BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1187 21. Wahlperiode 07.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 30.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Wann findet die versprochene Information der Bürgerschaft über die Evaluation des LIG statt? Zusammen mit der Gründung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) Ende 2012 hatte die Bürgerschaft den Senat aufgefordert , den Erfolg des LIG regelmäßig zu evaluieren und hierbei unter Einbeziehung der Erfahrungen der die Dienstleistungen des LIG in Anspruch nehmenden Behörden, Ämter und Dienststellen erstmals zum 31.07.2015 der Bürgerschaft einen Bericht vorzulegen (siehe Drs. 20/6060). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau wurde der LIG durch jeweils welche Stelle evaluiert? 2. Wer hat wann genau die Evaluation des LIG in Auftrag gegeben? 3. Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation? 4. Wann genau, wie und durch wen wurden im Einzelnen die Erfahrungen der die Dienstleistungen des LIG in Anspruch nehmenden Behörden, Ämter und Dienststellen ermittelt? 5. Welche wesentlichen Ergebnisse ergeben sich aus den Erfahrungen der die Dienstleistungen des LIG in Anspruch nehmenden Behörden, Ämter und Dienststellen? 6. Warum wurde der Bürgerschaft bislang noch kein Bericht über die Evaluation des LIG vorgelegt? 7. Wann und in welcher Form soll die Bürgerschaft über die Evaluation des LIG informiert werden? Die zuständige Behörde hält die mit der Gründung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verbundene Zielsetzung (siehe Drs. 20/5318) für erreicht und beabsichtigt nicht, die Gründung des Landesbetriebs rückgängig zu machen. Die operativen Ergebnisse der Tätigkeit des LIG wurden der Bürgerschaft mit dem Lagebericht im ersten doppischen Jahresabschluss für das Jahr 2013 berichtet und werden ihr über die folgenden Jahresabschlüsse des LIG weiterhin fortlaufend zur Kenntnis gegeben. Die Weiterentwicklung des städtischen Immobilienmanagements erfolgt nach den Erkenntnissen und Grundsätzen, die der Senat zuletzt in Drs. 20/14486 dargelegt hat, an deren Abstimmung alle Behörden beteiligt waren. Darüber hinaus lässt der LIG eine Befragung seiner Geschäftspartner im Rahmen einer Kundenzufriedenheitsanalyse durchführen, um hieraus Hinweise für weitere Verbesserungen seiner Tätigkeit zu erhalten. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen .