BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11868 21. Wahlperiode 09.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Ralf Niedmers (CDU) vom 01.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Forum „Strombau- und Sedimentmanagement Tideelbe“ – Was hat es gebracht (IV)? Aus der Antwort des Senats auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11617 geht hervor, dass der WWF, der NABU, der BUND sowie die AG Naturschutz aufgrund einer zwischen ihnen und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geschlossenen Kooperationsvereinbarung seit dem Jahr 2017 jährlich insgesamt 50.000 Euro zur Sicherstellung einer qualifizierten Begleitung des Forums Tideelbe von der BUE erhalten. In der Drs. 21/9182 vom 26. Mai 2017 gab der Senat auf unsere Frage, ob der NABU für seine Teilnahme an dem „Forum Tideelbe“ finanzielle Mittel aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg und/oder über die HPA erhält, hin an, dass den Naturschutzverbänden eine fundierte Teilnahmemöglichkeit im „Forum Tideelbe“ ermöglicht werden soll und die beteiligten Behörden sich diesbezüglich noch in Abstimmung befinden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Ziel des Forums Tideelbe ist, das Sedimentmanagement in der Elbe zu verbessern, indem Maßnahmen identifiziert werden, die geeignet sind, die anfallenden Sedimentmengen zu reduzieren. Dies sind nach dem aktuellen Wissensstand in erster Linie Maßnahmen, die zu einer Vergrößerung des Flutraums im Bereich der Tideelbe beitragen , wie dies zum Beispiel der Anschluss von bestehenden Stillgewässern an das Tidegeschehen leisten könnte. Diese Maßnahmen dienen damit unmittelbar den Interessen des Hamburger Hafens. Sie sind darüber hinaus erforderlich, um mit den Nachbarländern auch in Zukunft eine Verbringung von Sedimenten in die Nordsee zu ermöglichen. Gleichfalls sollen diese Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, das Ökosystem der Tideelbe entsprechend der Vorgaben der EG Wasserrahmenrichtlinie zu stärken. Die Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Auswahl und anschließenden Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen erfordert einen breiten Dialog, der ein vertieftes Verständnis der komplexen Materie voraussetzt und bei einigen Dialogteilnehmern mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein kann. Die Umweltstiftung WWF, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg sind staatlich anerkannte, gemeinnützige Naturschutzverbände, die sich seit Jahren im Gewässer- und Biotopschutz ehrenamtlich engagieren. Mit Blick auf die Erfahrungen der Naturschutzverbände aus dem dem Forum Tideelbe vorangegangenen mehrjährigen Dialogprozess „Forum Strombau- und Sedimentmanagement“ sowie im Rahmen der Entwicklung des Integrierten Bewirtschaftungsplans Elbe besteht zwischen den beteiligten Fachbehörden Einvernehmen, dass deren qualifizierte Teilnah- Drucksache 21/11868 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 me am Forum Tideelbe geboten ist. Dieses wird durch eine finanzielle Förderung entsprechend den Vorgaben einer Kooperationsvereinbarung und gemäß der Zielrichtung des Forums sichergestellt. Über die Verwendung der Förderung ist ein Nachweis zu erbringen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde die Kooperationsvereinbarung „Forum Tideelbe“ zwischen der BUE und den Verbänden konkret unterzeichnet? Die Kooperationsvereinbarung wurde mit Datum vom 20. März 2017 im Umlaufverfahren unterzeichnet. 2. Was ist konkret in der Kooperationsvereinbarung geregelt? Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit im Forum Tideelbe und die Kostentragung . 3. Wann wurde die Kooperationsvereinbarung im Transparenzportal veröffentlicht ? Die Veröffentlichung erfolgte am 31. Januar 2018. 4. Sollte die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung vor Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/9182 erfolgt sein, weshalb gab der Senat dort an, dass „die beteiligten Behörden sich diesbezüglich noch in Abstimmung befinden?“ Bitte detailliert begründen. Die Behörden befanden sich noch in der Abstimmung über die gemeinsame Bereitstellung der Mittel zur Umsetzung der Vereinbarung. 5. Aus welchem Grund erfordert nach Ansicht der BUE die im Koalitionsvertrag vereinbarte fundierte Teilnahme der Naturschutzverbände am Diskussionsprozess zu Entwicklungsmaßnahmen an der Tideelbe eine finanzielle Unterstützung? 6. Ist eine fundierte Teilnahme der Naturschutzverbände nach Ansicht der BUE ohne eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 50.000 Euro jährlich nicht möglich? Das Forum Tideelbe dient der strategischen Verbesserung des Sedimentmanagements in der Elbe und damit der Sicherung der Erreichbarkeit des Hamburger Hafens. Die Fragestellungen und die Maßnahmen, die im Forum Tideelbe diskutiert werden, sind insbesondere in ökologischer Hinsicht sehr komplex, sodass eine ausschließlich ehrenamtliche Vertretung der Naturschutzverbände nicht zielführend ist. Es ist daher im Interesse der Stadt, die Expertise der Naturschutzverbände umfassend und frühzeitig einzubinden und diese Einbindung finanziell zu unterstützen. Im Übrigen siehe dazu auch Vorbemerkung. 7. Welche Aufgaben sind von den Naturschutzverbänden, mit denen die Kooperationsvereinbarung getroffen wurde, im Einzelnen zu übernehmen ? Die Naturschutzverbände begleiten den Diskussionsprozess intensiv durch die Teilnahme , Vor- und Nachbereitung und interne Abstimmung der Positionen. Im Forum Tideelbe soll ein strukturierter und fachlich orientierter Dialog zu Fragen des Ästuarmanagements geführt werden, der die berechtigten Ansprüche der verschiedenen Elbnutzer anerkennt und die Tideelbe als Ganzes in den Blick nimmt. Konkret erfolgt im Forum Tideelbe unter anderem die Konkretisierung und Bewertung strombaulicher Maßnahmen in mehreren Phasen: Phase 1 (bis Anfang 2018): Vorauswahl von Maßnahmen auf Basis von Experteneinschätzungen nach einem eher groben Betrachtungsmaßstab, orientiert an den drei Hauptkriterien hydrologische Wirksamkeit, ökologisches Verbesserungspotenzial und Realisierbarkeit. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11868 3 Phase 2 (bis Anfang 2020): Vertiefte Betrachtung der Erfolg versprechenden Maßnahmenvorschläge inklusive Machbarkeitsbetrachtungen, Bewertung und Priorisierung , Phase 3 (bis Mitte 2020): Abstimmung und Verabschiedung eines Ergebnisberichts , in dem alle Ergebnisse der Arbeit des Forums (Materialien, Protokolle, Beschlüsse et cetera) zusammengefasst sind und auf dessen Basis Empfehlungen für Entscheidungsträger in der Politik und die zuständigen Verwaltungen entwickelt , formuliert und übermittelt werden, die die Umsetzung strombaulicher Maßnahmen initiieren helfen. Die Umweltverbände vertreten in diesem Prozess die Belange von Natur und Gewässerschutz im Plenum, im Lenkungskreis und in Arbeitsgruppen. Im Übrigen siehe begleitende Webseite des Forums www.forum-tideelbe.de. 8. Inwiefern wird durch wen überprüft, ob die Naturschutzverbände ihren Verpflichtungen nachgekommen sind? Die Verbände erstellen jährlich eine Abrechnung, die von der BUE geprüft wird. Darüber hinaus ist die Mitwirkung am Forum Tideelbe allgemein sichtbar und auch protokollarisch überprüfbar. 9. Welche weiteren Institutionen gehören dem Forum Tideelbe an? Im Forum Tideelbe sollen alle Interessengruppen und Elbnutzer mit berechtigten Ansprüchen in den Dialog miteinbezogen werden. Bisherige Teilnehmer des Forums sind in alphabetischer Reihenfolge in der Anlage aufgelistet. Im Übrigen siehe begleitende Webseite des Forums www.forum-tideelbe.de. 10. Bekommen die weiteren Institutionen ebenfalls eine finanzielle Unterstützung ? Falls ja, in jeweils welcher Höhe? Falls nein, weshalb nicht und wie ist das vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu rechtfertigen? Die Naturschutzverbände agieren gemeinwohlorientiert und ohne eigene wirtschaftliche Interessen beziehungsweise Vorteile in den Verfahren. Die Vertretung wirtschaftlicher Eigeninteressen durch andere teilnehmende Institutionen ist in der Sache legitim . Eine Förderung aus öffentlichen Mitteln ist in diesen Fällen aber weder erforderlich noch wäre sie zu rechtfertigen. 11. Die Verwaltungsvorschrift zu § 23 LHO legt fest: „Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.“ Inwiefern sind die Zuwendungen an die Naturschutzverbände , mit denen die Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde, mit der VV zu § 23 LHO in Einklang zu bringen? Siehe Antwort zu 5. und 6. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein erhebliches Interesse am erfolgreichen Verlauf des Forums Tideelbe unter qualifizierter Beteiligung der Naturschutzverbände. Drucksache 21/11868 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Amt Geest und Marsch Südholstein Angelsport-Verband Hamburg e.V. (auch als Vertreter für den Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. & Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.) Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. (auch als Vertreter für Bauernverband Hamburg e.V. & Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e.V) Behörde für Umwelt und Energie Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) – Landesverband Hamburg (auch als Vertreter für BUND Landesverband Niedersachsen e.V. & BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V.) Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Wasserbau Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen (als Vertreter für den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein) Deutscher Fischerei-Verband e.V. Fischereischutzverband Schleswig-Holstein e.V. Fischereiverein Friedrichskoog Förderkreis „Rettet die Elbe“ e.V. Gemeinde Jork Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS) Gruppe Nedderelv e.V. Hamburg Port Authority – A.ö.R. Handelskammer Hamburg Hamburger-Segler-Verband e.V. (auch als Vertreter für Segler-Verband Schleswig- Holstein e.V., Segler-Verband Niedersachsen e.V.) Industrie- und Handelskammer Nord Kreis Dithmarschen Kreis Nordfriesland (auch als Vertreter für das Nationalparkkuratorium Nordfriesland ) Kreis Pinneberg Kreis Steinburg Landkreis Cuxhaven Landkreis Stade Maritime Landschaft Unterelbe GbR Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein Motoryachtverband Schleswig-Holstein e. V. (auch als Vertreter für Hamburger Motorboot Verband e.V, Landesverband Motorbootsport Niedersachsen e.V., Deutscher Motoryachtverband e.V.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11868 5 NABU Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (auch als Vertreter für NABU Hamburg & NABU Schleswig-Holstein) Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Samtgemeinde Nordkehdingen Samtgemeinde Land Hadeln Stadt Brunsbüttel (als Vertreter für den Schleswig-Holsteinischen Städtetag) Stadt Cuxhaven (als Vertreter für den Niedersächsischen Städtetag) Stadt Otterndorf (als Vertreter für den Niedersächsischen Städtetag) Stiftung Lebensraum Elbe Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Hamburg (auch als Vertreter für ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen & Nord) Arbeitsgemeinschaft norddeutscher Industrie- und Handelskammern (IHK Nord) e.V. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Cuxhaven Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg Wasserverbandstag e.V. | Bremen | Niedersachsen | Sachsen-Anhalt Wasserverbandstag Hamburg Internationales WWF-Zentrum für den Meeresschutz (auch als Vertreter für den WWF Deutschland)