BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11828 21. Wahlperiode 06.01.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 30.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz – Hat sich eine Besserung der Situation eingestellt ? Seit Langem sind Hamburgs Gerichtsvollzieher an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Dies zeigen die Antworten des Senats auf die Große Anfrage Drs. 21/1741 sowie die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/4308, 21/5019, 21/6190, 21/7391, 21/8678 und 21/10013. Die durchschnittliche Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher lag im 2. Quartal 2017 noch immer bei 110,18 Prozent; besonders betroffen waren die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk Wandsbek mit 122,95 Prozent. Erfreulicherweise wurden zum 1. Mai 2017 alle vakanten Stellen besetzt, sodass es nach der langen Zeit der extremen Überlastung hoffentlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation für Hamburgs Gerichtsvollzieher sowie der Gläubiger, die teils monatelang auf die Durchführung der Zwangsvollstreckung warten mussten, gekommen ist. Insofern ist die weitere Entwicklung zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der „Hamburger Belastungsschlüssel“ ist – entgegen der Bezeichnung – nicht dazu geeignet, die tatsächliche Belastung der beim Amtsgericht Hamburg tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher abzubilden. Er dient vielmehr der Gewichtung des Arbeitsaufkommens der Gerichtsbezirke untereinander und damit der internen (Personal-)Steuerung. Ein realitätsnahes Personalbemessungssystem wird derzeit in Anlehnung an zwei umfassende Organisationsuntersuchungen der Länder Bayern und Baden-Württemberg erarbeitet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Stellen für Gerichtsvollzieher gibt es aktuell an den einzelnen Amtsgerichten und wie viele davon sind jeweils besetzt? Bitte zum Stichtag 1. Januar 2018 angeben: a. Wie viele Gerichtsvollzieherbezirke sind an jeweils welchem Amtsgericht gegebenenfalls aktuell aus welchen Gründen unbesetzt? b. Wie viele Gerichtsvollzieherbezirke müssen seit wann aus welchen Gründen vertreten werden? Daten zum Stichtag 01.01.2018 Planstellen Besetzte Planstellen Anzahl der besetzten Bezirke Bemerkungen AG Altona 11 11 11 - AG Barmbek 13 13 13 - Drucksache 21/11828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Daten zum Stichtag 01.01.2018 Planstellen Besetzte Planstellen Anzahl der besetzten Bezirke Bemerkungen AG Bergedorf 6 6 6 - AG Blankenese 3 4 3 Es gibt drei Bezirke. Ein Bezirk ist aufgrund einer längeren Erkrankung zurzeit doppelt besetzt. AG Hamburg(-Mitte) 22 21 21 - AG Harburg 17 18 17 Ein Bezirk ist aufgrund einer Langzeiterkrankung doppelt besetzt. AG Wandsbek 10 12 11 Ein 12. Bezirk wird aus organisatorischen Gründen vertreten, da ein Neuschnitt der Bezirke geprüft wird; ein Bezirk ist in Langzeitvertretung doppelt besetzt. AG St. Georg 19 19 19 - Zwischensumme 101 104 101 - Gerichtsvollziehervertretung alle Amtsgericht 3 1 - Ein Gerichtsvollzieher wird aus personalwirtschaftlichen Gründen zurzeit im Innendienst eingesetzt. Gesamt 104 105 - - 2. Wie viele Langzeiterkrankungen (über 75 Tage) hat es im Jahre 2017 gegeben? Bitte pro Jahr und Amtsgericht darstellen. Langzeiterkrankte Gerichtsvollzieher (über 75 Tage) Amtsgericht 2017 Altona 0 Barmbek 0 Bergedorf 0 Blankenese *** Hamburg-Mitte 1 Harburg 1 St.Georg 0 Wandsbek 2 Gesamt 4 *** Das System zur Ermittlung der Fehlzeiten weist keine Werte aus, wenn die ausgewertete Gruppe fünf Personen nicht übersteigt. 3. Wie viele Überlastungsanzeigen von Gerichtsvollziehern gab es insgesamt im Jahr 2017? Bitte pro Amtsgericht und gesamt darstellen. Amtsgericht Überlastungsanzeigen 2017 Altona 0 Barmbek 0 Bergedorf 0 Blankenese 0 Hamburg-Mitte 1 Harburg 0 St. Georg 1 Wandsbek 2 Gesamt 4 4. Wie viele Beschwerden aufgrund zu langer Verfahrensdauern der Zwangsvollstreckung von Gläubigern beziehungsweise Verfahrensbe- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11828 3 vollmächtigten gab es im Jahr 2017? Bitte pro Amtsgericht und gesamt darstellen. Amtsgericht Dienstaufsichtsbeschwerden 2017 Altona 3 Barmbek 2 Bergedorf 4 Blankenese 1 Hamburg-Mitte 9 Harburg 20 St. Georg 190 Wandsbek 8 Gesamt 237 5. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher im 3. und 4. Quartal 2017 an den einzelnen Amtsgerichten und insgesamt entwickelt ? Bitte pro Amtsgericht und insgesamt darstellen. Durchschnitt nach Hamburger Belastungsschlüssel Amtsgericht III. Quartal 2017 IV. Quartal 2017 2017 insgesamt Altona 97,83% 102,43% 95,39% Barmbek 110,83% 112,54% 115,32% Bergedorf 103,54% 99,71% 118,60% Blankenese 95,29% 85,06% 91,55% Hamburg-Mitte 111,78% 113,46% 119,52% Harburg 109,00% 106,81% 122,32% St. Georg 104,97% 104,58% 110,17% Wandsbek 113,84% 88,83% 117,73% Gesamt 107,63% 105,01% 113,84% Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie hat sich die durchschnittliche Fehlzeitenquote an den einzelnen Amtsgerichten seit April 2017 monatlich entwickelt? Vollkraftbereinigte krankheitsbedingte Fehlzeitenquote der Gerichtsvollzieher Amtsgericht April 2017 Mai 2017 Juni 2017 Juli 2017 August 2017 Sept. 2017 Oktober 2017 Gesamt Altona 3,5% 12,1% 12,1% 4,8% 0% 1,3% 3,6% 5,3% Barmbek 3,5% 1,2% 0,4% 2,0% 5,1% 0% 0% 1,7% Bergedorf 1,1% 0% 1,0% 1,0% 1,7% 0% 0% 0,7% Blankenese *** *** *** *** *** *** *** *** Hamburg- Mitte 4,5% 2,4% 0,4% 0% 0% 1,1% 0,2% 1,1% Harburg 5,9% 6,3% 6,3% 5,6% 5,6% 5,6% 5,6% 5,8% St.Georg 0,4% 1,4% 4,0% 0% 4,8% 4,2% 4,2% 2,8% Wandsbek 8,3% 9,5% 8,3% 8,3% 15,9% 9,9% 8,3% 9,9% Gesamt 4,0% 4,5% 4,3% 2,8% 4,4% 3,3% 3,8% 3,9% *** Das System zur Ermittlung der Fehlzeiten weist keine Fehlzeiten aus, wenn die ausgewertete Gruppe fünf Personen nicht übersteigt. Eine manuelle Auswertung der Fehlzeiten ist nicht möglich. Die Werte des Amtsgerichts Blankenese sind im Gesamtwert berücksichtigt. 7. Wie hat sich die Anzahl der offenen Verfahren zum Stand 31. Dezember 2017 entwickelt? Bitte pro Amtsgericht und insgesamt darstellen. Amtsgericht Bestand offene Verfahren, Stand 31.12.2017 Altona 2.358 Barmbek 4.655 Bergedorf 1.767 Blankenese 660 Drucksache 21/11828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Amtsgericht Bestand offene Verfahren, Stand 31.12.2017 Hamburg-Mitte 6.086 Harburg 3.810 St. Georg 7.059 Wandsbek 4.334 Gesamt 30.729 Der mit der Drs. 21/10013 gemeldete Bestand von 29.070 muss auf 31.065 korrigiert werden. Der Bestand hat sich also seit Drs. 21/10013 nicht erhöht. 8. Wie viele Anwärter befinden sich aktuell in der Ausbildung zum Gerichtsvollzieher und wann werden sie ihre Ausbildung voraussichtlich abschließen? Derzeit befinden sich fünf Gerichtsvollzieheranwärter in der Ausbildung. Ab dem 1. Juli 2018 befinden sich sieben Gerichtsvollzieher in der Ausbildung. Die Ausbildung beenden werden voraussichtlich am 30. April 2018 zwei, am 30. Mai 2019 drei und am 30. April 2020 zwei Gerichtsvollzieheranwärterinnen und -anwärter. 9. Der Senat gab in der Drs. 21/8678 an, dass zum 1. Januar 2018 für Seiteneinsteiger ein Einführungslehrgang startet, an den sich am 1. Juli 2018 die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher anschließt. a. Wie viele Seiteneinsteiger nehmen an dem Einführungslehrgang, der am 1. Januar 2018 begann, teil? b. Wie viele Bewerbungen von Seiteneinsteigern hat es für den Einführungslehrgang gegeben? Insgesamt gab es neun Bewerbungen, von denen eine Bewerbung geeignet war. Dieser Bewerber nimmt derzeit am Einführungslehrgang teil. c. Wie viele Plätze werden für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher ab 1. Juli 2018 zur Verfügung stehen? Es wird ein Ausbildungsplatz für den im Einführungslehrgang befindlichen Kandidaten geben. Insgesamt werden zwei Auszubildende die Ausbildung zum 1. Juli 2018 beginnen. 10. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10013 gab der Senat an, dass „ein realitätsnahes Personalbemessungssystem derzeit in Anlehnung an zwei umfassende Organisationsuntersuchungen der Länder Bayern und Baden-Württemberg erarbeitet wird.“ a. Wie ist der Sachstand? b. Wann ist mit der Fertigstellung des Personalbemessungssystems zu rechnen? Die Bewertung der beiden Organisationsuntersuchungen ist noch nicht abgeschlossen . Im Laufe dieses Jahres ist mit der Fertigstellung des Personalbemessungssystems zu rechnen. 11. In den Antworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/7391 und 21/8678 gab der Senat auf meine Fragen zu einer etwaigen Änderung der Vollstreckungsvergütungsverordnung nach dem Vorbild Sachsen -Anhalts zur Aufhebung der Deckelung des Höchstbetrages hin an, dass die Entwicklung in Sachsen-Anhalt von der zuständigen Behörde aufmerksam beobachtet werde und zu gegebener Zeit die dortigen Praxiserfahrungen bewertet und gegebenenfalls eine entsprechende Maßnahme ergriffen würde. a. Wie ist der Sachstand? b. Wurde bereits eine Entscheidung getroffen? Falls ja, wann und welche? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11828 5 Falls nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Der Sachstand ist unverändert. Die Entscheidung wird voraussichtlich im Kontext mit der Festlegung auf das Bedarfsbemessungsverfahren getroffen werden.