BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11885 21. Wahlperiode 09.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 02.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Welche verbindlichen Eckwerte hat der Senat für den Haushalt 2019/ 2020 bereits beschlossen? In diesem Jahr wird der Haushaltsplan für die Jahre 2019/2020 aufgestellt und beraten. Das Aufstellungsverfahren beginnt dabei frühzeitig mit dem Beschluss der Haushaltseckwerte für die einzelnen Behörden. In einigen anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene werden die beschlossenen Eckwerte für die Ressorts und den Gesamthaushalt jeweils transparent und zeitnah veröffentlicht. Der rot-grüne Hamburger Senat hatte dagegen zuletzt bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2017/2018 die Vorlage der beschlossenen Eckwerte verweigert. Mit der seit 2015 geltenden Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) wurde in Hamburg der Eckwertwertebeschluss des Senats ausdrücklich in § 29 LHO gesetzlich verankert. In der Begründung wird der Eckwertebeschluss als „Strategieentscheidung“ des Senats bezeichnet, die zu „verbindlichen Vorgaben“ für die einzelnen Behörden führt. Weiter heißt es dort: „§ 29 Absatz 1 unterstreicht die besondere Bedeutung des Eckwertebeschlusses für das neue Haushaltswesen“ (siehe Drs. 20/8400). Damit geht der Eckwertebeschluss nach den gesetzlichen Vorgaben im neuen Haushaltswesen nicht nur weit über einen nicht abgeschlossenen Meinungsbildungsprozess des Senats hinaus, sondern wird als strategische und verbindliche Festlegung innerhalb der Haushaltsplanung angesehen. Ich frage den Senat: 1. Wann genau hat der Senat welche Eckwerte für den Haushaltsplan 2019/2020 beschlossen? 2. Welche Obergrenzen für die Jahresergebnisse 2019 und 2020 in den Ergebnisplänen der jeweiligen Einzelpläne wurden festgelegt? 3. Welche Obergrenzen für die Salden der Finanzpläne in 2019 und 2020 wurden für die jeweiligen Einzelpläne festgelegt? Der Eckwertebeschluss nach § 29 Landeshaushaltsordnung wurde vom Senat am 9. Januar 2018 gefasst. Er berücksichtigt die der Bürgerschaft mit Drs. 21/11427 mitgeteilte Finanzplanung des Senats sowie die aktuellen Vorgaben des Finanzrahmengesetzes und der Landeshaushaltsordnung. Der Eckwertebeschluss ist mit weiteren Maßgaben für das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020 verbunden, das noch nicht abgeschlossen ist. Die Ergebnisse der Planungen werden der Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 zugeleitet. Im Übrigen betreffen die Fragen Angelegenheiten der internen Entscheidungsvorbereitung und Drucksache 21/11885 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Meinungsbildung des Senats, zu denen der Senat grundsätzlich keine Auskünfte erteilt.