BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11861 21. Wahlperiode 06.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 31.01.18 und Antwort des Senats Betr.: MOIA MOIA, eine Volkswagentochter, und die Hamburger Hochbahn AG wollen ein neues umweltfreundliches Mobilitätsangebot für Hamburg schaffen. Ab 2020 sollen autonom fahrende Kleinbusse Passagiere befördern. Ab Herbst dieses Jahres sollen erste Testfahrten ohne Passagiere erfolgen. Die Bürgerschaft wurde zu der konkreten Umsetzung des Projektes bisher nicht eingebunden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg will Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Zugleich soll der Verkehr in der Stadt sauberer, leiser und sicherer werden. Das lässt sich nur durch technischen Fortschritt erreichen. Die Stadt sucht die Kooperation mit denen, die an modernen Mobilitätslösungen arbeiten. Wer innovative Mobilitätskonzepte und digitale Technologien erproben will, finden in Hamburg einen verlässlichen Partner. In der Vorbemerkung werden die mit dem Antrag auf Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung beschriebenen Absichten der MOIA GmbH (MOIA) nicht zutreffend wiedergegeben. MOIA beabsichtigt, die beantragten Verkehre als Unternehmerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes durchzuführen; die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) ist hieran nicht beteiligt. Lediglich in Bezug auf die Nutzung der switchh-Stationen und die Integration der von MOIA zu entwickelnden App in die elektronische switchh-Plattform ist eine Kooperation mit der HOCHBAHN als switchh-Betreiberin vorgesehen. Nach dem Genehmigungsantrag ist die Aufnahme der Verkehre mit der Beförderung von Fahrgästen ab dem 1. Januar 2019 vorgesehen. Die Betriebsaufnahme soll zunächst mit circa 100 Fahrzeugen erfolgen, die Fahrzeugflotte soll im Verlauf des Genehmigungszeitraums schrittweise auf bis zu 1.000 Fahrzeuge ausgebaut werden. Alle Fahrzeuge sollen mit Fahrpersonal betrieben werden. Bereits im 4. Quartal des Jahres 2018 soll der Verkehr mit rund 20 Fahrzeugen mit einem Entgelt, welches die Betriebskosten nicht überschreitet und damit gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 PBefG genehmigungsfrei wäre, aufgenommen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HOCHBAHN wie folgt: 1. Seit wann wird das Projekt geplant? Dem Senat ist nicht bekannt, seit wann das Projekt MOIA von der Volkswagen AG verfolgt wird. 2. Wie wird das Projekt finanziert? Die Finanzierung obliegt allein der Antragstellerin. 3. Wo soll das Projekt umgesetzt werden? Drucksache 21/11861 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In Hamburg. 4. Waren noch weitere Projektteilnehmer im Gespräch? Warum gibt es keine weiteren Projektteilnehmer? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Position am Mobilitätsmarkt möchte MOIA einnehmen? Im Genehmigungsverfahren hat MOIA vorgetragen, dass durch das Angebot vielseitiger Mobilitätsdienstleistungen Individualverkehr in urbanen Räumen nachhaltig reduziert werden soll. Die Kundinnen und Kunden sollen einen einfachen Zugang zu Mobilitätsdienstleistungen erhalten, die ihrem jeweiligen Mobilitätsbedürfnis entsprechen, sei es für die Fahrt zur Arbeit, zum Kindergarten oder zum abendlichen Theaterbesuch . Die Antragstellerin geht davon aus, dass derzeit noch Angebotslücken zwischen dem öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Taxiverkehr bestehen. Das Angebot soll diese Lücken schließen. 6. Wer wurde am Konzessions-Erteilungsverfahren beteiligt? Zu dem Antrag auf Genehmigung wurden von der Genehmigungsbehörde nach § 14 Personenbeförderungsgesetz die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und die Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg, die in Hamburg vertretenen Verbände des Taxen- und Mietwagenverkehrs sowie die Taxi- Vermittlungszentralen, ein Unternehmen, das sogenannte Shuttle-Verkehre in Hamburg betreibt, die Handelskammer und die Gewerkschaft ver.di sowie die Bezirksämter , die Behörde für Inneres und Sport und Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs angehört. 7. Welche Art von Kritik wurde dem Senat und den Projektteilnehmern entgegengebracht und wie gedenkt der Senat darauf zu reagieren? Die Stellungnahmen aufgrund der Anhörung beziehen sich insbesondere auf die öffentlichen Verkehrsinteressen, die durch die beantragten Verkehre nach Auffassung der angehörten Stellen berührt werden. Ferner werden mögliche Auswirkungen auf den ÖPNV beziehungsweise den Taxen- und Mietwagenverkehr, die Zulässigkeit einer Genehmigung zur Erprobung und die Zulässigkeit eines genehmigungsfreien Vorlaufs im letzten Quartal des Jahres 2018 angesprochen. In den Stellungnahmen werden unterschiedliche Auffassungen zur Zulässigkeit der im Antrag beschriebenen Verkehre geäußert. Die Genehmigungsbehörde hat der Antragstellerin Gelegenheit gegeben, sich hierzu zu äußern. Auf der Grundlage des Antrags, der im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Rückäußerung der Antragstellerin wird über die Erteilung der Genehmigung entschieden werden. 8. Für welche Zielgruppe ist das Projekt gedacht? Die Antragsunterlagen enthalten keine exakte Beschreibung einer Zielgruppe. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 9. Wie sollen mobilitätseingeschränkte Menschen, Senioren ohne Smartphone oder Minderjährige die Möglichkeit bekommen, die Fahrzeuge auch zu nutzen? Soweit die elektrisch betriebenen Fahrzeuge nicht die Voraussetzungen bieten, auch Rollstühle zu befördern, beabsichtigt MOIA den Einsatz von konventionell angetriebenen Fahrzeugen bei entsprechender Anforderung. 10. Gibt es Überlegungen, die Busse auch ohne App rufen zu können (zum Beispiel durch eine Telefonzentrale oder Ähnliches)? Nein. 11. Wie werden die Kleinbusse von MOIA mit dem ÖPNV-Netz verbunden? Eine Nutzung der Bushaltestellen der Linienverkehre im HVV oder andere feste Verbindungen zum ÖPNV-Netz sind nicht vorgesehen. Die Nutzung der beantragten Verkehre als Zubringer zum ÖPNV ist jedoch bei entsprechenden Fahrgastwünschen möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11861 3 12. Warum hat der Senat die Bürgerschaft bisher nicht eingebunden? Im Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz ist keine Beteiligung von Landesparlamenten vorgesehen. Haushaltsmittel werden nicht verwendet.