fachkräfte sein. Wird die genannte Zahl aus dem Pressegespräch damit hinfällig? Wie erklärt der Senat den Widerspruch in den Zahlen? Diese Zahlen widersprechen sich nicht. Zurzeit schließen insgesamt rund 1.500 Schülerinnen und Schüler eine sozialpädagogische Ausbildung ab, davon 536 als Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten (SPA) sowie 1.002 als Erzieherinnen und Erzieher (Schuljahresstatistik 2016 der Behörde für Schule und Berufsbildung). Von den Absolventen einer SPA-Ausbildung gehen circa zwei Drittel in die Erzieher- Drucksache 21/11808 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 ausbildung, stehen dem Arbeitsmarkt also nicht unmittelbar, sondern erst zwei Jahre später zur Verfügung. Auch bei den Erzieherinnen und Erziehern stehen nicht alle Absolventen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ein kleiner Anteil beginnt zum Beispiel ein Studium. Daher stehen zurzeit von den sozialpädagogischen Absolventen jährlich circa 1.100 Absolventen dem Arbeitsmarkt direkt zur Verfügung. Durch die im Jahr 2017 erfolgte Erweiterung der Zugangswege in die SPA-Ausbildung ist ein deutlicher Anstieg an Bewerbern für die SPA-Ausbildung zu verzeichnen. Wenn diese ihre Ausbildung (en) (SPA und Erzieher) abgeschlossen haben, werden ab 2020 aller Voraussicht nach mindestens 1.300 Absolventen sozialpädagogischer Ausbildungsgänge zur Verfügung stehen – wie im Pressegespräch genannt. 16. Hält der Senat die Einschätzung der Kita-Anbieter, dass jedes Jahr rund 500 zusätzliche Fachkräfte, also bis 2028 rund 5.000 zusätzliche Fachkräfte für Qualitätsverbesserungen zur Verfügung stehen, für realistisch? Wenn nein, warum nicht? Ja. 17. Die Bertelsmann Stiftung hat bei einem Personalschlüssel von 1:3 im Krippenbereich und 1:7,5 für den Elementarbereich errechnet, dass 3.600 zusätzliche Fachkräfte (VZÄ) benötigt werden. Die Viernickel- Studie kommt auf einen Wert von 4.000 VZÄ. Der Hamburger Senat hatte hier widersprochen. Bleibt der Senat bei der Kritik an der Bertelsmann Stiftung und Viernickel-Studie und wie begründet er seine Kritik? Die deutlichen Diskrepanzen zwischen den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung und der BASFI beruhen aus Sicht der BASFI auf einem unzureichenden methodischen Vorgehen der Bertelsmann Stiftung (siehe http://www.bertelsmann-stiftung.de/ fileadmin/files/Projekte/Laendermonitoring_Fruehkindliche_Bildungssysteme/ 7fragen_7antworten_web.pdf). So legt die Bertelsmann Stiftung für die in den Kitas betreuten Kinder ausschließlich die Daten der Kita-Statistik zum Stichtag 1. März 2016 zugrunde. Damit werden die hohen zusätzlichen Kosten aufgrund des weiteren Ausbaus der Kitabetreuung in den Folgejahren nicht berücksichtigt. Ferner stellt die Bertelsmann Stiftung hinsichtlich des Bestands an pädagogischen Fachkräften in den Hamburger Kitas auf alle im pädagogischen Bereich der Kitas tätigen Personen ab. Eine ganze Reihe von pädagogisch tätigen Personen sind wegen ihrer nicht ausreichenden Qualifikation tatsächlich jedoch keine Fachkräfte und können daher nur Hilfs- und Unterstützungsaufgaben in den Kitas übernehmen. Nach der Kita-Statistik waren zum 1. März 2016 367 der pädagogisch tätigen Personen lediglich Praktikanten oder noch in Berufsausbildung, weitere 799 der im pädagogischen Bereich tätigen Personen hatten überhaupt keine Berufsausbildung. Darüber hinaus werden von der Bertelsmann Stiftung in den Ausgangsbestand der pädagogischen Fachkräfte auch die im Rahmen des „Kita Plus“-Programms und der Sprachförderprogramme des Bundes zusätzlich bereitgestellten Fachkräfte miteinbezogen , obwohl dieses Personal mit gesonderten Mitteln ergänzend zu den Kita- Leistungsentgelten finanziert wird. Wegen der zu hoch angesetzten Anzahl der Fachkräfte in der Ausgangslage fällt der von der Bertelsmann Stiftung berechnete Zusatzbedarf für die Verbesserung der Fachkraftschlüssel entsprechend deutlich zu niedrig aus. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Bertelsmann Stiftung die zusätzlich benötigten Fachkräfte als Vollzeitbeschäftigte ausweist. Hinzu kommt, dass die Bertelsmann Stiftung für alle Länder einen einheitlich angesetzten Personalkostensatz zugrunde gelegt hat. Die Personalkosten lagen in Hamburg jedoch schon im Jahr 2017 um circa 20 Prozent höher. In der 2014 veröffentlichten Studie „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung in der Freien und Hansestadt Hamburg“ von Frau Prof. Dr. Viernickel werden keine konkreten Zahlen zu den zusätzlich benötigten Fachkräften in den Hamburger Kitas genannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11808 7 18. Teilt der Senat die Auffassung der Kita-Anbieter, dass nicht nur um Fachkräftegewinnung im Bereich der Kita-Fachkräfte geht, sondern auch um das Halten im Beruf? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich ja. Bei einer Erhöhung der durchschnittlichen Verweildauer im Berufsfeld würde sich der jährliche Ersatzbedarf an pädagogischen Fachkräften verringern. Eingearbeitete und erfahrene Fachkräfte bleiben dem Berufsfeld Kita länger erhalten. Im Übrigen siehe Antworten zu 19. und 20. 19. In einer Befragung von Hamburger Teilzeitbeschäftigten in Hamburger Kitas im Oktober und November 2017 geben rund 50 Prozent der Befragten an, dass sie bei verbesserten Rahmenbedingungen ihre Stundenzahl bis zu zehn Stunden erhöhen würden. Bundesweiten Umfragen kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Teilt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde die Auffassung, dass die Verbesserung der Personalschlüssel zur Hebung von Fachkräftebedarfen beiträgt? Das Ergebnis der genannten Befragung – befragt wurden 213 teilzeitbeschäftigte Fachkräfte in 31 Hamburger Kitas – wurde den Vertretern der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde in der Kita-Vertragskommission von den Kita-Anbietern mitgeteilt. Zur Methodik der Befragung liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde keine näheren Kenntnisse vor. Allein aufgrund der geringen Fallzahlen ist das Ergebnis jedoch als nicht repräsentativ für den Hamburger Kita-Bereich einzustufen . Eine bundesweite Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (siehe unter: https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.545815.de/16-43.pdf) kommt auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) von 2008 – 2014 zu dem Ergebnis, dass 31 Prozent der Erzieherinnen/Erzieher ihre Arbeitszeit gerne erhöhen würden. Allerdings äußerten auch 35 Prozent der Befragten den Wunsch nach einer Verringerung der Arbeitszeit. Von den Beschäftigten mit einer Arbeitszeit von unter 21 Wochenstunden äußerten laut DIW 63 Prozent den Wunsch nach einer Arbeitszeiterhöhung. Der Anteil der in diesem Segment Beschäftigen betrug in Hamburg am 01.03.2017 rund 15 Prozent. Im „Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2017“ des Deutschen Jugendinstituts/ Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WIFF) wird festgestellt, dass in der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten mit weniger als 21 Wochenstunden die Gründe für die Arbeitszeitreduzierung überwiegend im privaten Bereich liegen (Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen 38 Prozent; sonstige persönliche oder familiäre Verpflichtungen 24 Prozent; Schule, Studium, Aus- oder Fortbildung 7 Prozent). Andere Motive, wie das Fehlen von Vollzeitstellen (4 Prozent) spielen nur selten eine Rolle, siehe: https://www.fachkraeftebarometer.de/fileadmin/Redaktion/Publikation_FKB2017/ Fachkraeftebarometer_Fruehe_Bildung_2017_web.pdf. Diese Daten lassen darauf schließen, dass die Beschäftigungsbedingungen nur einen geringen Einfluss auf die Entscheidung für eine Vollzeit- oder eine Teilzeittätigkeit haben. 20. Teilt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde die Auffassung, dass verbesserte Personalschlüssel zur Personalgewinnung und zum Halten des Personals im Berufsfeld beitragen? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde sieht einen verbesserten Personalschlüssel als einen Faktor, der neben vielen weiteren die Arbeitsbedingungen generell positiv beeinflusst und somit zur Personalgewinnung und zum Halten des Personals im Berufsfeld beitragen kann. 21. Wie viele Fachschüler/-innen gibt es aktuell in Hamburg (Stichtag 30.12.2017)? Drucksache 21/11808 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Die Daten liegen noch nicht vor. Die Schuljahresstatistik wird nach Validierung und Qualitätssicherung voraussichtlich im Februar 2018 veröffentlicht. 22. Wie viele davon erhalten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)? Bitte absolute Zahl und Anteil angeben. Die Daten werden einmal jährlich vom Statistischen Bundesamt ausgewertet und im August des Folgejahres veröffentlicht, sodass aktuelle Daten lediglich zum Stichtag 31.12.2016 vorliegen. Beide Angaben können der Fachserie 11, Reihe 7, Seite 21, des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. 23. Wie viele davon erhalten Leistungen nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG)? Entfällt. 24. Was ist momentan der Höchstsatz bei den jeweiligen Förderungswegen? Der Höchstsatz für Fachschüler und Fachschülerinnen nach dem BAföG beträgt 708 Euro/Monat. Der AFBG-Höchstfördersatz ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören beispielsweise der Familienstand, gegebenenfalls die Anzahl von Kindern oder konkrete Maßnahmekosten. Für Alleinstehende ohne Kind beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 768 Euro/Monat. Im Übrigen siehe https://www.aufstiegsbafoeg .de/de/wie-wird-gefoerdert-1700.html. 25. Was ist der durchschnittliche Förderbetrag bei den jeweiligen Förderungswegen ? 26. Was ist der durchschnittliche Förderbetrag aller geförderten Fachschüler /-innen? Da in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Auswertung aller geförderter Fachschüler/-innen möglich war, wurde stichprobenartig (n=50; einschlägige Förderfälle im Dezember 2017) ein Mittelwert berechnet. Der AFBG-Förderbetrag für geförderte Fachschüler/-innen beträgt demnach durchschnittlich 765 Euro/Monat. Im Übrigen siehe Antwort zu 22. Finanzielle Auswirkungen von Volksinitiativen und Referenden auf den Hamburger Haushalt 27. Die Volksinitiative frühkindliche Bildung forderte in einer Volksinitiative schon einmal die Verbesserung der Personalschlüssel um 25 Prozent für alle Beschäftigten Hamburger Kitas. Zusätzlich wurde von der Initiative die Beitragsfreiheit für alle Gutscheine bis sechs Stunden gefordert, einschließlich der Beitragsfreiheit für das Essen für alle Hamburger Kinder. Hinzu kamen die Rücknahme der Beitragserhöhungen für alle Eltern und die Verbesserung der Anspruchsberechtigungen für die damaligen Hort- Kinder und eine verbesserte Sprachförderungsregelung in den Hamburger Kitas. a. Welchen finanziellen Umfang hatte aus Sicht des Senates die Volksinitiative frühkindliche Bildung vor der Vereinbarung des Landeselternausschusses (LEA) und der SPD in 2011? Aus damaliger Sicht 233,9 Millionen Euro. Es ist zu berücksichtigen, dass diese Kostenschätzung aus dem Jahr 2010 auf einer Hochrechnung bezogen auf das Jahr 2013 beruhte. Damit wurden die in den Folgejahren sich deutlich erhöhenden Kosten aufgrund des weiteren Ausbaus der Kitas und der Steigerungen bei den Personalkosten nicht berücksichtigt. Zudem ist zu beachten, dass der von der Volksinitiative-Kita HH seinerzeit geforderte Zuschlag von 25 Prozent auf die damalig im Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ vereinbarte pädagogische Personalausstattung rechnerisch zu einem Krippen-Fachkraftschlüssel von 1:5 sowie zu einem Elementar-Fachkraftschlüssel von 1:8,6 führte. Diese Forderungen lagen mithin deutlich unter den aktuel- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11808 9 len Forderungen der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburg Kitas“ die auf einen Fachkraftschlüssel von 1:3 in den Krippen und 1:7,5 im Elementarbereich abzielen. b. Was waren die Gesamtkosten der Umsetzung dieser Vereinbarungen in den folgenden Jahren? Die seinerzeit geschlossene Vereinbarung weicht materiell wesentlich von den vorher gestellten weitreichenden Forderungen der Volksinitiative-Kita HH ab. Insbesondere wurde die geforderte allgemeine Verbesserung des Personalschlüssels in allen Kitas um 25 Prozent nicht vereinbart. Zu den Gesamtkosten der Umsetzung siehe nachstehende Tabelle (alle Angaben in Mio. Euro). Berücksichtigt werden dabei die im Rahmen des „Kita-Sofort-Pakets“ zum 01.08.2011 umgesetzten Maßnahmen (siehe Drs. 20/518) sowie der vorgezogene allgemeine Rechtsanspruch ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr zum 01.08.2012 (siehe Drs. 20/3529), die Einführung des „Kita Plus“-Programms ab dem 01.01.2013 und die Einführung der beitragsfreien Grundbetreuung ab dem 01.08.2014 (siehe Drs. 20/11181). 2011 (ab1.8.) 2012 2013 2014 2015 2016 11,4 37,6 58,4 76,6 128,0 132,2 Wegen der Überleitung des Horts in die ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) konnte die finanzielle Wirkung der zum 01.08.2011 erfolgten Erweiterung des Hort- Rechtanspruchs wieder bis zum 14. Lebensjahr nur für das Jahr 2011 ermittelt werden . Die Abschlusszahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. 28. Welchen finanziellen Umfang hatte aus Sicht der zuständigen Fachbehörde beziehungsweise des Senates die Volksinitiative „Guter Ganztag“ vor Einigung mit dem Senat? Wie hoch sind die jetzt benötigten Haushaltsmittel und was sind die Haushaltstitel? Zum finanziellen Umfang der ursprünglichen Forderungen der Volksinitiative „Guter Ganztag“ siehe Drs. 21/2761. Zum Umfang der nun auf Grundlage von Drs. 21/5236 tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Kosten im Einzelplan 3.1 in den Produktgruppen 238.03 sowie 241.01 bis 241.04 siehe Drs. 21/6840. 29. Welchen finanziellen Umfang hatte die Volksinitiative „Gute Inklusion“ vor der Einigung mit dem Senat? Wie hoch werden die benötigten Haushaltsmittel für die Stadt Hamburg sein? Der finanzielle Umfang der ursprünglichen Forderungen der Volksinitiative „Gute Inklusion für Hamburgs Kinder“ war nicht eindeutig, für zusätzliche Personalkosten wurde etwa ein Volumen von rund 50 Millionen Euro geschätzt. Der Umfang der nun auf Grundlage von Drs. 21/11428 tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Kosten wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020 ermittelt. 30. Welchen finanziellen Umfang hätte die Olympiabewerbung Hamburgs jährlich auf den Hamburger Haushalt gehabt, wenn das Referendum eine Mehrheit bei der Bevölkerung gefunden hätte? Die Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH hat die Kosten und Erlöse einer Ausrichtung Olympischer Sommerspiele 2024 in Hamburg im „Finanzreport – Finanzreport Stand der Kostenermittlung und Erlöserwartungen September 2015“ dargestellt; siehe: https://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/Veranstaltungen/Berlin_Hamburg/ Finanzbericht_Hamburg_2024_pdf-finanzreport.pdf. 31. Welche finanziellen Auswirkungen hatte der Volksentscheid „Unser Hamburg, unser Netz“? Für die durch den Volksentscheid initiierte vollständige Rekommunalisierung des Strom- und des Gasnetzes sind von der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögensund Beteiligungsmanagement mbH (HGV) beziehungsweise der Hamburg Energie- Drucksache 21/11808 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 netze GmbH (HEG) 614 Millionen Euro (Stromnetz) beziehungsweise 363 Millionen Euro (Gasnetz) jeweils insgesamt als Kaufpreise für die Gesellschaftsanteile gezahlt worden. Über den Rückkauf des Fernwärmenetzes beziehungsweise Erwerb entsprechender Gesellschaftsanteile ist noch nicht entschieden worden. 32. Welche weiteren Volksinitiativen gab es und wie waren deren Auswirkungen auf den Haushalt? Folgende weitere Volksinitiativen gab es: 1. Gegen die Bevormundung im HVV – Für das Feierabendbier 2. Transparenz schafft Vertrauen 3. Feiertag +1 4. G9-JETZT-HH 5. Für ein freies Hamburg – Gefahrengebiete abschaffen! 6. Stopp des Busbeschleunigungsprogramms 7. Rettet den Volksentscheid 8. Hamburg für gute Integration 9. Hamburgs Grün erhalten Da keine der Volksinitiativen erfolgreich war, sind insoweit auch keine Auswirkungen auf den Haushalt eingetreten. Prognostische Berechnungen über die Auswirkungen, die diese Volksinitiativen im Falle ihrer Annahme auf den Haushalt gehabt hätten, liegen dem Senat nicht vor. 33. Welche jährlichen Kapitaldienste ergeben sich aus den Finanzverpflichtungen für die HSH-Nordbank einschließlich hsh finanzfonds AöR, der hsh portfoliomanagement AöR, der HSH Beteiligungs Management GmbH für die Stadt Hamburg in der Zeit von 2018 – 2028? Die Höhe der Kreditaufnahme und die jährlichen Kapitaldienste, die sich aus den Belastungen der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund der früheren Geschäfte der HSH Nordbank ergeben, können nicht im Voraus ermittelt werden, da insbesondere der Verlauf der Inanspruchnahme aus der sogenannten Sunrise-Garantie der Länder (siehe Drs. 19/2428) und der Geschäftsverlauf der hsh portfoliomanagement AöR (siehe Drs. 21/2177) sowie das wirtschaftliche Ergebnis des Privatisierungsverfahrens (siehe Drs. 21/2177) noch nicht feststehen.