BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1188 21. Wahlperiode 07.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 30.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Neuordnung der Immobilienaktivitäten der Stadt Aus der Drs. 20/14486 geht hervor, dass der Senat weitreichende strukturelle Änderungen bei den Immobilienaktivitäten der Stadt beschlossen hat. Unter anderem soll der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zukünftig Aufgaben im Portfoliomanagement städtischer Immobilien an die Hamburgische Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) abgeben und auch Immobilien an die HGV übertragen . Auch die Verwaltung des Sondervermögens Schulbau soll an die HGV übergehen. Im Anschluss an die Ausführungen der Senatsvertreter bei der Beratung der Drucksache im Haushaltsausschuss ergeben sich diverse Fragen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Rolle des LIG: 1.1. Welche Aufgaben im Einzelnen soll der LIG jeweils wann abgeben? 1.2. Rechnet der Senat mit sinkenden Erträgen im Wirtschaftsplan des LIG? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Überlegungen und Planungen zur konkreten Umsetzung sind noch nicht abgeschlossen . 1.3. Ist es richtig, dass beim LIG in den letzten Jahren zum Aufbau der Steuerung des Sondervermögens Schulbau und des Portfoliomanagements neue Stellen geschaffen wurden und Stellenhebungen stattfanden? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Zu den Personalveränderungen siehe Drs. 20/5317 und 20/5318. Seitdem waren in vier Fällen aufgrund eines veränderten Aufgabenprofils höhere tarifliche Eingruppierungen erforderlich. Analog dazu wurden zwei Beamtenstellen gehoben. 1.4. Sollen beim LIG Stellen abgebaut werden? Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß? Siehe Antwort zu 1.1. und 1.2. Drucksache 21/1188 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1.5. Welche städtischen Gebäude im Einzelnen werden derzeit vom LIG verwaltet? Wann soll der Übergang auf die HGV erfolgen? Es werden drei Objekte vom LIG verwaltet: Billstraße 82 – 84, Neuenfelder Straße 19 und Sophienterrasse 1 a. 1.6. Wer ist Geschäftsführer des Sondervermögens Schulbau? Sind diesbezüglich Änderungen geplant? 1.7. Sind Änderungen bezüglich der Aufsicht und Steuerung des Landesbetriebs Schulbau Hamburg geplant? Wenn ja, welche im Einzelnen? Geschäftsführer des Sondervermögens Schulbau ist der Geschäftsführer des LIG (siehe Drs. 20/5318). Im Übrigen siehe Antwort zu 1.1. und 1.2. 2. Neuordnung städtischer Immobiliengesellschaften: 2.1. Wann und auf welchem Wege ist die Angliederung der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) an die HGV erfolgt? Welche genauen Auswirkungen auf den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ergeben sich daraus? Der Geschäftsanteil der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH wurde mit Unterzeichnung des Einbringungs - und Abtretungsvertrags vom 16. Juli 2015 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 in die HGV eingebracht und an diese abgetreten. Die Einbringung der Finanzanlage „ReGe“ in die HGV erfolgte als Sacheinlage in Höhe ihres Buchwertes bei der FHH. Der Wert des Anlagevermögens der FHH bleibt demnach unverändert. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung der FHH. 2.2. Wie hoch war das Eigenkapital der ReGe zum 31.12.2014? Wie hoch war der Buchwert der ReGe im Finanzanlagevermögen der Finanzbehörde? Das Eigenkapital der ReGe beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2014 1.344.916,07 Euro. Dies entspricht dem Buchwert der ReGe im Finanzanlagevermögen der Finanzbehörde . 2.3. Wie und bis wann sollen ReGe, IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH (IMPF) und Sprinkenhof zu einem Gleichordnungskonzern zusammengeführt werden? 2.4. Behält die Innenbehörde die fachpolitische Aufsicht über die IMPF oder sind diesbezüglich Änderungen geplant? Wenn ja, welche? Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 2.5. Bis wann soll die Anpassung der Zielbilder der Gesellschaften und der Tantiemeregelungen der Geschäftsführer abgeschlossen sein? Die Anpassung der Zielbilder der Gesellschaften und der Tantiemeregelungen der Geschäftsführer erfolgt in Abhängigkeit der Art und des Zeitpunkts der Zusammenführung der Gesellschaften. 2.6. Wie hoch ist der geschätzte Aufwand für den Aufbau des Portfoliomanagements bei der HGV? In welchem Umfang soll für die erweiterten Aufgaben das Personal der HGV aufgestockt werden? Die HGV hat eine Unternehmensberatung mit der Entwicklung und dem Aufbau eines Portfoliomanagements für die von der FHH selbst genutzten Immobilien beauftragt, die von den Realisierungsträgern Sprinkenhof GmbH, IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH, ReGe Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH/SBH | Schulbau Hamburg gebaut worden sind beziehungsweise bewirtschaftet werden. Die Kosten betragen rund 200.000 Euro. Die sachgerechte Bemessung des notwendigen Personal- und Sachaufwandes Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1188 3 für das Betreiben eines derartigen Portfoliomanagements bei der HGV ist Teil des Beratungsauftrages, der noch nicht abgeschlossen ist. 3. Wurde die die in Drs. 20/14486 erwähnte Prüfung, ob Bestandsgebäude aus dem Immobilienbestand der Kulturbehörde zeitnah in das MieterVermieter -Modell überführt werden, bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, bis wann soll die Prüfung abgeschlossen sein? Die Prüfung, ob Bestandsgebäude der Kulturbehörde in ein Mieter-Vermieter-Modell überführt werden, wurde bisher nicht abgeschlossen und wird sukzessive stattfinden. Zu welchem Zeitpunkt die Prüfung abgeschlossen sein wird, steht nicht fest. 4. In der Drs. 20/14486 wurde eine zeitnahe elektronische Veröffentlichung des Mustermietvertrags und weiterer Musterverträge angekündigt. Wann und an welcher Stelle wurden beziehungsweise werden diese Dokumente veröffentlicht? Die Musterverträge sollen als Anlage in die Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg (VV-Bau) aufgenommen werden. Geplant ist eine Veröffentlichung im Herbst 2015.