BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11810 21. Wahlperiode 06.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 29.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank Seit der entsprechenden Entscheidung der EU-Kommission im Herbst 2015 ist bekannt, dass die HSH Nordbank verkauft oder abgewickelt werden muss. Im Vorwege dieser Entscheidung sowie danach wurde von den Ländern viel externe Expertise eingekauft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank AG (HSH), der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo), hsh finanzfonds AöR (hsh finfo) und der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Wie hoch waren jeweils die seit 2015 angefallenen Aufwendungen für jeweils welche Rechts- und Unternehmensberatungen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der HSH Nordbank AG (OpCo), der hsh finanzfonds AöR (hsh finfo), der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) und der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) sowie unmittelbar den Länderhaushalten selber? (Bitte nach genannten Organisationen differenziert jahresweise sowie als Summe auflisten.) 2. Welcher Anteil entfiel dabei jeweils als „Sowieso-Kosten“ auf das Quartalsberichtswesen beziehungsweise Jahresabschlussgeschäft, welcher auf Aufträge in Zusammenhang mit den 2015 beziehungsweise 2016 von der EU Kommission genehmigten Maßnahmen und welcher auf das eigentliche Verkaufsverfahren? 3. Welche weiteren Dritten wurden zu welchen jährlichen Kosten durch jeweils wen mit jeweils welchen Dienstleistungen beauftragt, die in Zusammenhang mit dem Verkaufsverfahren der HSH Nordbank stehen? (Bitte, nach Organisationen differenziert, jahresweise sowie als Summe auflisten und dabei jeweiligen Auftraggeber benennen.) Die HSH hat hierzu mitgeteilt, der Sachaufwand aus Restrukturierung habe einschließlich der Beratungsleistungen 36 Millionen Euro für 2015 und 52 Millionen Euro für 2016 betragen, der Aufwand aus der Privatisierung 3 Millionen Euro für 2016. Eine weitere Abgrenzung von Aufwendungen im Sinne der Fragestellung sei nicht möglich. Für das Jahr 2017 seien die Zahlen erst mit der Veröffentlichung des Jahresabschluss 2017 verfügbar. Mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erteile sie zudem keine Informationen zu einzelnen Beratungsgesellschaften. Zu den bisher abgerechneten Kosten der HoldCo, hsh finfo und hsh pm siehe Anlage. Auch diese Kosten lassen sich nicht weiter im Sinne der Fragestellung abgrenzen. Unmittelbar Drucksache 21/11810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aus dem Haushalt der Länder finanzierte Kosten für Beratungsleistungen fallen grundsätzlich nicht an. Im Übrigen siehe Drs. 21/7555. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11810 3 Anlage Tsd. € Rechtsberater Unternehmens- und Privatisierungsberater Wirtschaftsprüfer Treuhänder H ol dC o 2015 - - - - 2016 3.148 - 317 - 2017 4.042 - 1.634 - Gesamt 7.190 - 1.951 - Fi nf o 2015 5.195 5.407 54 3.209 2016 5.615 10.077 460 7.554 2017 1.748 9.701 91 14.1016 Gesamt 12.558 25.185 605 24.864 hs h pm * 2015 - - - - 2016 3.766 - 10.954 - 2017 4.364 - 6.283 - Gesamt 8.130 - 17.238 - * Teile der Rechtsberatungsleistungen werden an die Kunden weitergeleitet, wenn es sich um Leistungen im Rahmen von Restrukturierungen handelt. Hierzu stehen Geldeingänge aus, die als Erträge den Aufwendungen gegenüber zu stellen sind.