BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11886 21. Wahlperiode 09.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 02.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Quo vadis, Gängeviertel? Auf der Internetpräsenz des „Gängeviertels“ heißt es: „…am 22. August 2009, sind wir in das Gängeviertel gekommen, um es vor Verfall und Abriss zu retten und um in der Hamburger Innenstadt einen Raum zu schaffen, in dem Neues entstehen kann. Zehntausende Gäste aus aller Welt haben seitdem Ausstellungen, Konzerte, Partys und Lesungen besucht oder über Stadtentwicklung diskutiert. Derzeit verhandeln wir mit der Stadt Hamburg über die Zukunft des Viertels.“ Zwischenzeitlich sind mit dem „Kupferdiebehaus“ (Caffamacherreihe 43 – 49), dem „Jupi-Haus“ (Caffamacherreihe 37 – 39) sowie im Valentinskamp 34 a die „Fabrique“ tatsächlich einige Gebäude im Gängeviertel saniert und bezogen worden. Allerdings ist das Ende 2015 beziehungsweise Anfang/Mitte 2016 erfolgt und inzwischen auch schon gut zwei Jahre her. Seitdem herrscht Planungs- und Baustopp, weil sich die Initiativen des Gängeviertels und der Senat beziehungsweise die ihn vertretenden Behörden und Treuhänder nicht darüber verständigen können (oder wollen?), wie das weitere Vorgehen bei der Sanierung und insbesondere die künftige Eigentumssituation von Grund und Boden sowie Gebäuden organisiert und gestaltet werden sollen. Insbesondere über die wirtschaftlichen Aspekte hinsichtlich Kaufpreis beziehungsweise Erbpachtzins scheint es hochgradig unterschiedliche Auffassungen zu geben. Als Folge davon sind teure Sicherungsmaßnahmen erforderlich und die weitere Sanierung wird zunehmend aufwändiger und teurer oder gar unmöglich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der sogenannte Planungs- und Baustopp führt nicht dazu, dass die Sanierung deutlich aufwändiger oder gar unmöglich wird. Nach Übernahme in das Treuhandvermögen wurden durch die Treuhänderin, die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg), notwendige Sicherungsmaßnahmen an den Gebäuden getroffen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der steg, wie folgt: Drucksache 21/11886 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Seit wann besteht der derzeitige Planungs- und Baustopp der Sanierung im Gängeviertel? Der sogenannte Planungs- und Baustopp für die weitere Sanierung des Gängeviertels besteht seit Februar 2015. 2. Wer hat den derzeitigen Planungs- und Baustopp der Sanierung im Gängeviertel veranlasst und warum? Während des ersten Bauabschnitts gab es offene Fragen zum Sanierungsverfahren, deswegen wurde ein Planungs- und Baustopp für die weitere Sanierung zwischen den Beteiligten (Gängeviertel e.V., Gängeviertel e.G., Behörde für Kultur und Medien, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Bezirksamt Hamburg-Mitte und die steg als Sanierungsträgerin ) vereinbart. Im Übrigen siehe Drs. 21/54. 3. Ist ein Ende des Planungs- und Baustopps der Sanierung im Gängeviertel absehbar? Wenn nein, warum nicht? Die ergebnisoffenen Verhandlungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und der Gängeviertel e.G. sind noch nicht abgeschlossen. 4. Wer ist Eigentümer von Grund und Boden sowie Gebäuden des Gängeviertels und wer vertritt gegebenenfalls dessen Rechte und Pflichten? Für die nördlich der Speckstraße gelegenen Flurstücke des Gängeviertels ist treuhänderische Eigentümerin (Treuhandnehmerin) die steg. Treuhandgeberin ist die FHH. Die Flurstücke 2344 und 2345, Gemarkung Neustadt Nord, befinden sich in Privateigentum . 5. Erwägt die Stadt einen Abbruch der Verhandlungen mit dem Gängeviertel , um die weitere Sanierung unabhängig fortführen zu können? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 3. 6. Welche Gebäude werden aktuell bewohnt und/oder genutzt und welche Gebäude stehen leer? Aktuell stehen keine Gebäude leer. Die nicht sanierten Gebäude werden gemäß Nutzungsvereinbarung genutzt. Im Übrigen siehe Drs. 20/2736. 7. Warum stehen Gebäude gegebenenfalls leer? Entfällt. 8. Welche gewerblichen Nutzungen gibt es im Gängeviertel? Im Gängeviertel existieren laut Gewerberegister des zuständigen Bezirksamtes mehrere Betriebe aus den Bereichen Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen mit verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten, auch im künstlerischen Bereich. 9. Hat der Senat Anzeichen dafür, dass gewerbliche Nutzungen ohne entsprechende Genehmigungen erfolgen? Wenn ja, welche? Das zuständige Bezirksamt hat keine Hinweise auf unerlaubte gewerbliche Nutzungen im Gängeviertel. 10. Welche kulturellen Nutzungen gibt es im Gängeviertel? 11. Wie viele und welche Arten von Veranstaltungen fanden in den vergangenen Jahren im Gängeviertel statt und wie viele Besucher hatten diese ? Die Gebäude im Gängeviertel ermöglichen eine vielfältige kulturelle Nutzung, siehe auch http://das-gaengeviertel.info/. Die Häuser im Gängeviertel beherbergen diverse Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11886 3 Galerien, Bühnen und andere Spielflächen sowie Ateliers, Werkstätten und andere Kreativräume. Die sogenannte Fabrique verfügt seit 2016 unter anderem über eine Probebühne für die freie Theater- und Performanceszene, einen Bewegungsraum und eine größere Bühne sowie einen Bereich für Siebdruck, Malerei, Fotostudio, Seminarraum , Kochwerkstatt und sie ist Sitz des Freien Sender Kombinats. Die Jupibar und andere Orte werden für Lesungen, Musik und zum Beispiel Theaterprojekte genutzt. Die Loge und das „Museum Vorgänge“ beschäftigen sich mit der Vergangenheit des Gängeviertels und der Stadt Hamburg. Ausstellungen werden auch im Café Nasch und im LaDöns gezeigt. Darüber hinaus befinden sich im Gängeviertel Flächen für Streetart und skulpturale Arbeiten. Neben den vom Verein Gängeviertel e.V. betriebenen Flächen gibt es weitere Räume wie zum Beispiel den Raum für Fahrradkultur und die XYZ Cargo Werkstatt. Nach Auskunft des Gängeviertel e.V. wird das Gängeviertel jährlich von circa 100.000 Personen besucht und 2017 fanden folgende Veranstaltungen statt: circa 200 Konzerte , circa zehn Festivals, circa 55 Ausstellungen, circa 20 Filmabende, circa 40 Vortrags - und Diskussionsabende, circa 200 Bildungsangebote, circa 30 Aufführungen, circa 20 Lesungen, circa 60 Rundgänge, circa 14 Zeitzeugentreffen. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Veranstaltungen wird auf circa 25.000 geschätzt.