BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11889 21. Wahlperiode 09.02.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 02.02.18 und Antwort des Senats Betr.: Doppelrennbahn in Horn Nachdem der Senat bereits im Jahr 2009 1,4 Millionen Euro für die Projektplanung einer Doppelrennbahn am Standort Hamburg-Horn bewilligte, soll die Freie und Hansestadt Hamburg laut einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ nunmehr bis zu 200.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie bewilligt haben. Der Senatssprecher wird mit den Worten zitiert, dass „der Senat auch den Bau mit bis zu 25 Millionen Euro“ unterstütze, wenn die Voraussetzungen vorlägen.1 Nach Plänen von Hamburger Renn-Club e.V. und Hamburger Trab-Zentrum e.V. HTZ soll die bestehende Galopprennbahn in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und eine neue Trabrennbahn im inneren des Ovals entstehen. Zudem sind zweiseitige Tribünen zwischen den Rennbahnen, ein Absattelring, ein sogenannter Winner Circle, Stallungen, Büroräume, Parkplätze und ein Richterturm geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat der PHR Pferdezentrum Horner Rennbahn GmbH eine Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000 Euro bewilligt. Diese Zuwendung ist zweckgebunden und dient der Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie , mit der geprüft und dargestellt werden soll, ob und gegebenenfalls wie der Umbau, die Sanierung und die Erweiterung der Galopprennbahn Horn in eine Doppelrennbahn für den Trab- und Galopprennsport realisiert werden können. Diese Studie soll auch die mögliche städtebauliche Einbindung in und die Auswirkungen auf den Stadtteil betrachten. Zudem soll untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche weiteren Nutzungen neben dem Pferdesport auf der Doppelrennbahn möglich sind. Insbesondere wird auch Gegenstand der Untersuchung sein, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Doppelrennbahn unter Beachtung aller damit zusammenhängenden öffentlichen Interessen dauerhaft aus Eigenmitteln und ohne öffentliche Zuschüsse kostendeckend betrieben werden kann. Siehe im Übrigen Drs. 21/9717. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie unterstützt der Senat die Planungen der Doppelrennbahn? 2. Wie bewertet der Senat die Erfolgsaussichten der Machbarkeitsstudie? 3. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Machbarkeitsstudie positiv ausfällt? 4. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Senat den Bau der Doppelrennbahn finanziell unterstützt? 1 „Hamburger Abendblatt“ vom 29.01.2018, Seite 9. Drucksache 21/11889 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie schätzt der Senat die stadteilkonforme Nutzungsmöglichkeit des Rennbahngeländes im Wohngebiet über den Pferdesport hinaus ein? 6. Rechnet der Senat mit zusätzlichen Lärm- und Verkehrsbelastungen für die Nachbarn durch die Erweiterung der Galopprennbahn um eine Trabrennbahn ? Neben einem positiven Ergebnis der Durchführbarkeitsstudie sind gegebenenfalls ein Förderantrag sowie eine Entwurfsplanung vorzulegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert darüber hinaus ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerf GH, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall bei Fragen zu Einschätzungen oder der Machbarkeitsstudie vorhergehenden Bewertungen absieht. 7. Soll die Anlage weiterhin als Park für die Öffentlichkeit erhalten bleiben? a. Wenn ja, rechnet der Senat durch die geplante räumliche Erweiterung der Rennbahnanlage mit einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit als Parkanlage durch die Allgemeinheit? Der Senat geht davon aus, dass auch zukünftig jedenfalls Teile der Anlage als öffentliche Parkanlage zur Verfügung stehen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.