BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11826 21. Wahlperiode 27.02.18 Große Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Carl-Edgar Jarchow, Michael Kruse, Jennyfer Dutschke, Dr. Kurt Duwe, Jens Meyer (FDP) und Fraktion vom 30.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Resozialisierung mit Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und die Freie Straffälligenhilfe auf die Zukunft ausrichten Im Jahr 2018 plant der Senat einen Entwurf für ein Landesresozialisierungsund Opferschutzgesetz der Hamburgischen Bürgerschaft vorzulegen. Ziel soll es sein, sämtliche stationäre wie ambulante Hilfsangebote miteinander zu verzahnen. Allerdings müssen dazu die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Bislang sind weiterhin die drei Säulen Vollzug, ambulante soziale Dienste (Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) und Freie Straffälligenhilfe völlig zersplittert bei der Justizbehörde und der Sozialbehörde (BASFI) angegliedert. Die konzeptionelle Einbindung von freien Trägern in die Straffälligenhilfe ist bisher nicht erfolgt und nur wenige Projekte des Übergangsmanagements werden in Hamburg gefördert. Zudem ist eine systematische Dokumentation, Auswertung und Aufbereitung von Daten im Justizvollzug notwendig, als Grundlage für Resozialisierungsmaßnahmen und um einen zukunftsgewandten Strafvollzug zu organisieren. Bundesweit wird etwa die Hälfte der entlassenen Straftäter erneut straffällig. Rückfallquoten werden aber trotz Studien des Bundes nicht veröffentlicht und einen umfassenden Opferschutzbericht gibt es bis heute in Hamburg nicht. Vor dem Hintergrund der geplanten gesetzlichen Veränderungen und dem Projekt Justizvollzug 2020 ist daher eine genauere Analyse der derzeitigen Situation in Hamburg erforderlich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat den Entwurf des Gesetzes über das Hamburgische Resozialisierungsund Opferhilfegesetz und zur Änderung vollzugsrechtlicher Vorschriften am 6. Februar 2018 der Bürgerschaft zugeleitet (Drs. 21/11906). Auf Grundlage des Gesetzes sollen die bereits erprobten Maßnahmen der Resozialisierung für Inhaftierte nach Beendigung der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) als Regelleistung gesichert und künftig allen Gefangenen angeboten werden. Dabei wird die bereits praktizierte und bewährte Zusammenarbeit des Justizvollzuges mit der staatlichen ambulanten Straffälligenhilfe – unter Fortsetzung der bereits bestehenden konzeptionellen Einbindung der freien Straffälligenhilfe – fortgesetzt und weiterentwickelt werden . Die seit Jahren bestehende Zusammenarbeit von Justizbehörde und Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration auf diesen Aufgabenfeldern hat sich bewährt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch waren die Auftragszahlen der Bewährungshilfe in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Drucksache 21/11826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzahl der zugewiesenen Klienten zum jeweiligen Stichtag Bewährungshilfe Jugendbewährungshilfe 31.12.2015 2.831 570 31.12.2016 2.739 503 31.12.2017 2.478 496 2. Wie hoch sind aktuell die durchschnittlichen Fallzahlen der Bewährungshelfer /-innen? Die Fallzahlen je Bewährungshelferin und Bewährungshelfer haben sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Sie stellen sich zum Stichtag 5. Februar 2018 wie folgt dar: Anzahl der durchschnittlichen Fallzahlen Bewährungshilfe Jugendbewährungshilfe Konzentrierte Führungsaufsicht 67 32 18 3. Wie hoch waren die Auftragszahlen der Gerichtshilfe im Jahr 2015, in 2016 und in 2017 (bitte in Aufträge nach § 160 Absatz 3 StPO, Ermittlungshilfe nach § 153a StPO, gemeinnützige Arbeit, § 459 folgende StPO, nach Aufträgen in Ermittlungs- und Hauptverfahren, im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs und für Opferberichte sowie Gnadensachen aufgliedern)? Fallzahlen der Gerichtshilfe Jahr § 160 Abs. 3 StPO § 153a StPO Opferberichte § 459f StPO Gnadensachen Aufträge insgesamt 2015 69* 6 10 5 4 95 2016 13** 1 8 1 4 67 2017 14 davon Ermittlungsverfahren : 11 Hauptverhandlung : 3 6 5 davon Ermittlungs - verfahren: 2 Hauptverhandlung : 3 - 3 43 * Eine nach Ermittlungs- und Hauptverfahren differenzierte Erfassung fand in den Jahren vor 2017 nicht statt und kann nachträglich nicht mehr nachvollzogen werden. ** Aufgrund der in 2016 eingeführten neuen IT-Anwendung hat sich die Zählweise geändert. Es finden sich daher auch Ermittlungsberichte, die im Auftrag nicht ausdrücklich § 160 Absatz 3 als Rechtsgrundlage benannt hatten, als Berichtsaufträge in der Spalte „Aufträge insgesamt“. Vermittlung in gemeinnützige Arbeit durch die Fachstelle Gemeinnützige Arbeit im Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe Jahr Aufträge insgesamt 2015 1.532 2016 1.067 2017 1.184 Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Erwachsene erfolgt nicht durch die Gerichtshilfe, sondern durch die Staatsanwaltschaft angegliederte TOA-Dienststelle. Für die TOA- Dienststelle sind folgende Auftragszahlen verzeichnet: 2015 2016 2017 450 mit 480 Beschuldigten 457 mit 504 Beschuldigten 556 mit 597 Beschuldigten 4. Wie viel Personal ist derzeit in der Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht tätig (bitte Vollzeitäquivalente und Halbtagsstellen sowie getrennt für Gerichtshilfe und Bewährungshilfe darstellen)? 5. Wie viel Personal war in 2015, 2016 und 2017 in der Gerichtshilfe, in der Bewährungshilfe und in der Führungsaufsicht tätig (bitte Vollzeitäquivalente und Halbtagsstellen sowie getrennt für Gerichtshilfe und Bewährungshilfe darstellen)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11826 3 Bewährungshilfe inkl. Gerichtshilfe Erwachsene* Konzentrierte Führungsaufsicht (KFA) als Teil der Bewährungshilfe Jugendbewäh - rungshilfe Führungsaufsichtsstelle (FA) beim Landgericht Hamburg Stichtag VZÄ VZÄ VZÄ** VZÄ 31.12.2015 35,05 6,00 17,21 5,55 31.12.2016 34,91 5,92 17,83 5,55 31.12.2017 35,80 6,00 15,67 5,55 01.02.2018 35,76 6,00 15,67 5,55 * Die Aufgaben der Gerichtshilfe werden von der Bewährungshilfe in Personalunion wahrgenommen und können nicht gesondert dargestellt werden. ** Die VZÄ-Entwicklung ist auf eine individuelle Reduzierung der jeweiligen Arbeitszeiten zurückzuführen. 6. Wie wird das Personal unter 4. und 5. zu welchen Geschäftszeiten eingesetzt ? Zu welchen Geschäftszeiten erfolgt eine Beratung von Klienten in der Regel? Das Personal wird im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit (Montag – Freitag 6 – 20 Uhr) eingesetzt. In der Regel werden Termine mit den Klientinnen und Klienten individuell vereinbart. Zusätzlich finden festgelegte Sprechstunden statt: Bewährungs- und Gerichtshilfe für Erwachsene: Sprechzeiten in der Dienststelle: montags 14 Uhr – 18.30 Uhr und donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr Jugendbewährungshilfe: Sprechstunden an mindestens zwei Tagen in der Woche Gemeinnützige Arbeit: Telefonische Beratung durch die Geschäftsstelle montags 15 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags 9 Uhr bis 12 Uhr. Sprechzeiten in der Dienststelle montags 15 Uhr bis 18 Uhr sowie mittwochs bis freitags 9 Uhr bis 12 Uhr Fachstelle Übergangsmanagement: Sprechzeiten in der Dienststelle montags bis freitags 9 Uhr – 12 Uhr sowie montags bis donnerstags 14 Uhr bis 16 Uhr. Sprechtage in den Justizvollzugsanstalten: Sozialtherapeutische Anstalt: montags und dienstags JVA Billwerder: montags, dienstags, donnerstags und freitags JVA Fuhlsbüttel: freitags JVA Glasmoor: donnerstags Untersuchungshaftanstalt: jeden vierten Mittwoch im Monat Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führungsaufsichtsstelle stehen in der Regel werktäglich in der Kernarbeitszeit (9 bis 15 Uhr) zu Verfügung. 7. Wie erfolgt eine Förderung von Maßnahmen der Freien Straffälligenhilfe und von Maßnahmen des Opferschutzes? In welcher Höhe erfolgte und erfolgt die Förderung von den folgenden Maßnahmen? Bitte anhand der Haushaltsansätze 2017 und 2018 jeweils darstellen: a. Forensische Ambulanzen sowie weitere therapeutische Angebote und Trainingsprogramme für Sexual- und Gewaltstraftäter, Die Förderung von Maßnahmen des Opferschutzes erfolgt in der Regel im Rahmen von Zuwendungen (siehe Drs. 21/5000, Einzelplan 4 AB Arbeit und Integration, Produktgruppe 255.03). Drucksache 21/11826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Träger/Einrichtung Angebot 2017 2018 UKE – Präventionsambulanz Therapie für Sexualstraftäter 109.206,30 Euro bis 30.06.2017 (das 2. Halbjahr 2017 ist noch nicht abgerechnet ) Zahlungen für in 2018 erfolgte Therapien sind noch nicht erfolgt. Asklepios Nord- Ochsenzoll Therapie für psychisch kranke Straftäter 110.937,13 Euro Wendepunkt e.V. Therapie für Sexualstraftäter 28.102,64 Euro für Therapien bis 30.09.2017 (das 4. Quartal ist noch nicht abgerechnet) Pro familia Schleswig- Holstein Therapie für Sexualstraftäter 4.760 Euro für Einzeltherapien Niedergelassene/r Einzeltherapeut/in I Therapie für Sexualstraftäter 2.760 Euro für Einzeltherapie Niedergelassene/r Einzeltherapeut/in II Therapie für Sexualstraftäter 4.457,40 Euro für Einzeltherapie Aktiv gegen Gewalt e.V. Therapie für Sexualstraftäter 27.900 Euro 33.650 Euro Nordlicht Anti-Gewalt- Training 72.026,00 Euro 60.649,00 Euro Rückenwind e.V. Anti-Gewalt- Training 48.258,00 Euro 56.181,00 Euro Rauchzeichen e.V. Anti-Gewalt- Training 0,00 Euro 19.867,00 Euro Ambulante Maßnahmen Altona e.V. Anti-Gewalt- Training 39.106,00 Euro 22.066,00 Euro Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. Anti-Gewalt- und Kompetenz Training 25.530,00 Euro 25.941,00 Euro b. Präventionsprojekt zur Verhinderung sexueller Übergriffe auf Kinder, c. Täter-Opfer-Ausgleich in Strafverfahren gegen Erwachsene, d. Täter-Opfer-Ausgleich in Strafverfahren gegen Jugendliche, Das Projekt „Kein Täter werden“ des Instituts und Poliklinik für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wurde im Jahr 2017 mit 100.000 Euro gefördert. Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Die TOA-Stelle war im Jahr 2017 mit 3,95 Vollzeitäquivalenten ausgestattet. Seit dem 1. Januar 2018 sind es 2,85 Vollzeitäquivalente. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Für die Angebote der Träger, mit denen Leistungsvereinbarungen geschlossen wurden , verteilen sich die Haushaltsansätze wie folgt: Träger Angebot Art 2017 2018 Rückenwind e.V. Ausgleich mit Geschädigten Schlichtungsstelle 140.130,00 Euro 146.118,00 Euro Rauchzeichen e.V. Ausgleich mit Geschädigten Schlichtungsstelle 62.533,00 Euro 61.320,00 Euro Ambulante Maßnahmen Altona e.V. Ausgleich mit Geschädigten Schlichtungsstelle 123.891,00 Euro 129.121,00 Euro 326.554,00 Euro 335.559,00 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11826 5 e. Vermittlung in gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen , Die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen erfolgt durch die Fachstelle Gemeinnützige Arbeit des Fachamtes Straffälligen- und Gerichtshilfe. f. ambulante Sanktionsalternativen für straffällige junge Flüchtlinge, Straffälligen jungen Flüchtlingen stehen grundsätzlich alle ambulanten Maßnahmen im Jugendstrafverfahren in Hamburg zur Verfügung. Die Haushaltsansätze betrugen in 2017 1.198.469 Euro und in 2018 1.202.649 Euro. g. Freiwillige Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung, Siehe Drs. 21/6398. h. ambulante Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und anderer Angehöriger Inhaftierter, Soweit die Angehörigen von Tätern Unterstützung benötigen, steht ihnen das etablierte Hilfesystem wie die Schuldnerberatung oder die Wohnungssicherung zur Verfügung . i. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche sowie zur Durchführung der Grundqualifikation Mediation in Strafsachen (TOA), Fortbildungen für Ehrenamtliche werden durch die TOA-Dienststelle nicht angeboten. Die Mitarbeiterinnen der TOA-Dienststelle informieren über den TOA bei Fortbildungen in der Justiz und bei der Polizei. Die Mitarbeiterinnen der TOA-Dienststelle sind ausgebildete TOA-Mediatorinnen. j. Fortentwicklung und Koordinierung der Straffälligenhilfe. Für Haushaltsansätze zur Fortentwicklung und Koordinierung der Straffälligenhilfe bestand seitens der zuständigen Behörde 2017 und 2018 kein Bedarf. 8. Wie viel Personal externer Dienstleister hat in den Jahren 2016 und 2017 die Arbeit des Justizvollzugs unterstützt? Bitte für die folgenden Bereiche nach Stellen externer Dienstleister und finanziellen Mitteln dafür in 2016 darstellen: In 2016 wurden im Rahmen von ESF-Projekten 21,75 Stellen und in 2017 23 Stellen finanziert, die die Arbeit des Justizvollzug im Bereich der beruflichen Qualifizierung unterstützen. Stellen externer Dienstleister und die dafür aufgewendeten finanziellen Mittel in 2016: Projekt Stellen Zuwendungssumme Jugend auf Kurs 6,75 321.787,82 Euro DaDurch – Starke Frauen, Mut zum Neustart 8,00 359.275,53 Euro Berufliche Eingliederung Strafgefangener (BEST) 7,00 584.345,93 Euro a. berufliche Bildung, Anzahl Personen Ausgaben 2016 2017 2016 JVA Billwerder 1 1 15.000,00 Euro JVA Billwerder/Teilanstalt für Frauen 7 5 31.356,36 Euro JVA Fuhlsbüttel 9* 11* 20.110,50 Euro JVA Glasmoor 0 0 0,00 Euro JVA Hahnöfersand 0 0 0,00 Euro Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 0 0 0,00 Euro Untersuchungshaftanstalt 0 0 0,00 Euro * inklusive Freizeit- und Behandlungsgruppen, die über Bedienstete mit Nebenbeschäftigungsaufträgen organisiert wurden Drucksache 21/11826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b. schulische Bildung, Anzahl Personen Ausgaben 2016 2017 2016 JVA Billwerder 2 2 19.805,47 Euro JVA Billwerder, Teilanstalt für Frauen 2 2 6.467,89 Euro JVA Fuhlsbüttel 5* 2* 9.979,37 Euro JVA Glasmoor 0 0 0,00 Euro JVA Hahnöfersand 1 0 1.948,94 Euro Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 0 0 0,00 Euro Untersuchungshaftanstalt 4 3 5.766,10 Euro * exklusive sämtlicher Maßnahmen im Rahmen des Übergangsmanagements über das ESF- Projekt c. Therapiemaßnahmen, Anzahl Personen Ausgaben 2016 2017 2016 JVA Billwerder 2 2 26.590,00 Euro JVA Billwerder/Teilanstalt für Frauen 0 0 0,00 Euro JVA Fuhlsbüttel 3 3 34.523,14 Euro JVA Glasmoor 0 0 0,00 Euro JVA Hahnöfersand 0 0 0,00 Euro Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 1 3 5.378,40 Euro Untersuchungshaftanstalt 0 0 0,00 Euro d. Suchtberatung, Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über staatliche Zuwendungen Projekte in freier Trägerschaft, die ihrerseits Suchtberatung für Inhaftierte durchführen. Die Suchtberatung für Inhaftierte ist Teil umfänglicher Zuwendungen, sodass die auf die Suchtberatung für Inhaftierte entfallenden finanziellen Mittel nicht gesondert ermittelt werden können. Dagegen sind die für diese Aufgaben ausgewiesenen Personalstellen wie folgt verteilt: Personalstellen in VZÄ 2016 2017 Aktive Suchthilfe e.V. 3,0 3,0 Jhj-hamburg e.V. 1,5 1,5 Therapiehilfe e.V. 3,25 2,75 e. Schuldnerberatung. Die entsprechenden Aufgaben werden von der Schuldnerberatungsstelle der zuständigen Behörde wahrgenommen. 9. Wie viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in den Hamburger JVAs tätig? Bitte jeweils darstellen nach: a. ambulanten Tätigkeiten, Anzahl Personen 2015 2016 2017 JVA Billwerder 88 88 86 JVA Billwerder/Teilanstalt für Frauen 5 6 5 JVA Fuhlsbüttel 51 47 47 JVA Glasmoor 3 3 3 JVA Hahnöfersand 16 17 20 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 11 11 10 Untersuchungshaftanstalt 13 13 14 b. Bewährungshilfe. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11826 7 Das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe kooperiert im Rahmen der Tätigkeit der Fachstelle Übergangsmanagement mit Ehrenamtlichen. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Wie sind diese Mitarbeiter/-innen von der Freien und Hansestadt Hamburg in ihrer Arbeit unterstützt worden? Im Falle der ambulanten Ehrenamtlichen in den Anstalten erfolgen Unterstützungen regelhaft in organisatorischer Hinsicht durch Bereitstellung unter anderem der erforderlichen Räumlichkeiten und Materialien, durch Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie gegebenenfalls durch Zuführung und Beaufsichtigung der Gefangenen beziehungsweise Untergebrachten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Straffälligen- und Gerichtshilfe wirken regelhaft an der Qualifizierung Ehrenamtlicher im Rahmen des Vorbereitungskurses des Hamburger Fürsorgevereins von 1948 e.V. mit. Im konkreten Einzelfall erfolgt eine fachliche Begleitung Ehrenamtlicher durch Fallverantwortliche im Fachamt Straffälligen - und Gerichtshilfe. 10. Wie wurde der Landesverband Hamburger Straffälligenhilfe e.V. vom Senat in den Jahren 2015, 2016 und 2017 gefördert (gegebenenfalls finanzielle Förderungen und Zuwendungen in den jeweiligen Jahren angeben)? a. Plant der Senat, Aufgaben auf den Landesverband zu übertragen? b. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Landesverband wurde nicht institutionell gefördert. Es werden Aufgaben von einzelnen Mitgliederorganisationen des Landesverbandes wahrgenommen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit noch nicht befasst. 11. Wie hoch sind die Rückfallraten nach Delikten anhand der bundesweiten „Jehle-Studie“, wonach die Rückfälligkeitswerte in den Jahren 2007 und 2010 erhoben wurden? a. Wie hoch liegt die allgemeine Rückfälligkeit bei entlassenen erwachsenen Straftätern in Hamburg nach 3 Jahren? Bitte differenziert und in Prozenten jeweils darstellen: i. nach Haftentlassenen, die erneut zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, ii. nach Haftentlassenen, die zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt wurden, iii. nach Haftentlassenen, bei denen eine sonstige ambulante Sanktion erfolgte, iv. nach Haftentlassenen ohne Folgeentscheidung. b. Wie hoch liegt die allgemeine Rückfälligkeit bei entlassenen erwachsenen Straftätern in Hamburg nach sechs Jahren? c. Wie hoch liegt die allgemeine Rückfälligkeit bei Entlassenen aus dem Jugendstrafvollzug in Hamburg nach drei Jahren? Bitte differenziert und in Prozenten jeweils darstellen: i. nach Haftentlassenen, die erneut zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, ii. nach Haftentlassenen, die zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt wurden, iii. nach Haftentlassenen, bei denen eine sonstige ambulante Sanktion erfolgte, Drucksache 21/11826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 iv. nach Haftentlassenen ohne Folgeentscheidung. d. Wie hoch liegt die allgemeine Rückfälligkeit bei Entlassenen aus dem Jugendstrafvollzug in Hamburg nach sechs Jahren? Siehe Drs. 21/11157. 12. Wie viele Inhaftierte wurden in den Jahren 2015 bis 2018 aus dem Vollzug insbesondere der Untersuchungshaft entlassen? (Bitte auflisten, ob mit oder ohne Bewährung.) Entlassungen aus dem Strafvollzug (einschl. Untersuchungshaft) Jahr BW* FB* GM* SH* UHA* HS* (Frauen) HS* (Jugendliche ) Gesamt 2015 1147 95 192 24 1252 156 216 3082 2016 1065 127 198 110 857 *** 130 2487 2017 1171 155 190 260 1486 *** 207 3469 2018 (bis 13.2.) 170 5 17 3 97 *** 37 329 davon mit Bewährung** Jahr BW* FB* GM* SH* UHA* HS* (Frauen) HS* (Jugendliche ) Gesamt 2015 107 19 133 16 6 11 29 321 2016 74 19 134 22 3 *** 11 263 2017 65 12 120 18 4 *** 21 240 2018 (bis 13.2.) 6 2 11 3 1 *** 0 23 Entlassungen aus Untersuchungshaft Jahr BW* FB* GM* SH* UHA* HS* (Frauen) HS* (Jugendliche ) Gesamt 2015 280 - - - 817 62 129 1288 2016 270 - - - 471 *** 51 792 2017 380 - - - 567 *** 100 1047 2018 (bis 13.2.) 76 - - - 63 *** 27 166 * BW = JVA Billwerder, FB = JVA Fuhlsbüttel, GM = JVA Glasmoor, HS = JVA Hahnöfersand, SH = Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, UH = Untersuchungshaftanstalt. ** Berücksichtigt wurden Entlassungen nach § 57 (1) StGB, § 57 (2) Nr. 1,2 StGB, § 57a StGB, § 35 BtMG und §§ 88,89 JGG. *** Ab März 2016 wird der Vollzug für die Frauen in der JVA Billwerder/Teilanstalt für Frauen vollzogen. 13. Wie haben sich die Quoten der Entlassungen auf Bewährung nach § 88 JGG und nach § 35 BtMG sei 2015 entwickelt (bitte nach Erwachsenen und Jugendlichen untergliedern)? Entlassungen nach §§ 88,89 JGG, Anteil an allen Entlassungen (ohne Entlassung aus U-Haft und Verlegung in offenen Vollzug) Jahr BW* FB* GM* SH* UHA* HS* (Frauen) HS* (Jugendliche ) Gesamt 2015 0,12% 0,00% 0,00% 4,17% 0,00% 0,00% 31,03% 1,62% 2016 0,13% 0,00% 2,02% 0,00% 0,00% ** 11,39% 0,83% 2017 0,00% 0,00% 1,05% 0,00% 0,00% ** 15,89% 0,78% 2018 (bis 13.2.) 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% ** 0,00% 0,00% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11826 9 Zurückstellungen der Vollstreckung nach § 35 BtMG*, Anteil an allen Entlassungen (ohne Entlassung aus U-Haft und Verlegung in offenen Vollzug) Jahr BW** FB* GM* SH* UHA* HS* (Frauen) HS* (Jugendli - che) Gesamt 2015 4,61% 6,32% 0,00% 0,00% 0,46% 6,38% 2,30% 3,12% 2016 2,64% 7,87% 0,00% 0,00% 0,26% *** 2,53% 2,01% 2017 3,41% 3,23% 0,53% 0,00% 0,22% *** 3,74% 1,61% 2018 (bis 13.2.) 1,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% *** 0,00% 0,61% * Nach § 35 BtMG erfolgen keine Entlassungen auf Bewährung. ** BW = JVA Billwerder, FB = JVA Fuhlsbüttel, GM = JVA Glasmoor, HS = JVA Hahnöfersand, SH = Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, UH = Untersuchungshaftanstalt. *** Ab März 2016 wird der Vollzug für die Frauen in der JVA Billwerder/ Teilanstalt für Frauen vollzogen 14. Welche Projekte des Übergangsmanagements werden aktuell in Hamburg wie gefördert (bitte auflisten nach Entlassenen mit Bewährung und Entlassenen ohne Bewährung und angeben bei welchen Trägern, mit welchen Aufgaben, welchen Fördersummen)? Siehe Drs. 21/8377 und 21/10041. 15. Welche Projekte des Übergangsmanagements richten sich gezielt an unschuldig Inhaftierte? Das Übergangsmanagement für Straffällige richtet sich per se an straffällig gewordene Personen. Die Entschädigung unschuldig Inhaftierter richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). 16. Wie hoch sind die Fallzahlen des Übergangsmanagements? a. Welche Ergebnisse wurden wie dokumentiert? b. Gibt es Untersuchungen zur Häufigkeit von Rückfällen? Wenn nein, warum nicht? Eine wissenschaftliche Untersuchung gehört nicht zu den Regelaufgaben der Fachstelle Übergangsmanagement. Im Übrigen siehe Antwort zu 17.d. 17. Die Maßnahmen des Übergangsmanagements für jeden Inhaftierten werden in einem Evaluationsbogen erfasst. a. Welche Maßnahmen und geplanten Maßnahmen des Übergangsmanagements werden in welcher Höhe durch Mittel der Europäischen Union gefördert? b. Welche Maßnahmen und geplanten Maßnahmen des Übergangsmanagements sind vom Senat in den Jahren 2015 bis 2018 gefördert worden beziehungsweise plant der Senat, ab 2018 und in 2019 in welcher Höhe durch eigene Mittel zu fördern? Siehe Drs. 21/11111. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. c. Inwieweit wurden die Evaluationsbögen mit welchem Ergebnis ausgewertet ? Eine Auswertung der Fälle erfolgt über die Datenbank INEZ über den „Fragebogen für Teilnehmende an einem Hamburger ESF-Projekt“ durch die ESF-Verwaltungsbehörde . Ein gesonderter Evaluationsbogen wird nicht verwendet. Drucksache 21/11826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 d. Wenn ja, wie haben sich die Fallzahlen in den Jahren 2016 bis Januar 2018 entwickelt? Fallzahlen bei der Fachstelle Übergangsmanagement 2016 466 2017 679 2018 (bis 31.01.) 54 e. Wenn ja, welche zuständige Stelle wertet diese Zahlen aus? Für die Fallzahlen der Fachstelle Übergangsmanagement im Projekt RAN ist die Fachstelle Übergangsmanagement die zuständige Stelle. f. Gibt es Jahresberichte? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der ESF-Förderung erstellen die beteiligten Träger jährliche Sachberichte gegenüber der ESF-Verwaltungsbehörde. 18. Inwieweit ist ein Resozialisierungsfonds geplant? Wenn ja, wie soll dieser ausgestattet sein? Wenn nein, warum nicht? Ein Resozialisierungsfonds ist nicht geplant, da die wegfallenden ESF-Mittel für bestimmte Projekte zur Resozialisierung durch Haushaltsmittel ersetzt werden sollen. 19. Wie viele Aufträge zur Erstellung eines Opferberichts wurden im Jahr 2017 bis Januar 2018 in Hamburg bearbeitet? Insgesamt wurde die Gerichtshilfe um die Erstellung von fünf Opferberichten ersucht. 20. Wann ist die Erstellung eines umfassenden Opferschutzberichtes in Hamburg geplant? a. Werden dann die folgenden Themen enthalten sein: rechtliche Möglichkeiten der Opfer, flankierende Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, Präventionsmaßnahmen, Einbindung von Verbänden , Instituten, Vereinen, Beratungsmöglichkeiten, Opferschutz durch bauliche Maßnahmen, die ambulanten sozialen Dienste der Justiz, Freie Straffälligen- und Opferhilfe, Gestaltung des Strafvollzugs als Beitrag zum Opferschutz, opferschutzorientierte Aus-und Fortbildung? b. Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 20/10994, 21/4174, 21/6000, 21/7706, 21/10039, 21/11906 und 21/11908. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 21. Wie ist der kriminologische Dienst in Hamburg ausgestattet? a. Wie viele Mitarbeiter/-innen in welcher Entgeltgruppe arbeiten für den kriminologischen Dienst in Hamburg? b. Welche Kooperationen gibt es mit Universitäten? c. Gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit dem Institut für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg? Wenn ja, seit wann und wie? Wenn nein, warum nicht? d. Inwieweit gibt es eine systematische Zusammenarbeit mit der kriminologischen Forschungsstelle des LKA Hamburg? Wenn ja, seit wann und wie? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11826 11 Wenn nein, warum nicht? e. Erstellt der kriminologische Dienst Berichte? Wenn ja, was waren die Ergebnisse in 2015 und 2016? Wenn nein, warum nicht? f. Wertet der kriminologische Dienst Evaluationsbögen zu den Maßnahmen des Übergangsmanagements eines Inhaftierten mit aus beziehungsweise ist daran beteiligt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? In Hamburg werden Angelegenheiten der kriminologischen Forschung in einem Referat der Abteilung Justizvollzug wahrgenommen. Noch im laufenden Jahr soll die neu geschaffene Stelle (TV-L EG 13) eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im Bereich „Kriminologische Forschung“ besetzt werden. Im Hinblick auf die bundesweite Evaluation des Jugendstrafvollzuges werden die hierfür in der JVA Hahnöfersand zu erledigenden Aufgaben als Zusatzaufgabe von einem Bediensteten des psychologischen Dienstes (EG 13) übernommen. Es bestehen Kooperationen mit Einrichtungen des Universitätsklinikums-Eppendorf, insbesondere mit dem Institut für Rechtsmedizin (Prof. Dr. Püschel), dem Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie (Prof. Dr. Biken), dem Deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ; Prof. Dr. Thomasius) und dem Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung. Es besteht eine enge Zusammenarbeit , die über die Durchführung von Forschungsprojekten hinausgeht. Darüber hinaus bestehen Kontakte zum juristischen Fachbereich der Universität Hamburg, die für Forschungszwecke aktiviert werden können. Das Landeskriminalamt (LKA) Hamburg verfügt seit 1989 über eine kriminologische Forschungsstelle. Die Schwerpunkte der Forschung liegen in der Analyse von Kriminalitätsphänomenen , Erfolgskontrollen laufender polizeilicher Maßnahmen (Begleitforschung ), Analysen zur Weiterentwicklung polizeilicher Arbeitsmethoden (Grundsätze und Standards kriminalpolizeilicher Arbeitsmethoden) und Analysen zur Wirkung externer Erkenntnisse (wissenschaftlicher Einrichtungen) auf polizeiliche Einsatz- und Ressourcenplanung (strategische Planung). Darüber hinaus gibt es die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) als zentrale Forschungs - und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologisch -forensische Forschungsfragen. Als eigene Forschungsprojekte führt die KrimZ bundesweite empirische Untersuchungen im Bereich der Strafrechtspflege durch. 22. Welche und wie viele Weiterbildungen haben in den Jahren 2016 bis 2018 für Fachkräfte im ambulanten Bereich zur Qualifizierung im Übergangsmanagement stattgefunden? Welche Fortbildungen sind dazu in 2018 geplant? Jahr Art der Weiterbildung Anzahl 2016 Ausländerrechtliche Grundlagen 2 2016 Fortbildung zum Thema Case-Management 1 2016 Workshop 1 2017* „Let´s get visible!“ Erfahrungs-Workshop zum Thema Frauen mit Migrationshintergrund im Hamburger Arbeitsmarkt 2 2017 Ausbildung zur(m) Trainer/in für das soziale Training 1 2017 Workshop/Fachaustausch 3 * Die zwei Stellen Integrationscoach der Teilanstalt für Frauen wurden zum 1. August beziehungsweise zum 1. Oktober 2017 besetzt. Die Fortführung von Workshops mit den Kooperationspartnern Vollzugsanstalten, freie Träger und der Fachstelle Übergangsmanagement ist für das Jahr 2018 geplant. Im Übrigen sind für das Jahr 2018 zwei Grundlagenseminare zum SGB II vorgesehen.