BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11818 21. Wahlperiode 06.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 29.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie erfolgreich ist die Einstellungsoffensive für die Polizei Hamburg – EO300+? Ist die Qualität der eingestellten Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeiberuf gesunken? (II) Bezug nehmend auf die Antwort des Senats in Drs. 21/11654 frage ich den Senat: Die Einstellungsoffensive geht mit der deutlichen Erhöhung der Einstellungszahlen einher; hiermit ist erwartungsgemäß auch eine Veränderung der Entwicklungen bei Zulassungen zu Prüfungen, Kündigungen et cetera verbunden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die in der Drs. 21/11654 unter 4. aufgeführte Tabelle scheint hiesigen Erachtens nicht zutreffend zu sein. Insbesondere die Kündigungen beziehungsweise Entlassungen im LA I für das Jahr 2017 scheinen zu gering angegeben zu sein. Wie viele der in den Jahren 2016 und 2017 eingestellten Polizeimeisteranwärter und Polizeikommissarsanwärter/ Kriminalkommissarsanwärter haben jeweils ihre Ausbildung/ihr Studium abgebrochen und selbst gekündigt beziehungsweise wurden entlassen? Die Anzahl bitte pro Jahr absolut und im prozentualen Verhältnis zu allen eingestellten Polizeimeisteranwärtern und Polizeikommissarsanwärtern/ Kriminalkommissarsanwärtern angeben. Die in der Drs. 21/11654 zum Stichtag 17. Januar 2018 genannten Daten waren, entsprechend der Fragestellung, zutreffend. Die erfragten Daten (Stichtag 31. Januar 2018) sind in der folgenden Tabelle dargestellt : Jahr 2016 2017 Laufbahnabschnitt (LA) LA I LA II LA I LA II Einstellungszahl 275 78 308 196 Kündigungen 38 0 12 0 Kündigungsquote 13,8 % 0,0 % 3,9 % 0,0 % 2. Wie viele Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter wurden nach der Grundausbildung in der mündlichen Zwischenprüfung geprüft? Bitte tabellarisch für die Jahre 2015, 2016 und 2017 aufführen. Bitte wie folgt aufschlüsseln: Anzahl der mündlichen Prüfungen, Anzahl der geprüften Polizeimeisteranwärter (absolute Zahl und im prozentualen Verhältnis zu allen Polizeimeisteranwärtern des zweiten Semesters, unabhängig davon, ob sie mündlich geprüft wurden oder nicht). Die erfragten Daten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Drucksache 21/11818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr Nachwuchskräfte im 2. Semester Mündliche Prüfungen geprüfte Personen Verhältnis in Prozent 2015 206 68 65 31,6% 2016 255 82 79 31,0% 2017 267 197 136 50,9% 3. Trifft es zu, dass im Januar dieses Jahres überproportional viele Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter an der mündlichen Zwischenprüfung teilnehmen mussten? Falls ja, aus welchen Gründen und wie viele Polizeimeisteranwärter haben an wie vielen mündlichen Prüfungen teilgenommen? Wie viele Polizeimeisteranwärter wurden in mehreren Fächern mündlich geprüft? Im Januar 2018 wurde – im Vergleich zu den Vorjahren – eine erhöhte Anzahl an mündlichen Prüfungen durchgeführt. Die Durchführung mündlicher Prüfungen an der Akademie der Polizei ist in § 13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (HmbAPOPol) geregelt. Über die Zulassung zur mündlichen Prüfung entscheidet eine Prüfungskommission . Eine mündliche beziehungsweise praktische Prüfung soll in Fächern durchgeführt werden, in denen eine Abweichung von vier oder mehr Punkten zwischen der Ausbildungsleistung und der schriftlichen Prüfungsleistung oder eine mangelhafte schriftliche Prüfungsleistung oder als Mittel aus der Ausbildungsleistung und der schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Fachnote festgestellt wird; sie ist durchzuführen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies in diesen Fällen begehrt. Es haben 145 mündlichen Prüfungen stattgefunden, in denen 93 Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter geprüft worden sind; davon 42 Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter in mehr als einem Fach.