BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11825 21. Wahlperiode 06.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 30.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Martin Dolzer – Weshalb schmoren erforderliche Akten bei der Dienststelle Interne Ermittlungen? Am 1. Februar 2017 bedrohte ein 34-jähriger Ghanaer mit einem Küchenmesser in St. Georg erst zwei Prostituierte und ging dann auf Polizeibeamte los, die ihn festnehmen wollten. Bei dem Polizeieinsatz wurde dem Angreifer in Notwehr ins Bein geschossen. Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Martin Dolzer, der selbst beim Einsatz persönlich nicht zugegen war, wurde vom „Hamburger Abendblatt“ mit den Worten zitiert: „Es muss geklärt werden, ob es sich um ein lebensgefährliches Fehlverhalten oder im schlimmsten Fall sogar um einen rassistisch motivierten Hinrichtungsversuch gehandelt hat.“ Daraufhin wurde vom Polizeipräsidenten am 13. Februar 2017 Strafanzeige gegen den Abgeordneten DER LINKEN erstattet. Seitdem liegt das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11608 heißt es im Hinblick auf die Frage, weshalb die Ermittlungen nach einem Jahr noch immer nicht abgeschlossen sind: „Der Vorwurf nach § 186 StGB gegen den Abgeordneten Dolzer beruht auf Äußerungen zu einem Sachverhalt, der Gegenstand von Strafverfahren gegen den vorgenannten Ghanaer sowie den Polizeibeamten ist. Um die Äußerungen des Abgeordneten strafrechtlich bewerten zu können, ist es zweckmäßig, die Ergebnisse der Ermittlungen in den anderen beiden Strafverfahren zugrunde zu legen. Die Akte des Verfahrens gegen den Ghanaer liegt dem zuständigen Dezernenten seit Januar 2018 zur Auswertung vor. Mit dem Eingang des Verfahrens gegen den Polizeibeamten wird in Kürze gerechnet. Nach Auswertung dieser Akten ist über mögliche weitere Ermittlungen zu entscheiden, sodass gegenwärtig der Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen den Bürgerschaftsabgeordneten Dolzer noch nicht verlässlich abgesehen werden kann.“ Einem Bericht „Der Bild“-Zeitung vom 30. Januar 2018 zufolge könne die Staatsanwaltschaft die Anzeige gegen Herrn Dolzer nicht weiter bearbeiten, da seit Ende Oktober 2017 die Akten zum Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten trotz mehrfacher Anmahnung durch die Staatsanwaltschaft bei der Dienststelle Interne Ermittlungen der Innenbehörde liegen. Das Verfahren gegen die Beamten soll eingestellt worden sein. Drucksache 21/11825 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass sich die Ermittlungsakten gegen die Polizeibeamten bei der Dienstelle Interne Ermittlungen befinden? Falls ja, a. seit wann? b. wie lange werden sie dort voraussichtlich noch benötigt? 2. Ist es richtig, dass das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten eingestellt wurde? Falls ja, a. wann? b. weshalb befinden sich die Akten noch weiterhin in der Dienststelle Interne Ermittlungen? 3. Ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaft die Übersendung der Akten angemahnt hat? Falls ja, wann und weshalb wurden sie noch nicht übermittelt? Beschuldigter des Verfahrens war ein Polizeibeamter. Das Verfahren gegen den Polizeibeamten wurde mit Verfügung vom 17. Oktober 2017 gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Akte wurde mit Verfügung vom 27. Oktober 2017 dem Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) zur weiteren Veranlassung zwecks Herausgabe beziehungsweise Vernichtung von Asservaten übersandt. Am 28. Dezember 2017 wurde seitens der Staatsanwaltschaft beim DIE nachgefragt, wann mit der Rücksendung der Akte zu rechnen sei. Zu diesem Zeitpunkt war die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. Oktober 2017 durch das DIE noch nicht vollständig abgearbeitet. Dies war am 29. Januar 2018 der Fall, woraufhin die Akte unverzüglich übersandt wurde und am 30. Januar 2018 bei der Staatsanwaltschaft einging. Dort steht die Akte nun der Abteilung 71 zur Verfügung , die das Verfahren gegen den Abgeordneten Dolzer bearbeitet. Die Akte wurde von der Staatsanwaltschaft nicht „mehrfach“ angefordert. Eine derartige Auskunft erfolgte auch nicht durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft.