BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11829 21. Wahlperiode 06.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 30.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Wirtschaftsförderung in den Bezirken Derzeit gibt es in allen Hamburger Bezirksämtern ein Zentrum für Wirtschaftsförderung , Bauen und Umwelt. Dieses hat die Aufgabe, sich um die Belange der Unternehmen vor Ort zu kümmern. Hierzu zählen unter anderem Erweiterungen, An- und Umsiedlungen vor Ort oder die Vermittlung geeigneter Grundstücke und Räume innerhalb des jeweiligen Bezirks. Auch für Existenzgründungen , Standort- und Finanzierungsfragen sollen die Zentren der zentrale Anlaufpunkt sein. Darüber hinaus sollen sich die Zentren in den jeweiligen Verwaltungsgremien für die Belange der Wirtschaft, zum Beispiel hinsichtlich Genehmigungsverfahren oder der besseren Ausnutzung gewerblicher Bauflächen, einsetzen. Diversen Presseberichten war jedoch immer wieder zu entnehmen, dass in einigen Bezirken nur sehr rudimentäre oder überhaupt keine Wirtschaftsförderung stattfinde. Dies ist zumeist auf Personalmangel zurückzuführen, wodurch die Stellen der Wirtschaftsförderung in den Bezirken mitunter über Monate oder Jahre unbesetzt sind und somit die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht abgerufen und eingesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Wirtschaftsförderung wird in Hamburg als gesamtstädtische Aufgabe von verschiedenen städtischen Dienststellen und Einrichtungen wahrgenommen. Zentrale Investitionsagentur ist die Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) als Tochter der Hamburg Marketing GmbH. In den letzten Jahren wurde die HIW systematisch durch den Aufbau eines Key-Account-Managements sowie die Angliederung einer Start-Up-Unit gestärkt. Im Jahr 2017 wurde zudem die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) gegründet, durch die die Entwicklung , Erschließung und Vermarktung städtischer Gewerbe- und Industrieflächen beschleunigt wird (siehe Drs. 21/8486). Derzeit befindet sich eine Kooperationsvereinbarung zwischen HIW, HIE und den Bezirken in Vorbereitung, um eine kontinuierliche und enge Verzahnung sicherzustellen. Die finanzielle Wirtschaftsförderung ist bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) konzentriert, siehe hierzu Drs. 20/6335. Neben zentralorganisierten Zuständigkeiten gibt es Aufgaben, die durch die Bezirksämter wahrgenommen werden. Dort sind insbesondere die Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Anlaufstelle für viele Anliegen von Unternehmen . In diesen Zentren ist jeweils die bezirkliche Wirtschaftsförderung angesiedelt . Im Bezirk Hamburg-Mitte gibt es derzeit noch kein Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt; die Wirtschaftsförderung ist als eigenes Fachamt im Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt organisiert. Personal- und Sachmittel der Wirtschaftsförderung werden nicht gesondert ausgewiesen. Drucksache 21/11829 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diese organisatorische Anbindung leistet einen Beitrag dazu, die Belange von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den jeweiligen Verfahrensschritten mit denen insbesondere des Baugenehmigungsverfahrens, aber auch sonstiger hoheitlicher und dienstleistender Art, in den oben erwähnten Dezernaten zu bündeln. Auch liefert die bezirkliche Wirtschaftsförderung Beiträge zur vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung der Bezirksämter, um auch auf dieser Ebene Investitionen der gewerblichen Wirtschaft anzureizen und zeitnahe Realisierungen zu ermöglichen. Die Wirtschaftsförderung erfüllt nach dem Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels-, Dienstleistungs - und Gewerbezentren die Aufgabe als Aufsichtsbehörde und ist zuständig für die Einrichtung von Business Improvement Districts (BID). Die bezirkliche Wirtschaftsförderung ist darüber hinaus auf lokaler Ebene erster Ansprechpartner für Unternehmen, wie beispielsweise für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, ansässige oder ansiedlungswillige Betriebe. Darüber hinaus erfolgt die Vermarktung der städtischen Wirtschaftsförderungsgrundstücke von bezirklicher Bedeutung in den Bezirken Harburg und Bergedorf direkt durch die bezirkliche Wirtschaftsförderung. Der Wirtschaftsförderung des Bezirks Bergedorf obliegt zudem die Koordination der tourismus-fördernden Aktivitäten des Bezirksamtes. Die Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt bündeln damit kommunale, das heißt ortsnah zu erbringende, öffentliche Dienstleistungen zugunsten der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Sie verstehen sich dabei als Teil des wirtschaftsfördernden Netzwerks öffentlicher und privater Dienstleister in Hamburg. Für die Wirtschaftspolitik des Senats hat die bezirkliche Wirtschaftsförderung vor diesem Hintergrund eine wichtige Bedeutung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Höhe wurden in den vergangen zehn Jahren Haushaltsmittel für die bezirkliche Wirtschaftsförderung vorgesehen? Bitte einzeln für alle sieben Bezirke und pro Jahr angeben. 2. Welche Haushaltsmittel wurden wann und wofür von welchem Bezirk abgerufen? Bitte für die letzten zehn Jahre darstellen. Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Stellen wurden für den Bereich Wirtschaftsförderung wann in welchem Bezirksamt besetzt und wie hat sich die Personalbesetzung innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Wie viele Stellen sind pro Bezirk vorgesehen? Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek* Bergedorf Harburg** 2009 Stellen 3 2 2 2 4 2 3 VZÄ 2 2 2 1,5 4 2 1,9 2010 Stellen 3 2 2 2 4 2 3 VZÄ 3 2 2 1,5 3 2 1,9 2011 Stellen 2 2 2 2 4 2 3 VZÄ 2 2 1 1,5 4 2 1,9 2012 Stellen 2 1,5 2 2 3 2 3 VZÄ 2 1,5 2 1,5 3 2 1,9 2013 Stellen 2 1,5 1,5 2 2,5 2 3 VZÄ 2 1,5 1,5 1,5 1,5 2 1,9 2014 Stellen 2 2 1,5 2 2 2 3 VZÄ 2 2 1,5 1,5 1,75 1,86 1,9 2015 Stellen 2 2 1,5 2 2 2 3 VZÄ 2 1 1,0 1,5 1,75 1,9 1,9 2016 Stellen 2 2 1,5 2 2 2 3 VZÄ 2 1 1,27 1,5 1,75 1,78 1,9 2017 Stellen 2 2 1,2 1,5 2 2 3 VZÄ 2 2 0,97 1,5 1,75 1,65 1,9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11829 3 Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek* Bergedorf Harburg** 2018 Stellen 2 2 1,2 1,5 2 2 3 VZÄ 1 2 0,97 1,5 1,75 1,65 1,9 Anmerkung: Angegeben werden sowohl die Stellen für die bezirkliche Wirtschaftsförderung als auch für die bezirkliche Immobilienkoordination, jeweils zum 1. Januar des Jahres. * Die Entwicklungen im Stellenbestand sind durch Änderungen im Aufgabenzuschnitt mit einer stärkeren Fokussierung auf die Kernaufgaben im betrachten Zeitraum von zehn Jahren begründet. ** Bei zwei der drei Stellen sind zusätzlich andere Aufgaben angebunden. Der Anteil für die Wirtschaftsförderung beträgt bei beiden Stellen zusammen 0,9. Das gilt für den gesamten Zeitraum. Alle Stellen waren zu den Stichtagen besetzt. 4. Welchen Stellenwert hat die bezirkliche Wirtschaftsförderung für Hamburg , wo liegen deren Auflagen und wo deren Stärken für den Wirtschaftsstandort Hamburg? Siehe Vorbemerkung.