BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11860 21. Wahlperiode 06.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ewald Aukes und Jens Meyer (FDP) vom 31.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Dauerbaustelle in der Edmund-Siemers-Allee? Im Rahmen des systematischen Erhaltungsmanagements werden Hamburgs Straßen, Rohre und Leitungen saniert oder um- und ausgebaut. Aufgrund der hohen Anzahl entsprechend sanierungsbedürftiger Straßen und sonstiger Infrastruktur bauen die Stadt Hamburg und andere Vorhabenträger gleichzeitig an vielen Baustellen, was den Verkehrsfluss temporär merklich behindert. Dies gilt insbesondere, wenn Informationen über Baustellen nicht rechtzeitig kommuniziert werden. Aus diesem Grund wurde in der Verkehrsbehörde (BWVI) ein Verkehrskoordinationsteam eingerichtet, damit trotz Baustellen der Verkehr durch die Stadt fließen kann. Seit Anfang der fünften Kalenderwoche (KW) 2018 ist an der vielbefahrenen Edmund-Siemers-Allee, einem der zentralen Verkehrsknotenpunkte der Stadt, eine Baustelle mit Sperrung von Fuß-/Radweg, Fahrstreifen und Aufhebung der Busspuren der Metro- Bus-Linien 4 und 5 eingerichtet, was insbesondere zu Stoßzeiten dem Ziel der Busbeschleunigung zuverlässig entgegenwirkt. Ein einsames, zudem schlecht sichtbares Schild an der Grindelallee weist seit einigen Wochen auf diese Baustelle hin. Auf der entsprechenden hamburg.de-Seite ist sie erst seit Ende der vierten Kalenderwoche zu finden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Baumaßnahmen an der Edmund-Siemers-Allee umfassen den Ausbau der Radverkehrsanlagen zwischen Rentzelstraße und Theodor-Heuss-Platz. Es ist vorgesehen , im Bereich bis zum Theodor-Heuss-Platz den Gehweg auf der Bahndammseite aufzuheben und den bereits im vorherigen Abschnitt hergestellten Radfahrstreifen fortzuführen und somit die Radverkehrsführung zu verbessern. Zudem werden die vorhandenen Gehwege im Zuge der Bauarbeiten saniert. Darüber hinaus wird die Grundinstandsetzung der Bushaltestelle Dammtorbahnhof erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der hamburg.de GmbH & Co. KG (hamburg.de) wie folgt: 1) Ab jeweils wann wurden die Autofahrer jeweils wo und wie über die Baustelle an der Edmund-Siemers-Allee informiert? Mitte der dritten Kalenderwoche des Jahres 2018 wurden sieben Hinweistafeln mit dem Inhalt „Im Bereich Theodor-Heuss-Platz/Edmund-Siemers-Allee Verkehrsbehinderungen vom 28.01.2018 bis Sept. 2018“ an den folgenden Straßen aufgestellt: Grindelallee, Grindelberg, Schröderstiftstraße, Holstenglacis, An der Alster, Lombardsbrücke und Glockengießerwall. 2) Warum wurden unter http://www.hamburg.de/stoerungsmeldungen/ keine Informationen zu der Baustelle eingestellt? Warum erfolgte eine Ein- Drucksache 21/11860 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 stellung unter http://www.hamburg.de/baustellen erst Ende der KW 4, also kurz vor Baustellenbeginn? Die Seite http://www.hamburg.de/stoerungsmeldungen/ wird von der Redaktion hamburg .de betreut. Es wird nach Entscheidung und Möglichkeiten der Redaktion der Großteil der Sperrungen und Beeinträchtigungen auf Hamburgs Straßen zeitnah online gestellt. Die Meldungen konzentrieren sich auf Baustellen, die den Verkehr dauerhaft stark beeinträchtigen. Unter http://www.hamburg.de/baustellen wird eine Auswahl der aktuellen Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen und Bundesfernstraßen veröffentlicht. Jeweils am Ende der Vorwoche werden die kommenden Maßnahmen ankündigt. 3) Warum ist auf der oben genannten Website ein Ende der Baustelle für Ende Februar 2018 ausgewiesen, während auf dem eingangs erwähnten Schild an der Grindelallee vor Verkehrsbehinderungen im Bereich Theodor -Heuss-Platz/Edmund-Siemers-Allee bis September 2018 gewarnt wird? Welche weiteren Bauvorhaben sind hier jeweils wann geplant oder absehbar? Auf der Website werden nur die aktuellen Baumaßnahmen veröffentlicht. Vom 29. Januar 2018 bis zum 23. Februar 2018 finden Leitungsarbeiten mehrerer Leitungsträger in der Straße statt. Ab dem 26. Februar 2018 bis voraussichtlich September des Jahres 2018 werden direkt im Anschluss an die Leitungsarbeiten Straßenbauarbeiten durchgeführt. 4) Wie wurde die Umleitung für die aktuelle Baustelle auf der Edmund- Siemers-Allee geplant? a) Wurden bei der Umleitungsplanung Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 – 09.30 und abends zwischen 16.30 – 19.00) berücksichtigt? Bei der Planung des Bauablaufes wurden die Stoßzeiten berücksichtigt. b) Welche ausgewiesenen Ausweichmöglichkeiten sehen Senat und zuständige Dienststellen, um die Edmund-Siemers-Allee weiträumig zu umfahren? Welche dieser Ausweichstrecken sind baustellenfrei? Ausweichstrecken für diese Maßnahme wurden nicht ausgewiesen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5). 5) Inwiefern wurden andere Baustellen in den Bezirken Mitte, Altona und Eimsbüttel bei der Planung dieser Baustelle berücksichtig, damit der Verkehrsfluss nicht mehr als nötig behindert wird? Umliegende Maßnahmen werden bei der Planung von Baumaßnahmen berücksichtigt . Bei den Vorbereitungen und Planungen sind die Koordinierungsstelle- Baumaßnahmen Hauptverkehrsstraßen (KOST), die Polizei, die Bezirksämter, die HOCHBAHN und andere Vertreter öffentlicher Belange beteiligt. 6) Auf der Edmund-Siemers-Allee verlaufen die Buslinien 4 und 5, die im Rahmen der Busbeschleunigung eine engere Taktung bekamen. Wurden die Buslinien bei der Planung der Baustelle berücksichtigt? Falls ja, mit welchen Auswirkungen wurde gerechnet und was wurde unternommen, um mögliche Behinderungen möglichst gering zu halten? Falls nein, warum wurden die Auswirkungen auf die Buslinien nicht berücksichtigt? Ja. Es wurden Möglichkeiten mit allen Beteiligten erörtert, wie trotz der durchzuführenden Baumaßnahmen sowohl den Interessen des Individual- als auch denen des Busverkehrs bestmöglich entsprochen werden kann. So wurde zur Reduzierung der Verlustzeiten im Busverkehr durch Stauereignisse eine Vorrangschaltung eingerichtet, die es den Bussen ermöglicht, den vorübergehend gemeinsam zu nutzenden Straßenraum jeweils vor dem Individualverkehr zu befahren.