BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11813 21. Wahlperiode 06.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 29.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Kampfmittel im Hafen (II) Im Bereich Buchmeister Straße 10 in Hamburg soll eine 250 Kilogramm schwere Bombe gefunden und erfolgreich entschärft worden sein. Im Jahr 2016 wurden allein fünf Blindgänger im Hafenareal gefunden. Bereits im Jahr 2016 hat der Senat erklärt, dass für den Bereich Kleiner Grasbrook keine flächendeckende Kampfmittelfreiheit besteht. Zudem sind die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung in den Jahren von 2012 bis 2015 von 35 Millionen Euro auf circa 45 Millionen Euro in 2016 gestiegen.1 Vor dem Hintergrund der Bebauung des Kleinen Grasbrooks und der Planungen für Steinwerder Süd ist die Kampfmittelbeseitigung in diesen Bereichen eine wichtige Voraussetzung für die weiteren Planungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwieweit geht der Senat von einer Kampfmittelfreiheit auf dem Kleinen Grasbrook und der davorliegenden Landzunge („Überseezentrum“) sowie auf Steinwerder aus? Im Bereich des angegebenen Gebietes wurden in der Vergangenheit durch das Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) der Feuerwehr mittels Fernerkundung beziehungsweise Luftbildauswertung auf Antrag der Grundeigentümer Teilflächen erkundet. Eine flächendeckende Gefahreneinstufung bzw. Kampfmittelfreiheit liegt bisher nicht vor. 2. Wurden die unter 1. genannten Bereiche in den Jahren 2016 bis 2018 systematisch durchsucht? Wenn ja, aufgrund welcher Anweisung, wie und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie hoch waren die Kosten für die vorgenannten Untersuchungen? Eine systematische und flächendeckende Sondierung fand in den Jahren 2016 bis 2018 nicht statt, da das Gelände größtenteils bebaut ist. Kosten sind somit nicht entstanden . 4. Wie viele Blindgänger und andere Kampfmittel sind in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils jährlich auf dem Hafenareal durch den Kampfmittelräumdienst sondiert und beseitigt worden? Bitte darstellen, insbesondere die gefundenen und beseitigten Blindgänger, andere Kampfmittel auf dem Kleinen Grasbrook und der davorliegenden Landzunge („Überseezentrum “) sowie Steinwerder. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5656 vom 22.08.2016. Drucksache 21/11813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beseitigte Bombenblindgänger im Hafenareal: Stand 29. Januar 2018 Jahr 2016 2017 2018 Sprengbomben >100 lb 8 9 2 Eine händische Auswertung der darüber hinaus beseitigten sogenannten anderen Kampfmittel wie zum Beispiel Kleinmunition, Munitionsteile und andere ist bei über tausend Funden im fraglichen Zeitraum in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viele Blindgänger und andere Kampfmittel werden noch auf dem Hafenareal in Hamburg vermutet? (Bitte darstellen insbesondere zu den erwarteten Blindgängern und anderen Kampfmitteln auf dem Kleinen Grasbrook und der davorliegenden Landzunge („Überseezentrum“) sowie Bereich Steinwerder.) Eine valide Abschätzung der Anzahl der auf dem Hafenareal vermuteten Kampfmittel ist nicht möglich. 6. Welche Kosten sind in den Jahren 2016 und 2017 jeweils durch Beseitigung von Kampfmitteln und Einsätzen zu vermeintlichen Blindgängern im Hafenareal entstanden? Bitte Gesamtzahlen nach Jahren sowie für Bereiche Kleiner Grasbrook und Steinwerder gesondert nach Jahren darstellen. a. Wer trägt die Kosten aus den Jahren 2016 und 2017 und wie viele Mittel hat dazu die HPA als kampfmittelbedingte Aufwendungen eingeplant? b. Wie viele Kosten sind insbesondere für die Kampfmittelbeseitigung in den Bereichen Kleiner Grasbrook, Steinwerder sowie dem gesamten Hafenareal für die Jahre 2018 bis 2020 eingeplant (bitte dazu geplante kampfmittelbedingte Aufwendungen aus Mitteln der HPA darstellen)? Kampfmittelbedingte Aufwendungen aus Mitteln der HPA umfassen für das Jahr 2016 circa 2,2 Millionen Euro und für das Jahr 2017 circa 3,3 Millionen Euro. Eine gesonderte Veranschlagung von Kosten für Kampfmittelbeseitigung erfolgt nicht. Darüber hinaus tragen die Grundeigentümer die entstandenen Kosten.