BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11834 21. Wahlperiode 06.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jens Meyer (FDP) vom 30.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Verzögerung beim Bau des CCH – Welche Auswirkungen wird dies zur Folge haben? Nach aktuellen Presseberichten wird sich die Neueröffnung des CCH um drei Monate verzögern und erst im Jahr 2020 stattfinden. Grund dafür ist das gesundheitsgefährdende Material Asbest, welches im Beton erst während der Bauarbeiten gefunden wurde. Eine gesonderte Entsorgung soll es für die rund 50.000 Kubikmeter des belasteten Bauschutts aber nicht geben. Vielmehr soll das Material im Bereich des neuen Vorplatzes des CCH als Füllmaterial verwertet werden. Zudem sollen bereits 15 Veranstaltungen verlegt worden sein, die für den Zeitraum September 2019 bis zum 1. Quartal 2020 gebucht waren. Wahrscheinlich wird es hohe Mehrkosten und Einnahmeneinbußen geben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die behördliche Schlussabnahme und die anschließende Übergabe an den Betreiber wurden aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf verschoben. Sie erfolgen voraussichtlich im 4. Quartal des Jahres 2019 (siehe Drs. 21/11764). Zurzeit wird mit den beauftragten Unternehmen ein neuer Zeitplan für den Bauablauf vereinbart. Danach kann mit der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) ein neuer Eröffnungstermin abgestimmt werden. Die HMC hat deshalb den Veranstaltern, die ab September des Jahres 2019 und im 1. Quartal des Jahres 2020 eine Veranstaltung im Congress Center Hamburg (CCH) gebucht haben, alternative Angebote für die Durchführung der Veranstaltungen in den Hallen der Messe unterbreitet. Absagen von gebuchten Veranstaltungen liegen nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der CCH Immobilien GmbH & Co. KG und der HMC wie folgt: 1. Wie viele und welche Veranstaltungen wurden bisher durch die Revitalisierung des CCH abgesagt? a. Wie viele Kongresse/Fachtagungen (MICE-Veranstaltungen) wurden bisher abgesagt? b. Wie groß ist die geplante Anzahl der Teilnehmer/-innen je nach Veranstaltung (national/international), die bisher abgesagt wurden? 2. Welche dieser bisher abgesagten und unter 1. aufgeführten Veranstaltungen finden in anderen Räumlichkeiten in Hamburg statt? a. Wie viele Kongresse/Fachtagungen (MICE-Veranstaltungen) sind darunter? Drucksache 21/11834 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie groß ist die geplante Anzahl der Teilnehmer/-innen je nach Veranstaltung (national/international), die in anderen Räumlichkeiten in Hamburg stattfinden werden? 3. Bis wann wird es Sicherheit beziehungsweise eine gesicherte Planung über den Zeitplan bis zur Neueröffnung des CCH geben? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Veranstaltungen sind ab dem 2. Quartal 2020 im CCH geplant? a. Wie viele Kongresse/Fachtagungen (MICE-Veranstaltungen) sind unter den ab dem 2. Quartal 2020 geplanten Veranstaltungen? b. Wie groß ist die geplante Anzahl der Teilnehmer/-innen je nach Veranstaltung (national/international), die ab dem 2. Quartal 2020 im CCH stattfinden sollten? Ab dem 2. Quartal des Jahres 2020 bis zum Ende des Jahres 2020 sind bisher 22 Veranstaltungen (Tagungen und Kongresse) geplant. Bei diesen werden rund 21.000 nationale und 20.000 internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. c. Welche von denen ab dem 2. Quartal 2020 geplanten Veranstaltungen können in anderen Räumlichkeiten in Hamburg durchgeführt werden? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche dieser bisher abgesagten Kongresse/Veranstaltungen waren rotierende Veranstaltungen und fallen damit für die nächsten Jahre weg? Entfällt. 6. Welche Veranstaltungen haben einen inhaltlichen Bezug zur Clusterstrategie des Senats und wurden in Abstimmung mit den Branchen eingeworben ? a. Welche Auswirkungen hat dies für die Wahrnehmung der Stadt Hamburg in diesen Branchen? Inhaltlichen Bezug zur Clusterstrategie des Senats haben insbesondere gebuchte medizinische und naturwissenschaftliche Veranstaltungen. Bei der Akquisition arbeitet die HMC mit Vertreterinnen und Vertretern der Hamburger Medizin, Wissenschaft und Wirtschaft, den Clustern und der Hamburg Convention Bureau GmbH (HCB) zusammen . Tagungen und Kongresse tragen zum Austausch von Wissen und Erfahrung in diesen Bereichen bei und stärken die Einbindung Hamburgs in die internationalen Kompetenz- und Innovationsnetzwerke. b. Was plant der Senat an alternativen Maßnahmen, um den nicht zu erzielenden Effekt auszugleichen? Entfällt. 7. Welche Einnahmeneinbußen könnten sich nun in welcher Höhe ergeben , weil Veranstalter nicht auf die Messehallen der Freien und Hansestadt Hamburg ausweichen werden? Es liegen keine Absagen vor, Aussagen zu möglichen Einnahmeeinbußen sind daher nicht möglich. Im Übrigen stellen die erfragten Informationen Geschäftsinterna der HMC dar, über die der Senat keine Auskunft erteilt. 8. Wie hoch wird das Ausgabeverhalten eines Kongressbesuchers beziehungsweise Veranstaltungsbesuchers je Übernachtung und für weitere Ausgaben kalkuliert beziehungsweise wie hoch ist es kalkuliert worden? Nach einer aktuellen Untersuchung des ifo Instituts, basierend auf Daten aus dem Jahr 2015, gibt eine Kongressbesucherin beziehungsweise ein Kongressbesucher im Durchschnitt 611 Euro aus („Quantifizierung der wirtschaftlichen Wirkungen von Messen und Kongressen der Hamburger Messe und Congress GmbH auf Hamburg und die Bundesrepublik Deutschland“). Im Übrigen siehe Drs. 20/8916. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11834 3 9. Was genau haben welche Gutachten im Vorfeld der Revitalisierung des CCH zum Thema Asbest festgestellt? Siehe Drs. 20/13678. a. Warum wurde das gesundheitsgefährdende Material Asbest im Beton erst während der Bauarbeiten entdeckt? Die asbesthaltigen Distanzhülsen und Abstandshalter waren im Beton fest eingegossen und sind vorher nicht erkannt worden. b. Welche weiteren Maßnahmen erfolgen nun in Abstimmung mit der BWVI und dem Amt für Arbeitsschutz sowie der BUE in welchem Zeitrahmen daraus? Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat in Abstimmung mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) detaillierte Vorgaben für die Verwertung des im Rahmen des Abbruchs des CCH angefallenen Betonrecycling-Materials, in diesem Einzelfall durch Einbau im Bereich des ehemaligen Vorfahrtbauwerkes als technischem Bauwerk vor Ort, gemacht. So muss der Bereich, der das Material aufnimmt , von den umgebenden Bereichen vollständig getrennt werden, um eine Gefährdung der Umwelt dauerhalt auszuschließen. c. Welche Mehrkosten ergeben sich daraus und damit aus der Verzögerung beziehungsweise in welchem Zeitraum können die Mehrkosten dargestellt werden? Eine Aussage zu gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten wird erst nach dem Abschluss der Einbringung des Materials und der Neuaufstellung des Zeitplans möglich sein. 10. Auf welcher Grundlage ist von welcher zuständigen Stelle entschieden worden, dass der mit Asbest belastete Bauschutt nun in den Bereich des neuen Vorplatzes des CCH als Füllmaterial verwertet werden darf? a. Warum ist keine gesonderte Entsorgung des belasteten Bauschuttes möglich? b. Welche Kosten werden dazu eingeplant? c. Welche weiteren Alternativen zur Entsorgung und Verwertung des mit Asbest belasteten Bauschuttes wurden von welcher zuständigen Stelle mit welchem Ergebnis geprüft? Generell sind die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zu Verwertung dieser Abfälle verpflichtet. Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz ). Dies gilt auch für gefährliche Abfälle. Unter den Bedingungen dieses Einzelfalls, vor allem der günstigen hydrogeologischen Situation und der konstruktiven Gegebenheiten im Bereich des ehemaligen CCH Vorfahrtbauwerkes, ist die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung in einem technischen Bauwerk vor Ort möglich und zweckmäßig. Grundsätzlich hat die Verwertung Vorrang, daher sind Deponiekapazitäten solchen Abfällen vorbehalten, für die eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nicht möglich ist. Weitere Alternativen existieren nicht. d. Wie oft sind von der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2011 bis 2018 gesundheitsbelastete Materialien verwertet worden, ohne dass es zu einer gesonderten Entsorgung kam (bitte begründen )? Ein Material im Sinne der Fragestellung ist pechhaltiger (teerhaltiger) Straßenaufbruch . Dieses kann entsprechend den geltenden Regelwerken und gesetzlichen Auflagen in Tragschichten im Straßenbau verwertet werden. Der Einbau hat dabei in gebundener Form zu erfolgen. Dies war bis Ende 2011 auch in Hamburg möglich. Über die Zahl der Anwendungsfälle kann jedoch keine Auskunft gegeben werden, da hierüber keine Statistik geführt wird. Seit 2012 wird pechhaltiger Straßenaufbruch in Hamburg nicht mehr im Straßenbau verwertet, sondern gezielt ausgeschleust und in einem besonderen Verfahren thermisch behandelt. Drucksache 21/11834 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Übrigen sind weitere Fälle einer Verwertung von Betonschutt mit nach einer Asbestsanierung verbliebenen Restbelastungen der zuständigen Behörde nicht bekannt.