BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11888 21. Wahlperiode 09.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Ökologische Aufwertung der Grünfläche am Hasenweg in Sasel Aktuell wird eine Grünfläche am Hasenweg ökologisch aufgewertet. Die Fläche schließt unmittelbar an das Ufer der Berner Au über eine Länge von circa 50 Meter an. Durch ein schweres Gerät wurde zuletzt die Höhe des Geländes am Hasenweg durch eine Reprofilierung erhöht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden bei der Planung bezüglich der Reprofilierung ebenfalls Vertiefungen zur Retention in extremen Hochwasserfällen eingeplant? Wenn ja, wie und wo erfolgen diese? Wenn nein, warum nicht? Auf der beschriebenen Fläche (Teil des Flurstück 2638, Gemarkung 0539) ist gemäß dem Bebauungsplan Bramfeld 64 im Zuge der Umsetzung einer Ausgleichsmaßnahme ein Eichenhain zu entwickeln, dieser entsteht jedoch nicht im unmittelbaren Bereich der Berner Au. Eine Reprofilierung liegt nicht vor. Eine Geländeerhöhung erfolgte darüber hinaus nur entlang der Straße Hasenweg in Form eines niedrigen, bepflanzten Walls zur Sicherung der Ausgleichsfläche auf einer Grundfläche von 350 m² im Abstand von mindestens circa 100 m zum Verlauf der Berner Au und außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Neben der Erstellung des Eichenhains wurde der übrige Teil der Fläche eben bis leicht durchgemuldet planiert, sodass eine extensive Mahd der Grünlandfläche möglich ist. Lediglich ein kleiner Teil der hier umgesetzten Ausgleichsfläche ist am südöstlichen Rand Bestandteil des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Berner Au. Mögliche spätere Retentionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Berner Au im südlichen Teil der Fläche bleiben unberührt. 2. Wurde der LSBG bereits beauftragt, sich mit der Retention zu beschäftigen , damit die Ergebnisse wie geplant bis Ende des 1. Quartals 2018 vorliegen? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dazu? Wenn nein, warum nicht und wann soll die Beauftragung erfolgen? Nein. Die mit Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek (siehe Drs. 20-4833.1) gewünschten Berechnungen über das 2-D-Modell setzen Geländelängs- und Querschnitte und damit den Einstieg in die Maßnahmenplanung voraus. Ob eine Beauftragung noch 2018 erfolgen kann, wird im Rahmen der Aufstellung des Arbeitsprogramms geprüft.