BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11873 21. Wahlperiode 09.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 01.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausschusssitzung zum „Schilderstreich“ in der Straße Bellevue – Eine Anhörung, die mehr Fragen als Antworten ergeben hat Am Dienstag den 30. Januar 2018 fand im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung Hamburg-Nord eine Anhörung zu den geplanten Baumaßnahmen für eine Fahrradstraße an der Straße „Bellevue“ statt. Es kamen über 60 Anwohnerinnen und Anwohner. Eine Vielzahl der gestellten Fragen blieb jedoch unbeantwortet und die Debatte wurde seitens der SPD frühzeitig abgebrochen. Die extra erschienenen Bürgerinnen und Bürger mussten ohne nennenswerte substanzielle Antworten die Veranstaltung verlassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Seit Beginn der Planungen für die Alster Fahrradachsen hat eine umfangreiche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattgefunden. Im Übrigen siehe Drs. 21/1826, 21/1974, 21/6180, 21/6262, 21/9713, 21/9774 sowie 21/10610. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurden die Fragen der Abgeordneten und der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern umfassend beantwortet und diskutiert. Der Tagesordnungspunkt wurde nach Erörterung durch den Vorsitzenden beendet. Die Straße Bellevue ist Bestandteil des Projekts „Alster Fahrradachsen“, dessen Ziel eine Verbesserung der Radverkehrsstrecken entlang der Außenalster ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/1974. Dem Gesamtprojekt liegen Befragungen und Untersuchungen zugrunde, die zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen. Durch die Einrichtung einer für den Radverkehr in beiden Richtungen befahrbaren Fahrradstraße soll die Situation vor Ort verbessert werden, sodass hier zukünftig sicheres, zügiges und komfortables Radfahren möglich sein wird. In Fahrradstraßen darf anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr, wie beispielsweise Anliegerverkehr, nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden. Die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen vor der Anordnung ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung). Insofern werden bei der Einrichtung der Fahrradstraße Bellevue einerseits die Erreichbarkeit der Anliegerinnen und Anlieger und andererseits die Erreichbarkeit der Scheffelstraße berücksichtigt. Dies erfolgt durch die Verkehrszeichenkombination des Zeichens 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) mit zwei Zusatzzeichen: dem Zeichen 1020-30 (Anlieger frei) in Kombination mit dem Zeichen 1026-32 (Linienverkehr frei) sowie dem Zeichen 1028-33 (Zufahrt Scheffelstraße frei). Die Verwendung von Verkehrszeichenkombinationen aus einem Verkehrszeichen mit zwei Zusatzzeichen entspricht den einschlägigen Verwaltungsvorschriften. Es ist davon auszugehen, dass Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese Regelungen verstehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11147. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Touristenbusse vom Befahren der Straße Bellevue ausschließen, während die Linienbusse für Touristen auch zukünftig dort fahren dürfen? Wann wurden diese Einschränkungen mit welchen Stellen abgestimmt und wer hat diese Entscheidung wann in Abstimmung mit wem getroffen? In der Straße Bellevue ist die Beschilderung „Fahrradstraße, Anlieger und Linienverkehr frei, Zufahrt Scheffelstraße frei“ vorgesehen. Nicht im konzessionierten Linienverkehr fahrende Stadtrundfahrtenbusse, sondern im Gelegenheitsverkehr fahrende Reisebusse sind keine Anlieger und somit aufgrund der Verkehrszeichen von der Benutzung der Fahrradstraße ausgeschlossen. Über die Beschilderung hat die zuständige Behörde nach den in der Informationsveranstaltung am 13. Juli 2017 eingegangenen Rückmeldungen im weiteren Verlauf des Planungsverfahrens entschieden . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Einhaltung des Durchfahrtsverbots für Touristenbusse überprüfen beziehungsweise sicherstellen? Die Polizei trifft unter Berücksichtigung der zu erfolgenden Prioritätensetzungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Überwachung des Durchfahrtverbots im Sinne der Fragestellung. 3. Wie gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Veranstalter von Tourismusreisen nach Hamburg über den Sinn dieser Maßnahme zu informieren? Wenn keine Information geplant sein sollte, warum nicht? Grundsätzlich erfolgt die Information durch das Aufstellen von Verkehrszeichen. Informiert wurde zudem auch über die folgende Pressemitteilung: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/10425284/2018-02-09-bwvi-fahrradstrassebellevue /. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde über die Baumaßnahme Bellevue im Rahmen mehrerer Beteiligungsverfahren die Öffentlichkeit miteinbezogen und in Kenntnis gesetzt. 4. Ist es richtig, dass ohne das Zusatzschild „Zufahrt bis … frei“ die Anwohner der Scheffelstraße nicht mehr mit einem Auto zu ihren Grundstücken fahren dürften? Würde dies auch für die Stadtreinigung und Einsatz - beziehungsweise Rettungskräfte gelten? Wenn ja, warum jeweils? Die Beschilderung „Anlieger frei“ bezieht sich allein auf die Fahrradstraße Bellevue. Da die Scheffelstraße nur über die Nutzung der Straße Bellevue erreicht werden kann, aber selbst nicht Teil der Fahrradstraße ist, war sie in die Beschilderung einzubeziehen , damit Anwohnerinnen und Anwohner die Straße Bellevue durchfahren dürfen, um in die Scheffelstraße einfahren zu können. Die Stadtreinigung sowie Einsatz- und Rettungskräfte dürfen Anliegerbereiche zur Erfüllung ihrer Aufgaben befahren. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und 6. 5. Wie begründet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, dass auf der Eimsbütteler Seite der Alster die Autofahrer die Fahrradstraße benutzen dürfen, aber auf der Seite vom Bezirk Hamburg- Nord nicht? Die genannten örtlichen Verhältnisse sind nicht miteinander vergleichbar. In der Fahrradstraße Harvestehuder Weg machte die Zufahrtsituation mit zu- und wegführenden Einbahnstraßen und die Sackgasse Fährdamm eine Freigabe für Kraftfahrzeuge Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 3 erforderlich. In der Straße Bellevue besteht die Besonderheit, dass die Einbahnstraße Scheffelstraße nur über die Fahrradstraße erreicht werden kann. Diesem Umstand wird mit der Beschilderung „Anlieger und Linienverkehr frei“ und „Zufahrt Scheffelstraße frei“ Rechnung getragen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Auf welcher rechtlichen Basis interpretiert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, was unter den Begriff „Anlieger frei“ fällt? Bitte die jeweiligen Normen und Entscheidungen angeben. Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger nicht (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2000 – 3 C 14/99 – mit weiteren Nachweisen). Die Ausnahmeerlaubnis „Anlieger frei“ bezieht sich nicht nur auf den Verkehr der Anliegerinnen und Anlieger selbst, sondern auch auf den Verkehr mit den Anliegerinnen und Anliegern. Zum Verkehr mit der Anliegerin beziehungsweise dem Anlieger, mithin auch zu dem Anliegergrundstück, sind alle Personen berechtigt, die zu der Anliegerin beziehungsweise dem Anlieger Beziehungen irgendwelcher Art unterhalten oder anknüpfen wollen. Nur so wird gewährleistet, dass den Anliegerinnen und Anliegern durch das Verkehrsverbot, von dem sie ohne Beschränkungen befreit sein sollen , keine Nachteile entstehen. Die Rechtsprechung bezeichnet den Anliegerverkehr deshalb als den „Verkehr von und zu den an der gesperrten Straße liegenden Grundstücken und Geschäften“ (BGH, Beschluss vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 <243> mit weiteren Nachweisen). Nicht zum erlaubten Anliegerverkehr gehört es, wenn von einem Punkt außerhalb der Sperrstrecke ein anderer Punkt außerhalb dieser Strecke durch die gesperrte Straße erreicht werden soll (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage zu § 41 Rz. 248e). 7. Warum hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde nicht dafür Sorge getragen, dass zu der Anhörung im Ausschuss UVV am 30.01.2018 ein Vertreter seitens der Innenbehörde gekommen ist, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Ausschussmitgliedern den Sinn der vorgestellten Vier-Schilder-Logik zu erklären? Gegenstand der Anhörung war die Vorstellung des aktuellen Standes der Verkehrsplanung für die Straße Bellevue. Eine regelhafte Teilnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) an solchen Planungsvorstellungen ist nicht üblich. Eine Referenteneinladung nach § 27 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) an die BIS ist daher nicht erfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie hoch war die durchschnittliche Verkehrsbelastung in der Straße Bellevue an Werktagen in den Jahren 2011 bis 2017 durch a) Pkws, b) Schwerlastverkehr (exklusive Busse), c) Busse, d) Fahrräder? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die durchschnittliche Kraftfahrzeug-Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) wird für die Wochentage Montag bis Freitag angegeben. Die Bezeichnung „Pkw“ bezieht sich auf alle Kfz bis einschließlich 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zul. GG). Die Bezeichnung „Schwerverkehrsfahrzeuge“ (SV) bezieht sich auf alle Kfz größer 3,5 t zul. GG. Im Jahr 2011 betrug die DTVw circa 2.600 Pkws/24 Stunden und circa 90 SV (inklusive Busse). Gesonderte Angaben zur Menge der Busse liegen nicht vor. Am Donnerstag, den 27. Oktober 2011, wurden im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 19 Uhr 1.772 Radfahrerinnen und Radfahrer erfasst. Dieser Wert bezieht sich ausschließlich auf den Zähltag und kann aufgrund tagesspezifischer Bedingungen (zum Beispiel Witterung) vom Durchschnittswert abweichen. Weitere Daten liegen nicht vor. Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 9. Wie hoch war die durchschnittliche Verkehrsbelastung in der Gellertstraße an Werktagen in den Jahren 2011 bis 2017 durch a) Pkws, b) Schwerlastverkehr (exklusive Busse), c) Busse, d) Fahrräder? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Für die Gellertstraße liegen für den genannten Zeitraum keine Angaben zu Verkehrsstärken vor. 10. Wie hoch war die durchschnittliche Verkehrsbelastung in der Straße Poelchaukamp an Werktagen in den Jahren 2011 bis 2017 durch a) Pkws, b) Schwerlastverkehr (exklusive Busse), c) Busse, d) Fahrräder? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Für den Straßenabschnitt Poelchaukamp (zwischen Mühlenkamp und Dorotheenstraße ) liegen ausschließlich folgende Angaben zur Verkehrsbelastung vor: DTVw 2011: circa 9.700 Pkws/24 Stunden DTVw 2015: circa 9.900 Pkws/24 Stunden DTVw 2016: circa 9.600 Pkws/24 Stunden DTVw 2011: circa 110 SV (ohne Busse) DTVw 2015: circa 120 SV (inklusive Busse) DTVw 2016: circa 120 SV (inklusive Busse) DTVw 2011: Keine Busse Für die Jahre 2015 und 2016 liegen keine gesonderten Angaben zur Menge der Busse vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. Für die Straße Poelchaukamp liegen für den oben genannten Zeitraum keine Angaben zu Radverkehrsstärken vor. 11. Wie hoch war die durchschnittliche Verkehrsbelastung in der Körnerstraße an Werktagen in den Jahren 2011 bis 2017 durch a) Pkws, b) Schwerlastverkehr (exklusive Busse), c) Busse, d) Fahrräder? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Für die Körnerstraße liegen für den oben genannten Zeitraum keine Angaben zu Verkehrsstärken vor. 12. Wie hoch war die durchschnittliche Verkehrsbelastung in der Dorotheenstraße (zwischen Poelchaukamp und Körnerstraße) an Werktagen in den Jahren 2011 bis 2017 durch a) Pkws, b) Schwerlastverkehr (exklusive Busse), c) Busse, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 5 d) Fahrräder? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Für die Dorotheenstraße (zwischen Poelchaukamp und Körnerstraße) liegen für den oben genannten Zeitraum keine Angaben zu Verkehrsstärken vor. 13. Wie viele öffentliche Parkplätze gibt es zurzeit a) in der Straße „Bellevue“, b) in den umliegenden Straßen jeweils? Eine zentrale Erfassung der für den ruhenden Verkehr zur Verfügung stehenden Parkund Stellplatzflächen liegt nicht vor. Die Zahl der Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge zum Parken am Fahrbahnrand und auf durchgehenden Seitenstreifen ist grundsätzlich sowohl von der Länge des Fahrbahnrandes oder des Seitenstreifens als auch von der Länge der parkenden Fahrzeuge und dem Verhalten der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer im Hinblick auf ein „platzsparendes Parken“ gemäß § 12 Absatz 6 StVO abhängig. Unter Berücksichtigung dieses Umstands wurden im Zuge der Planung für die Straße Bellevue circa 185 Parkmöglichkeiten ermittelt. 14. In welche Straßenzüge will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den MIV verlagern, der zurzeit die Straße Bellevue benutzt? Sofern sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde darüber keine Gedanken gemacht haben sollte, warum nicht? Siehe Drs. 21/9713. 15. Beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Touristenbusse auch aus dem Straßenzug Fährhausstraße/Schöne Aussicht zu verdrängen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Der Straßenzug Fährhausstraße – Schöne Aussicht soll nach jetzigem Planungsstand als Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger und Linienverkehr frei“ beschildert werden . Im Übrigen siehe Drs. 21/9713. 16. Wie viele Passanten wurden bei der Befragung zwischen dem 20. – 24. September 2016 interviewt? Was waren die Ergebnisse? Bitte, sofern vorhanden, ein Protokoll oder Ähnliches hierzu zur Verfügung stellen. Aus der Passantenbefragung, bei der mit rund 250 Personen Gespräche geführt wurden , resultierten 118 ausgefüllte Fragebögen. Im Übrigen siehe Anlage 1. 17. Wie viele Spaziergänger wurden am 13. Juli 2017 bei dem „Bürgerspaziergang “ interviewt? Was waren die Ergebnisse? Bitte, sofern vorhanden , ein Protokoll oder Ähnliches hierzu zur Verfügung stellen. An dem Bürgerspaziergang, der im Zuge der Informationsveranstaltung am 13. Juli 2017 stattfand, nahmen circa 15 Personen teil. Im Übrigen siehe Anlage 2. 18. Gibt es ein Verkehrsmodell für die geplanten Alsterfahrradachsen? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, warum nicht? Nein, es gibt kein eigenes Verkehrsmodell für die Alster Fahrradachsen, da keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen erwartet werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/9713. 19. Wie viele Parkplätze werden insgesamt für die geplanten Alsterfahrradachsen vernichtet? Bitte je Stadtteil und Bezirk mit Zeitstrahl darstellen. Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Um beim Projekt Alster Fahrradachsen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erreichen, ist eine Neuordnung der Straßenräume erforderlich. Aus Sicht der zuständigen Behörde sind die verbleibenden beziehungsweise in der Straße Alsterufer neu entstehenden Parkmöglichkeiten ausreichend. Im Übrigen siehe Drs. 21/10610. Für den Bezirk Eimsbüttel, Stadtteil Rotherbaum sind bis Ende des Jahres 2019 160 Parkplätze geplant. Für den Bestand siehe Drs. 21/3589. 20. Gibt es für die Alsterfahrradachsen ein Konzept für die zukünftige Parkraumbewirtschaftung ? Wenn ja, wie lautet dieses? Wenn nein, warum nicht? Das Konzept „Alster Fahrradachsen“ sieht eine Veränderung der Parkraumbewirtschaftung nicht vor. 21. Sind ein Zebrastreifen für die Fußgängerquerung sowie taktile Elemente auf der Höhe „Bobby Reich“/Leinpfad geplant? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die für die Anlage eines Fußgängerüberweges erforderlichen Verkehrsstärken werden nicht erreicht. Daher ist eine barrierefreie Querungsstelle mit Mittelinsel vorgesehen . 22. Gibt es einen Sicherheitsabstand oder eine Markierung auf der Fahrbahn der Straße Bellevue, um Fahrradfahrer vor Autotürunfällen zu schützen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die einschlägigen Vorschriften (StVO, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)) sehen in einer Fahrradstraße grundsätzlich keine Sicherheitstrennstreifen vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/11380. 1 A bs ch ni tt B el le vu e / S ch ön e A us si ch t E rg eb ni ss e de r P as sa nt en be fra gu ng 20 .-2 4. 09 .2 01 6 A ls te r F ah rr ad ac hs en Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 7 Anlage 1 2 S ta nd or te d er P as sa nt en be fra gu ng 1. D ie ns ta g, 2 0. S ep te m be r ( 12 -1 7 U hr ): S ch ön e A us si ch t/S ch w an en w ik 2. M itt w oc h, 2 1. S ep te m be r ( 14 -1 8 U hr ): S ch ön e A us si ch t/F äh rh au ss tra ße 3. D on ne rs ta g, 2 2. S ep te m be r ( 10 -1 5 U hr ): B el le vu e/ S ie ric hs tra ße 4. F re ita g, 2 3. S ep te m be r ( 8- 13 U hr ): B el le vu e/ S ch ef fe ls tra ße 5. S am st ag , 2 4. S ep te m be r ( 9- 14 U hr ): K ru gk op pe l/H ar ve st eh ud er W eg 11 8 au sg ef ül lte F ra ge bö ge n G es ch ät zt e An za hl a n B es uc he rn / G es pr äc hs pa rt ne rn : in sg es am t c a. 2 50 P er so ne n Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 3 Te iln eh m en de d er P as sa nt en be fra gu ng Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 9 4 Te iln eh m en de d er P as sa nt en be fra gu ng Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 5 B ew er tu ng d es h eu tig en Z us ta nd s Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 11 6 B ew er tu ng d es h eu tig en Z us ta nd s B ed in gu ng en fü r d en R ad ve rk eh r D ur ch sc hn itt lic he B ew er tu ng : 3 ,9 0 Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 noch Anlage 1 7 B ew er tu ng d es h eu tig en Z us ta nd s B ed in gu ng en fü r d as Z uf uß ge he n D ur ch sc hn itt lic he B ew er tu ng : 2 ,6 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 13 noch Anlage 1 8 B ew er tu ng d es h eu tig en Z us ta nd s B ed in gu ng en z um J og ge n D ur ch sc hn itt lic he B ew er tu ng : 2 ,7 1 Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 noch Anlage 1 9 B ew er tu ng d es h eu tig en Z us ta nd s B ed in gu ng en fü r d en A ut ov er ke hr un d zu m P ar ke n D ur ch sc hn itt lic he B ew er tu ng : 2 ,8 0 (A ut ov er ke hr ) D ur ch sc hn itt lic he B ew er tu ng : 3 ,2 8 (P ar ke n) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 15 noch Anlage 1 1 0 B ew er tu ng d es h eu tig en Z us ta nd s B ed in gu ng en fü r s on st ig e Fr ei ze ita kt iv itä te n D u r ch sc hn itt lic he B ew er tu ng : 3 ,0 7 Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 noch Anlage 1 1 1 W as g ef äl lt Ih ne n? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 17 noch Anlage 1 1 2 P ro bl em e un d G ef ah re ns te lle n Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 noch Anlage 1 Ergebnisprotokoll Ergebnispräsentation Alster Fahrradachsen – Abschnitt Bellevue/Schöne Aussicht Literaturhauscafé, Schwanenwik 38 13.07.2017, 19:00-20:45 Uhr Moderation: Martin Brinkmann, steg Hamburg mbH Programm: 08.30 Presseradtour durch den aktuellen Planungsabschnitt mit Staatsrat Andreas Rieckhof, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation; Radverkehrskoordinatorin Kirsten Pfaue, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und Heinke Wiemer, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer 16:00 Spaziergang durch den aktuellen Planungsabschnitt Heinke Wiemer und Ariane Sievers, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer 17:30 Öffentliche Ausstellung der Pläne zum aktuellen Planungsabschnitt Abendveranstaltung: 19.00 Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs Martin Brinkmann, steg Hamburg mbH Grußwort Radverkehrskoordinatorin Kirsten Pfaue, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) 19.15 Die Planung Bellevue/Schöne Aussicht im Rahmen des Projekts Alster Fahrradachsen: • Auswertung des Feedbacks im Rahmen der 1. Veranstaltung am 02.03.2017 • Die Planung im Abschnitt Bellevue/Schöne Aussicht • Ausblick Heinke Wiemer, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) 20.00 Diskussion im Plenum Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 19 Anlage 2 Kommunikative Begleitung Alster Fahrradachsen 2 0. Programm im Vorwege der Abendveranstaltung Bereits am Morgen des Veranstaltungstages fand eine Radtour durch den aktuellen Abschnitt mit Medienvertretern sowie Staatsrat Andreas Rieckhof, Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation (BWVI), Radverkehrskoordinatorin Kirsten Pfaue (BWVI) und Heinke Wiemer, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) statt. An ausgewählten Stationen wurden dabei die Planungen vorgestellt und erläutert. Um 16 Uhr fand zudem ein Spaziergang durch den Planungsabschnitt statt, an dem ca. 15 Interessierte teilnahmen. Frau Sievers und Wiemer vom LSBG erläuterten an ausgewählten Standorten die Planung und waren offen für Anregungen und Hinweise. Die Stationen waren dabei Krugkoppel, Einmündung Leinpfad, Bellevue, Einmündung Scheffelstraße und Fährhausstraße. Abb. 1: Frau Sievers und Frau Wiemer (LSBG) erläutern die Planung beim Spaziergang mit Interessierten Ab 17:30 Uhr war die Ausstellung der Pläne im Literaturhaus für alle Interessierten geöffnet . Darüber hinaus waren auf mehreren Stellwände die Fragen und Hinweisen der Gäste der vorigen Veranstaltung sowie die Antworten darauf seitens LSBG und BWVI ausgestellt. Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Kommunikative Begleitung Alster Fahrradachsen 3 Abb. 2: Feedbackkärtchen der vorigen Veranstaltung mit Antworten darauf seitens LSBG und BWVI 1. Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs Herr Brinkmann begrüßt die ca. 80 Gäste und stellt das Programm sowie die Akteure vor. Frau Pfaue erläutert das Gesamtkonzept der Alster Fahrradachsen als wichtigen Bestandteil der Hamburger Strategie zur Förderung des Radverkehrs. Der Umbau des Abschnitts Bellevue/Schöne Aussicht ist der nächste Schritt in der Umsetzung des Projekts Alster Fahrradachsen. Das Ziel ist, auch am Ostufer der Alster eine durchgängige, schnelle und komfortable Radverkehrsverbindung herzustellen. Nach einer Passantenbefragung und einer vorangegangenen Veranstaltung im März 2017 stellen die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in der Ergebnispräsentation die aktuelle Planung inklusive der eingegangenen Anregungen vor. Abb. 3: Grußwort durch Radverkehrskoordinatorin Kirsten Pfaue, BWVI Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 21 Kommunikative Begleitung Alster Fahrradachsen 4 2. Die Planung Bellevue/Schöne Aussicht im Rahmen des Projekts Alster Fahrradachsen Frau Wiemer stellt die abschließende Planung im Abschnitt Bellevue/Schöne Aussicht vor, der in zehn Teilbereiche gegliedert wurde. Dabei nimmt sie insbesondere Bezug auf die eingegangenen Anregungen und Hinweise aus der Veranstaltung am 02.03.2017 (siehe PowerPoint-Präsentation in der Anlage). Abb. 4: Übersicht der Bereiche im Abschnitt Bellevue/Schöne Aussicht Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Kommunikative Begleitung Alster Fahrradachsen 5 Abb. 5: Frau Wiemer (LSBG) erläutert die Planung im aktuellen Abschnitt 3. Diskussion im Plenum In der Diskussion im Anschluss an die einführenden Vorträge wurden seitens der Gäste insbesondere die folgenden Aspekte und Fragestellungen thematisiert, die wie folgt beantwortet wurden: „Wie ist der Zeitplan der Umsetzung in den Teilbereichen?“ Antwort (Frau Wiemer): Nach aktuellem Planungsstand soll der Umbau im Bereich Krugkoppel im Sommer 2018 erfolgen, verbunden mit einer Grundinstandsetzung der Krugkoppelbrücke. Der Bereich Bellevue soll in 2019 folgen, anschließend die Schöne Aussicht.“ „Besteht die Möglichkeit, die Breite der Wege für Radfahrer auf den Brücken asymmetrisch zu gestalten? Die Wasserseite wird deutlich stärker frequentiert.“ Antwort (Frau Wiemer): Dies wäre nur schwierig umzusetzen, da davon auch die jeweiligen Anschlussstellen betroffen wären. „Wird es auch Fahrradparkplätze in den umgestalteten Bereichen geben?“ Antwort (Frau Wiemer): Ja. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 23 Kommunikative Begleitung Alster Fahrradachsen 6 „Kann man im Bereich Krugkoppel nicht Tempo 30 einrichten?“ Antwort (Frau Wiemer): Da in diesem Bereich zu viel Verkehr herrscht (ca. 14.000 Kfz pro Tag), ist das aktuell aus rechtlichen Gründen nicht möglich. „Kann man die Touristenbusse nicht komplett aus dem Bereich rund um die Alster ausschließen ?“ Antwort (Frau Pfaue): Das ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zudem würde sich das Problem lediglich verlagern, da die Busse dann in andere Bereiche ausweichen würden. „Bleibt die Ampel in Höhe des „Red Dog“ erhalten? Könnte man hier nicht stattdessen einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) einrichten? Antwort (Frau Wiemer): Nach jetziger Planung soll die Ampel erhalten bleiben. Wir werden aber nochmals prüfen, ob an dieser Stelle alternativ ein Fußgängerüberweg hergestellt werden kann. „Warum soll im Bereich Bellevue beidseitig geparkt werden dürfen?“ Antwort (Frau Wiemer): Dies ist ein Kompromiss aus einer guten Umgestaltung zu Gunsten des Radverkehrs und dem Erhalt von Parkplätzen. „Das Abbiegen von der Krugkoppel in Richtung Leinpfad erscheint für Radfahrer in der vorgesehen Planung zu schwierig. Könnte man das noch optimieren? Wäre hier vielleicht auch ein Kreisverkehr sinnvoll?“ Antwort (Frau Wiemer): Für die Herstellung eines Kreisverkehrs ist nicht ausreichend Platz vorhanden. Antwort (Frau Pfaue): Wir werden die Anbindung an den Leinpfad noch einmal genau überprüfen und ggf. eine Alternative entwickeln. „Der nördliche Bereich der Bellevue bis Höhe Scheffelstraße soll gemäß der Planung die Ausweisung ‚Kfz frei‘ erhalten, der südlich anschließende Bereich ‚Anlieger frei‘ und ‚Linienverkehr frei‘. Führt das nicht zu Missverständnissen für von Norden kommende Fahrzeuge und auch zu einem erhöhten Verkehr in der Scheffelstraße? Könnte man das schon vorher deutlicher beschildern?“ Antwort (Frau Wiemer): Wir werden das prüfen. Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Kommunikative Begleitung Alster Fahrradachsen 7 „Wann wird der Bereich ‚An der Alster‘ umgestaltet?“ Antwort (Frau Pfaue): Dieser Bereich ist besonders komplex und weist eine sehr starke Verkehrsbelastung auf (72.000 Kfz pro Tag). Es gibt hierzu bereits erste Gespräche in der Verwaltung. Zunächst soll jedoch der Bereich ‚Hohenfelder Bucht‘ umgestaltet werden . Abb. 6: Moderator Herr Brinkmann (steg) leitet die Diskussion 4. Hinweise, Anregungen und Kommentare seitens der Gäste in der Diskussion „Die vorgeschlagene Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Krugkoppelbrücke finde ich gut.“ „Die alsterseitigen Parkplätze sollten bewirtschaftet werden. „Bei allen Fahrradstraßen sollte nach Möglichkeit die Regelung „Anlieger frei“ eingeführt werden.“ „Es ist von allen Verkehrsteilnehmern eine größere gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich .“ „Auf der Krugkoppelbrücke gilt es zu beachten, dass auf Grund der hohen Verkehrsdichte eine sichere Querungsmöglichkeit in Richtung Leinpfad hergestellt werden muss.“ „Es sollte darauf geachtet werden, dass Radfahrer im zukünftigen Kreisverkehr Krugkoppel den geplanten Bypass nicht in Gegenrichtung befahren.“ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11873 25 Kommunikative Begleitung Alster Fahrradachsen 8 „Man sollte darauf achten, dass bei allen Umgestaltungsmaßnahmen ein möglichst qualitätvoller Stadtraum geschaffen wird.“ „Radfahrstreifen müssen freigehalten werden. Das sollte auch verstärkt kontrolliert werden.“ „Es sollte abgeschafft werden, dass sich die erlaubte Fahrtrichtung auf der Sierichstraße und auf der sich anschließenden Herbert-Weichmann-Straße zweimal täglich ändert.“ Abb. 7: Zahlreiche Gäste nutzten die Gelegenheit, sich die Pläne im Detail anzuschauen Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch ein Feedbackbogen zur Bewertung der Veranstaltung an die Gäste ausgeteilt. Sieben der ca. 80 Gäste haben sich daran beteiligt. Anlagen: - Präsentation aktueller Planungsabschnitt, LSBG - Auswertung Feedbackfragebogen steg Hamburg mbH 22.09.2017 Bilder: steg Hamburg mbH Drucksache 21/11873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 11873ska_Text_Farbe 11873ska_Anlagen 11873ska_Antwort_Anlage1 11873ska_Antwort_Anlage2