BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1189 21. Wahlperiode 07.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 30.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Wer schützt Hamburgs Verbraucher vor Täuschungen? Die Fälle von Verbrauchertäuschungen bei Lebensmitteln in Deutschland häufen sich. Sowohl Inhalte von Lebensmitteln als auch deren Herkunft werden bewusst falsch deklariert, um Verbraucher zu täuschen und so höhere Gewinne zu erzielen. So wurden im Jahr 2013 vielfach Tiefkühllasagnen mit Pferdehack statt Rinderhack hergestellt und nach Deutschland geliefert. Falsch etikettierte Eier wurden entdeckt, die dem Verbraucher fälschlicherweise vorgaukeln, es handle sich dabei um Bio-Eier. Offensichtlich gelingt es nicht, diese Formen der Verbrauchertäuschung in den Griff zu bekommen. Die Zahl der vorkommenden Fälle nimmt eher zu als ab. Dabei wird teilweise auch nicht vor einer Gefährdung der Gesundheit von Verbrauchern zurückgeschreckt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele falsch etikettierte Waren, deren Herkunft, Inhaltstoffe oder Art der Herstellung falsch angegeben waren, wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Hamburg gefunden und welche waren das genau? Die Anzahl der festgestellten Verstöße im Bereich Kennzeichnung und Aufmachung betrug in den Jahren 2013: 356, 2014: 423. Für 2015 liegen noch keine Zahlen vor. Die Zahlen geben die Gesamtzahlen für diesen Bereich wieder, dabei handelt es sich um eine statistische Auswertung für das Land Hamburg, die jährlich an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet und dort zu einem bundesdeutschen Gesamtbericht für die EU zusammengefasst (und veröffentlicht) wird. 2. Was ist mit den falsch etikettierten Waren geschehen? In wie vielen und welchen Fällen wurden wann und von wem Ausnahmegenehmigungen für den Abverkauf von Restbeständen erteilt? Von der zuständigen Behörde wurden 2013: drei (für Wein), 2014: sieben (sechsmal für Wein, einmal für Pistazien), 2015 (bis 1. August): eine (für Wein) Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dabei handelte es sich jeweils um geringfügige Kennzeichnungsmängel ohne Irreführung des Verbrauchers, die keinerlei Gesundheitsgefährdung darstellten. 3. Wie viele Lebensmittelunternehmen haben in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durch Eigenkontrollen falsch etikettierte Produkte festgestellt und den Behörden gemeldet? Um welche Produkte hat es sich dabei genau gehandelt? Den Behörden wurden von Lebensmittelunternehmen keine falsch etikettierten Produkte gemeldet. Im Übrigen besteht keine rechtliche Verpflichtung für Lebensmittelun- Drucksache 21/1189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ternehmer, wonach im Rahmen der Eigenkontrollen eventuell festgestellte Kennzeichnungsmängel an die Kontrollbehörde zu melden wären. 4. Wie hoch ist der Anteil der Überprüfung der Kennzeichnung von Lebensmitteln an der Überprüfung von Lebensmitteln in Hamburg insgesamt (zum Beispiel Gesundheitsschutz beziehungsweise Lebensmittelsicherheit )? Der Anteil der Überprüfung der Kennzeichnung von Lebensmitteln an der Gesamtmenge aller amtlichen genommenen Proben beträgt etwa 80 Prozent. 5. Wie viele Personen waren in den Jahren 2013, 2014 und sind aktuell in den Behörden oder Bezirksämtern mit der Bekämpfung von Verbrauchertäuschung beschäftigt? Bitte jeweils nach Behörden und Bezirksämtern sowie nach Stellen, besetzten Stellen und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln . Die Aufgabe der Bekämpfung von Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln wird vorrangig von Lebensmittelkontrolleuren wahrgenommen, aber auch von anderen Personen aus den Verbraucherschutzämtern der Bezirke (zum Beispiel Veterinäre, Innendienst ). Der jeweilige Anteil der Stellen für diese Aufgabe kann weder ermittelt noch geschätzt werden, da alle Kontrolleure immer alle Kontrollgebiete abdecken. Darüber hinaus erfolgt die Lebensmittelüberwachung nach risikoorientierten Kriterien. 6. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das vorhandene Personal für ausreichend, um Verbrauchertäuschung wirksam entgegenzutreten ? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dagegen? Die zuständigen Behörden halten das vorhandene Personal für ausreichend, um die Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln angemessen zu überwachen. Aufgrund des risikoorientierten Kontrollansatzes in der Lebensmittelüberwachung kann das Personal bei der Überwachung der Bereiche „Schutz vor gesundheitlichen Gefahren“ und „Schutz vor Irreführung und Täuschung“ flexibel eingesetzt werden.